1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Lehramtsstudium <strong>Physik</strong><br />
Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang Lehramt <strong>Physik</strong><br />
<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />
Zum erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums <strong>für</strong> das Fach <strong>Physik</strong> an Gymnasien sind 270<br />
ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit von neun Semestern zu erlangen.<br />
Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben<br />
<strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, muss er diese innerhalb von zwei weiteren<br />
Fachsemestern nach dem Ende der Regelstudienzeit nachweisen, ansonsten gilt das<br />
modularisierte Lehramtsstudium in der jeweiligen Studienfachkombination als erstmals nicht<br />
bestanden.<br />
Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen<br />
270 ECTS-Punkte erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Studium<br />
in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden.<br />
2. Kontrollprüfungen<br />
Bis Ende des 2. Fachsemester muss das Teilmodul 11-P-E-1 oder das Teilmodul 11-P-E-2 erfolgreich<br />
bestanden sein. Ansonsten ist das Lehramtsstudium <strong>für</strong> Gymnasien im vertieft studierten Fach<br />
<strong>Physik</strong> erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem Nichtbestehen bis zum<br />
Ende des 3. Fachsemester erfüllt werden.<br />
Bis Ende des 4. Fachsemesters muss das Modul 11-P-E-PA oder die beiden Teilmodule 11-P-E-<br />
MR-1 <strong>und</strong> 11-P-E-MR-2 erfolgreich bestanden werden. Ansonsten ist das Lehramtsstudium <strong>für</strong><br />
Gymnasien im vertieft studierten Fach <strong>Physik</strong> erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei<br />
erstmaligem Nichtbestehen bis zum Ende des 5. Fachsemesters erfüllt werden.<br />
§ 6 FSB<br />
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