1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

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Prüfungen 2. Wie melde ich mich zu einer Prüfung an? Die Anmeldung erfolgt entweder automatisch durch das Belegen des entsprechenden Kurses oder durch elektronische bzw. schriftliche Anmeldung. Die Anmeldung durch Belegen eines Kurses erfolgt nur, wenn dieser erfolgreich mit erforderlichen Vorleistungen (Übungsblätter etc.) abgeschlossen wurde. Bei fehlender Anmeldung zu einer Prüfung wird die erbrachte Prüfungsleistung nicht bewertet. siehe ASPO § 19 Abs. 2 Eine Rücktrittserklärung von der Prüfung ist in elektronischer Form oder handschriftlich im Dekanat abzugeben. siehe FSB § 12 Die Rücktrittsfrist von einer Prüfung endet 10 Werktage vor dem Prüfungstermin. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich oder elektronisch per E-Mail im Dekanat abzugeben. Wird die Frist überschritten und schreibt der Studierende die Prüfung nicht mit, so gilt diese trotzdem als abgelegt und somit als nicht bestanden. 3. Was muss ich bei Anmeldefristen und Fristüberschreitung beachten? Die Anmeldefrist wird zu jedem Prüfungszeitraum über Aushänge oder elektronische Systeme (Webseite) durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Die Studierenden haben die Aushänge bzw. Bekanntmachungen im Internet selbstständig zu beachten. siehe ASPO § 24 Abs 4 4. Was mache ich, wenn ich eine Prüfung wiederholen muss? Der Prüfer kann pro Prüfling maximal einen zusätzlichen Prüfungstermin im selben oder folgenden Semester vereinbaren. Zwischen der ersten Prüfung und der Wiederholungsprüfung sollen mindestens zwei Wochen liegen. 5. Wie kann ich meine Klausur einsehen? Der Antrag auf Einsichtnahme ist dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich oder in elektronischer Form zu schicken. Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse darf nicht länger als vier Wochen her sein. 26

Lehramtsstudium Lehramt Physik Fristen 1. Studienleistungen a) Zu welchem Semester zählt meine Prüfung? Dabei ist bei jeweils geringfügigem zeitlichem Überschreiten der Semestergrenze durch den Prüfungstermin oder durch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Zugehörigkeit der jeweiligen Prüfung zum betreffenden Semester maßgebend. b) Wann werden Nachfristen gewährt? Überschreitet ein Prüfling aus wichtigem Grund eine der Fristen oder kann er aus wichtigem Grund Pflichtmodule innerhalb der vorgesehenen Semestergrenzen nicht erfolgreich ablegen, kann der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag eine Nachfrist gewähren. Ob der wichtige Grund für das Fehlen des Prüflings ausreichend ist, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss. Bei Fehlen durch Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei längeren Krankheiten kann eine Beurlaubung für das betroffene Semester beantragt werden. c) Wer ist für meine Nachfrist zuständig? Bei Studienfachkombinationen entscheidet jeder Prüfungsausschuss jeweils über sein Studienfach. Achtung! Soweit eine bestimmte Prüfung im Falle des Nichtbestehens bis zum Ende des folgenden Fachsemesters zu erwerben und gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen ist, wird die Wiederholungsfrist durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen. 2. Studiendauer Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei der individuellen Studienplanung bieten die speziell zuständigen Fachstudienberater der Studienfächer bzw. die jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und Studienfachverantwortlichen Hilfe. 3. Schriftliche Hausarbeit Allgemein muss der Abgabetermin für häuslich anzufertigende Erfolgsüberprüfungen (Hausarbeiten, Protokolle etc.) spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben werden. Ein Überschreiten der Abgabefrist ist nur aus triftigem Grund, z. B. bei Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, möglich. 27

Lehramtsstudium<br />

Lehramt <strong>Physik</strong><br />

Fristen<br />

<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />

a) Zu welchem Semester zählt meine Prüfung?<br />

Dabei ist bei jeweils geringfügigem zeitlichem Überschreiten der Semestergrenze durch den<br />

Prüfungstermin oder durch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Zugehörigkeit der<br />

jeweiligen Prüfung zum betreffenden Semester maßgebend.<br />

b) Wann werden Nachfristen gewährt?<br />

Überschreitet ein Prüfling aus wichtigem Gr<strong>und</strong> eine der Fristen oder kann er aus wichtigem Gr<strong>und</strong><br />

Pflichtmodule innerhalb der vorgesehenen Semestergrenzen nicht erfolgreich ablegen, kann<br />

der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag eine Nachfrist gewähren. Ob der wichtige Gr<strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> das Fehlen des Prüflings ausreichend ist, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss. Bei<br />

Fehlen durch Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.<br />

Bei längeren Krankheiten kann eine Beurlaubung <strong>für</strong> das betroffene Semester beantragt werden.<br />

c) Wer ist <strong>für</strong> meine Nachfrist zuständig?<br />

Bei Studienfachkombinationen entscheidet jeder Prüfungsausschuss jeweils über sein<br />

Studienfach. Achtung! Soweit eine bestimmte Prüfung im Falle des Nichtbestehens bis zum Ende<br />

des folgenden Fachsemesters zu erwerben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen ist,<br />

wird die Wiederholungsfrist durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen.<br />

2. Studiendauer<br />

Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten<br />

Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe<br />

<strong>für</strong> ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei der individuellen<br />

Studienplanung bieten die speziell zuständigen Fachstudienberater der Studienfächer bzw. die<br />

jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden <strong>und</strong> Studienfachverantwortlichen Hilfe.<br />

3. Schriftliche Hausarbeit<br />

Allgemein muss der Abgabetermin <strong>für</strong> häuslich anzufertigende Erfolgsüberprüfungen<br />

(Hausarbeiten, Protokolle etc.) spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit bekannt<br />

gegeben werden. Ein Überschreiten der Abgabefrist ist nur aus triftigem Gr<strong>und</strong>, z. B. bei Krankheit<br />

unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, möglich.<br />

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