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Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse

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8. Jahrgang, Nr. 4 / <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong><br />

www.wgkk.at<br />

zahn<br />

info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

„Tipptopp Kariesstopp“:<br />

<strong>Zahn</strong>gesundheitsförderungsprogramm<br />

geht<br />

in die<br />

nächste<br />

Runde


zahn info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

Inhalt<br />

Vorwort<br />

„Tipptopp Kariesstopp“:<br />

<strong>Zahn</strong>gesunheitsförderungsprogramm<br />

geht in die nächste Runde Seite 3<br />

Verordnung von Arzneimitteln<br />

in der <strong>Zahn</strong>heilkunde Seite 5<br />

Fit in der <strong>Zahn</strong>arztpraxis<br />

„Evaluierung psychischer Belastung“ Seite 7<br />

Die Frage des Quartals:<br />

Übernimmt die Kasse die Kosten für in<br />

Verlust geratene Prothesen? Seite 10<br />

Juristische <strong>Info</strong>box:<br />

Kostenersatz für<br />

einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz? Seite 11<br />

Geschichten aus der <strong>Zahn</strong>praxis:<br />

„Zarte Dentistin unerwünscht“<br />

„Immer nur lächeln – es kitzelt so schön Seite 13<br />

Impressum<br />

Kontaktadresse:<br />

Abteilung Controlling, Organisation und Betriebswirtschaft,<br />

Peggy Schmid, Telefon +43 1 601 22-2233<br />

E-Mail: peggy.schmid@wgkk.at<br />

Herausgeber & Druck:<br />

<strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

1100 Wien, <strong>Wiener</strong>bergstraße 15–19<br />

Satz- und Druckfehler vorbehalten<br />

Bildquelle: Bilderbox, WGKK, Thomas Steffl, Prof. Dr. Dr. Norbert Krämer<br />

Nachdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher<br />

Genehmigung der WGKK gestattet<br />

Sehr geehrte Frau Doktorin!<br />

Sehr geehrter Herr Doktor!<br />

Die <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> beteiligt sich<br />

finanziell seit dem Jahr 2000 am Programm<br />

„Tipptopp Kariesstopp“ zur <strong>Zahn</strong>gesundheitsförderung<br />

von Kindergarten- und Volksschulkindern.<br />

<strong>Zahn</strong>gesundheitsförderung ist ein wesentlicher<br />

Eckpfeiler gesundheitsförderlicher<br />

Aktivitäten und ist nach dem gesetzlichen Auftrag<br />

als Pflichtaufgabe der sozialen Krankenversicherung<br />

einzustufen. In der vorliegenden<br />

Ausgabe wird berichtet, welche Ziele bis dato<br />

erreicht wurden und welchen Vorhaben für das<br />

Schuljahr <strong>2013</strong>/2014 geplant sind.<br />

Was Sie als <strong>Zahn</strong>ärztin/-arzt bei der Verordnung<br />

von Arzneimitteln beachten müssen,<br />

wurde von Herrn Dr. Spreitzer (Pharmazeut in<br />

der Abt. Med. Behandlungsökonomie) zusammengefasst.<br />

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen<br />

immer mehr zu. Der Gesetzgeber hat mit<br />

Beginn des Jahres <strong>2013</strong> darauf reagiert. Was<br />

sind psychische Belastungen und wie muss<br />

eine Evaluierung erfolgen? Aufklärungen darüber<br />

finden Sie in der Sparte „Fit in der <strong>Zahn</strong>arztpraxis“.<br />

Übernimmt die Kasse Kosten für in Verlust<br />

geratene Prothesen? In der Rubrik „Die Frage<br />

des Quartals“ finden Sie die Antwort.<br />

Leistet die Kasse einen Kostenersatz für einen<br />

festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz? In der „Juristischen<br />

<strong>Info</strong>box“ wird dazu von einem Urteil des Obersten<br />

Gerichtshofes berichtet.<br />

In der Septemberausgabe 2011 wurde erstmalig<br />

ein Auszug aus dem Buch „Freche Tratschgeschichten<br />

aus einer <strong>Zahn</strong>praxis“ von der<br />

Autorin Elfi Wanjek veröffentlicht. In der vorliegenden<br />

Ausgabe publizieren wir die heitere<br />

Episode über eine „moderne“ Frau, die sich,<br />

was heute als schick gilt „selbstverwirklichte“.<br />

Vielen Dank für Ihr Interesse an der <strong>Zahn</strong>-<strong>Info</strong>.<br />

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team von Herzen<br />

ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage<br />

und ein gesundes neues Jahr.<br />

Peggy Schmid<br />

2


„Tipptopp Kariesstopp“:<br />

<strong>Zahn</strong>gesundheitsförderungsprogramm<br />

geht in die nächste Runde<br />

Für gesunde Zähne wird der Grundstein in<br />

der Kindheit gelegt. Das Programm „Tipptopp<br />

Kariesstopp“ kümmert sich erfolgreich<br />

in <strong>Wiener</strong> Kindergärten und Volksschulen<br />

darum – unterstützt von der <strong>Wiener</strong><br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong>, den <strong>Wiener</strong> Krankenversicherungsträgern<br />

und der <strong>Wiener</strong><br />

Gesundheitsförderung.<br />

Das <strong>Wiener</strong> <strong>Zahn</strong>gesundheitsförderungsprogramm<br />

