1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Bachelor <strong>Physik</strong><br />
Notenbildung <strong>und</strong> Module im Studiengang<br />
Bildung der Gesamtnote<br />
Im Bachelor-Zeugnis wird <strong>für</strong> jeden Unterbereich des Pflichtbereichs eine Note ausgewiesen. Die<br />
Noten werden aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches<br />
Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet.<br />
Im Wahlpflichtbereich werden die Unterbereiche dagegen nicht mit einzelnen Noten ausgewiesen.<br />
Stattdessen wird eine Bereichsnote gebildet. In die Notenbildung gehen die besten der benoteten<br />
Module im Umfang von insgesamt 10 ECTS-Punkten des gesamten Wahlpflichtbereichs<br />
ein.<br />
Die Notenbildung im Bereich der Schlüsselqualifikationen wird im Unterbereich Fachspezifische<br />
Schlüsselqualifikationen durch den nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (gewichtetes<br />
arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet.<br />
Im Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen müssen lediglich die erforderlichen ECTS-<br />
Punkte nachgewiesen werden. Es wird keine Unterbereichsnote gebildet. Die ECTS-Punkte gehen<br />
nicht in die Bereichsnote der Schlüsselqualifikationen ein.<br />
Die Note der Bachelorarbeit geht mit doppeltem Gewicht der ECTS-Punkte in die Notenberechnung<br />
ein.<br />
Die Gesamtnote wird anhand der folgenden Tabelle durch die Studienfachnote sowie der Note <strong>für</strong><br />
den Bereich der Schlüsselqualifikationen gebildet.<br />
Die Ausstellung des Zeugnisses ist im Dekanat zu beantragen, erfolgt also nicht automatisch<br />
nach Bestehen aller Prüfungen.<br />
Kann die Zuordnung der Teilmodule zu den einzelnen Modulen noch geändert werden?<br />
Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die<br />
Festlegung der einzelnen Module <strong>für</strong> die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt<br />
nochmals geändert werden, sofern ein Modul bzw. Teilmodul <strong>für</strong> mehr als einen Bereich bzw.<br />
Modul verwendbar ist.<br />
Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen.<br />
Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht<br />
Gebrauch machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung<br />
der Notenberechnung.<br />
§ 17 Abs. 3 FSB<br />
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