1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Prüfungen<br />
Prüfungen <strong>und</strong> Fristen<br />
Bachelor <strong>und</strong> Master<br />
Fristen<br />
<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />
Zum erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums sind 120 ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit<br />
von vier Semestern zu erlangen.<br />
Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben<br />
<strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Master-Studium in der jeweiligen<br />
Studienfachkombination als erstmals nicht bestanden.<br />
Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen<br />
ECTS-Punkte erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Master-<br />
Studium in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden.<br />
a) Zu welchem Semester zählt meine Prüfung?<br />
§ 12 Abs. 3 ASPO, Version 2.0<br />
Dabei ist bei jeweils geringfügigem zeitlichem Überschreiten der Semestergrenze durch den<br />
Prüfungstermin oder durch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Zugehörigkeit der<br />
jeweiligen Prüfung zum betreffenden Semester maßgebend.<br />
b) Wann werden Nachfristen gewährt?<br />
Überschreitet ein Prüfling aus wichtigem Gr<strong>und</strong> eine der Fristen oder kann er aus wichtigem<br />
Gr<strong>und</strong> Pflichtmodule innerhalb der vorgesehenen Semestergrenzen nicht erfolgreich ablegen,<br />
kann der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag eine Nachfrist gewähren.<br />
Ob der wichtige Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> das Fehlen des Prüflings ausreichend ist, entscheidet der jeweilige<br />
Prüfungsausschuss. Bei Fehlen durch Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei längeren<br />
Krankheiten kann eine Beurlaubung <strong>für</strong> das betroffene Semester beantragt werden.<br />
c) Wer ist <strong>für</strong> meine Nachfrist zuständig?<br />
§ 12 Abs. 6 ASPO, Version 2.0<br />
Bei Studienfachkombinationen entscheidet jeder Prüfungsausschuss jeweils über sein<br />
Studienfach. Achtung! Soweit eine bestimmte Prüfung im Falle des Nichtbestehens bis zum Ende<br />
des folgenden Fachsemesters zu erwerben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen ist,<br />
wird die Wiederholungsfrist durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen.<br />
2. Studiendauer<br />
Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten<br />
Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe<br />
<strong>für</strong> ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei der individuellen<br />
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