„Tipptopp Kariesstopp“ kommt seinen<br />

Zielen von Jahr zu Jahr näher. Denn neben der<br />

Motivation zur aktiven <strong>Zahn</strong>prophylaxe/Individualprophylaxe<br />

und dem Aufbau einer positivemotionalen<br />

Beziehung zum Mundbereich<br />

sollen bis zum Jahr 2020 die WHO-Vorgaben<br />

erfüllt werden:<br />

• mindestens 80 % der 6-Jährigen kariesfrei<br />

• 12-Jährige im Durchschnitt höchstens 1,5<br />

kariöse, extrahierte oder gefüllte Zähne.<br />

Über 50.500 erreichte Kinder im<br />

Schuljahr 2012/13<br />

Die Zahlen sprechen für sich, denn allein im<br />

vergangenen Schuljahr wurden durch die<br />

zahnpädagogischen Maßnahmen (<strong>Zahn</strong>gesundheitserziehung<br />

in Kindergärten und Volksschulen<br />

und das <strong>Zahn</strong>theater „Im Mund geht´s<br />

rund“) über 50.500 Kinder erreicht. Altersgerecht<br />

aufbereitete <strong>Info</strong>rmationen über <strong>Zahn</strong>gesundheit<br />

tragen dazu bei, diese sensible Zielgruppe<br />

zu „gewinnen“. Insgesamt wurde bei<br />

80 Elternveranstaltungen mit 2.150 Eltern und<br />

Erziehungsberechtigten über die Grundlagen<br />

der Mundgesundheit diskutiert – darunter 57<br />

Teilnehmerinnen aus „Mama lernt Deutsch“-<br />

Kursen. Mit der Umsetzung des zahnpädagogischen<br />

Teils ist der Verein für prophylaktische<br />

Gesundheitsarbeit beauftragt. Das <strong>Zahn</strong>theater<br />

sowie die Betreuung der Kindergärten<br />

im 5. Bezirk wird von einem Sponsor, der<br />

Colgate-Palmolive GmbH, finanziert.<br />

Noch umfassenderes Programm für<br />

Kinder und Eltern ab dem Schuljahr<br />

<strong>2013</strong>/14<br />

Die <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> und die<br />

<strong>Wiener</strong> Gesundheitsförderung wollen gemein-<br />

Katharina Weber, MA<br />

Mitarbeiterin der Abteilung<br />

Gesundheitsservice und<br />

Prävention in der WGKK<br />

sam mit den <strong>Wiener</strong> Krankenversicherungsträgern<br />

das Angebot im Rahmen von „Tipptopp<br />

Kariesstopp“ weiter ausbauen. So wird die<br />

zahnpädagogische Betreuung der Kinder ausgebaut,<br />

wodurch nun über 6.600 Kinder mehr<br />

betreut werden als im Schuljahr 2011/2012.<br />

Neu wird auch eine sogenannte zahnmedizinische<br />

Intensivprophylaxe für Risikogruppen<br />

angeboten.<br />

Die Einführung der Intensivprophylaxe folgt<br />

der Erkenntnis, dass Risikogruppen einer besonderen<br />

oralpräventiven Zuwendung und Betreuung<br />

bedürfen. Daher soll diese intensive<br />

zahnmedizinische Betreuung insbesondere<br />

Schulen mit Kindern, die ein sehr hohes Kariesrisiko<br />

aufweisen, zu Gute kommen.<br />

Kernelement sind zwei zahnmedizinische Untersuchungen<br />

durch die <strong>Zahn</strong>ärztin der <strong>Wiener</strong><br />

Gesundheitsförderung, wobei die Verbindlichkeit<br />

der Behandlungsempfehlung erhöht wird<br />

3


zahn info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

und verstärkt <strong>Info</strong>rmationen über Behandlungsmöglichkeiten<br />

in Wien gegeben werden.<br />

So ist es auch erstmals möglich nachzuvollziehen,<br />

ob den Behandlungsempfehlungen<br />

Folge geleistet wurde. In diesem Rahmen soll<br />

auch ein Pilotprojekt zur Fluoridlackapplikation<br />

starten.<br />

Im Setting Kindergarten wird verstärkt in die<br />

Fortbildung der Kindergartenpädagoginnen/-<br />

pädagogen investiert. Jährlich finden bis zu<br />

vier Fortbildungstermine zum Thema <strong>Zahn</strong>gesundheit<br />

für interessierte Pädagoginnen/Pädagogen<br />

statt.<br />

Um die Erreichung der Zielgruppe Eltern, Erziehungsberechtigte<br />

und Betreuungspersonen<br />

zu forcieren, wird sowohl der Umfang an Aktivitäten<br />

ausgebaut (30 zusätzliche Elternaktivitäten),<br />

als auch das Design der Kontaktaufnahme<br />

angepasst.<br />

Weitere <strong>Info</strong>rmationen erhalten Sie auch unter<br />

www.tipptoppkariesstopp.at<br />

Altersgerecht aufbereitete <strong>Info</strong>rmationen über die <strong>Zahn</strong>gesundheit<br />

sollen zu einer aktiven <strong>Zahn</strong>prophylaxe motivieren und den Aufbau<br />

