Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse
Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse
Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse
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8. Jahrgang, Nr. 4 / <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong><br />
www.wgkk.at<br />
zahn<br />
info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
„Tipptopp Kariesstopp“:<br />
<strong>Zahn</strong>gesundheitsförderungsprogramm<br />
geht<br />
in die<br />
nächste<br />
Runde
zahn info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
Inhalt<br />
Vorwort<br />
„Tipptopp Kariesstopp“:<br />
<strong>Zahn</strong>gesunheitsförderungsprogramm<br />
geht in die nächste Runde Seite 3<br />
Verordnung von Arzneimitteln<br />
in der <strong>Zahn</strong>heilkunde Seite 5<br />
Fit in der <strong>Zahn</strong>arztpraxis<br />
„Evaluierung psychischer Belastung“ Seite 7<br />
Die Frage des Quartals:<br />
Übernimmt die Kasse die Kosten für in<br />
Verlust geratene Prothesen? Seite 10<br />
Juristische <strong>Info</strong>box:<br />
Kostenersatz für<br />
einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz? Seite 11<br />
Geschichten aus der <strong>Zahn</strong>praxis:<br />
„Zarte Dentistin unerwünscht“<br />
„Immer nur lächeln – es kitzelt so schön Seite 13<br />
Impressum<br />
Kontaktadresse:<br />
Abteilung Controlling, Organisation und Betriebswirtschaft,<br />
Peggy Schmid, Telefon +43 1 601 22-2233<br />
E-Mail: peggy.schmid@wgkk.at<br />
Herausgeber & Druck:<br />
<strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
1100 Wien, <strong>Wiener</strong>bergstraße 15–19<br />
Satz- und Druckfehler vorbehalten<br />
Bildquelle: Bilderbox, WGKK, Thomas Steffl, Prof. Dr. Dr. Norbert Krämer<br />
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher<br />
Genehmigung der WGKK gestattet<br />
Sehr geehrte Frau Doktorin!<br />
Sehr geehrter Herr Doktor!<br />
Die <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> beteiligt sich<br />
finanziell seit dem Jahr 2000 am Programm<br />
„Tipptopp Kariesstopp“ zur <strong>Zahn</strong>gesundheitsförderung<br />
von Kindergarten- und Volksschulkindern.<br />
<strong>Zahn</strong>gesundheitsförderung ist ein wesentlicher<br />
Eckpfeiler gesundheitsförderlicher<br />
Aktivitäten und ist nach dem gesetzlichen Auftrag<br />
als Pflichtaufgabe der sozialen Krankenversicherung<br />
einzustufen. In der vorliegenden<br />
Ausgabe wird berichtet, welche Ziele bis dato<br />
erreicht wurden und welchen Vorhaben für das<br />
Schuljahr <strong>2013</strong>/2014 geplant sind.<br />
Was Sie als <strong>Zahn</strong>ärztin/-arzt bei der Verordnung<br />
von Arzneimitteln beachten müssen,<br />
wurde von Herrn Dr. Spreitzer (Pharmazeut in<br />
der Abt. Med. Behandlungsökonomie) zusammengefasst.<br />
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen<br />
immer mehr zu. Der Gesetzgeber hat mit<br />
Beginn des Jahres <strong>2013</strong> darauf reagiert. Was<br />
sind psychische Belastungen und wie muss<br />
eine Evaluierung erfolgen? Aufklärungen darüber<br />
finden Sie in der Sparte „Fit in der <strong>Zahn</strong>arztpraxis“.<br />
Übernimmt die Kasse Kosten für in Verlust<br />
geratene Prothesen? In der Rubrik „Die Frage<br />
des Quartals“ finden Sie die Antwort.<br />
Leistet die Kasse einen Kostenersatz für einen<br />
festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz? In der „Juristischen<br />
<strong>Info</strong>box“ wird dazu von einem Urteil des Obersten<br />
Gerichtshofes berichtet.<br />
In der Septemberausgabe 2011 wurde erstmalig<br />
ein Auszug aus dem Buch „Freche Tratschgeschichten<br />
aus einer <strong>Zahn</strong>praxis“ von der<br />
Autorin Elfi Wanjek veröffentlicht. In der vorliegenden<br />
Ausgabe publizieren wir die heitere<br />
Episode über eine „moderne“ Frau, die sich,<br />
was heute als schick gilt „selbstverwirklichte“.<br />
Vielen Dank für Ihr Interesse an der <strong>Zahn</strong>-<strong>Info</strong>.<br />
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team von Herzen<br />
ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage<br />
und ein gesundes neues Jahr.<br />
Peggy Schmid<br />
2
„Tipptopp Kariesstopp“:<br />
<strong>Zahn</strong>gesundheitsförderungsprogramm<br />
geht in die nächste Runde<br />
Für gesunde Zähne wird der Grundstein in<br />
der Kindheit gelegt. Das Programm „Tipptopp<br />
Kariesstopp“ kümmert sich erfolgreich<br />
in <strong>Wiener</strong> Kindergärten und Volksschulen<br />
darum – unterstützt von der <strong>Wiener</strong><br />
<strong>Gebietskrankenkasse</strong>, den <strong>Wiener</strong> Krankenversicherungsträgern<br />
und der <strong>Wiener</strong><br />
Gesundheitsförderung.<br />
Das <strong>Wiener</strong> <strong>Zahn</strong>gesundheitsförderungsprogramm<br />
„Tipptopp Kariesstopp“ kommt seinen<br />
Zielen von Jahr zu Jahr näher. Denn neben der<br />
Motivation zur aktiven <strong>Zahn</strong>prophylaxe/Individualprophylaxe<br />
und dem Aufbau einer positivemotionalen<br />
Beziehung zum Mundbereich<br />
sollen bis zum Jahr 2020 die WHO-Vorgaben<br />
erfüllt werden:<br />
• mindestens 80 % der 6-Jährigen kariesfrei<br />
• 12-Jährige im Durchschnitt höchstens 1,5<br />
