1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Master <strong>Physik</strong><br />
Notenbildung <strong>und</strong> Module im Studiengang<br />
Bildung der Gesamtnote<br />
Die Gesamtnote der Master-Prüfung setzt sich aus den Noten der unten genannten Module<br />
zusammen. Dabei werden <strong>für</strong> die Bereichsnote die am besten benoteten Module in der<br />
Reihenfolge der Noten gewertet <strong>und</strong> zwar nur diejenigen, welche benötigt werden, um die unten<br />
aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen. Die Module werden mit<br />
den entsprechenden ECTS-Punkten gewichtet.<br />
Die Bereichsnote des Pflichtbereichs <strong>und</strong> des Wahlpflichtbereichs wird aus dem nach ECTS-<br />
Punkten gewichteten Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit<br />
benoteten Prüfungen gebildet. Die Gesamtnote wird anschließend aus mit den nachfolgend genannten<br />
Gewichtungsfaktoren gebildet.<br />
Bereich bzw. Unterbereich<br />
Punkte Bereich<br />
ECTS - Gewichtungsfaktor<br />
Module<br />
Gesamtnote<br />
Pflichtbereich 44<br />
Oberseminar,<br />
Experimentelle <strong>und</strong><br />
1 4 4/34 4/44<br />
Theoretische <strong>Physik</strong><br />
Fachliche Spezialisierung<br />
<strong>Physik</strong><br />
1 15 15/34 20/44 44/120<br />
Methodenkenntnis <strong>und</strong><br />
Projektplanung <strong>Physik</strong><br />
1 15 15/34 20/44<br />
Fortgeschrittenen<br />
Praktikum<br />
1 10 0/34 0/44<br />
Wahlpflichtbereich<br />
Vertiefungsbereich <strong>Physik</strong> 41<br />
Experimentelle <strong>Physik</strong><br />
Theoretische <strong>Physik</strong><br />
mind.10 41/41 46/46 46/120<br />
Nichtphysikalische<br />
Nebenfächer<br />
mind.1 5 0/46<br />
Abschlussarbeit 30 30/30 30/120<br />
Gesamt 120 120/120<br />
Für den Pflichtbereich <strong>und</strong> Wahlpflichtbereich sowie die Abschlussarbeit wird entsprechend den<br />
obigen Regelungen jeweils eine eigene Bereichsnote berechnet <strong>und</strong> im Zeugnis ausgewiesen.<br />
Die Ausstellung des Zeugnisses ist im Dekanat zu beantragen, erfolgt also nicht automatisch<br />
nach Bestehen aller Prüfungen.<br />
Kann die Zuordnung der (Teil-)Module zu den Modulbereichen noch geändert werden?<br />
Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die Festlegung<br />
der einzelnen Module <strong>für</strong> die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt nochmals<br />
geändert werden, sofern ein Modul bzw. Teilmodul <strong>für</strong> mehr als einen Bereich bzw. Modul verwendbar<br />
ist (siehe § 17 ASPO).<br />
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