einer positiv-emotionalen Beziehung schaffen<br />

4


Verordnung von Arzneimitteln in der<br />

<strong>Zahn</strong>heilkunde<br />

Wie jede/r Vertragsärztin/-arzt hat auch die/<br />

der Vertragszahnärztin/-arzt grundsätzlich<br />

das Recht Arzneimittel auf Kosten der sozialen<br />

Krankenversicherung zu verordnen.<br />

Die zahnärztliche Tätigkeit umfasst die Verordnung<br />

von Arzneimitteln im Zusammenhang mit<br />

Erkrankungen und Anomalien der Zähne, des<br />

Mundes und der Kiefer einschließlich der dazugehörigen<br />

Gewebe.<br />

Daraus ergibt sich, dass insbesondere die<br />

Verordnung von Wirkstoffen der ATC Gruppen<br />

A01AA (Mittel zur Kariesprophylaxe), M01A<br />

(nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika)<br />

und J01 (Antibiotika zur systemischen<br />

Anwendung) von Bedeutung für die zahnärztliche<br />

Tätigkeit ist.<br />

Gerade im Zusammenhang mit der Verordnung<br />

von Antibiotika kann sich die Frage ergeben,<br />

ob ein weiteres Arzneimittel zur Reduktion<br />

eventuell möglicher Nebenwirkungen<br />

verordnet werden darf.<br />

Ein Beispiel wäre die Verordnung eines Antimykotikums<br />

zur Behandlung einer Pilzinfektion,<br />

die als Folge einer Antibiotikatherapie bei<br />

Frauen auftreten kann. Dies sollte nicht der<br />

Regelfall sein. Hier ist Folgendes zu beachten:<br />

die Verordnung eines Antimykotikums sollte<br />

nicht ohne vorherige Abklärung durch eine/n<br />

Allgemeinmedizinerin/-mediziner, eine/n Urologin/Urologen<br />

oder eine/n Gynäkologin/Gynäkologen<br />

erfolgen.<br />

Neben dem Recht Arzneimittel zu verordnen,<br />

besteht aber auch die Verpflichtung bei der<br />

Verordnung die Regeln der Richtlinien über die<br />

ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln<br />

und Heilbehelfen (kurz RöV) einzuhalten.<br />

D.h. von mehreren gleich geeigneten Arzneimitteln<br />

ist das kostengünstigste zu verordnen.<br />

In der Regel sind Generika kostengünstiger als<br />

die jeweiligen Originäre, aber auch von dieser<br />

Regel gibt es Ausnahmen. So kann es durchaus<br />

vorkommen, dass ein Originär gleich viel<br />

oder sogar weniger als ein Generikum kostet.<br />

Mag.pharm. Dr. Anton Spreitzer,<br />

Pharmazeut der Abteilung<br />

Medizinische<br />

Behandlungsökonomie in der<br />

WGKK<br />

Bei der ökonomischen Verschreibweise ist<br />

entscheidend, welche Kosten ein Arzneimittel<br />

im Vergleich zu anderen gleich geeigneten<br />

Arzneimitteln verursacht und nicht ob es sich<br />

dabei um ein Generikum handelt.<br />

Beim Rezeptieren nach den Vorgaben der RöV<br />

ist aber nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte<br />

zu achten. Es gilt auch einige Formvorschriften<br />

zu erfüllen.<br />

Ein Kassenrezept hat insbesondere folgende<br />

<strong>Info</strong>rmationen zu enthalten:<br />

• Im Rezeptkopf:<br />

‣ Bezeichnung des Krankenversicherungsträgers<br />

‣ Vorname, Familienname, Versicherungsnummer<br />

der/des Patientin/Patienten<br />

‣ Bei mitversicherten Personen: Vorname,<br />

Name, Versicherungsnummer der versicherten<br />

Person<br />

5


zahn info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

• In der Rezeptur:<br />

‣ Ausstellungsdatum<br />

‣ Name der Arzneispezialität (diese<br />

Punkte gelten nicht für magistrale Zubereitungen)<br />

– Anzahl der Originalpackungen<br />

– Darreichungsform (sofern für die Identifizierung<br />

erforderlich)<br />

– Packungsgröße (fehlt die Angabe<br />

zur Packungsgröße und sind mehrere<br />

Packungsgrößen in den Erstattungskodex<br />

aufgenommen, wird die kleinste<br />

Packung in der Apotheke abgegeben)<br />

– Stärke (sofern zur Identifizierung erforderlich)<br />

• Rezeptgebührenbefreiung: Anbringen eines<br />

zweiten Stempels (es ist zu überprüfen, ob<br />

tatsächlich eine Rezeptgebührenbefreiung<br />

vorliegt)<br />

GKK<br />

Btr KK<br />

A B VAEB<br />

BVA (öff. Bed.)<br />

. . gew. Wirtsch.<br />

Bauern<br />

Familien- oder Nachname/n Vorname/n Versicherungsnummer<br />

Patient/in<br />

Anschrift<br />

Taxe<br />

Gültig: 1 Monat ab Verordnung Datum:<br />

Rp.<br />

Erwerbstätig<br />

Arbeitslos<br />

Selbstversichert<br />

Versicherte/r<br />

(Nur auszufüllen, wenn Patient/in ein/e Angehörige/r ist)<br />

Beschäftigt bei (Dienstgeber/in, Dienstort)<br />

Pensionist/in<br />

Mitglieds-Nr.<br />

1 5 7<br />

• Als Signum: Arztstempel (inkl. Vertragspartnernummer)<br />

und eigenhändige Unterschrift<br />

Kriegshinterbliebene/r<br />

Aussteller/in – bitte zutreffendes Feld ankreuzen !<br />

MUSTER<br />

GKK<br />

Btr KK<br />

A B VAEB<br />

BVA (öff. Bed.)<br />

. . gew. Wirtsch.<br />

Bauern<br />

Familien- oder Nachn<br />

Patient/in<br />

Anschrift<br />

Versicherte/r<br />

(Nur auszufüllen, wenn Patie<br />

Beschäftigt bei (Dienstge<br />

Taxe<br />

Gü<br />

Rp<br />

Rezeptgebühr<br />

Rezeptgebühr<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

12/10. 23. 03. 2010<br />

Stempel der Apotheke/Hausapotheke<br />

Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes<br />

Arztstempel bei Rezeptgebührenbefreiung<br />

12/10. 23. 03. 2010<br />

Stempel der Apotheke/<br />

Beim Rezeptieren ist nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte zu achten,<br />

