Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

14.01.2014 Aufrufe

38 in Millionen Euro 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Ganz wesentlich für die Beurteilung des Gesamtfinanzhaushalts ist auch der veranschlagte Finanzierungsmittelbestand (Zeile 22). Dieser ist während der gesamten Planungsphase negativ, trotz kritischer Kreditaufnahmen von insgesamt 11,7 Mio. €. Bis zum Jahr 2015 kann er nach heutigem Stand aus liquiden Mitteln (bisher Rücklage) ausgeglichen werden. Danach stehen keine liquiden Mittel mehr zur Verfügung und Kreditaufnahmen werden von der Rechtsaufsicht wohl nicht mehr genehmigt. Die Verwaltung hat im Vorfeld die mittelfristige Finanzplanung, hier vor allem den Finanzhaushalt mit der Aufsichtsbehörde besprochen. Das Regierungspräsidium sieht die vorgesehenen Kreditaufnahmen in 2014 bis 2016 von 11,7 Mio. € als kritisch und aller Voraussicht nach als nicht genehmigungsfähig an. Diese Aussage wurde dem Gemeinderat auch so von der Verwaltung mitgeteilt. Eine Änderung der mittelfristigen Finanzplanung wurde vom Gemeinderat in der Haushaltsdebatte nicht vorgenommen. Es wurde jedoch vereinbart, dass der Gemeinderat die Finanzplanung 2014 – 2017ff mit Blick auf den Haushalt 2014 noch vor der Sommerpause 2013 überarbeiten will, mit dem Ziel, die Kreditaufnahmen deutlich zu senken. Im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht steht auch die Frage im Vordergrund, ob der Folgeaufwand einer Investition in den zukünftigen Jahren erwirtschaftet werden kann, d.h. wie hoch die Auswirkungen in den künftigen Ergebnishaushalten sind. Eine Investition kann also nur vorgenommen werden, wenn der Ergebnishaushalt in der Lage ist die Zinsbelastungen durch Kreditaufnahmen die Abschreibungen der Investitionen und die entstehenden Folgekosten zu tragen. Der Gemeinderat und die Verwaltung müssen daher künftig bei jeder einzelnen Investition die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt prüfen und für das Investitionsprogramm eine entsprechende realistische Prioritätenliste aufstellen. Radolfzell, im Februar 2012

39 BUDGET- UND DECKUNGSVERMERKE HAUSHALTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Nach § 4 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte enthalten einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt. Jeder Teilhaushalt bildet mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget). Als Budget gelten im Haushaltsplan für einen abgegrenzten Aufgabenbereich veranschlagte Personalund Sachmittel (Ermächtigungen) und Haushaltsübertragungen, die dem zuständigen Verantwortungsbereich zur Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Leistungsziele zugewiesen sind (§ 61 Nr. 9 GemHVO). BUDGETSTRUKTUR STADT RADOLFZELL Die neue Gliederung des Haushaltes in produktorientierte Teilhaushalte ändert nichts an der Organisation und an den Zuständigkeiten der Fachbereiche und Sachgebiete. Grundsätzlich orientieren sich die Budgets an den Sachgebieten. Jeder Teilhaushalt enthält mehrere Teilbudgets. Die einzelnen Budgets können auch in verschiedene Teilhaushalte übergreifen. FOLGENDE BUDGETEINHEITEN (BE) SIND ANGELEGT: Archiv OV Böhringen Schulverwaltung (Amtsbudget) Ausländerwesen OV Güttingen Kindergartenverw. (Amtsbudget) Baurechtsamt OV Liggeringen Bauverwaltung OV Markelfingen Kindergartenbudgets: Bibliothek OV Möggingen Kiga Böhringen (KB) Brandschutz OV Stahringen Kiga Güttingen (KB) Brennerei Personal und Organisation Kiga Liggeringen (KB) OB/BM/CO/Presse Personalrat Kiga Markelfingen (KB) Forstbetrieb Präventionsrat Kiga Möggingen (KB) Gebäudemanagement Rechnungsprüfungsamt Kiga Stahringen (KB) Geschäftsstelle Gemeinderat Schülerbeförderung Kinderkrippe Nord (KB) Grundbuchamt Seniorenbeirat Kita Mezgerwaidring (KB) Hochbau/Vermessung Sicherheit und Ordnung Werner-Messmer-Kiga (KB) Hort Villa Finckh Sportverwaltung Integration und Soziales Stadtjugendpflege Schulbudgets: Informations- u. Kommunikationstechnik (IUK) Stadtkasse Friedrich-Hecker-Gymnasium (SB) Jugendgemeinderat Stadtplanung Gerhard-Thielcke-Realschule (SB) Kämmerei Steuern/Abfallwirtschaft GHS Böhringen (SB) Kläranlage Technische Betriebe GHS Ratoldusschule (SB) Kulturamt Tiefbau Grundschulförderklassen (SB) Liegenschaften Touristinformation Hausherrenschule (SB) Milchwerk Umweltamt GHS Teggingerschule (SB) Museum Umweltfonds Grundschule Güttingen (SB) Musikschule Verlässliche Grundschule Grundschule Liggeringen (SB) Villa Bosch Grundschule Markelfingen (SB) Volkshochschule Grundschule Stahringen (SB) Wirtschaftsförderung Grundschule Sonnenrain (SB)

