1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Prüfungen<br />
Prüfungen<br />
<strong>1.</strong> Fakten<br />
Der Termin samt Prüfungsort <strong>und</strong> dem Prüfer werden jeweils mind. 21 Tage vor dem Prüfungstermin<br />
bekannt gegeben.<br />
• Mündliche Einzelprüfung:<br />
mind. 15 min, max. 60 min<br />
• Mündliche Gruppenprüfungen: mind. 15 min, max. 45 min je Studierenden<br />
• Schriftliche Prüfungen:<br />
mind. 60 min, max. 240 min<br />
Achtung! Zur Prüfung immer den Studierendenausweis <strong>und</strong> einen Lichtbildausweis (z. B.<br />
Personalausweis, Führerschein) mitbringen.<br />
LASPO § 19 Abs. 4<br />
<strong>1.</strong>1 Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um mich zu einer Prüfung anmelden zu können?<br />
• Eingeschrieben an der Universität Würzburg im Prüfungssemester (Achtung: In Urlaubssemestern<br />
dürfen keine Prüfungen abgelegt werden)<br />
• Erfüllen der Anmeldevoraussetzungen (z. B.: 50% der Punkte in Übungsblättern, Bestehen<br />
eines Praktikums etc.)<br />
• Die jeweilige Prüfung, die erste Lehramtsprüfung oder Kontrollprüfung darf noch nicht endgültig<br />
nicht bestanden sein.<br />
• Die Prüfung darf noch nicht erfolgreich abgelegt worden sein.<br />
LASPO § 18, § 24<br />
<strong>1.</strong>2 Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?<br />
Die Anmeldung erfolgt entweder automatisch durch das Belegen des entsprechenden Kurses<br />
oder durch elektronische bzw. schriftliche Anmeldung. Die Anmeldung durch Belegen eines<br />
Kurses erfolgt nur, wenn dieser erfolgreich mit erforderlichen Vorleistungen (Übungsblätter<br />
etc.) abgeschlossen wurde. Bei fehlender Anmeldung zu einer Prüfung wird die erbrachte<br />
Prüfungsleistung nicht gewertet.<br />
Die Rücktrittsfrist von einer Prüfung endet 10 Werktage vor dem Prüfungstermin. Die<br />
Rücktrittserklärung ist schriftlich oder elektronisch per E-Mail im Dekanat abzugeben. Wird die<br />
Frist überschritten <strong>und</strong> schreibt der Studierende die Prüfung nicht mit, so gilt diese trotzdem als<br />
abgelegt <strong>und</strong> somit als nicht bestanden.<br />
Der Studierende kann sich von Staatsexamensprüfungen mit einem Attest eines Ges<strong>und</strong>heitsamtes,<br />
welches in der Regel nicht später als am Tag der Prüfung ausgestellt wurde, abmelden.<br />
Bei länger andauernden Krankheiten kann ein Urlaubssemester beantragt werden.<br />
LASPO § 19 Abs. 2, § 27<br />
28