es sind auch einige Formvorschriften einzuhalten<br />

6


Fit in der <strong>Zahn</strong>arztpraxis<br />

„Evaluierung psychischer<br />

Belastungen“<br />

Wussten Sie, dass in Österreich unter unselbstständig<br />

erwerbstätigen Personen ein<br />

Drittel der Männer und ein Viertel der Frauen<br />

negativen psychischen Belastungen am Arbeitsplatz<br />

ausgesetzt sind? Wissen Sie, dass<br />

negative psychische Belastungsfaktoren das<br />

Krankheitsrisiko im Durchschnitt um 50 %<br />

steigern? (Biffl et al., 2012)<br />

Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des<br />

Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutzgesetzes<br />

(ASchG) seit 1.1.<strong>2013</strong> auf diese Veränderungen<br />

in der Wirtschaft reagiert. Die Gesetzesnovelle<br />

stellt klar, dass schon wie bisher<br />

die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen umfassend<br />

vor Gefahren zu schützen ist und dass<br />

aber unter Gefahren neben physischen auch<br />

psychische Belastungen gemeint sind, die zu<br />

Fehlbeanspruchungen führen (§ 2 Z 7 ASchG).<br />

Das deklarierte Ziel des Gesetzgebers ist es,<br />

den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess<br />

bei den Verantwortlichen in den Betrieben<br />

zu unterstützen und die Auseinandersetzung<br />

mit diesem Thema in den Betrieben zu<br />

intensivieren.<br />

WAS SIND PSYCHISCHE<br />

BELASTUNGEN?<br />

Die Definition findet sich in der ÖNORM EN<br />

ISO 1007-5 und beschreibt psychische Belastungen<br />

als …..“alle Einflüsse die von außen<br />

auf den Menschen zukommen und psychisch<br />

auf ihn einwirken.“<br />

Das bedeutet, psychische Belastungen sind<br />

Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses.<br />

Aber nicht alle arbeitsbedingten psychischen<br />

Belastungen führen auch zu einer Fehlbeanspruchung!<br />

Psychische Fehlbeanspruchungen entstehen<br />

dann, wenn arbeitsbedingt psychische Belastungen<br />

in ihrer Ausprägung mit einer hohen<br />

Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />

des Beschäftigten führen.<br />

Dr. in Petra Strauss, MSc<br />

Arbeitsmedizinerin/Betriebsärztin<br />

in der WGKK<br />

„WER PSYCHISCH BELASTET<br />

IST, HAT DOCH NUR SCHWACHE<br />

NERVEN. DAS IST JA FÜR JEDEN<br />

MENSCHEN ANDERS.“<br />

Es geht darum, solche psychischen Belastungen<br />

zu vermeiden, die für JEDEN Menschen<br />

problematisch sind. Denn zum Beispiel<br />

täglich unter monotonen Bedingungen zu arbeiten<br />

oder sich bei einem hohen Geräuschpegel<br />

konzentrieren zu müssen, ist für JEDEN<br />

Menschen belastend.<br />

Das ASchG verlangt damit also nur, dass<br />

die psychisch wirksamen Eigenschaften der<br />

Arbeitsbedingungen erfasst und bewertet<br />

werden. Alle darüber hinaus gehenden personenbezogenen<br />

Erhebungen wie zum Beispiel<br />

Arbeitszufriedenheit, Befinden, Burnout,<br />

7


zahn info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

2. Belastungen durch das Organisationsklima<br />

und Führung:<br />

Beispielsweise mangelnde Unterstützung<br />

durch die Führung oder auch Kommunikations-<br />

und <strong>Info</strong>rmationsmangel können<br />

über kurz oder lang zu einer Fehlbeanspruchung<br />

führen.<br />

3. Belastungen durch die Arbeitsumgebung:<br />

Beispielsweise eine ungünstige Beleuchtung,<br />

Lärm und auch Platzmangel spielen<br />

eine Rolle.<br />

4. Belastungen durch die Arbeitsabläufe:<br />

Beispielsweise können ständige Unterbrechungen,<br />

unklare Zuständigkeiten<br />

und auch keine Pausen zu Fehlbeanspruchungen<br />

führen.<br />

Seit Beginn des Jahres müssen solche Evaluierungen<br />

vorgenommen werden- und das bereits<br />

ab einem/r Mitarbeiter/in. Überprüft wird<br />

das durch die Arbeitsinspektion.<br />

Psychische Belastungen sind alle<br />

Einflüsse, die von außen auf den<br />

Menschen zukommen und<br />

psychisch auf ihn einwirken<br />

Privatleben, usw. sind nicht Gegenstand der<br />

gesetzlichen Arbeitsplatzevaluierung.<br />

Orientiert an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

wird von der Arbeitsplatzevaluierung<br />

psychischer Belastungen die Berücksichtigung<br />

folgender vier Aspekte gefordert:<br />

1. Belastungen durch Arbeitsaufgaben und<br />

Tätigkeiten:<br />

Beispielsweise eine hohe emotionale Belastung<br />

wie etwa häufiger Umgang mit<br />

schwierigen Kundinnen/Kunden.<br />

Für Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern<br />

bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt<br />

(AUVA) in ihren Präventionszentren<br />

eine Durchführung der sicherheitstechnischen<br />

und arbeitsmedizinischen<br />

Begehungen kostenlos an.<br />

WIE SOLL EIN BETRIEB VORGEHEN?<br />

Die Evaluierung muss als ein Prozess verstanden<br />

werden, der einer Vorbereitungs-,<br />

Ermittlungs-, Beurteilungs-, Maßnahmenableitungs-<br />

und Prüfphase bedarf.<br />

1. Planung durchführen<br />

Zu Beginn ist es notwendig, bereits vorhandene<br />

<strong>Info</strong>rmationen zu sammeln. Eine<br />

interne Steuergruppe mit geeigneten<br />

Fachleuten wie Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner/innen<br />

und Sicherheitsfachkräfte),<br />

Arbeitspsychologinnen/-psychologen,<br />

Betriebsräten, andere Mitglieder des<br />

Arbeitsschutzausschusses und der Geschäftsführung<br />

wird eingerichtet.<br />

2. Konzepterstellung<br />

Hier wird festgelegt mit welchem standardisiertem<br />

und den Anforderungen der<br />

ÖNORM EN ISO 10075-3 entsprechendem<br />

8


Erhebungsinstrument, das zur Ermittlung<br />

arbeitsbedingter psychischer Belastungen<br />

geeignet ist, die Evaluierung durchgeführt<br />

wird.<br />

Hinweis: Anerkannte Messmethoden/Verfahren<br />

sind auf der Webseite der Deutschen<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin: Toolbox: Instrumente<br />