kariöse, extrahierte oder gefüllte Zähne.<br />
Über 50.500 erreichte Kinder im<br />
Schuljahr 2012/13<br />
Die Zahlen sprechen für sich, denn allein im<br />
vergangenen Schuljahr wurden durch die<br />
zahnpädagogischen Maßnahmen (<strong>Zahn</strong>gesundheitserziehung<br />
in Kindergärten und Volksschulen<br />
und das <strong>Zahn</strong>theater „Im Mund geht´s<br />
rund“) über 50.500 Kinder erreicht. Altersgerecht<br />
aufbereitete <strong>Info</strong>rmationen über <strong>Zahn</strong>gesundheit<br />
tragen dazu bei, diese sensible Zielgruppe<br />
zu „gewinnen“. Insgesamt wurde bei<br />
80 Elternveranstaltungen mit 2.150 Eltern und<br />
Erziehungsberechtigten über die Grundlagen<br />
der Mundgesundheit diskutiert – darunter 57<br />
Teilnehmerinnen aus „Mama lernt Deutsch“-<br />
Kursen. Mit der Umsetzung des zahnpädagogischen<br />
Teils ist der Verein für prophylaktische<br />
Gesundheitsarbeit beauftragt. Das <strong>Zahn</strong>theater<br />
sowie die Betreuung der Kindergärten<br />
im 5. Bezirk wird von einem Sponsor, der<br />
Colgate-Palmolive GmbH, finanziert.<br />
Noch umfassenderes Programm für<br />
Kinder und Eltern ab dem Schuljahr<br />
<strong>2013</strong>/14<br />
Die <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> und die<br />
<strong>Wiener</strong> Gesundheitsförderung wollen gemein-<br />
Katharina Weber, MA<br />
Mitarbeiterin der Abteilung<br />
Gesundheitsservice und<br />
Prävention in der WGKK<br />
sam mit den <strong>Wiener</strong> Krankenversicherungsträgern<br />
das Angebot im Rahmen von „Tipptopp<br />
Kariesstopp“ weiter ausbauen. So wird die<br />
zahnpädagogische Betreuung der Kinder ausgebaut,<br />
wodurch nun über 6.600 Kinder mehr<br />
betreut werden als im Schuljahr 2011/2012.<br />
Neu wird auch eine sogenannte zahnmedizinische<br />
Intensivprophylaxe für Risikogruppen<br />
angeboten.<br />
Die Einführung der Intensivprophylaxe folgt<br />
der Erkenntnis, dass Risikogruppen einer besonderen<br />
oralpräventiven Zuwendung und Betreuung<br />
bedürfen. Daher soll diese intensive<br />
zahnmedizinische Betreuung insbesondere<br />
Schulen mit Kindern, die ein sehr hohes Kariesrisiko<br />
aufweisen, zu Gute kommen.<br />
Kernelement sind zwei zahnmedizinische Untersuchungen<br />
durch die <strong>Zahn</strong>ärztin der <strong>Wiener</strong><br />
Gesundheitsförderung, wobei die Verbindlichkeit<br />
der Behandlungsempfehlung erhöht wird<br />
3
zahn info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
und verstärkt <strong>Info</strong>rmationen über Behandlungsmöglichkeiten<br />
in Wien gegeben werden.<br />
So ist es auch erstmals möglich nachzuvollziehen,<br />
ob den Behandlungsempfehlungen<br />
Folge geleistet wurde. In diesem Rahmen soll<br />
auch ein Pilotprojekt zur Fluoridlackapplikation<br />
starten.<br />
Im Setting Kindergarten wird verstärkt in die<br />
Fortbildung der Kindergartenpädagoginnen/-<br />
pädagogen investiert. Jährlich finden bis zu<br />
vier Fortbildungstermine zum Thema <strong>Zahn</strong>gesundheit<br />
für interessierte Pädagoginnen/Pädagogen<br />
statt.<br />
Um die Erreichung der Zielgruppe Eltern, Erziehungsberechtigte<br />
und Betreuungspersonen<br />
zu forcieren, wird sowohl der Umfang an Aktivitäten<br />
ausgebaut (30 zusätzliche Elternaktivitäten),<br />
als auch das Design der Kontaktaufnahme<br />
angepasst.<br />
Weitere <strong>Info</strong>rmationen erhalten Sie auch unter<br />
www.tipptoppkariesstopp.at<br />
Altersgerecht aufbereitete <strong>Info</strong>rmationen über die <strong>Zahn</strong>gesundheit<br />
sollen zu einer aktiven <strong>Zahn</strong>prophylaxe motivieren und den Aufbau<br />
einer positiv-emotionalen Beziehung schaffen<br />
4
Verordnung von Arzneimitteln in der<br />
<strong>Zahn</strong>heilkunde<br />
Wie jede/r Vertragsärztin/-arzt hat auch die/<br />
der Vertragszahnärztin/-arzt grundsätzlich<br />
das Recht Arzneimittel auf Kosten der sozialen<br />
Krankenversicherung zu verordnen.<br />
Die zahnärztliche Tätigkeit umfasst die Verordnung<br />
von Arzneimitteln im Zusammenhang mit<br />
Erkrankungen und Anomalien der Zähne, des<br />
Mundes und der Kiefer einschließlich der dazugehörigen<br />
Gewebe.<br />
Daraus ergibt sich, dass insbesondere die<br />
Verordnung von Wirkstoffen der ATC Gruppen<br />
A01AA (Mittel zur Kariesprophylaxe), M01A<br />
(nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika)<br />
und J01 (Antibiotika zur systemischen<br />
Anwendung) von Bedeutung für die zahnärztliche<br />
Tätigkeit ist.<br />
Gerade im Zusammenhang mit der Verordnung<br />
von Antibiotika kann sich die Frage ergeben,<br />
ob ein weiteres Arzneimittel zur Reduktion<br />
eventuell möglicher Nebenwirkungen<br />
verordnet werden darf.<br />
Ein Beispiel wäre die Verordnung eines Antimykotikums<br />
zur Behandlung einer Pilzinfektion,<br />
die als Folge einer Antibiotikatherapie bei<br />
Frauen auftreten kann. Dies sollte nicht der<br />
Regelfall sein. Hier ist Folgendes zu beachten:<br />
die Verordnung eines Antimykotikums sollte<br />
nicht ohne vorherige Abklärung durch eine/n<br />
Allgemeinmedizinerin/-mediziner, eine/n Urologin/Urologen<br />
oder eine/n Gynäkologin/Gynäkologen<br />
