1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Master-Studienprogramm FOKUS<br />
Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />
Studienleistungen<br />
Zum erfolgreichen Abschluss des FOKUS Master-Studiums sind 120 ECTS-Punkte in einer<br />
Regelstudienzeit von vier Semestern zu erlangen.<br />
Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben <strong>und</strong><br />
gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das FOKUS Master-Studium in der jeweiligen<br />
Studienfachkombination als erstmals nicht bestanden.<br />
Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen<br />
ECTS-Punkte erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das FOKUS<br />
Master-Studium in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden.<br />
Das Masterprojekt<br />
§ 12 Abs. 3 ASPO<br />
Mit erfolgreicher Abgabe der Abschlussarbeit erhält der Studierende 30 ECTS-Punkte. Sie besteht<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich aus einer schriftlichen Arbeit („Thesis“).<br />
Für die Prüfung der Verlängerung der Grenzen ist der Prüfungsausschuss des Studienfachs<br />
zuständig, in welchem die Abschlussarbeit gefertigt wird. Ist die Abschlussarbeit<br />
fächerübergreifend, so wird ein zuständiger Prüfungsausschuss bestimmt. Sollte der Prüfling<br />
noch kein Thema <strong>für</strong> die Abschlussarbeit gewählt haben, müssen beide Prüfungsausschüsse<br />
einer Verlängerung zustimmen. Ist dies nicht der Fall, kommt eine Verlängerung nicht in Betracht.<br />
§ 12 Abs. 6 ASPO<br />
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