Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse

Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse

14.01.2014 Aufrufe

zahn info INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE 2. Belastungen durch das Organisationsklima und Führung: Beispielsweise mangelnde Unterstützung durch die Führung oder auch Kommunikations- und Informationsmangel können über kurz oder lang zu einer Fehlbeanspruchung führen. 3. Belastungen durch die Arbeitsumgebung: Beispielsweise eine ungünstige Beleuchtung, Lärm und auch Platzmangel spielen eine Rolle. 4. Belastungen durch die Arbeitsabläufe: Beispielsweise können ständige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten und auch keine Pausen zu Fehlbeanspruchungen führen. Seit Beginn des Jahres müssen solche Evaluierungen vorgenommen werden- und das bereits ab einem/r Mitarbeiter/in. Überprüft wird das durch die Arbeitsinspektion. Psychische Belastungen sind alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken Privatleben, usw. sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Arbeitsplatzevaluierung. Orientiert an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen wird von der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen die Berücksichtigung folgender vier Aspekte gefordert: 1. Belastungen durch Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten: Beispielsweise eine hohe emotionale Belastung wie etwa häufiger Umgang mit schwierigen Kundinnen/Kunden. Für Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in ihren Präventionszentren eine Durchführung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Begehungen kostenlos an. WIE SOLL EIN BETRIEB VORGEHEN? Die Evaluierung muss als ein Prozess verstanden werden, der einer Vorbereitungs-, Ermittlungs-, Beurteilungs-, Maßnahmenableitungs- und Prüfphase bedarf. 1. Planung durchführen Zu Beginn ist es notwendig, bereits vorhandene Informationen zu sammeln. Eine interne Steuergruppe mit geeigneten Fachleuten wie Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte), Arbeitspsychologinnen/-psychologen, Betriebsräten, andere Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses und der Geschäftsführung wird eingerichtet. 2. Konzepterstellung Hier wird festgelegt mit welchem standardisiertem und den Anforderungen der ÖNORM EN ISO 10075-3 entsprechendem 8

Erhebungsinstrument, das zur Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen geeignet ist, die Evaluierung durchgeführt wird. Hinweis: Anerkannte Messmethoden/Verfahren sind auf der Webseite der Deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Toolbox: Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen zu finden: http://www.baua.de/de/Informatio- nen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und- Praxisbeispiele/Toolbox/Toolbox.html 3. Information von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Die Information von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu Zielen und Methoden der Evaluierung beugt Gerüchten vor. Gerade bei dem Thema „psychische Belastungen“ kann aufgrund diverser Vorerfahrungen und Annahmen ein falscher Eindruck bei den Beschäftigten entstehen. 4. Ermittlung In diese Phase werden Belastungen mittels eines anerkannten geeigneten Verfahrens erhoben. Grundsätzlich sind dabei die Präventivfachkräfte, also Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräfte, und erforderlichenfalls auch Arbeitspsychologinnen/-psychologen beizuziehen. Es müssen systematisch alle Arbeitsplätze erreicht werden, jedoch ist die Evaluierung als Prozess zu sehen, wobei auch ein Beginn mit besonders kritischen Arbeitsbereichen, sogenannten „Hot Spots“ durchaus zulässig ist. Das Ziel ist die ständige Verbesserung von Arbeitsbedingungen. 5. Beurteilung Die Ergebnisse der Ermittlungsphase werden entsprechend den Verfahrensvorgaben unter Berücksichtigung aktueller arbeitspsychologischer Erkenntnisse bewertet und münden in einer Risikobeurteilung. 6. Festlegung von Maßnahmen Aus den Evaluierungsergebnissen werden Um psychische Belastungen zu vermeiden, werden psychisch wirksame Eigenschaften der Arbeitsbedingungen erfasst und bewertet gefährdete Bereiche identifiziert und gezielt verhältnisbezogene Maßnahmen abgeleitet. Diese Verbesserungen haben nicht eine Person im Fokus, es geht also nicht um die Frage wie die Stressbewältigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern geändert werden kann. Es wird überlegt wie die Verhältnisse, als Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse oder Strukturen optimiert werden können. Dabei sollten die Mitarbeiter/innen selbst beteiligt werden. 7. Dokumentation Alle ermittelten psychischen Belastungen die zu Fehlbeanspruchungen führen können und die Maßnahmen zur Reduktion der Gefahren müssen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach § 5 ASchG festgehalten werden. 9

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INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

2. Belastungen durch das Organisationsklima<br />

und Führung:<br />

Beispielsweise mangelnde Unterstützung<br />

durch die Führung oder auch Kommunikations-<br />

und <strong>Info</strong>rmationsmangel können<br />

über kurz oder lang zu einer Fehlbeanspruchung<br />

führen.<br />

3. Belastungen durch die Arbeitsumgebung:<br />

Beispielsweise eine ungünstige Beleuchtung,<br />

Lärm und auch Platzmangel spielen<br />

eine Rolle.<br />

4. Belastungen durch die Arbeitsabläufe:<br />

Beispielsweise können ständige Unterbrechungen,<br />

unklare Zuständigkeiten<br />

und auch keine Pausen zu Fehlbeanspruchungen<br />

führen.<br />

Seit Beginn des Jahres müssen solche Evaluierungen<br />

vorgenommen werden- und das bereits<br />

ab einem/r Mitarbeiter/in. Überprüft wird<br />

das durch die Arbeitsinspektion.<br />

Psychische Belastungen sind alle<br />

Einflüsse, die von außen auf den<br />

Menschen zukommen und<br />

psychisch auf ihn einwirken<br />

Privatleben, usw. sind nicht Gegenstand der<br />

gesetzlichen Arbeitsplatzevaluierung.<br />

Orientiert an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

wird von der Arbeitsplatzevaluierung<br />

psychischer Belastungen die Berücksichtigung<br />

folgender vier Aspekte gefordert:<br />

1. Belastungen durch Arbeitsaufgaben und<br />

Tätigkeiten:<br />

Beispielsweise eine hohe emotionale Belastung<br />

wie etwa häufiger Umgang mit<br />

schwierigen Kundinnen/Kunden.<br />

Für Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern<br />

bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt<br />

(AUVA) in ihren Präventionszentren<br />

eine Durchführung der sicherheitstechnischen<br />

und arbeitsmedizinischen<br />

Begehungen kostenlos an.<br />

WIE SOLL EIN BETRIEB VORGEHEN?<br />

Die Evaluierung muss als ein Prozess verstanden<br />

werden, der einer Vorbereitungs-,<br />

Ermittlungs-, Beurteilungs-, Maßnahmenableitungs-<br />

und Prüfphase bedarf.<br />

1. Planung durchführen<br />

Zu Beginn ist es notwendig, bereits vorhandene<br />

<strong>Info</strong>rmationen zu sammeln. Eine<br />

interne Steuergruppe mit geeigneten<br />

Fachleuten wie Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner/innen<br />

und Sicherheitsfachkräfte),<br />

Arbeitspsychologinnen/-psychologen,<br />

Betriebsräten, andere Mitglieder des<br />

Arbeitsschutzausschusses und der Geschäftsführung<br />

wird eingerichtet.<br />

2. Konzepterstellung<br />

Hier wird festgelegt mit welchem standardisiertem<br />

und den Anforderungen der<br />

ÖNORM EN ISO 10075-3 entsprechendem<br />

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