erfolgen.<br />
Neben dem Recht Arzneimittel zu verordnen,<br />
besteht aber auch die Verpflichtung bei der<br />
Verordnung die Regeln der Richtlinien über die<br />
ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln<br />
und Heilbehelfen (kurz RöV) einzuhalten.<br />
D.h. von mehreren gleich geeigneten Arzneimitteln<br />
ist das kostengünstigste zu verordnen.<br />
In der Regel sind Generika kostengünstiger als<br />
die jeweiligen Originäre, aber auch von dieser<br />
Regel gibt es Ausnahmen. So kann es durchaus<br />
vorkommen, dass ein Originär gleich viel<br />
oder sogar weniger als ein Generikum kostet.<br />
Mag.pharm. Dr. Anton Spreitzer,<br />
Pharmazeut der Abteilung<br />
Medizinische<br />
Behandlungsökonomie in der<br />
WGKK<br />
Bei der ökonomischen Verschreibweise ist<br />
entscheidend, welche Kosten ein Arzneimittel<br />
im Vergleich zu anderen gleich geeigneten<br />
Arzneimitteln verursacht und nicht ob es sich<br />
dabei um ein Generikum handelt.<br />
Beim Rezeptieren nach den Vorgaben der RöV<br />
ist aber nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte<br />
zu achten. Es gilt auch einige Formvorschriften<br />
zu erfüllen.<br />
Ein Kassenrezept hat insbesondere folgende<br />
<strong>Info</strong>rmationen zu enthalten:<br />
• Im Rezeptkopf:<br />
‣ Bezeichnung des Krankenversicherungsträgers<br />
‣ Vorname, Familienname, Versicherungsnummer<br />
der/des Patientin/Patienten<br />
‣ Bei mitversicherten Personen: Vorname,<br />
Name, Versicherungsnummer der versicherten<br />
Person<br />
5
zahn info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
• In der Rezeptur:<br />
‣ Ausstellungsdatum<br />
‣ Name der Arzneispezialität (diese<br />
Punkte gelten nicht für magistrale Zubereitungen)<br />
– Anzahl der Originalpackungen<br />
– Darreichungsform (sofern für die Identifizierung<br />
erforderlich)<br />
– Packungsgröße (fehlt die Angabe<br />
zur Packungsgröße und sind mehrere<br />
Packungsgrößen in den Erstattungskodex<br />
aufgenommen, wird die kleinste<br />
Packung in der Apotheke abgegeben)<br />
– Stärke (sofern zur Identifizierung erforderlich)<br />
• Rezeptgebührenbefreiung: Anbringen eines<br />
zweiten Stempels (es ist zu überprüfen, ob<br />
tatsächlich eine Rezeptgebührenbefreiung<br />
vorliegt)<br />
GKK<br />
Btr KK<br />
A B VAEB<br />
BVA (öff. Bed.)<br />
. . gew. Wirtsch.<br />
Bauern<br />
Familien- oder Nachname/n Vorname/n Versicherungsnummer<br />
Patient/in<br />
Anschrift<br />
Taxe<br />
Gültig: 1 Monat ab Verordnung Datum:<br />
Rp.<br />
Erwerbstätig<br />
Arbeitslos<br />
Selbstversichert<br />
Versicherte/r<br />
(Nur auszufüllen, wenn Patient/in ein/e Angehörige/r ist)<br />
Beschäftigt bei (Dienstgeber/in, Dienstort)<br />
Pensionist/in<br />
Mitglieds-Nr.<br />
1 5 7<br />
• Als Signum: Arztstempel (inkl. Vertragspartnernummer)<br />
und eigenhändige Unterschrift<br />
Kriegshinterbliebene/r<br />
Aussteller/in – bitte zutreffendes Feld ankreuzen !<br />
MUSTER<br />
GKK<br />
Btr KK<br />
A B VAEB<br />
BVA (öff. Bed.)<br />
. . gew. Wirtsch.<br />
Bauern<br />
Familien- oder Nachn<br />
Patient/in<br />
Anschrift<br />
Versicherte/r<br />
(Nur auszufüllen, wenn Patie<br />
Beschäftigt bei (Dienstge<br />
Taxe<br />
Gü<br />
Rp<br />
Rezeptgebühr<br />
Rezeptgebühr<br />
Anzahl<br />
Anzahl<br />
12/10. 23. 03. 2010<br />
Stempel der Apotheke/Hausapotheke<br />
Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes<br />
Arztstempel bei Rezeptgebührenbefreiung<br />
12/10. 23. 03. 2010<br />
Stempel der Apotheke/<br />
Beim Rezeptieren ist nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte zu achten,<br />
es sind auch einige Formvorschriften einzuhalten<br />
6
Fit in der <strong>Zahn</strong>arztpraxis<br />
„Evaluierung psychischer<br />
Belastungen“<br />
Wussten Sie, dass in Österreich unter unselbstständig<br />
erwerbstätigen Personen ein<br />
Drittel der Männer und ein Viertel der Frauen<br />
negativen psychischen Belastungen am Arbeitsplatz<br />
ausgesetzt sind? Wissen Sie, dass<br />
negative psychische Belastungsfaktoren das<br />
Krankheitsrisiko im Durchschnitt um 50 %<br />
steigern? (Biffl et al., 2012)<br />
Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des<br />
Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutzgesetzes<br />
(ASchG) seit 1.1.<strong>2013</strong> auf diese Veränderungen<br />
in der Wirtschaft reagiert. Die Gesetzesnovelle<br />
stellt klar, dass schon wie bisher<br />
die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen umfassend<br />
vor Gefahren zu schützen ist und dass<br />
aber unter Gefahren neben physischen auch<br />
psychische Belastungen gemeint sind, die zu<br />
Fehlbeanspruchungen führen (§ 2 Z 7 ASchG).<br />
Das deklarierte Ziel des Gesetzgebers ist es,<br />
den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess<br />
bei den Verantwortlichen in den Betrieben<br />
zu unterstützen und die Auseinandersetzung<br />
mit diesem Thema in den Betrieben zu<br />
intensivieren.<br />
WAS SIND PSYCHISCHE<br />
BELASTUNGEN?<br />
Die Definition findet sich in der ÖNORM EN<br />
ISO 1007-5 und beschreibt psychische Belastungen<br />
als …..“alle Einflüsse die von außen<br />
auf den Menschen zukommen und psychisch<br />
