1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Lehramtsstudium Physik Prüfungen und Fristen im Studiengang Lehramt Physik 1. Studienleistungen Zum erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums für das Fach Physik an Gymnasien sind 270 ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit von neun Semestern zu erlangen. Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben und gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, muss er diese innerhalb von zwei weiteren Fachsemestern nach dem Ende der Regelstudienzeit nachweisen, ansonsten gilt das modularisierte Lehramtsstudium in der jeweiligen Studienfachkombination als erstmals nicht bestanden. Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen 270 ECTS-Punkte erworben und gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Studium in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden. 2. Kontrollprüfungen Bis Ende des 2. Fachsemester muss das Teilmodul 11-P-E-1 oder das Teilmodul 11-P-E-2 erfolgreich bestanden sein. Ansonsten ist das Lehramtsstudium für Gymnasien im vertieft studierten Fach Physik erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem Nichtbestehen bis zum Ende des 3. Fachsemester erfüllt werden. Bis Ende des 4. Fachsemesters muss das Modul 11-P-E-PA oder die beiden Teilmodule 11-P-E- MR-1 und 11-P-E-MR-2 erfolgreich bestanden werden. Ansonsten ist das Lehramtsstudium für Gymnasien im vertieft studierten Fach Physik erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem Nichtbestehen bis zum Ende des 5. Fachsemesters erfüllt werden. § 6 FSB 76
Lehramt Gymnasium Physik Notenbildung und Module im Studiengang Bildung der Durchschnittsnote im Fach Physik Der Durchschnittwert der Ersten Staatsprüfung gemäß § 3 LPO I setzt sich aus den Noten der unten genannten Modulgruppen zusammen. Dabei werden für die Bereichsnote die am besten benoteten Module in der Reihenfolge der besten Noten gewertet und zwar nur diejenigen, welche benötigt werden, um die unten aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen. Die erbrachten Prüfungsleistungen aus dem Freien Bereich gehen nicht in die Notenbildung ein. Gewichtungsfaktor Bereich ECTS-Punkte Unterbreich (benotete Bereich ECTS-Punkte) Fachdidaktik 10 Pflichtbereich 10 10/10 Module benotet 6 6/6 Module unbenotet 4 0/6 Fachwissenschaft 92 Pflichtbereich 92 92/92 Module benotet 77 77/77 Module unbenotet 15 0/77 77
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Lehramt Gymnasium <strong>Physik</strong><br />
Notenbildung <strong>und</strong> Module im Studiengang<br />
Bildung der Durchschnittsnote im Fach <strong>Physik</strong><br />
Der Durchschnittwert der Ersten Staatsprüfung gemäß § 3 LPO I setzt sich aus den Noten der<br />
unten genannten Modulgruppen zusammen. Dabei werden <strong>für</strong> die Bereichsnote die am besten<br />
benoteten Module in der Reihenfolge der besten Noten gewertet <strong>und</strong> zwar nur diejenigen, welche<br />
benötigt werden, um die unten aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu<br />
erreichen.<br />
Die erbrachten Prüfungsleistungen aus dem Freien Bereich gehen nicht in die Notenbildung ein.<br />
Gewichtungsfaktor<br />
Bereich<br />
ECTS-Punkte Unterbreich<br />
(benotete Bereich<br />
ECTS-Punkte)<br />
Fachdidaktik 10<br />
Pflichtbereich 10 10/10<br />
Module benotet 6 6/6<br />
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Fachwissenschaft 92<br />
Pflichtbereich 92 92/92<br />
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