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1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

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Studienfach <strong>Physik</strong><br />

Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />

Festlegung der ECTS-Punkte <strong>und</strong> Modulprüfungen<br />

Die Festlegung der ECTS-Punkte <strong>und</strong> die vorgesehene Art der Leistungsbewertung (benotet/<br />

unbenotet) <strong>für</strong> die zu bestehenden Teilmodule <strong>und</strong> Module aus den einzelnen Modulgruppen<br />

<strong>und</strong> Bereichen (Pflicht- <strong>und</strong> Wahlpflichtbereich sowie Bereich der Schlüsselqualifikationen) sind<br />

der Studienfachbeschreibung zu entnehmen.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> Orientierungsprüfung (GOP)<br />

Der bzw. die Studierende hat zum Ende des zweiten Fachsemesters 5 ECTS-Punkte aus Modulen<br />

oder Teilmodulen im Pflichtbereich zu erreichen <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen.<br />

Wenn der Prüfungstermin oder die Ergebnisbekanntgabe der Prüfung die Semestergrenze<br />

überschreitet, zählt die Prüfung trotzdem noch zum betreffenden Semester.<br />

Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden <strong>und</strong> kann<br />

einmal wiederholt werden, indem der Prüfling 7 ECTS-Punkte aus Modulen oder Teilmodulen im<br />

Pflichtbereich am Ende des dritten Fachsemesters gegenüber dem Prüfungsamt nachweist.<br />

Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem<br />

endgültigen Nichtbestehen des Nebenfach Bachelor-Studiengangs <strong>Physik</strong> (Erwerb von 60-ECTS-<br />

Punkten) führt.<br />

Im Falle des Wechsels eines Studienfachs innerhalb einer Studienfachkombination oder im<br />

Falle eines Studiengangwechsels stehen den Studierenden <strong>für</strong> das neu gewählte Fach oder <strong>für</strong><br />

den neu gewählten Studiengang ab dem Zeitpunkt des vorgenommenen Wechsels jeweils zwei<br />

Semester <strong>für</strong> die Erstablegung sowie ein weiteres Semester <strong>für</strong> die Wiederholungsprüfung der<br />

GOP zur Verfügung.<br />

Prüfungen zu den semesterübergreifenden Gr<strong>und</strong>lagenmodulen<br />

Im Pflichtbereich sind bei dem Gr<strong>und</strong>lagenmodulen 11-KP <strong>und</strong> 11-TQM jeweils mindestens eine<br />

Klausur sowie eine mündliche Prüfung erfolgreich zu bestehen. Die Endnote des Moduls wird zu<br />

jeweils 50% gebildet aus der Klausurnote <strong>und</strong> der Note der mündlichen Modulprüfung. Werden<br />

beide Klausuren bestanden, so geht nur die Note der besseren Klausur in die Modulnote ein.<br />

Die mündlichen Modulprüfungen zu den Gr<strong>und</strong>lagenmodulen Klassische <strong>Physik</strong> (11-KP) sowie<br />

Theoretische Mechanik <strong>und</strong> Quantenmechanik (11-TQM) sind mündliche Einzelprüfungen von ca.<br />

30 min Dauer.<br />

Den Studierenden wird dringend empfohlen vor der mündlichen Modulprüfung 11-KP-P bzw.<br />

11-TQM-P die Teilmodule Klassische <strong>Physik</strong> 1 (11-KP-1) oder Klassische <strong>Physik</strong> 2 (11-KP-2) bzw. die<br />

Teilmodule Theoretische Mechanik (11-TQM-1) oder Quantenmechanik (11-TQM-2) zu besuchen.<br />

Sofern im Wahlpflichtberech eines oder beide der Module Kondensierte Materie (11-KM) oder<br />

Statische Mechanik, Thermodynamik <strong>und</strong> Elektrodynamik (11-STE-P) ausgewählt werden, gelten<br />

die oben beschriebenen Regelungen zur Notenbildung <strong>und</strong> Prüfungsart sinngemäß.<br />

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