1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Studienfach Mathemathische <strong>Physik</strong><br />
Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />
<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />
Zum erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums sind 120 ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit<br />
von 4 Semestern zu erlangen.<br />
Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit <strong>und</strong> zwei<br />
zusätzlichen Fachsemestern, d. h. nach Ablauf des sechsten Semesters, erworben <strong>und</strong> gegenüber<br />
dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Master-Studium als erstmals nicht bestanden.<br />
Hat der Prüfling auch nach Ablauf des siebten Semesters nicht die erforderlichen ECTS-Punkte<br />
erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Masterstudium als<br />
endgültig nicht bestanden.<br />
ASPO § 12 Abs. 3<br />
2. Kontrollprüfungen<br />
Kontrollprüfung<br />
zu erreichende ECTS-Punkte <strong>und</strong> Folgen<br />
Zum Ende des <strong>1.</strong> Semesters 15<br />
Bei Nichterreichen der Vorgabe<br />
erstmaliges Nichtbestehen<br />
Zum Ende des 2. Semesters 20<br />
endgültiges Nichtbestehen der<br />
Bei Nichterreichen der Vorgabe<br />
Kontrollprüfung <strong>und</strong> damit<br />
des Master-Studiengangs<br />
134