auf ihn einwirken.“<br />
Das bedeutet, psychische Belastungen sind<br />
Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses.<br />
Aber nicht alle arbeitsbedingten psychischen<br />
Belastungen führen auch zu einer Fehlbeanspruchung!<br />
Psychische Fehlbeanspruchungen entstehen<br />
dann, wenn arbeitsbedingt psychische Belastungen<br />
in ihrer Ausprägung mit einer hohen<br />
Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />
des Beschäftigten führen.<br />
Dr. in Petra Strauss, MSc<br />
Arbeitsmedizinerin/Betriebsärztin<br />
in der WGKK<br />
„WER PSYCHISCH BELASTET<br />
IST, HAT DOCH NUR SCHWACHE<br />
NERVEN. DAS IST JA FÜR JEDEN<br />
MENSCHEN ANDERS.“<br />
Es geht darum, solche psychischen Belastungen<br />
zu vermeiden, die für JEDEN Menschen<br />
problematisch sind. Denn zum Beispiel<br />
täglich unter monotonen Bedingungen zu arbeiten<br />
oder sich bei einem hohen Geräuschpegel<br />
konzentrieren zu müssen, ist für JEDEN<br />
Menschen belastend.<br />
Das ASchG verlangt damit also nur, dass<br />
die psychisch wirksamen Eigenschaften der<br />
Arbeitsbedingungen erfasst und bewertet<br />
werden. Alle darüber hinaus gehenden personenbezogenen<br />
Erhebungen wie zum Beispiel<br />
Arbeitszufriedenheit, Befinden, Burnout,<br />
7
zahn info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
2. Belastungen durch das Organisationsklima<br />
und Führung:<br />
Beispielsweise mangelnde Unterstützung<br />
durch die Führung oder auch Kommunikations-<br />
und <strong>Info</strong>rmationsmangel können<br />
über kurz oder lang zu einer Fehlbeanspruchung<br />
führen.<br />
3. Belastungen durch die Arbeitsumgebung:<br />
Beispielsweise eine ungünstige Beleuchtung,<br />
Lärm und auch Platzmangel spielen<br />
eine Rolle.<br />
4. Belastungen durch die Arbeitsabläufe:<br />
Beispielsweise können ständige Unterbrechungen,<br />
unklare Zuständigkeiten<br />
und auch keine Pausen zu Fehlbeanspruchungen<br />
führen.<br />
Seit Beginn des Jahres müssen solche Evaluierungen<br />
vorgenommen werden- und das bereits<br />
ab einem/r Mitarbeiter/in. Überprüft wird<br />
das durch die Arbeitsinspektion.<br />
Psychische Belastungen sind alle<br />
Einflüsse, die von außen auf den<br />
Menschen zukommen und<br />
psychisch auf ihn einwirken<br />
Privatleben, usw. sind nicht Gegenstand der<br />
gesetzlichen Arbeitsplatzevaluierung.<br />
Orientiert an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen<br />
wird von der Arbeitsplatzevaluierung<br />
psychischer Belastungen die Berücksichtigung<br />
folgender vier Aspekte gefordert:<br />
1. Belastungen durch Arbeitsaufgaben und<br />
Tätigkeiten:<br />
Beispielsweise eine hohe emotionale Belastung<br />
wie etwa häufiger Umgang mit<br />
schwierigen Kundinnen/Kunden.<br />
Für Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern<br />
bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt<br />
(AUVA) in ihren Präventionszentren<br />
eine Durchführung der sicherheitstechnischen<br />
und arbeitsmedizinischen<br />
Begehungen kostenlos an.<br />
WIE SOLL EIN BETRIEB VORGEHEN?<br />
Die Evaluierung muss als ein Prozess verstanden<br />
werden, der einer Vorbereitungs-,<br />
Ermittlungs-, Beurteilungs-, Maßnahmenableitungs-<br />
und Prüfphase bedarf.<br />
1. Planung durchführen<br />
Zu Beginn ist es notwendig, bereits vorhandene<br />
<strong>Info</strong>rmationen zu sammeln. Eine<br />
interne Steuergruppe mit geeigneten<br />
Fachleuten wie Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner/innen<br />
und Sicherheitsfachkräfte),<br />
Arbeitspsychologinnen/-psychologen,<br />
Betriebsräten, andere Mitglieder des<br />
Arbeitsschutzausschusses und der Geschäftsführung<br />
wird eingerichtet.<br />
2. Konzepterstellung<br />
Hier wird festgelegt mit welchem standardisiertem<br />
und den Anforderungen der<br />
ÖNORM EN ISO 10075-3 entsprechendem<br />
8
Erhebungsinstrument, das zur Ermittlung<br />
arbeitsbedingter psychischer Belastungen<br />
geeignet ist, die Evaluierung durchgeführt<br />
wird.<br />
Hinweis: Anerkannte Messmethoden/Verfahren<br />
sind auf der Webseite der Deutschen<br />
Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
und Arbeitsmedizin: Toolbox: Instrumente<br />
zur Erfassung psychischer Belastungen zu<br />
finden: http://www.baua.de/de/<strong>Info</strong>rmatio-<br />
nen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-<br />
Praxisbeispiele/Toolbox/Toolbox.html<br />
3. <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />
Die <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />
zu Zielen und Methoden der Evaluierung<br />
beugt Gerüchten vor. Gerade bei<br />
dem Thema „psychische Belastungen“<br />
kann aufgrund diverser Vorerfahrungen<br />
und Annahmen ein falscher Eindruck bei<br />
den Beschäftigten entstehen.<br />
4. Ermittlung<br />
In diese Phase werden Belastungen mittels<br />
eines anerkannten geeigneten Verfahrens<br />
erhoben. Grundsätzlich sind<br />
dabei die Präventivfachkräfte, also Arbeitsmediziner/innen<br />
und Sicherheitsfachkräfte,<br />
und erforderlichenfalls auch<br />
Arbeitspsychologinnen/-psychologen beizuziehen.<br />
Es müssen systematisch alle Arbeitsplätze<br />
erreicht werden, jedoch ist die<br />