zur Erfassung psychischer Belastungen zu<br />

finden: http://www.baua.de/de/<strong>Info</strong>rmatio-<br />

nen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-<br />

Praxisbeispiele/Toolbox/Toolbox.html<br />

3. <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />

Die <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />

zu Zielen und Methoden der Evaluierung<br />

beugt Gerüchten vor. Gerade bei<br />

dem Thema „psychische Belastungen“<br />

kann aufgrund diverser Vorerfahrungen<br />

und Annahmen ein falscher Eindruck bei<br />

den Beschäftigten entstehen.<br />

4. Ermittlung<br />

In diese Phase werden Belastungen mittels<br />

eines anerkannten geeigneten Verfahrens<br />

erhoben. Grundsätzlich sind<br />

dabei die Präventivfachkräfte, also Arbeitsmediziner/innen<br />

und Sicherheitsfachkräfte,<br />

und erforderlichenfalls auch<br />

Arbeitspsychologinnen/-psychologen beizuziehen.<br />

Es müssen systematisch alle Arbeitsplätze<br />

erreicht werden, jedoch ist die<br />

Evaluierung als Prozess zu sehen, wobei<br />

auch ein Beginn mit besonders kritischen<br />

Arbeitsbereichen, sogenannten „Hot<br />

Spots“ durchaus zulässig ist. Das Ziel ist<br />

die ständige Verbesserung von Arbeitsbedingungen.<br />

5. Beurteilung<br />

Die Ergebnisse der Ermittlungsphase werden<br />

entsprechend den Verfahrensvorgaben<br />

unter Berücksichtigung aktueller arbeitspsychologischer<br />

Erkenntnisse bewertet<br />

und münden in einer Risikobeurteilung.<br />

6. Festlegung von Maßnahmen<br />

Aus den Evaluierungsergebnissen werden<br />

Um psychische Belastungen zu vermeiden,<br />

werden psychisch wirksame Eigenschaften der<br />

Arbeitsbedingungen erfasst und bewertet<br />

gefährdete Bereiche identifiziert und gezielt<br />

verhältnisbezogene Maßnahmen abgeleitet.<br />

Diese Verbesserungen haben nicht eine<br />

Person im Fokus, es geht also nicht um die<br />

Frage wie die Stressbewältigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />

geändert werden<br />

kann. Es wird überlegt wie die Verhältnisse,<br />

als Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse<br />

oder Strukturen optimiert werden können.<br />

Dabei sollten die Mitarbeiter/innen selbst<br />

beteiligt werden.<br />

7. Dokumentation<br />

Alle ermittelten psychischen Belastungen<br />

die zu Fehlbeanspruchungen führen können<br />

und die Maßnahmen zur Reduktion der<br />

Gefahren müssen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

nach § 5 ASchG<br />

festgehalten werden.<br />

9


zahn info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

8. Umsetzen und Prüfen der Ergebnisse<br />

Die Wirksamkeit der vom Unternehmen getroffenen<br />

Maßnahmen muss geprüft werden<br />

und erforderlichenfalls sind diese anzupassen.<br />

Eine Überprüfung hat insbesondere dann<br />

zu erfolgen, „nach Zwischenfällen mit erhöhter<br />

psychischer Fehlbeanspruchung“,<br />

wobei damit gehäufte Unfälle, Beschwerden,<br />

Erkrankungen und Ähnliches gemeint<br />

sind.<br />

GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN<br />

HABEN GUTE AUSWIRKUNGEN<br />

Die Evaluierung von psychischen Belastungen<br />

am Arbeitsplatz soll keine zusätzliche Last für<br />

Unternehmen sein, sondern Betrieben und<br />

freiberuflichen Praxen bei Verbesserungen<br />

helfen.<br />

Für den Betrieb geht es letztlich auch darum<br />

die Produktivität zu erhöhen, also Stresssymptome,<br />

Fluktuation und Krankenstände zu reduzieren,<br />

um damit die betriebliche Leistungsfähigkeit<br />

zu steigern.<br />

Zum Nachlesen: Die Arbeitsinspektion hat ein<br />

Merkblatt und einen Leitfaden zur „Arbeitsplatzevaluierung<br />

psychischer Belastungen<br />

nach dem Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutzgesetz<br />

(ASchG)“ erstellt :<br />

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdon-<br />

lyres/CD1B4D2C-9263-46BF-999A-2C6D5F-<br />

BE36E1/0/Merkblatt_Arbeitsplatzevaluierung_<br />

psychischer_Belastungen_22_1.pdf<br />

Die Frage des Quartals<br />

Übernimmt die Kasse die<br />

Kosten für in Verlust geratene<br />

Prothesen?<br />

In der Satzung der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

ist festgelegt, dass eine Neuherstellung<br />

eines <strong>Zahn</strong>ersatzstückes (Kunststoff- oder<br />

Metallgerüstprothesen) frühestens nach sechs<br />

Jahren von der Kasse übernommen wird. Ist<br />

infolge notwendig gewordener Extraktionen<br />

oder anderer Veränderungen im Mund eine<br />

vorzeitige Neuherstellung notwendig, übernimmt<br />

die Kasse nach Beurteilung und Bewilligung<br />

durch den Medizinischen Dienst der<br />

Kasse vor Ablauf der sechs Jahre die Kosten<br />

für eine Neuanfertigung des <strong>Zahn</strong>ersatzes.<br />

Für verlorene oder nicht durch normalen Gebrauch<br />

beschädigte <strong>Zahn</strong>ersatzstücke leistet<br />

die Kasse vor Ablauf der sechs Jahre keinen<br />

Ersatz.<br />

Eva Schwinghammer,<br />

Leiterin der Gruppe <strong>Zahn</strong>behandlung-<strong>Zahn</strong>ersatz<br />

in der WGKK<br />

10


Juristische <strong>Info</strong>box<br />

Kostenersatz für einen<br />

festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz?<br />

In der Satzung der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

finden sich genaue Regelungen, wann<br />

es sich bei der Vornahme eines <strong>Zahn</strong>ersatzes<br />

um eine Kassenleistung handelt und wann die<br />

Kosten von der Patientin oder dem Patienten<br />

selber zu tragen sind. Maßgeblich ist die Unterscheidung<br />

zwischen abnehmbarem und<br />

festsitzendem <strong>Zahn</strong>ersatz. Während ersterer<br />

in der Regel als Kassenleistung gilt, wird letzterer<br />

von der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> nur<br />

dann erbracht, wenn eine medizinische Notwendigkeit<br />

besteht, dies insbesondere bei<br />

• Patientinnen und Patienten mit Lippen-,<br />

Kiefer- und Gaumenspalten,<br />

• Tumorpatientinnen und –patienten in der<br />

postoperativen Rehabilitation,<br />

• Patientinnen und Patienten nach polytraumatischen<br />

Kieferfrakturen in der posttraumatischen<br />

Rehabilitation und<br />

• Patientinnen und Patienten mit extremen<br />

Kieferrelationen.<br />

Diese Regelung findet sich auch in der Satzung<br />

der Salzburger <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

und wurde nun Gegenstand eines Verfahrens<br />

vor dem Obersten Gerichtshof.<br />

Mag a . Sarah Szadrowsky,<br />

Juristin der Abteilung<br />

Vertragspartnerverrechnung und<br />

Verhandlung in der WGKK<br />

Was ist passiert?<br />

Die Unterkieferprothese eines bei der Salzburger<br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong> versicherten Patienten<br />

