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Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse

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zahn info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

8. Umsetzen und Prüfen der Ergebnisse<br />

Die Wirksamkeit der vom Unternehmen getroffenen<br />

Maßnahmen muss geprüft werden<br />

und erforderlichenfalls sind diese anzupassen.<br />

Eine Überprüfung hat insbesondere dann<br />

zu erfolgen, „nach Zwischenfällen mit erhöhter<br />

psychischer Fehlbeanspruchung“,<br />

wobei damit gehäufte Unfälle, Beschwerden,<br />

Erkrankungen und Ähnliches gemeint<br />

sind.<br />

GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN<br />

HABEN GUTE AUSWIRKUNGEN<br />

Die Evaluierung von psychischen Belastungen<br />

am Arbeitsplatz soll keine zusätzliche Last für<br />

Unternehmen sein, sondern Betrieben und<br />

freiberuflichen Praxen bei Verbesserungen<br />

helfen.<br />

Für den Betrieb geht es letztlich auch darum<br />

die Produktivität zu erhöhen, also Stresssymptome,<br />

Fluktuation und Krankenstände zu reduzieren,<br />

um damit die betriebliche Leistungsfähigkeit<br />

zu steigern.<br />

Zum Nachlesen: Die Arbeitsinspektion hat ein<br />

Merkblatt und einen Leitfaden zur „Arbeitsplatzevaluierung<br />

psychischer Belastungen<br />

nach dem Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutzgesetz<br />

(ASchG)“ erstellt :<br />

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdon-<br />

lyres/CD1B4D2C-9263-46BF-999A-2C6D5F-<br />

BE36E1/0/Merkblatt_Arbeitsplatzevaluierung_<br />

psychischer_Belastungen_22_1.pdf<br />

Die Frage des Quartals<br />

Übernimmt die Kasse die<br />

Kosten für in Verlust geratene<br />

Prothesen?<br />

In der Satzung der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

ist festgelegt, dass eine Neuherstellung<br />

eines <strong>Zahn</strong>ersatzstückes (Kunststoff- oder<br />

Metallgerüstprothesen) frühestens nach sechs<br />

Jahren von der Kasse übernommen wird. Ist<br />

infolge notwendig gewordener Extraktionen<br />

oder anderer Veränderungen im Mund eine<br />

vorzeitige Neuherstellung notwendig, übernimmt<br />

die Kasse nach Beurteilung und Bewilligung<br />

durch den Medizinischen Dienst der<br />

Kasse vor Ablauf der sechs Jahre die Kosten<br />

für eine Neuanfertigung des <strong>Zahn</strong>ersatzes.<br />

Für verlorene oder nicht durch normalen Gebrauch<br />

beschädigte <strong>Zahn</strong>ersatzstücke leistet<br />

die Kasse vor Ablauf der sechs Jahre keinen<br />

Ersatz.<br />

Eva Schwinghammer,<br />

Leiterin der Gruppe <strong>Zahn</strong>behandlung-<strong>Zahn</strong>ersatz<br />

in der WGKK<br />

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