Evaluierung als Prozess zu sehen, wobei<br />
auch ein Beginn mit besonders kritischen<br />
Arbeitsbereichen, sogenannten „Hot<br />
Spots“ durchaus zulässig ist. Das Ziel ist<br />
die ständige Verbesserung von Arbeitsbedingungen.<br />
5. Beurteilung<br />
Die Ergebnisse der Ermittlungsphase werden<br />
entsprechend den Verfahrensvorgaben<br />
unter Berücksichtigung aktueller arbeitspsychologischer<br />
Erkenntnisse bewertet<br />
und münden in einer Risikobeurteilung.<br />
6. Festlegung von Maßnahmen<br />
Aus den Evaluierungsergebnissen werden<br />
Um psychische Belastungen zu vermeiden,<br />
werden psychisch wirksame Eigenschaften der<br />
Arbeitsbedingungen erfasst und bewertet<br />
gefährdete Bereiche identifiziert und gezielt<br />
verhältnisbezogene Maßnahmen abgeleitet.<br />
Diese Verbesserungen haben nicht eine<br />
Person im Fokus, es geht also nicht um die<br />
Frage wie die Stressbewältigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />
geändert werden<br />
kann. Es wird überlegt wie die Verhältnisse,<br />
als Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse<br />
oder Strukturen optimiert werden können.<br />
Dabei sollten die Mitarbeiter/innen selbst<br />
beteiligt werden.<br />
7. Dokumentation<br />
Alle ermittelten psychischen Belastungen<br />
die zu Fehlbeanspruchungen führen können<br />
und die Maßnahmen zur Reduktion der<br />
Gefahren müssen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />
nach § 5 ASchG<br />
festgehalten werden.<br />
9
zahn info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
8. Umsetzen und Prüfen der Ergebnisse<br />
Die Wirksamkeit der vom Unternehmen getroffenen<br />
Maßnahmen muss geprüft werden<br />
und erforderlichenfalls sind diese anzupassen.<br />
Eine Überprüfung hat insbesondere dann<br />
zu erfolgen, „nach Zwischenfällen mit erhöhter<br />
psychischer Fehlbeanspruchung“,<br />
wobei damit gehäufte Unfälle, Beschwerden,<br />
Erkrankungen und Ähnliches gemeint<br />
sind.<br />
GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN<br />
HABEN GUTE AUSWIRKUNGEN<br />
Die Evaluierung von psychischen Belastungen<br />
am Arbeitsplatz soll keine zusätzliche Last für<br />
Unternehmen sein, sondern Betrieben und<br />
freiberuflichen Praxen bei Verbesserungen<br />
helfen.<br />
Für den Betrieb geht es letztlich auch darum<br />
die Produktivität zu erhöhen, also Stresssymptome,<br />
Fluktuation und Krankenstände zu reduzieren,<br />
um damit die betriebliche Leistungsfähigkeit<br />
zu steigern.<br />
Zum Nachlesen: Die Arbeitsinspektion hat ein<br />
Merkblatt und einen Leitfaden zur „Arbeitsplatzevaluierung<br />
psychischer Belastungen<br />
nach dem Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutzgesetz<br />
(ASchG)“ erstellt :<br />
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdon-<br />
lyres/CD1B4D2C-9263-46BF-999A-2C6D5F-<br />
BE36E1/0/Merkblatt_Arbeitsplatzevaluierung_<br />
psychischer_Belastungen_22_1.pdf<br />
Die Frage des Quartals<br />
Übernimmt die Kasse die<br />
Kosten für in Verlust geratene<br />
Prothesen?<br />
In der Satzung der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
ist festgelegt, dass eine Neuherstellung<br />
eines <strong>Zahn</strong>ersatzstückes (Kunststoff- oder<br />
Metallgerüstprothesen) frühestens nach sechs<br />
Jahren von der Kasse übernommen wird. Ist<br />
infolge notwendig gewordener Extraktionen<br />
oder anderer Veränderungen im Mund eine<br />
vorzeitige Neuherstellung notwendig, übernimmt<br />
die Kasse nach Beurteilung und Bewilligung<br />
durch den Medizinischen Dienst der<br />
Kasse vor Ablauf der sechs Jahre die Kosten<br />
für eine Neuanfertigung des <strong>Zahn</strong>ersatzes.<br />
Für verlorene oder nicht durch normalen Gebrauch<br />
beschädigte <strong>Zahn</strong>ersatzstücke leistet<br />
die Kasse vor Ablauf der sechs Jahre keinen<br />
Ersatz.<br />
Eva Schwinghammer,<br />
Leiterin der Gruppe <strong>Zahn</strong>behandlung-<strong>Zahn</strong>ersatz<br />
in der WGKK<br />
10
Juristische <strong>Info</strong>box<br />
Kostenersatz für einen<br />
festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz?<br />
In der Satzung der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
finden sich genaue Regelungen, wann<br />
es sich bei der Vornahme eines <strong>Zahn</strong>ersatzes<br />
um eine Kassenleistung handelt und wann die<br />
Kosten von der Patientin oder dem Patienten<br />
selber zu tragen sind. Maßgeblich ist die Unterscheidung<br />
zwischen abnehmbarem und<br />
festsitzendem <strong>Zahn</strong>ersatz. Während ersterer<br />
in der Regel als Kassenleistung gilt, wird letzterer<br />
von der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> nur<br />
dann erbracht, wenn eine medizinische Notwendigkeit<br />
besteht, dies insbesondere bei<br />
• Patientinnen und Patienten mit Lippen-,<br />
Kiefer- und Gaumenspalten,<br />
• Tumorpatientinnen und –patienten in der<br />
postoperativen Rehabilitation,<br />
• Patientinnen und Patienten nach polytraumatischen<br />
Kieferfrakturen in der posttraumatischen<br />
Rehabilitation und<br />
• Patientinnen und Patienten mit extremen<br />
Kieferrelationen.<br />
Diese Regelung findet sich auch in der Satzung<br />
