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1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

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Studienfach Mathematische <strong>Physik</strong><br />

b) <strong>Physik</strong><br />

Zum Modulbereich <strong>Physik</strong> gibt es zu den folgenden Modulen mündliche Einzelprüfungen von<br />

jeweils ca. 30 min Dauer.<br />

Modul<br />

Klassische <strong>Physik</strong> (11-KP)<br />

Statistische Mechanik,<br />

Thermodynamik <strong>und</strong><br />

Elektrodynamik (11-STE)<br />

Theoretische Mechanik <strong>und</strong><br />

Quantenmechanik (11-TQM)<br />

Voraussetzung (Bestehen von<br />

einem der 2 Teilmodule)<br />

Klassische <strong>Physik</strong> 1 (11-KP-1)<br />

Klassische <strong>Physik</strong> 2 (11-KP-2)<br />

Statistische Mechanik <strong>und</strong><br />

Thermodynamik (11-STE-1)<br />

Theor. Elektrodynamik (11-STE-2)<br />

Theor. Mechanik (11-TQM-1)<br />

Quantenmechanik (11-TQM-2)<br />

Modulprüfung<br />

11-KP-P<br />

11-STE-P<br />

11-TQM-P<br />

Inhalt der mündlichen Prüfung ist jeweils die Thematik beider Teilmodule. Es wird daher<br />

dringend empfohlen jeweils beide Lehrveranstaltungen der Module zu besuchen. Die Klausuren<br />

der Teilmodule werden benotet. Die Modulnote der mündlichen Prüfung setzt sich aus 50% der<br />

besseren Klausurnote <strong>und</strong> 50% der Note der mündlichen Modulprüfung zusammen.<br />

Studienleistungen<br />

Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums sind 180 ECTS-Punkte in einer<br />

Regelstudienzeit von 6 Semestern zu erlangen.<br />

Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit <strong>und</strong> zwei<br />

zusätzlichen Fachsemestern, d. h. nach Ablauf des achten Semesters, erworben <strong>und</strong> gegenüber<br />

dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Bachelor-Studium als erstmals nicht bestanden.<br />

Hat der Prüfling auch nach Ablauf des neunten Semesters nicht die erforderlichen ECTS-Punkte<br />

erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Bachelor-Studium als<br />

endgültig nicht bestanden.<br />

ASPO § 1 Abs. 3<br />

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