1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Studienfach <strong>Physik</strong><br />
Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />
Festlegung der ECTS-Punkte <strong>und</strong> Modulprüfungen<br />
Die Festlegung der ECTS-Punkte <strong>und</strong> die vorgesehene Art der Leistungsbewertung (benotet/<br />
unbenotet) <strong>für</strong> die zu bestehenden Teilmodule <strong>und</strong> Module aus den einzelnen Modulgruppen<br />
<strong>und</strong> Bereichen (Pflicht- <strong>und</strong> Wahlpflichtbereich sowie Bereich der Schlüsselqualifikationen) sind<br />
der Studienfachbeschreibung zu entnehmen.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> Orientierungsprüfung (GOP)<br />
Der bzw. die Studierende hat zum Ende des zweiten Fachsemesters 5 ECTS-Punkte aus Modulen<br />
oder Teilmodulen im Pflichtbereich zu erreichen <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen.<br />
Wenn der Prüfungstermin oder die Ergebnisbekanntgabe der Prüfung die Semestergrenze<br />
überschreitet, zählt die Prüfung trotzdem noch zum betreffenden Semester.<br />
Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden <strong>und</strong> kann<br />
einmal wiederholt werden, indem der Prüfling 7 ECTS-Punkte aus Modulen oder Teilmodulen im<br />
Pflichtbereich am Ende des dritten Fachsemesters gegenüber dem Prüfungsamt nachweist.<br />
Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem<br />
endgültigen Nichtbestehen des Nebenfach Bachelor-Studiengangs <strong>Physik</strong> (Erwerb von 60-ECTS-<br />
Punkten) führt.<br />
Im Falle des Wechsels eines Studienfachs innerhalb einer Studienfachkombination oder im<br />
Falle eines Studiengangwechsels stehen den Studierenden <strong>für</strong> das neu gewählte Fach oder <strong>für</strong><br />
den neu gewählten Studiengang ab dem Zeitpunkt des vorgenommenen Wechsels jeweils zwei<br />
Semester <strong>für</strong> die Erstablegung sowie ein weiteres Semester <strong>für</strong> die Wiederholungsprüfung der<br />
GOP zur Verfügung.<br />
Prüfungen zu den semesterübergreifenden Gr<strong>und</strong>lagenmodulen<br />
Im Pflichtbereich sind bei dem Gr<strong>und</strong>lagenmodulen 11-KP <strong>und</strong> 11-TQM jeweils mindestens eine<br />
Klausur sowie eine mündliche Prüfung erfolgreich zu bestehen. Die Endnote des Moduls wird zu<br />
jeweils 50% gebildet aus der Klausurnote <strong>und</strong> der Note der mündlichen Modulprüfung. Werden<br />
beide Klausuren bestanden, so geht nur die Note der besseren Klausur in die Modulnote ein.<br />
Die mündlichen Modulprüfungen zu den Gr<strong>und</strong>lagenmodulen Klassische <strong>Physik</strong> (11-KP) sowie<br />
Theoretische Mechanik <strong>und</strong> Quantenmechanik (11-TQM) sind mündliche Einzelprüfungen von ca.<br />
30 min Dauer.<br />
Den Studierenden wird dringend empfohlen vor der mündlichen Modulprüfung 11-KP-P bzw.<br />
11-TQM-P die Teilmodule Klassische <strong>Physik</strong> 1 (11-KP-1) oder Klassische <strong>Physik</strong> 2 (11-KP-2) bzw. die<br />
Teilmodule Theoretische Mechanik (11-TQM-1) oder Quantenmechanik (11-TQM-2) zu besuchen.<br />
Sofern im Wahlpflichtberech eines oder beide der Module Kondensierte Materie (11-KM) oder<br />
Statische Mechanik, Thermodynamik <strong>und</strong> Elektrodynamik (11-STE-P) ausgewählt werden, gelten<br />
die oben beschriebenen Regelungen zur Notenbildung <strong>und</strong> Prüfungsart sinngemäß.<br />
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