der Salzburger <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
und wurde nun Gegenstand eines Verfahrens<br />
vor dem Obersten Gerichtshof.<br />
Mag a . Sarah Szadrowsky,<br />
Juristin der Abteilung<br />
Vertragspartnerverrechnung und<br />
Verhandlung in der WGKK<br />
Was ist passiert?<br />
Die Unterkieferprothese eines bei der Salzburger<br />
<strong>Gebietskrankenkasse</strong> versicherten Patienten<br />
wurde nach 20 Jahren schadhaft und<br />
musste erneuert werden. Ein österreichischer<br />
<strong>Zahn</strong>arzt erstellte einen Behandlungsplan,<br />
welcher eine neue Teilprothese vorsah. Der<br />
Patient fürchtete jedoch durch die dadurch<br />
notwendigen Halteelemente den Verlust seines<br />
hinteren Eckzahnes, welcher bereits verschoben<br />
war und wackelte. Er ließ sich daher<br />
in Ungarn Implantate einsetzen und begehrte<br />
in der Folge Kostenersatz von der Salzburger<br />
<strong>Gebietskrankenkasse</strong>, welche aber jegliche<br />
Zahlungen mit dem Hinweis auf die oben beschriebene<br />
Satzungsregelung ablehnte. Ein<br />
festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz sei nur dann zu erbringen,<br />
wenn ein abnehmbarer <strong>Zahn</strong>ersatz<br />
aus medizinischen Gründen nicht möglich sei.<br />
Die Instanzen<br />
Während das Erstgericht die Ansichten der<br />
Salzburger <strong>Gebietskrankenkasse</strong> stützte und<br />
das Klagebegehren des Patienten abwies, entschied<br />
das Berufungsgericht zu dessen Gunsten.<br />
Es führte dazu aus, dass der Erfolg eines<br />
<strong>Zahn</strong>ersatzes auf eine bestimmte Zeit – konkreter,<br />
auf die Zeit, welche den Bestimmungen<br />
der Satzung über die neuerliche Übernahme<br />
der Kosten entspreche – gewährleistet sein<br />
müsse. In der Satzung sei nun geregelt, dass<br />
ein neuerlicher <strong>Zahn</strong>ersatz erst nach 6 Jahren<br />
gewährt würde. Für das Berufungsgericht war<br />
diese Regelung ausschlaggebend. Die Haltbarkeit<br />
eines abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatzes sei<br />
durch den einen schon wackelnden <strong>Zahn</strong> nicht<br />
11
Eintritt des Versicherungsfalles mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung versichert war.<br />
(2) Über die Dauer von 26 Wochen hinaus wird das Krankengeld für ein und den selben Versicherungsfall<br />
zahn längstens info bis zur INFORMATION Zustellung eines FÜR Bescheides ZAHNÄRZTINNEN über die Zuerkennung UND ZAHNÄRZTE einer Pension aus eigener Pensionsversicherung<br />
oder einer Verständigung über die Gewährung eines Vorschusses auf eine Pension aus eigener Pensionsversicherung<br />
bzw. über die Gewährung einer vorläufigen Leistung erbracht. Fällt eine Pension aus den Versicherungsfällen der<br />
geminderten Arbeitsfähigkeit erst nach der Bescheidzustellung an, weil der/die Versicherte die Tätigkeit, aufgrund<br />
welcher er/sie als invalid (berufsunfähig, dienstunfähig) gilt, nicht aufgegeben hat, wird das Krankengeld bis zu dem<br />
Tag geleistet, an dem die Pension angefallen ist.<br />
<strong>Zahn</strong>behandlung und <strong>Zahn</strong>ersatz<br />
(§ 153 ASVG)<br />
§ 30. (1) Die <strong>Zahn</strong>behandlung und der unentbehrliche <strong>Zahn</strong>ersatz werden von der Kasse im Umfang der<br />
Anhänge 1, 2, 3 und 5 geleistet.<br />
(2) Unentbehrlicher <strong>Zahn</strong>ersatz ist der <strong>Zahn</strong>ersatz, der notwendig ist, um eine Gesundheitsstörung zu vermeiden<br />
oder zu beseitigen.<br />
(3) Als unentbehrlicher <strong>Zahn</strong>ersatz wird im Allgemeinen der abnehmbare <strong>Zahn</strong>ersatz samt medizinisch<br />
notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkrone) erbracht. Festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz wird nur dann erbracht, wenn ein<br />
abnehmbarer <strong>Zahn</strong>ersatz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist; dies ist insbesondere der Fall bei<br />
- Patienten/Patientinnen mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten,<br />
- Tumorpatienten/Tumorpatientinnen in der postoperativen Rehabilitation,<br />
- Patienten/Patientinnen nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation,<br />
- Patienten/Patientinnen mit extremen Kieferrelationen (z. B. extreme Progenie, Prognathie, totale Atrophie des<br />
Kieferkammes),<br />
die eine prothetische Versorgung mit abnehmbarem <strong>Zahn</strong>ersatz nicht zulassen. Zum unentbehrlichen <strong>Zahn</strong>ersatz gehört<br />
auch die notwendige Reparatur von unentbehrlichen <strong>Zahn</strong>ersatzstücken. Für festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz ohne diese<br />
medizinische Notwendigkeit übernimmt die Kasse keine Kosten.<br />
(4) Kronen, Brücken, gegossene Stiftaufbauten und Implantate gelten jedenfalls als festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz.<br />
(5) Kieferregulierungen, unentbehrlicher <strong>Zahn</strong>ersatz (auch bei vorzeitiger Neuherstellung gemäß § 33 Abs. 3) oder<br />
Zuschüsse zu diesen Leistungen sowie Zuschüsse zu Leistungen der <strong>Zahn</strong>behandlung gemäß § 31 Abs. 2 und<br />
Kostenerstattungen gemäß § 31 Abs. 3 zweiter Satz müssen von der Kasse genehmigt werden. Dies gilt nicht für die<br />
