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Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

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5<br />

§ 2<br />

Kreditermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

Und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird festgesetzt auf 0 €<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten<br />

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.299.000 €<br />

§ 4<br />

Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €<br />

§ 5<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 330 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) auf 330 v. H.<br />

2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

der Steuermessbeträge.<br />

§ 6<br />

Stellenplan<br />

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.<br />

<strong>Radolfzell</strong>, den 19.02.<strong>2013</strong><br />

Dr. Jörg Schmidt<br />

Oberbürgermeister

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