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Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

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ÜBERTRAGBARKEIT<br />

ERGEBNISHAUSHALT<br />

ÜBERTRAGBARKEIT § 21 GEMHVO<br />

Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätte (Schulbudgets, Kindergartenbudgets):<br />

Die Einsparungen im jeweiligen Budget können in das Folgejahr übertragen werden. Die<br />

Ausgabenansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.<br />

Ortsverwaltungen:<br />

Die Einsparungen bei den Ortsteilbudgets (44296100) können in das Folgejahr übertragen werden.<br />

Für alle übrigen Budgets gilt:<br />

Von den eingesparten Mitteln in den Budgets können 50 % ins folgende Jahr übertragen werden,<br />

wenn diese Einsparung auf „Managementleistungen“ zurückzuführen sind. Ferner sind die speziellen<br />

Regelungen für die Budgetierung zu beachten.<br />

Die Ausgabenansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.<br />

FINANZHAUSHALT<br />

Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur<br />

Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen<br />

längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand<br />

in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.

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