Reparatur von kieferorthopädischen Apparaten und <strong>Zahn</strong>ersatzstücken.<br />
In der Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers finden sich genaue Regelungen,<br />
wann es sich bei einem <strong>Zahn</strong>ersatz um eine Kassenleistung handelt und wann die<br />
Kosten von Patientinnen/vom Patienten selbst zu tragen sind<br />
über 6 Jahre hin gewährleistet, weshalb sehr<br />
wohl ein festsitzender <strong>Zahn</strong>ersatz zu gewähren<br />
gewesen wäre.<br />
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes<br />
Der Fall wurde in der Folge an den Obersten<br />
Gerichtshof getragen. Dieser stellte fest, dass<br />
es sich beim <strong>Zahn</strong>ersatz gemäß ASVG nicht<br />
um eine gesetzliche Mindestleistung, sondern<br />
vielmehr um eine satzungsmäßige Mehrleistung<br />
handle. Es stehe daher dem einzelnen<br />
Sozialversicherungsträger frei in seiner Satzung<br />
diesbezüglich Beschränkungen vorzusehen.<br />
Er verwies auch auf frühere Entscheidungen,<br />
denen zufolge eine Unterscheidung<br />
zwischen abnehmbarem und festsitzendem<br />
<strong>Zahn</strong>ersatz und die Einschränkung der Kostenübernahme<br />
auf den abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatz<br />
verfassungsrechtlich unbedenklich seien.<br />
Weiter hielt er fest, dass bei dem konkreten<br />
Patienten medizinisch durchaus die Möglichkeit<br />
bestanden hätte einen abnehmbaren<br />
<strong>Zahn</strong>ersatz vorzunehmen, auch gehöre er<br />
nicht zu einer der in der Satzung ausdrücklich<br />
benannten begünstigten Personengruppen.<br />
Der Grundsatz, dass eine Krankenbehandlung<br />
ausreichend und zweckmäßig sein muss,<br />
dabei aber das Maß des Notwendigen nicht<br />
überschreiten soll, ist auch auf die Vornahme<br />
eines <strong>Zahn</strong>ersatzes anzuwenden. Im vorliegenden<br />
Fall führte der Oberste Gerichtshof<br />
aus, dass ein <strong>Zahn</strong>ersatz dann zweckmäßig<br />
sei, „wenn die gesetzten Maßnahmen nach<br />
dem anerkannten Stand der medizinischen<br />
Wissenschaft zum Zeitpunkt der Maßnahme<br />
objektiv geeignet waren, die beeinträchtigten<br />
Funktionen des Kauens, Beissens oder Sprechens<br />
wiederherzustellen“. Notwendig sei nur<br />
jene Maßnahme, welche „zur Erreichung des<br />
Zwecks unentbehrlich oder unvermeidbar“<br />
sei. Da in der konkreten Situation aber der<br />
festsitzende <strong>Zahn</strong>ersatz weder unentbehrlich<br />
noch unvermeidbar, vielmehr ein abnehmbarer<br />
<strong>Zahn</strong>ersatz medizinisch durchaus möglich gewesen<br />
sei, liege diese Notwendigkeit hier nicht<br />
vor.<br />
Der Oberste Gerichtshof ging auch auf den<br />
Einwand des Berufungsgerichts ein, dass eine<br />
Haltbarkeit des abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatzes<br />
über 6 Jahre hinweg nicht gewährleistet sei.<br />
Er wies darauf hin, dass die Satzung in besonderen<br />
Fällen auch die Möglichkeit vorsieht, vor<br />
Ablauf dieser 6 Jahre neuerliche Zahlungen zu<br />
leisten. So heißt es in der Satzung, dass eine<br />
12
vorzeitige Neuherstellung zu leisten ist, wenn<br />
diese infolge notwendig gewordener Extraktionen<br />
oder anderer Veränderungen im Mund<br />
notwendig wird. Damit wurde eine Regelung<br />
getroffen, die genau einen solchen Fall entschärfen<br />
soll, wie er hier vorliegt. Ein Ausweichen<br />
auf einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz war<br />
daher laut dem Obersten Gerichtshof keinesfalls<br />
gerechtfertigt.<br />
Zusammenfassung<br />
Der Oberste Gerichtshof hat mit seinem Urteil<br />
bestätigt, dass durch die Satzungen der<br />
<strong>Gebietskrankenkasse</strong>n durchaus Regelungen<br />
getroffen werden können, welche Einschränkungen<br />
bezüglich der Leistungen im Rahmen<br />
des <strong>Zahn</strong>ersatzes vorsehen. So sieht er die<br />
Unterscheidung zwischen abnehmbarem und<br />
festsitzendem <strong>Zahn</strong>ersatz sowie auch die Beschränkungen<br />
auf bestimmte Personengruppen<br />
weiterhin als unproblematisch an. Dies<br />
insbesondere im Hinblick darauf, dass die Regelung<br />
über die vorzeitige Neuherstellung des<br />
<strong>Zahn</strong>ersatzes doch eine gewisse Flexibilität<br />
zulässt, falls es zu Änderungen im Mund des<br />
Patienten bzw. zur Extraktion tragender Zähne<br />
kommen sollte.<br />
Im gegenständlichen Fall war die Salzburger<br />
<strong>Gebietskrankenkasse</strong> daher nicht verpflichtet,<br />
die Kosten für einen festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatz<br />
zu übernehmen. Es bestand keine medizinische<br />
Notwendigkeit für einen solchen.<br />
Hätte der Kläger den Behandlungsplan des<br />
österreichischen <strong>Zahn</strong>arztes befolgt und einen<br />
abnehmbaren <strong>Zahn</strong>ersatz vornehmen lassen,<br />
wäre es in der Folge jedoch zum befürchteten<br />
Verlust des <strong>Zahn</strong>es gekommen, wäre die Kasse<br />
auch für die Neuherstellung des <strong>Zahn</strong>ersatzes<br />
aufgekommen. Die Kosten des in Ungarn angefertigten<br />
festsitzenden <strong>Zahn</strong>ersatzes waren<br />
dem Kläger jedoch nicht zu ersetzen, da eine<br />
Kostenerstattung nur für solche Leistungen zu<br />
