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Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse

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vorzeitige Neuherstellung zu leisten ist, wenn<br />

diese infolge notwendig gewordener Extraktionen<br />

oder anderer Veränderungen im Mund<br />

notwendig wird. Damit wurde eine Regelung<br />

getroffen, die genau einen solchen Fall entschärfen<br />

soll, wie er hier vorliegt. Ein Ausweichen<br />

auf einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz war<br />

daher laut dem Obersten Gerichtshof keinesfalls<br />

gerechtfertigt.<br />

Zusammenfassung<br />

Der Oberste Gerichtshof hat mit seinem Urteil<br />

bestätigt, dass durch die Satzungen der<br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong>n durchaus Regelungen<br />

getroffen werden können, welche Einschränkungen<br />

bezüglich der Leistungen im Rahmen<br />

des <strong>Zahn</strong>ersatzes vorsehen. So sieht er die<br />

Unterscheidung zwischen abnehmbarem und<br />

festsitzendem <strong>Zahn</strong>ersatz sowie auch die Beschränkungen<br />

auf bestimmte Personengruppen<br />

weiterhin als unproblematisch an. Dies<br />

insbesondere im Hinblick darauf, dass die Regelung<br />

über die vorzeitige Neuherstellung des<br />

<strong>Zahn</strong>ersatzes doch eine gewisse Flexibilität<br />

zulässt, falls es zu Änderungen im Mund des<br />

Patienten bzw. zur Extraktion tragender Zähne<br />

kommen sollte.<br />

Im gegenständlichen Fall war die Salzburger<br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong> daher nicht verpflichtet,<br />

die Kosten für einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz<br />

zu übernehmen. Es bestand keine medizinische<br />

Notwendigkeit für einen solchen.<br />

Hätte der Kläger den Behandlungsplan des<br />

österreichischen <strong>Zahn</strong>arztes befolgt und einen<br />

abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatz vornehmen lassen,<br />

wäre es in der Folge jedoch zum befürchteten<br />

Verlust des <strong>Zahn</strong>es gekommen, wäre die Kasse<br />

auch für die Neuherstellung des <strong>Zahn</strong>ersatzes<br />

aufgekommen. Die Kosten des in Ungarn angefertigten<br />

festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatzes waren<br />

dem Kläger jedoch nicht zu ersetzen, da eine<br />

Kostenerstattung nur für solche Leistungen zu<br />

gewähren ist, welche auch bei der Vornahme<br />

durch einen Vertragspartner auf Kassenkosten<br />

verrechenbar gewesen wären.<br />

Geschichten aus der <strong>Zahn</strong>praxis<br />

Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete Schätze zum Vorschein<br />

kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche Tratschgeschichten aus einer <strong>Zahn</strong>arztpraxis“.<br />

Die Autorin Elfi Wanjek - auch die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten<br />

Erlebnisse mit Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Lesen Sie in der <strong>Zahn</strong>-<strong>Info</strong> einige<br />

Auszüge aus diesem Buch. Vielleicht kommt Ihnen die eine oder andere Episode bekannt vor, weil<br />

Sie sie selbst auch schon in Ihrem Berufsalltag erlebt haben. Viel Spaß beim Lesen!<br />

„Zarte Dentistin unerwünscht“<br />

„Immer nur lächeln – es kitzelt<br />

so schön“<br />

Wie doch die Menschen verschieden sind! Ja,<br />

das habe ich in 30 Jahren Berufserfahrung<br />

hinlänglich erlebt. Gerade die, mit denen ich<br />

mir die größte Mühe gegeben hatte – gerade<br />

die waren oft die Undankbarsten. Und jene,<br />

bei denen ich „nur“ meine Pflicht erfüllt hatte<br />

(ohne Sondertermine, Sondertarife), ausgerechnet<br />

sie machten mir nachträglich oft die<br />

größten Freuden!<br />

Weniger kompliziert in Seelenleben und Ver-<br />

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