14.01.2014 Aufrufe

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Studienfach Mathemathische <strong>Physik</strong><br />

Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />

<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />

Zum erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums sind 120 ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit<br />

von 4 Semestern zu erlangen.<br />

Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit <strong>und</strong> zwei<br />

zusätzlichen Fachsemestern, d. h. nach Ablauf des sechsten Semesters, erworben <strong>und</strong> gegenüber<br />

dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Master-Studium als erstmals nicht bestanden.<br />

Hat der Prüfling auch nach Ablauf des siebten Semesters nicht die erforderlichen ECTS-Punkte<br />

erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Masterstudium als<br />

endgültig nicht bestanden.<br />

ASPO § 12 Abs. 3<br />

2. Kontrollprüfungen<br />

Kontrollprüfung<br />

zu erreichende ECTS-Punkte <strong>und</strong> Folgen<br />

Zum Ende des <strong>1.</strong> Semesters 15<br />

Bei Nichterreichen der Vorgabe<br />

erstmaliges Nichtbestehen<br />

Zum Ende des 2. Semesters 20<br />

endgültiges Nichtbestehen der<br />

Bei Nichterreichen der Vorgabe<br />

Kontrollprüfung <strong>und</strong> damit<br />

des Master-Studiengangs<br />

134

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!