Aktuelles aus der Rechtsprechung – Rapidshare Admin-C und ...
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II. Sachverhalt<br />
▌ Klägerin war als Rechtsanwältin für 4 Monate in einer Kanzlei angestellt <strong>–</strong><br />
danach arbeitgeberseitige b iti Kündigung innerhalb <strong>der</strong> Probezeit<br />
▌ Während des Arbeitsverhältnisses: Veröffentlichung eines Profils dieser<br />
Anwältin mit Foto auf Homepage des Arbeitgebers, zusätzlich Beitrag im<br />
News-Blog inkl. Foto <strong>und</strong> Profil <strong>der</strong> Klägerin<br />
▌ Beide Veröffentlichungen erfolgten mit Zustimmung <strong>der</strong> Klägerin<br />
▌ Nach Ausscheiden <strong>aus</strong> Kanzlei Tätigkeit in Rechtsabteilung eines<br />
Unternehmens Klägerin for<strong>der</strong>te Kanzlei zur Löschung des Profils <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Fotos auf <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>rief Einwilligung zur Veröffentlichung<br />
▌ Kanzlei löschte Profil auf Homepage, nicht aber den Beitrag im News-Blog<br />
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