1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Lehramt Realschule <strong>Physik</strong><br />
Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />
<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />
Zum erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums <strong>für</strong> das Fach <strong>Physik</strong> an Realschulen sind 210<br />
ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit von 7 Semestern zu erlangen.<br />
Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben <strong>und</strong><br />
gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, muss er diese innerhalb von 2 weiteren Fachsemestern<br />
nach dem Ende der Regelstudienzeit nachweisen, ansonsten gilt das Lehramsstudium in der<br />
jeweiligen Studienfachkombination als erstmals nicht bestanden.<br />
Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen<br />
210 ECTS-Punkte erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Studium<br />
in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden.<br />
2. Kontrollprüfungen<br />
Bis Ende des 2. Fachsemester muss das Modul 11-P-E-1 oder das Modul 11-P-E-2 erfolgreich<br />
bestanden sein. Ansonsten ist das Lehramtsstudium <strong>für</strong> Realschule im Unterrichtsfach <strong>Physik</strong><br />
erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem Nichtbestehen bis zum Ende des<br />
3. Fachsemester erfüllt werden, nur in Ausnahmen bis Ende des 4. Fachsemesters, ansonsten ist<br />
der Studiengang endgültig nicht bestanden.<br />
Bis Ende des 4. Fachsemesters muss das Modul 11-P-E-PA oder die beiden Module 11-P-E-MR-1<br />
<strong>und</strong> 11-P-E-MR-2 erfolgreich bestanden werden. Ansonsten ist das Lehramtsstudium <strong>für</strong> Realschulen<br />
im Unterrichtsfach <strong>Physik</strong> erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem<br />
Nichtbestehen bis zum Ende des 5. Fachsemesters erfüllt werden.<br />
§ 6 FSB<br />
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