14.01.2014 Aufrufe

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bachelor <strong>Physik</strong><br />

Notenbildung <strong>und</strong> Module im Studiengang<br />

Bildung der Gesamtnote<br />

Im Bachelor-Zeugnis wird <strong>für</strong> jeden Unterbereich des Pflichtbereichs eine Note ausgewiesen. Die<br />

Noten werden aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches<br />

Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet.<br />

Im Wahlpflichtbereich werden die Unterbereiche dagegen nicht mit einzelnen Noten ausgewiesen.<br />

Stattdessen wird eine Bereichsnote gebildet. In die Notenbildung gehen die besten der benoteten<br />

Module im Umfang von insgesamt 10 ECTS-Punkten des gesamten Wahlpflichtbereichs<br />

ein.<br />

Die Notenbildung im Bereich der Schlüsselqualifikationen wird im Unterbereich Fachspezifische<br />

Schlüsselqualifikationen durch den nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (gewichtetes<br />

arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet.<br />

Im Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen müssen lediglich die erforderlichen ECTS-<br />

Punkte nachgewiesen werden. Es wird keine Unterbereichsnote gebildet. Die ECTS-Punkte gehen<br />

nicht in die Bereichsnote der Schlüsselqualifikationen ein.<br />

Die Note der Bachelorarbeit geht mit doppeltem Gewicht der ECTS-Punkte in die Notenberechnung<br />

ein.<br />

Die Gesamtnote wird anhand der folgenden Tabelle durch die Studienfachnote sowie der Note <strong>für</strong><br />

den Bereich der Schlüsselqualifikationen gebildet.<br />

Die Ausstellung des Zeugnisses ist im Dekanat zu beantragen, erfolgt also nicht automatisch<br />

nach Bestehen aller Prüfungen.<br />

Kann die Zuordnung der Teilmodule zu den einzelnen Modulen noch geändert werden?<br />

Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die<br />

Festlegung der einzelnen Module <strong>für</strong> die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt<br />

nochmals geändert werden, sofern ein Modul bzw. Teilmodul <strong>für</strong> mehr als einen Bereich bzw.<br />

Modul verwendbar ist.<br />

Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen.<br />

Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht<br />

Gebrauch machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung<br />

der Notenberechnung.<br />

§ 17 Abs. 3 FSB<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!