wurde nach 20 Jahren schadhaft und<br />

musste erneuert werden. Ein österreichischer<br />

<strong>Zahn</strong>arzt erstellte einen Behandlungsplan,<br />

welcher eine neue Teilprothese vorsah. Der<br />

Patient fürchtete jedoch durch die dadurch<br />

notwendigen Halteelemente den Verlust seines<br />

hinteren Eckzahnes, welcher bereits verschoben<br />

war und wackelte. Er ließ sich daher<br />

in Ungarn Implantate einsetzen und begehrte<br />

in der Folge Kostenersatz von der Salzburger<br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong>, welche aber jegliche<br />

Zahlungen mit dem Hinweis auf die oben beschriebene<br />

Satzungsregelung ablehnte. Ein<br />

festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz sei nur dann zu erbringen,<br />

wenn ein abnehmbarer <strong>Zahn</strong>ersatz<br />

aus medizinischen Gründen nicht möglich sei.<br />

Die Instanzen<br />

Während das Erstgericht die Ansichten der<br />

Salzburger <strong>Gebietskrankenkasse</strong> stützte und<br />

das Klagebegehren des Patienten abwies, entschied<br />

das Berufungsgericht zu dessen Gunsten.<br />

Es führte dazu aus, dass der Erfolg eines<br />

<strong>Zahn</strong>ersatzes auf eine bestimmte Zeit – konkreter,<br />

auf die Zeit, welche den Bestimmungen<br />

der Satzung über die neuerliche Übernahme<br />

der Kosten entspreche – gewährleistet sein<br />

müsse. In der Satzung sei nun geregelt, dass<br />

ein neuerlicher <strong>Zahn</strong>ersatz erst nach 6 Jahren<br />

gewährt würde. Für das Berufungsgericht war<br />

diese Regelung ausschlaggebend. Die Haltbarkeit<br />

eines abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatzes sei<br />

durch den einen schon wackelnden <strong>Zahn</strong> nicht<br />

11


Eintritt des Versicherungsfalles mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung versichert war.<br />

(2) Über die Dauer von 26 Wochen hinaus wird das Krankengeld für ein und den selben Versicherungsfall<br />

zahn längstens info bis zur INFORMATION Zustellung eines FÜR Bescheides ZAHNÄRZTINNEN über die Zuerkennung UND ZAHNÄRZTE einer Pension aus eigener Pensionsversicherung<br />

oder einer Verständigung über die Gewährung eines Vorschusses auf eine Pension aus eigener Pensionsversicherung<br />

bzw. über die Gewährung einer vorläufigen Leistung erbracht. Fällt eine Pension aus den Versicherungsfällen der<br />

geminderten Arbeitsfähigkeit erst nach der Bescheidzustellung an, weil der/die Versicherte die Tätigkeit, aufgrund<br />

welcher er/sie als invalid (berufsunfähig, dienstunfähig) gilt, nicht aufgegeben hat, wird das Krankengeld bis zu dem<br />

Tag geleistet, an dem die Pension angefallen ist.<br />

<strong>Zahn</strong>behandlung und <strong>Zahn</strong>ersatz<br />

(§ 153 ASVG)<br />

§ 30. (1) Die <strong>Zahn</strong>behandlung und der unentbehrliche <strong>Zahn</strong>ersatz werden von der Kasse im Umfang der<br />

Anhänge 1, 2, 3 und 5 geleistet.<br />

(2) Unentbehrlicher <strong>Zahn</strong>ersatz ist der <strong>Zahn</strong>ersatz, der notwendig ist, um eine Gesundheitsstörung zu vermeiden<br />

oder zu beseitigen.<br />

(3) Als unentbehrlicher <strong>Zahn</strong>ersatz wird im Allgemeinen der abnehmbare <strong>Zahn</strong>ersatz samt medizinisch<br />

notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkrone) erbracht. Festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz wird nur dann erbracht, wenn ein<br />

abnehmbarer <strong>Zahn</strong>ersatz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist; dies ist insbesondere der Fall bei<br />

- Patienten/Patientinnen mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten,<br />

- Tumorpatienten/Tumorpatientinnen in der postoperativen Rehabilitation,<br />

- Patienten/Patientinnen nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation,<br />

- Patienten/Patientinnen mit extremen Kieferrelationen (z. B. extreme Progenie, Prognathie, totale Atrophie des<br />

Kieferkammes),<br />

die eine prothetische Versorgung mit abnehmbarem <strong>Zahn</strong>ersatz nicht zulassen. Zum unentbehrlichen <strong>Zahn</strong>ersatz gehört<br />

auch die notwendige Reparatur von unentbehrlichen <strong>Zahn</strong>ersatzstücken. Für festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz ohne diese<br />

medizinische Notwendigkeit übernimmt die Kasse keine Kosten.<br />

(4) Kronen, Brücken, gegossene Stiftaufbauten und Implantate gelten jedenfalls als festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz.<br />

(5) Kieferregulierungen, unentbehrlicher <strong>Zahn</strong>ersatz (auch bei vorzeitiger Neuherstellung gemäß § 33 Abs. 3) oder<br />

Zuschüsse zu diesen Leistungen sowie Zuschüsse zu Leistungen der <strong>Zahn</strong>behandlung gemäß § 31 Abs. 2 und<br />

Kostenerstattungen gemäß § 31 Abs. 3 zweiter Satz müssen von der Kasse genehmigt werden. Dies gilt nicht für die<br />

Reparatur von kieferorthopädischen Apparaten und <strong>Zahn</strong>ersatzstücken.<br />

