14.01.2014 Aufrufe

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prüfungen<br />

2. Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?<br />

Die Anmeldung erfolgt entweder automatisch durch das Belegen des entsprechenden Kurses<br />

oder durch elektronische bzw. schriftliche Anmeldung. Die Anmeldung durch Belegen eines<br />

Kurses erfolgt nur, wenn dieser erfolgreich mit erforderlichen Vorleistungen (Übungsblätter<br />

etc.) abgeschlossen wurde. Bei fehlender Anmeldung zu einer Prüfung wird die erbrachte<br />

Prüfungsleistung nicht bewertet.<br />

siehe ASPO § 19 Abs. 2<br />

Eine Rücktrittserklärung von der Prüfung ist in elektronischer Form oder handschriftlich im<br />

Dekanat abzugeben.<br />

siehe FSB § 12<br />

Die Rücktrittsfrist von einer Prüfung endet 10 Werktage vor dem Prüfungstermin. Die<br />

Rücktrittserklärung ist schriftlich oder elektronisch per E-Mail im Dekanat abzugeben.<br />

Wird die Frist überschritten <strong>und</strong> schreibt der Studierende die Prüfung nicht mit, so gilt diese<br />

trotzdem als abgelegt <strong>und</strong> somit als nicht bestanden.<br />

3. Was muss ich bei Anmeldefristen <strong>und</strong> Fristüberschreitung beachten?<br />

Die Anmeldefrist wird zu jedem Prüfungszeitraum über Aushänge oder elektronische Systeme<br />

(Webseite) durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Die Studierenden haben die<br />

Aushänge bzw. Bekanntmachungen im Internet selbstständig zu beachten.<br />

siehe ASPO § 24 Abs 4<br />

4. Was mache ich, wenn ich eine Prüfung wiederholen muss?<br />

Der Prüfer kann pro Prüfling maximal einen zusätzlichen Prüfungstermin im selben oder<br />

folgenden Semester vereinbaren. Zwischen der ersten Prüfung <strong>und</strong> der Wiederholungsprüfung<br />

sollen mindestens zwei Wochen liegen.<br />

5. Wie kann ich meine Klausur einsehen?<br />

Der Antrag auf Einsichtnahme ist dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich oder in<br />

elektronischer Form zu schicken. Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse darf nicht länger als<br />

vier Wochen her sein.<br />

26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!