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Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

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Lässt man den Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil, die Gewerbesteuerumlage sowie die<br />

Kreisumlage außer Betracht, da diese Leistungen nicht unmittelbar dem Finanzausgleich zuzurechnen<br />

sind, sieht das Ergebnis so aus, dass wir Netto-Zuweisungen wie folgt erhalten:<br />

<strong>2013</strong> 2012 RE 2011<br />

6.672.200 € 4.421.400 € 3.782.151 €<br />

Öffentlich-rechtliche Entgelte<br />

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung wird einer möglichst kostendeckenden Festsetzung von<br />

Gebühren und Entgelten die Priorität vor der Erhebung von Steuern eingeräumt. Jedes Jahr wird der<br />

Deckungsgrad bei den kostenrechnenden Einrichtungen überprüft und die Gebühren und Entgelte<br />

soweit vertretbar und geboten angepasst.<br />

Die Gebühren- und Entgelteinnahmen betragen wie folgt:<br />

<strong>2013</strong> 2012 RE 2011<br />

9.982.373 € 9.931.500 € 10.129.145 €<br />

Privatrechtliche Entgelte<br />

Die Einnahmen wurden insgesamt mit 3.059.600 € veranschlagt, wobei die Pacht für Kieseinnahmen<br />

1.400.000 € beträgt. Die Mieten und Pachten sind mit 591.000 €, die Erträge aus Verkauf mit 492.900<br />

€ veranschlagt.<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Die wichtigsten Einnahmen in <strong>2013</strong> sind hier Kostenersätze von der Kur, der Stadtwerken GmbH, der<br />

Tourismus- und Stadtmarketing GmbH, dem Spitalfonds, dem Start up Center und dem Strandcafé<br />

von 747.700 €, die Erstattung der Verpflegungskosten von 35.000 € sowie die Kostenersätze von<br />

Gemeinden und Gemeindeverbänden von 100.400 €.<br />

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen<br />

und -beiträge<br />

Veranschlagt wurden an Zuweisungen insgesamt 19.153.440 €. Neben den Schlüsselzuweisungen<br />

und der Investitionspauschale des Landes teilen sich diese im Wesentlichen auf folgende Sachkonten<br />

auf:<br />

Zuweisungen des Landes 4.902.360 €<br />

u.a. aufgeteilt in<br />

- Sachkostenbeiträge für die Schulen 1.529.500 €<br />

- Zuweisungen für städtische Kindergärten 937.070 €<br />

- Zuweisungen für Kindergärten anderer Träger 1.647.990 €<br />

Zum 01.01.2004 trat das neue Kindergartengesetz in Kraft. Zentrale Neuregelung ist die vollständige<br />

Übertragung der Finanzierungszuständigkeiten auf die Kommunen. Die Kindergartenfinanzierung wird<br />

im Rahmen des Finanzausgleichs verteilt. Aus den Zuwendungen sind neben der Finanzierung der<br />

städtischen Kindergärten auch die kirchlichen Kindergärten und die der freien Träger zu fördern. Seit<br />

2009 erhalten die Gemeinden auch gesonderte Zuweisungen für die Kleinkinderbetreuung (U3). Die

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