gewähren ist, welche auch bei der Vornahme<br />
durch einen Vertragspartner auf Kassenkosten<br />
verrechenbar gewesen wären.<br />
Geschichten aus der <strong>Zahn</strong>praxis<br />
Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete Schätze zum Vorschein<br />
kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche Tratschgeschichten aus einer <strong>Zahn</strong>arztpraxis“.<br />
Die Autorin Elfi Wanjek - auch die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten<br />
Erlebnisse mit Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Lesen Sie in der <strong>Zahn</strong>-<strong>Info</strong> einige<br />
Auszüge aus diesem Buch. Vielleicht kommt Ihnen die eine oder andere Episode bekannt vor, weil<br />
Sie sie selbst auch schon in Ihrem Berufsalltag erlebt haben. Viel Spaß beim Lesen!<br />
„Zarte Dentistin unerwünscht“<br />
„Immer nur lächeln – es kitzelt<br />
so schön“<br />
Wie doch die Menschen verschieden sind! Ja,<br />
das habe ich in 30 Jahren Berufserfahrung<br />
hinlänglich erlebt. Gerade die, mit denen ich<br />
mir die größte Mühe gegeben hatte – gerade<br />
die waren oft die Undankbarsten. Und jene,<br />
bei denen ich „nur“ meine Pflicht erfüllt hatte<br />
(ohne Sondertermine, Sondertarife), ausgerechnet<br />
sie machten mir nachträglich oft die<br />
größten Freuden!<br />
Weniger kompliziert in Seelenleben und Ver-<br />
13
zahn info<br />
INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
halten war diese hübsche blonde Patientin aus<br />
Münchendorf, von der ich jetzt berichten will.<br />
Männlich-emanzipiert war sie, kürzester Haarschnitt,<br />
forsch ausschreitend der Gang, männlich<br />
orientierte Kleidung. Sachbetonte, nüchterne<br />
Ausdrucksweise, wohl unfähig zu Gefühlsäußerungen.<br />
(Das musste ihr Gatte wohl<br />
auch bald fröstelnd bemerkt haben, denn ein<br />
Jahr darauf ließ er sich scheiden, heiratete ein<br />
typisches „Mütterchen“ und hatte mit ihr zwei<br />
reizende Kinder!)<br />
Hübsch war sie, dass musste man ihr lassen.<br />
Von der kalten Schönheit eines klaren Bergquells.<br />
Ebenso eilig hatte sie es auch. Man sah<br />
sie auf der Strasse nur laufen. Beruflich war sie<br />
ungeheuer ehrgeizig (Büro), nebenbei ging sie<br />
turnen, lernte italienisch – kurzum eine „moderne“<br />
Frau, die sich, was heute als schick gilt<br />
„selbstverwirklichte“. Wie die Ehe dies vertrug,<br />
war ihr völlig schnurz, denn sie hatte ein Recht<br />
auf Selbstverwirklichung!<br />
Als die Ehe dann auch tatsächlich kaputtging,<br />
war sie die Verblüffteste und ist sich bis heute<br />
nicht der geringsten Schuld bewusst. Der<br />
seelisch geschundene Gatte (ach das gibt es,<br />
glauben Sie mir), hatte sowieso die Schuld auf<br />
sich genommen, um diesen Eisblock loszuwerden.<br />
Diese Begleitumstände erfuhr ich jedoch<br />
erst Jahre danach von anderen.<br />
Sie war nun zum ersten Mal in meiner Praxis<br />
und fragte mich, kaum dass sie sich gesetzt<br />
hatte, forsch: „Sind Sie eigentlich eine<br />
zarte <strong>Zahn</strong>behandlerin?“ Ich schmunzelte und<br />
meinte, dass ein Großteil meiner Patienten dies<br />
schon von mir sagen. Worauf sie aufsprang,<br />
den kessen Hut wieder aufstülpte und fauchte:<br />
“Sind Sie mir nicht gram, aber da muss ich zu<br />
einem anderen <strong>Zahn</strong>arzt gehen! Ich mag nämlich<br />
Behandler, die immerfort fragen, tut’s weh,<br />
tut’s sehr weh’, überhaupt nicht. Ich brauch einen,<br />
der mir ohne langem Gefasel gleich fünf<br />
bis acht Plomben macht.“<br />
Sie rauschte ab wie eine Hochsee-Fregatte.<br />
Nach dieser Rede wäre ich, weiß Gott, der<br />
ideale <strong>Zahn</strong>behandler für sie gewesen! Denn<br />
ich bin nicht nur ein sehr mitfühlender, sondern<br />
auch ein sehr wandlungsfähiger Mensch!<br />
Wäre dieses Goldstück nur geblieben (aber sie<br />
rannte ja, wie von Furien gehetzt, bei der Türe<br />
hinaus) – ich hätte derart lustvoll in ihren Zähnen<br />
gebohrt, bis der letzte Rest emanzipierter<br />
Dummheit einem erlösenden Tränenschwall<br />
Platz gemacht hätte… Sie muss dies aber<br />
geahnt haben.<br />
Solche Frauen brauchen männliche <strong>Zahn</strong>behandler<br />
– und in der Ehe einen Mann wie Edi,<br />
den Ex-Zuhälter! Bevor sie „menschlich“ werden.<br />
Ganz anders war das sanfte Mädchen,<br />
das bald darauf meinen Behandlungsstuhl<br />
drückte. Leicht drückte, denn zart war es,<br />
schüchtern und vielleicht auch nicht mit dem<br />
allerhöchsten Intelligenzquotienten ausgerüstet.<br />
Je mehr ich bohrte, umso mehr lächelte<br />
es vor sich hin. Nachdem mich die Nervnähe<br />
schon bald beängstigte, fragte ich nach dem<br />
Grund Ihrer Heiterkeit. „Bohren Sie nur, es kitzelt<br />
soo schön..“<br />
Ja, wie verschieden sind sie doch, die Guten!<br />
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Frohe Weihnachten, erholsame Feiertage<br />
und ein gesundes neues Jahr<br />
wünschen Ihnen und<br />
Ihrer Familie<br />
der Vorstand und<br />
die Generaldirektion<br />
der WGKK<br />
Mag. a Ingrid Reischl<br />
Obfrau<br />
Hofrat<br />
Ing. Mag. Erich Sulzbacher<br />
Generaldirektor<br />
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