In der Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers finden sich genaue Regelungen,<br />

wann es sich bei einem <strong>Zahn</strong>ersatz um eine Kassenleistung handelt und wann die<br />

Kosten von Patientinnen/vom Patienten selbst zu tragen sind<br />

über 6 Jahre hin gewährleistet, weshalb sehr<br />

wohl ein festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz zu gewähren<br />

gewesen wäre.<br />

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes<br />

Der Fall wurde in der Folge an den Obersten<br />

Gerichtshof getragen. Dieser stellte fest, dass<br />

es sich beim <strong>Zahn</strong>ersatz gemäß ASVG nicht<br />

um eine gesetzliche Mindestleistung, sondern<br />

vielmehr um eine satzungsmäßige Mehrleistung<br />

handle. Es stehe daher dem einzelnen<br />

Sozialversicherungsträger frei in seiner Satzung<br />

diesbezüglich Beschränkungen vorzusehen.<br />

Er verwies auch auf frühere Entscheidungen,<br />

denen zufolge eine Unterscheidung<br />

zwischen abnehmbarem und festsitzendem<br />

<strong>Zahn</strong>ersatz und die Einschränkung der Kostenübernahme<br />

auf den abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatz<br />

verfassungsrechtlich unbedenklich seien.<br />

Weiter hielt er fest, dass bei dem konkreten<br />

Patienten medizinisch durchaus die Möglichkeit<br />

bestanden hätte einen abnehmbaren<br />

<strong>Zahn</strong>ersatz vorzunehmen, auch gehöre er<br />

nicht zu einer der in der Satzung ausdrücklich<br />

benannten begünstigten Personengruppen.<br />

Der Grundsatz, dass eine Krankenbehandlung<br />

ausreichend und zweckmäßig sein muss,<br />

dabei aber das Maß des Notwendigen nicht<br />

überschreiten soll, ist auch auf die Vornahme<br />

eines <strong>Zahn</strong>ersatzes anzuwenden. Im vorliegenden<br />

Fall führte der Oberste Gerichtshof<br />

aus, dass ein <strong>Zahn</strong>ersatz dann zweckmäßig<br />

sei, „wenn die gesetzten Maßnahmen nach<br />

dem anerkannten Stand der medizinischen<br />

Wissenschaft zum Zeitpunkt der Maßnahme<br />

objektiv geeignet waren, die beeinträchtigten<br />

Funktionen des Kauens, Beissens oder Sprechens<br />

wiederherzustellen“. Notwendig sei nur<br />

jene Maßnahme, welche „zur Erreichung des<br />

Zwecks unentbehrlich oder unvermeidbar“<br />

sei. Da in der konkreten Situation aber der<br />

festsitzende <strong>Zahn</strong>ersatz weder unentbehrlich<br />

noch unvermeidbar, vielmehr ein abnehmbarer<br />

<strong>Zahn</strong>ersatz medizinisch durchaus möglich gewesen<br />

sei, liege diese Notwendigkeit hier nicht<br />

vor.<br />

Der Oberste Gerichtshof ging auch auf den<br />

Einwand des Berufungsgerichts ein, dass eine<br />

Haltbarkeit des abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatzes<br />

über 6 Jahre hinweg nicht gewährleistet sei.<br />

Er wies darauf hin, dass die Satzung in besonderen<br />

Fällen auch die Möglichkeit vorsieht, vor<br />

Ablauf dieser 6 Jahre neuerliche Zahlungen zu<br />

leisten. So heißt es in der Satzung, dass eine<br />

12


vorzeitige Neuherstellung zu leisten ist, wenn<br />

diese infolge notwendig gewordener Extraktionen<br />

oder anderer Veränderungen im Mund<br />

notwendig wird. Damit wurde eine Regelung<br />

getroffen, die genau einen solchen Fall entschärfen<br />

soll, wie er hier vorliegt. Ein Ausweichen<br />

auf einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz war<br />

daher laut dem Obersten Gerichtshof keinesfalls<br />

gerechtfertigt.<br />

Zusammenfassung<br />

Der Oberste Gerichtshof hat mit seinem Urteil<br />

bestätigt, dass durch die Satzungen der<br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong>n durchaus Regelungen<br />

getroffen werden können, welche Einschränkungen<br />

bezüglich der Leistungen im Rahmen<br />

des <strong>Zahn</strong>ersatzes vorsehen. So sieht er die<br />

Unterscheidung zwischen abnehmbarem und<br />

festsitzendem <strong>Zahn</strong>ersatz sowie auch die Beschränkungen<br />

auf bestimmte Personengruppen<br />

weiterhin als unproblematisch an. Dies<br />

insbesondere im Hinblick darauf, dass die Regelung<br />

über die vorzeitige Neuherstellung des<br />

<strong>Zahn</strong>ersatzes doch eine gewisse Flexibilität<br />

zulässt, falls es zu Änderungen im Mund des<br />

Patienten bzw. zur Extraktion tragender Zähne<br />

kommen sollte.<br />

Im gegenständlichen Fall war die Salzburger<br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong> daher nicht verpflichtet,<br />

die Kosten für einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz<br />

zu übernehmen. Es bestand keine medizinische<br />

Notwendigkeit für einen solchen.<br />

Hätte der Kläger den Behandlungsplan des<br />

österreichischen <strong>Zahn</strong>arztes befolgt und einen<br />

abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatz vornehmen lassen,<br />

wäre es in der Folge jedoch zum befürchteten<br />

Verlust des <strong>Zahn</strong>es gekommen, wäre die Kasse<br />

auch für die Neuherstellung des <strong>Zahn</strong>ersatzes<br />

aufgekommen. Die Kosten des in Ungarn angefertigten<br />

festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatzes waren<br />

dem Kläger jedoch nicht zu ersetzen, da eine<br />

Kostenerstattung nur für solche Leistungen zu<br />

gewähren ist, welche auch bei der Vornahme<br />

durch einen Vertragspartner auf Kassenkosten<br />

verrechenbar gewesen wären.<br />

Geschichten aus der <strong>Zahn</strong>praxis<br />

Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete Schätze zum Vorschein<br />

kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche Tratschgeschichten aus einer <strong>Zahn</strong>arztpraxis“.<br />

