1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie

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Studienfach Nanostrukturtechnik Der Wahlpflichtbereich Vertiefungsbereich Nanostrukturtechnik umfasst die Modulgruppen: Modulbereich Kurzbezeichnungen ECTS-Punkte 1) Elektronik und Photonik Halbleiterphysik und Bauelemente 11-SPD 6 Nano-Optik 11-NOP 4 etc. 2) Energie und Materialforschung Einführung in die Energietechnik 11-ENT 6 Organische Halbleiter 11-OHL 5 etc. 3) Allgemeine Physik Niederdimensionale Strukturen 11-NDS 4 Theorie der Supraleitung 11-TSL 5 etc. Es sind mindestens 40 ECTS-Punkte nachzuweisen. Dabei sind aus einem der beiden Unterbereiche „Elektronik und Photonik“ und „Energie- und Materialforschung“ mindestens 10 ECTS-Punkte nachzuweisen. Im Unterbereich „Allgemeine Physik“ sind mindestens 10 ECTS- Punkte zu erreichen. Die verbleibenden 20 ECTS-Punkte können aus beliebigen Unterbereichen stammen. Der Wahlpflichtbereich Nichttechnische Nebenfächer umfasst die Modulbereiche: Module Kurzbezeichnungen ECTS-Punkte 1) Mathematik Numerische Mathematik 1 10-M-NM1 8 Numerische Mathematik 2 10-M-NM2 5 etc. 2) Informatik Datenbanken 10-I-DB 5 Objektorientiertes Programmieren 10-I-OOP 5 etc. 3) Rechtswissenschaften Grundkurs Bürgerliches Recht 1 02-N-P-G1 10 Grundzüge des Handelsrechts 02-N-P-H 4 4) Informationskompetenz Basismodul 41-IK-NW1 2 Aufbaumodul 41-IK-NW2 2 5) Sprachen Englisch Oberstufe 42-ENO 3-4 Französisch Oberstufe 42-FRO 3-4 Spanisch Oberstufe 42-SPO 3-4 114

Master Nanostrukturtechnik Es sind mindestens 6 ECTS-Punkte aus dem Wahlplichtbereich Nichttechnische Nebenfächer erfolgreich nachzuweisen. Diese gehen nicht in die Gesamtnote ein. Die Aufteilung der einzelnen Studienanteile und ECTS-Punkte sowie die konkrete Zuordnung der einzelnen Module zu den Modulgruppen sind der für den jeweiligen Studienbeginn entsprechenden Studienfachbeschreibung zu entnehmen. Das Masterprojekt Das Masterprojekt besteht aus den Modulen „Fachliche Spezialisierung Nanostrukturtechnik“ und „Methodenkenntnis und Projektplanung Nanostrukturtechnik“ sowie der Masterarbeit. Das Masterprojekt dauert ein Jahr und wird in der Regel im 3. und 4. Fachsemester durchgeführt. Die Masterarbeit ist in 6 Monaten anzufertigen. Die Module „Fachliche Spezialisierung“ und „Methodenkenntnis und Projektplanung“ sind inhaltlich auf die Masterarbeit abgestimmt und müssen vor Beginn der Masterarbeit erfolgreich abgelegt werden. Der Beginn des Masterprojekts ist vorher im Dekanat anzumelden. Das Thema des Masterprojektes darf erst vergeben werden, wenn der Prüfling mindestens 40 ECTS-Punkte im Pflicht- und Wahlpflichtbereich erlangt hat. Die Begutachtung erfolgt durch den Betreuer bzw. die Betreuerin und den Zweitgutachter bzw. die Zweitgutachterin. Es findet kein Abschlusskolloquium zur Masterarbeit statt. Studienschwerpunkte Entsprechend den Forschungsgebieten der Fakultät können im Master-Studium die unten genannten Studienschwerpunkte gewählt werden. Auf den Studienberatungsseiten im Internet stehen beim jeweiligen Master-Studiengang Studienführer mit Erläuterungen und Empfehlungen für die einzelnen Schwerpunkte zum Download bereit: • Studienführer Festkörperphysik • Studienführer Computational Physics • Studienführer Nanowissenschaften • ....die Liste wird im Internet ständig erweitert bzw. aktualisiert.... Studienverlaufsplan Der Studienverlaufsplan gibt Empfehlungen für den Verlauf des Studiums. Das jeweils aktuelle Studienangebot auf Grundlage des Studienverlaufsplans wird von der Fakultät für Physik und Astronomie in geeigneter Weise, vorzugsweise durch elektronische Medien, bekannt gemacht. 115

Studienfach Nanostrukturtechnik<br />

Der Wahlpflichtbereich Vertiefungsbereich Nanostrukturtechnik umfasst die Modulgruppen:<br />

Modulbereich Kurzbezeichnungen ECTS-Punkte<br />

1) Elektronik <strong>und</strong> Photonik<br />

Halbleiterphysik <strong>und</strong> Bauelemente 11-SPD 6<br />

Nano-Optik 11-NOP 4<br />

etc.<br />

2) Energie <strong>und</strong> Materialforschung<br />

Einführung in die Energietechnik 11-ENT 6<br />

Organische Halbleiter 11-OHL 5<br />

etc.<br />

3) Allgemeine <strong>Physik</strong><br />

Niederdimensionale Strukturen 11-NDS 4<br />

Theorie der Supraleitung 11-TSL 5<br />

etc.<br />

Es sind mindestens 40 ECTS-Punkte nachzuweisen. Dabei sind aus einem der beiden<br />

Unterbereiche „Elektronik <strong>und</strong> Photonik“ <strong>und</strong> „Energie- <strong>und</strong> Materialforschung“ mindestens<br />

10 ECTS-Punkte nachzuweisen. Im Unterbereich „Allgemeine <strong>Physik</strong>“ sind mindestens 10 ECTS-<br />

Punkte zu erreichen. Die verbleibenden 20 ECTS-Punkte können aus beliebigen Unterbereichen<br />

stammen.<br />

Der Wahlpflichtbereich Nichttechnische Nebenfächer umfasst die Modulbereiche:<br />

Module Kurzbezeichnungen ECTS-Punkte<br />

1) Mathematik<br />

Numerische Mathematik 1 10-M-NM1 8<br />

Numerische Mathematik 2 10-M-NM2 5<br />

etc.<br />

2) Informatik<br />

Datenbanken 10-I-DB 5<br />

Objektorientiertes Programmieren 10-I-OOP 5<br />

etc.<br />

3) Rechtswissenschaften<br />

Gr<strong>und</strong>kurs Bürgerliches Recht 1 02-N-P-G1 10<br />

Gr<strong>und</strong>züge des Handelsrechts 02-N-P-H 4<br />

4) Informationskompetenz<br />

Basismodul 41-IK-NW1 2<br />

Aufbaumodul 41-IK-NW2 2<br />

5) Sprachen<br />

Englisch Oberstufe 42-ENO 3-4<br />

Französisch Oberstufe 42-FRO 3-4<br />

Spanisch Oberstufe 42-SPO 3-4<br />

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