1. Neuauflage 08/2013 - Fakultät für Physik und Astronomie
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Lehramtsstudium <strong>Physik</strong><br />
Studienplan <strong>und</strong> Studienverlaufsplan<br />
Der Studienverlaufsplan gibt Empfehlungen <strong>für</strong> den Verlauf des Studiums. Das jeweils aktuelle<br />
Studienangebot auf Gr<strong>und</strong>lage des Studienverlaufsplans wird von der <strong>Fakultät</strong> <strong>für</strong> <strong>Physik</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Astronomie</strong> in geeigneter Weise, vorzugsweise durch elektronische Medien, bekannt gemacht.<br />
Der Studienverlaufsplan <strong>für</strong> das Lehramt an Haupt- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulen ist identisch. Die Module<br />
Schulphysik 1 (11-SP1), Schulphysik 2 (11-SP2), Schulphysik 3 (11-SP3) werden nach dem jeweils<br />
aktuellen Bedarf angeboten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Vorlesungsverzeichnis des<br />
akteuilel Semesters (SB@Home).<br />
Der Studienverlaufsplan entspricht dem des Lehramts an Hauptschulen, siehe Seite 90 bzw. 9<strong>1.</strong><br />
Prüfungen <strong>und</strong> Fristen im Studiengang<br />
<strong>1.</strong> Studienleistungen<br />
Zum erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums <strong>für</strong> das Fach <strong>Physik</strong> an Gr<strong>und</strong>schulen sind<br />
210 ECTS-Punkte in einer Regelstudienzeit von 7 Semestern zu erlangen.<br />
Hat der Prüfling die entsprechende Punktzahl nicht innerhalb der Regelstudienzeit erworben <strong>und</strong><br />
gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, muss er diese innerhalb von 2 weiteren Fachsemestern<br />
nach dem Ende der Regelstudienzeit nachweisen, ansonsten gilt das Lehramtsstudium in der<br />
jeweiligen Studienfachkombination als erstmals nicht bestanden.<br />
Hat der Prüfling auch nach Ablauf eines weiteren Verlängerungssemesters nicht die erforderlichen<br />
210 ECTS-Punkte erworben <strong>und</strong> gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt das Studium<br />
in der jeweiligen Studienfachkombination als endgültig nicht bestanden.<br />
2. Kontrollprüfungen<br />
Bis Ende des 2. Fachsemester muss das Modul 11-P-E-1 oder das Modul 11-P-E-2 erfolgreich<br />
bestanden sein. Ansonsten ist das Lehramtsstudium <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>schule im Unterrichtsfach <strong>Physik</strong><br />
erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem Nichtbestehen bis zum Ende des<br />
3. Fachsemester erfüllt werden, nur in Ausnahmen bis Ende des 4. Fachsemesters, ansonsten ist<br />
der Studiengang endgültig nicht bestanden.<br />
Bis Ende des 4. Fachsemesters muss das Modul 11-P-PA oder die beiden Module 11-P-E-MR-1 <strong>und</strong><br />
11-P-E-MR-2 erfolgreich bestanden werden. Ansonsten ist das Lehramtsstudium <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>schulen<br />
im Unterrichtsfach <strong>Physik</strong> erstmalig nicht bestanden. Die Vorgabe muss bei erstmaligem<br />
Nichtbestehen bis zum Ende des 5. Fachsemesters erfüllt werden.<br />
Für <strong>Physik</strong> als Didaktikfach <strong>für</strong> das Lehramt an Gr<strong>und</strong>schulen werden keine Kontrollprüfungen<br />
erhoben.<br />
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