Die Autorin Elfi Wanjek - auch die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten<br />

Erlebnisse mit Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Lesen Sie in der <strong>Zahn</strong>-<strong>Info</strong> einige<br />

Auszüge aus diesem Buch. Vielleicht kommt Ihnen die eine oder andere Episode bekannt vor, weil<br />

Sie sie selbst auch schon in Ihrem Berufsalltag erlebt haben. Viel Spaß beim Lesen!<br />

„Zarte Dentistin unerwünscht“<br />

„Immer nur lächeln – es kitzelt<br />

so schön“<br />

Wie doch die Menschen verschieden sind! Ja,<br />

das habe ich in 30 Jahren Berufserfahrung<br />

hinlänglich erlebt. Gerade die, mit denen ich<br />

mir die größte Mühe gegeben hatte – gerade<br />

die waren oft die Undankbarsten. Und jene,<br />

bei denen ich „nur“ meine Pflicht erfüllt hatte<br />

(ohne Sondertermine, Sondertarife), ausgerechnet<br />

sie machten mir nachträglich oft die<br />

größten Freuden!<br />

Weniger kompliziert in Seelenleben und Ver-<br />

13


zahn info<br />

INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

halten war diese hübsche blonde Patientin aus<br />

Münchendorf, von der ich jetzt berichten will.<br />

Männlich-emanzipiert war sie, kürzester Haarschnitt,<br />

forsch ausschreitend der Gang, männlich<br />

orientierte Kleidung. Sachbetonte, nüchterne<br />

Ausdrucksweise, wohl unfähig zu Gefühlsäußerungen.<br />

(Das musste ihr Gatte wohl<br />

auch bald fröstelnd bemerkt haben, denn ein<br />

Jahr darauf ließ er sich scheiden, heiratete ein<br />

typisches „Mütterchen“ und hatte mit ihr zwei<br />

reizende Kinder!)<br />

Hübsch war sie, dass musste man ihr lassen.<br />

Von der kalten Schönheit eines klaren Bergquells.<br />

Ebenso eilig hatte sie es auch. Man sah<br />

sie auf der Strasse nur laufen. Beruflich war sie<br />

ungeheuer ehrgeizig (Büro), nebenbei ging sie<br />

turnen, lernte italienisch – kurzum eine „moderne“<br />

Frau, die sich, was heute als schick gilt<br />

„selbstverwirklichte“. Wie die Ehe dies vertrug,<br />

war ihr völlig schnurz, denn sie hatte ein Recht<br />

auf Selbstverwirklichung!<br />

Als die Ehe dann auch tatsächlich kaputtging,<br />

war sie die Verblüffteste und ist sich bis heute<br />

nicht der geringsten Schuld bewusst. Der<br />

seelisch geschundene Gatte (ach das gibt es,<br />

glauben Sie mir), hatte sowieso die Schuld auf<br />

sich genommen, um diesen Eisblock loszuwerden.<br />

Diese Begleitumstände erfuhr ich jedoch<br />

erst Jahre danach von anderen.<br />

Sie war nun zum ersten Mal in meiner Praxis<br />

und fragte mich, kaum dass sie sich gesetzt<br />

hatte, forsch: „Sind Sie eigentlich eine<br />

zarte <strong>Zahn</strong>behandlerin?“ Ich schmunzelte und<br />

meinte, dass ein Großteil meiner Patienten dies<br />

schon von mir sagen. Worauf sie aufsprang,<br />

den kessen Hut wieder aufstülpte und fauchte:<br />

“Sind Sie mir nicht gram, aber da muss ich zu<br />

einem anderen <strong>Zahn</strong>arzt gehen! Ich mag nämlich<br />

Behandler, die immerfort fragen, tut’s weh,<br />

tut’s sehr weh’, überhaupt nicht. Ich brauch einen,<br />

der mir ohne langem Gefasel gleich fünf<br />

bis acht Plomben macht.“<br />

Sie rauschte ab wie eine Hochsee-Fregatte.<br />

Nach dieser Rede wäre ich, weiß Gott, der<br />

ideale <strong>Zahn</strong>behandler für sie gewesen! Denn<br />

ich bin nicht nur ein sehr mitfühlender, sondern<br />

auch ein sehr wandlungsfähiger Mensch!<br />

Wäre dieses Goldstück nur geblieben (aber sie<br />

rannte ja, wie von Furien gehetzt, bei der Türe<br />

hinaus) – ich hätte derart lustvoll in ihren Zähnen<br />

gebohrt, bis der letzte Rest emanzipierter<br />

Dummheit einem erlösenden Tränenschwall<br />

Platz gemacht hätte… Sie muss dies aber<br />

geahnt haben.<br />

Solche Frauen brauchen männliche <strong>Zahn</strong>behandler<br />

– und in der Ehe einen Mann wie Edi,<br />

den Ex-Zuhälter! Bevor sie „menschlich“ werden.<br />

Ganz anders war das sanfte Mädchen,<br />

das bald darauf meinen Behandlungsstuhl<br />

drückte. Leicht drückte, denn zart war es,<br />

schüchtern und vielleicht auch nicht mit dem<br />

allerhöchsten Intelligenzquotienten ausgerüstet.<br />

Je mehr ich bohrte, umso mehr lächelte<br />

es vor sich hin. Nachdem mich die Nervnähe<br />

schon bald beängstigte, fragte ich nach dem<br />

Grund Ihrer Heiterkeit. „Bohren Sie nur, es kitzelt<br />

soo schön..“<br />

Ja, wie verschieden sind sie doch, die Guten!<br />

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www.wgkk.at<br />

Frohe Weihnachten, erholsame Feiertage<br />

und ein gesundes neues Jahr<br />

wünschen Ihnen und<br />

Ihrer Familie<br />

der Vorstand und<br />

die Generaldirektion<br />

der WGKK<br />

Mag. a Ingrid Reischl<br />

Obfrau<br />

Hofrat<br />

Ing. Mag. Erich Sulzbacher<br />

Generaldirektor<br />

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www.wgkk.at

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