14.01.2014 Aufrufe

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lehramtsstudium <strong>Physik</strong><br />

Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />

<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />

Zum erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums <strong>für</strong> das Fach <strong>Physik</strong> an Hauptschulen sind<br />

210 ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit von sieben Semestern zu erlangen.<br />

Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben <strong>und</strong><br />

gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, muss er diese innerhalb von 2 weiteren Fachsemestern<br />

nach dem Ende der Regelstudienzeit nachweisen, ansonsten gilt das Lehramtsstudium in der<br />

jeweiligen Studienfachkombination als erstmals nicht bestanden.<br />

Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen<br />

210 ECTS-Punkte erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Studium<br />

in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden.<br />

2. Kontrollprüfungen<br />

Bis Ende des 2. Fachsemester muss das Teilmodul 11-P-E-1 oder das Teilmodul 11-P-E-2 erfolgreich<br />

bestanden sein. Ansonsten ist das Lehramtsstudium <strong>für</strong> Realschule im Unterrichtsfach <strong>Physik</strong><br />

erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem Nichtbestehen bis zum Ende des<br />

3. Fachsemester erfüllt werden, nur in Ausnahmen bis Ende des 4. Fachsemesters, ansonsten ist<br />

der Studiengang endgültig nicht bestanden.<br />

Bis Ende des 4. Fachsemesters muss das Modul 11-P-PA oder die beiden Teilmodule 11-P-E-<br />

MR-1 <strong>und</strong> 11-P-E-MR-2 erfolgreich bestanden werden. Ansonsten ist das Lehramtsstudium<br />

<strong>für</strong> Hauptschulen im Unterrichtsfach <strong>Physik</strong> erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei<br />

erstmaligem Nichtbestehen bis zum Ende des 5. Fachsemesters erfüllt werden.<br />

Für <strong>Physik</strong> als eines von drei Didaktikfächern <strong>für</strong> das Lehramt an Hauptschulen werden keine<br />

Kontrollprüfungen erhoben.<br />

§ 6 FSB<br />

92

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!