Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse
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zahn info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
8. Umsetzen und Prüfen der Ergebnisse<br />
Die Wirksamkeit der vom Unternehmen getroffenen<br />
Maßnahmen muss geprüft werden<br />
und erforderlichenfalls sind diese anzupassen.<br />
Eine Überprüfung hat insbesondere dann<br />
zu erfolgen, „nach Zwischenfällen mit erhöhter<br />
psychischer Fehlbeanspruchung“,<br />
wobei damit gehäufte Unfälle, Beschwerden,<br />
Erkrankungen und Ähnliches gemeint<br />
sind.<br />
GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN<br />
HABEN GUTE AUSWIRKUNGEN<br />
Die Evaluierung von psychischen Belastungen<br />
am Arbeitsplatz soll keine zusätzliche Last für<br />
Unternehmen sein, sondern Betrieben und<br />
freiberuflichen Praxen bei Verbesserungen<br />
helfen.<br />
Für den Betrieb geht es letztlich auch darum<br />
die Produktivität zu erhöhen, also Stresssymptome,<br />
Fluktuation und Krankenstände zu reduzieren,<br />
um damit die betriebliche Leistungsfähigkeit<br />
zu steigern.<br />
Zum Nachlesen: Die Arbeitsinspektion hat ein<br />
Merkblatt und einen Leitfaden zur „Arbeitsplatzevaluierung<br />
psychischer Belastungen<br />
nach dem Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutzgesetz<br />
(ASchG)“ erstellt :<br />
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdon-<br />
lyres/CD1B4D2C-9263-46BF-999A-2C6D5F-<br />
BE36E1/0/Merkblatt_Arbeitsplatzevaluierung_<br />
psychischer_Belastungen_22_1.pdf<br />
Die Frage des Quartals<br />
Übernimmt die Kasse die<br />
Kosten für in Verlust geratene<br />
Prothesen?<br />
In der Satzung der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
ist festgelegt, dass eine Neuherstellung<br />
eines <strong>Zahn</strong>ersatzstückes (Kunststoff- oder<br />
Metallgerüstprothesen) frühestens nach sechs<br />
Jahren von der Kasse übernommen wird. Ist<br />
infolge notwendig gewordener Extraktionen<br />
oder anderer Veränderungen im Mund eine<br />
vorzeitige Neuherstellung notwendig, übernimmt<br />
die Kasse nach Beurteilung und Bewilligung<br />
durch den Medizinischen Dienst der<br />
Kasse vor Ablauf der sechs Jahre die Kosten<br />
für eine Neuanfertigung des <strong>Zahn</strong>ersatzes.<br />
Für verlorene oder nicht durch normalen Gebrauch<br />
beschädigte <strong>Zahn</strong>ersatzstücke leistet<br />
die Kasse vor Ablauf der sechs Jahre keinen<br />
Ersatz.<br />
Eva Schwinghammer,<br />
Leiterin der Gruppe <strong>Zahn</strong>behandlung-<strong>Zahn</strong>ersatz<br />
in der WGKK<br />
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