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1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

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Prüfungen<br />

Prüfungen <strong>und</strong> Fristen<br />

Bachelor <strong>und</strong> Master<br />

Fristen<br />

<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />

Zum erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums sind 120 ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit<br />

von vier Semestern zu erlangen.<br />

Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben<br />

<strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Master-Studium in der jeweiligen<br />

Studienfachkombination als erstmals nicht bestanden.<br />

Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen<br />

ECTS-Punkte erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Master-<br />

Studium in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden.<br />

a) Zu welchem Semester zählt meine Prüfung?<br />

§ 12 Abs. 3 ASPO, Version 2.0<br />

Dabei ist bei jeweils geringfügigem zeitlichem Überschreiten der Semestergrenze durch den<br />

Prüfungstermin oder durch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Zugehörigkeit der<br />

jeweiligen Prüfung zum betreffenden Semester maßgebend.<br />

b) Wann werden Nachfristen gewährt?<br />

Überschreitet ein Prüfling aus wichtigem Gr<strong>und</strong> eine der Fristen oder kann er aus wichtigem<br />

Gr<strong>und</strong> Pflichtmodule innerhalb der vorgesehenen Semestergrenzen nicht erfolgreich ablegen,<br />

kann der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag eine Nachfrist gewähren.<br />

Ob der wichtige Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> das Fehlen des Prüflings ausreichend ist, entscheidet der jeweilige<br />

Prüfungsausschuss. Bei Fehlen durch Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei längeren<br />

Krankheiten kann eine Beurlaubung <strong>für</strong> das betroffene Semester beantragt werden.<br />

c) Wer ist <strong>für</strong> meine Nachfrist zuständig?<br />

§ 12 Abs. 6 ASPO, Version 2.0<br />

Bei Studienfachkombinationen entscheidet jeder Prüfungsausschuss jeweils über sein<br />

Studienfach. Achtung! Soweit eine bestimmte Prüfung im Falle des Nichtbestehens bis zum Ende<br />

des folgenden Fachsemesters zu erwerben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen ist,<br />

wird die Wiederholungsfrist durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen.<br />

2. Studiendauer<br />

Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten<br />

Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe<br />

<strong>für</strong> ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei der individuellen<br />

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