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1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

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Prüfungen<br />

Prüfungen<br />

<strong>1.</strong> Fakten<br />

Der Termin samt Prüfungsort <strong>und</strong> dem Prüfer werden jeweils mind. 21 Tage vor dem Prüfungstermin<br />

bekannt gegeben.<br />

• Mündliche Einzelprüfung:<br />

mind. 15 min, max. 60 min<br />

• Mündliche Gruppenprüfungen: mind. 15 min, max. 45 min je Studierenden<br />

• Schriftliche Prüfungen:<br />

mind. 60 min, max. 240 min<br />

Achtung! Zur Prüfung immer den Studierendenausweis <strong>und</strong> einen Lichtbildausweis (z. B.<br />

Personalausweis, Führerschein) mitbringen.<br />

LASPO § 19 Abs. 4<br />

<strong>1.</strong>1 Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um mich zu einer Prüfung anmelden zu können?<br />

• Eingeschrieben an der Universität Würzburg im Prüfungssemester (Achtung: In Urlaubssemestern<br />

dürfen keine Prüfungen abgelegt werden)<br />

• Erfüllen der Anmeldevoraussetzungen (z. B.: 50% der Punkte in Übungsblättern, Bestehen<br />

eines Praktikums etc.)<br />

• Die jeweilige Prüfung, die erste Lehramtsprüfung oder Kontrollprüfung darf noch nicht endgültig<br />

nicht bestanden sein.<br />

• Die Prüfung darf noch nicht erfolgreich abgelegt worden sein.<br />

LASPO § 18, § 24<br />

<strong>1.</strong>2 Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?<br />

Die Anmeldung erfolgt entweder automatisch durch das Belegen des entsprechenden Kurses<br />

oder durch elektronische bzw. schriftliche Anmeldung. Die Anmeldung durch Belegen eines<br />

Kurses erfolgt nur, wenn dieser erfolgreich mit erforderlichen Vorleistungen (Übungsblätter<br />

etc.) abgeschlossen wurde. Bei fehlender Anmeldung zu einer Prüfung wird die erbrachte<br />

Prüfungsleistung nicht gewertet.<br />

Die Rücktrittsfrist von einer Prüfung endet 10 Werktage vor dem Prüfungstermin. Die<br />

Rücktrittserklärung ist schriftlich oder elektronisch per E-Mail im Dekanat abzugeben. Wird die<br />

Frist überschritten <strong>und</strong> schreibt der Studierende die Prüfung nicht mit, so gilt diese trotzdem als<br />

abgelegt <strong>und</strong> somit als nicht bestanden.<br />

Der Studierende kann sich von Staatsexamensprüfungen mit einem Attest eines Ges<strong>und</strong>heitsamtes,<br />

welches in der Regel nicht später als am Tag der Prüfung ausgestellt wurde, abmelden.<br />

Bei länger andauernden Krankheiten kann ein Urlaubssemester beantragt werden.<br />

LASPO § 19 Abs. 2, § 27<br />

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