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Ganz wesentlich für die Beurteilung des Gesamtfinanzhaushalts ist auch der veranschlagte<br />

Finanzierungsmittelbestand (Zeile 22). Dieser ist während der gesamten Planungsphase negativ, trotz<br />

kritischer Kreditaufnahmen von insgesamt 11,7 Mio. €. Bis zum Jahr 2015 kann er nach heutigem<br />

Stand aus liquiden Mitteln (bisher Rücklage) ausgeglichen werden. Danach stehen keine liquiden<br />

Mittel mehr zur Verfügung und Kreditaufnahmen werden von der Rechtsaufsicht wohl nicht<br />

mehr genehmigt.<br />

Die Verwaltung hat im Vorfeld die mittelfristige Finanzplanung, hier vor allem den<br />

Finanzhaushalt mit der Aufsichtsbehörde besprochen. Das Regierungspräsidium sieht die<br />

vorgesehenen Kreditaufnahmen in 2014 bis 2016 von 11,7 Mio. € als kritisch und aller<br />

Voraussicht nach als nicht genehmigungsfähig an. Diese Aussage wurde dem Gemeinderat<br />

auch so von der Verwaltung mitgeteilt. Eine Änderung der mittelfristigen Finanzplanung wurde<br />

vom Gemeinderat in der Haushaltsdebatte nicht vorgenommen. Es wurde jedoch vereinbart,<br />

dass der Gemeinderat die Finanzplanung 2014 – 2017ff mit Blick auf den Haushalt 2014 noch<br />

vor der Sommerpause <strong>2013</strong> überarbeiten will, mit dem Ziel, die Kreditaufnahmen deutlich zu<br />

senken.<br />

Im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht steht auch die Frage im Vordergrund, ob der Folgeaufwand<br />

einer Investition in den zukünftigen Jahren erwirtschaftet werden kann, d.h. wie hoch die<br />

Auswirkungen in den künftigen Ergebnishaushalten sind. Eine Investition kann also nur vorgenommen<br />

werden, wenn der Ergebnishaushalt in der Lage ist<br />

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die Zinsbelastungen durch Kreditaufnahmen<br />

die Abschreibungen der Investitionen<br />

und die entstehenden Folgekosten<br />

zu tragen.<br />

Der Gemeinderat und die Verwaltung müssen daher künftig bei jeder einzelnen Investition die<br />

Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt prüfen und für das Investitionsprogramm eine entsprechende<br />

realistische Prioritätenliste aufstellen.<br />

<strong>Radolfzell</strong>, im Februar 2012

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