14.01.2014 Aufrufe

Aktuelles aus der Rechtsprechung – Rapidshare Admin-C und ...

Aktuelles aus der Rechtsprechung – Rapidshare Admin-C und ...

Aktuelles aus der Rechtsprechung – Rapidshare Admin-C und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

I. Recht am eigenen Bild ‐ Hintergründe<br />

Die Einwilligung<br />

▌ Veröffentlichung von Fotos individueller Personen im Internet greift in Recht<br />

am eigenen Bild ein Einwilligung erfor<strong>der</strong>lich<br />

▌ Betroffener muss Zweck, Art <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> geplanten Verwendung des<br />

Bildnisses kennen<br />

▌ Einwilligung nach KUG formlos möglich<br />

▌ Einholung schriftlicher Erklärungen <strong>aus</strong> Beweisgründen empfehlenswert<br />

▌ Achtung: bei Veröffentlichung von Profilfotos (o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Bildnissen) i doppelte Einwilligung erfor<strong>der</strong>lich<br />

• 1. vom Abgebildeten (Recht am eigenen Bild)<br />

• 2. vom Fotografen (Urheberrechts-/Leistungsschutzrechtsinhaber) <strong>–</strong><br />

Sicherstellen, dass erfor<strong>der</strong>liche Nutzungsrechte eingeräumt wurden!<br />

40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!