Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

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16 2. Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der 140. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 8. bis 10. Mai 2012. Die Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Die Orientierungsdaten berücksichtigen die Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission vom 10. September 2012 zur Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen. Die von der Gemeinsamen Finanzkommission empfohlene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Beschlüsse des Landtags. 3. Auswirkungen der Oktober-Steuerschätzung 2012 Nach den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2012 können die Kommunen gegenüber der Mai-Steuerschätzung höhere Steuereinnahmen und Leistungen im kommunalen Finanzausgleich erwarten, die sich im Jahr 2012 auf rd. 300 Mio. €, im Jahr 2013 auf 55 Mio. € und im Jahr 2014 auf 160 Mio. € belaufen. Die Schlüsselzuweisungen 2012 werden über den bisher prognostizierten Werten liegen, so dass die Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahlen der Gemeinden und Landkreise angehoben werden können. Die Kopfbeträge werden mit der Bekanntmachung der vierten Teilzahlung 2012 mitgeteilt. Für das Jahr 2013 wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 4,8 Mrd. € und für 2014 auf 5 Mrd. € geschätzt. Nach den derzeit vorliegenden Daten aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2012 ergeben sich je umgerechnetem Kind in 2013 voraussichtlich folgende Werte: Kindergartenausgleich (§ 29 b FAG): 2.430 € Kleinkindbetreuung (§ 29 c FAG): 12.400 € Bei den übrigen Orientierungsdaten ergeben sich keine Änderungen. Während der internen Beratungen des Haushaltsplanes 2013 wurden Mitte November 2012 die Auswirkungen der Oktober-Steuerschätzung 2012 veröffentlicht mit erfreulich verbesserten Einnahmen. Im Ergebnishaushalt wird ein Überschuss von 582.130 € erreicht. Damit wird die Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts mit dem Grundsatz, dass ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen mindestens ausgeglichen sein sollen, entsprochen bzw. ist besser. Nach kameraler Betrachtungsweise wäre eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 4.403.330 € erreicht worden (Plan 2012: 3.386.000 €). Die nachfolgende Gegenüberstellung des ersten doppisch aufgestellten Haushaltsplanes 2013 mit dem letzten kameralen Haushaltsplan 2012 soll die Entwicklung der eingeplanten finanziellen Ressourcen aufzeigen. Der kamerale Verwaltungshaushalt kann mit dem Ergebnishaushalt verglichen werden, wobei der Ergebnishaushalt durch nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen ergänzt wird.

17 Verwaltungshaushalt 2012 / Ergebnishaushalt 2013 Zahlungswirksame Einnahmen Zahlungswirksame Erträge Steuern und ähnliche Abgaben 30.213.900 Steuern und ähnliche Abgaben 32.833.700 Grundsteuer A 61.100 Grundsteuer A 61.100 Grundsteuer B 3.928.700 Grundsteuer B 4.050.000 Gewerbesteuer 10.500.000 Gewerbesteuer 11.500.000 Gemeindeanteil an Einkommenst. 12.615.400 Gemeindeanteil an Einkommenst. 13.920.500 Gemeindeanteil an Umsatzsteuer 1.324.000 Gemeindeanteil an Umsatzsteuer 1.378.000 Vergnügungssteuer 410.000 Vergnügungssteuer 475.000 Hundesteuer 87.000 Hundesteuer 90.000 Zweitwohnungssteuer 40.000 Zweitwohnungssteuer 50.000 Fremdenverkehrsbeiträge 50.000 Fremdenverkehrsbeiträge 65.000 Familienleistungsausgleich 1.197.700 Familienleistungsausgleich 1.244.100 Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse 14.736.600 Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse 17.258.340 Schlüsselzuweisungen vom Land 8.429.800 Schlüsselzuweisungen vom Land 10.334.100 Investitionspauschale 1.355.100 Investitionspauschale 1.638.200 Sonstige allg. Zuweisungen Land 264.500 Sonstige allg. Zuweisungen Land 268.000 Zuweisung lfd. Zwecke Bund 5.100 Zuweisung lfd. Zwecke Bund 7.700 Zuweisung lfd. Zwecke Land 4.492.300 Zuweisung lfd. Zwecke Land 4.902.360 Zuweisung lfd. Zwecke Gem./GV 102.100 Zuweisung lfd. Zwecke Gem./GV 41.700 Zuweisung lfd. Zwecke Zweckverb. 1.200 Zuweisung lfd. Zwecke Zweckverb. 1.000 Zuweisung lfd. Zwecke sonst. öff. Sonderr. 0 Zuweisung lfd. Zwecke sonst. öff. Sonderr. 4.100 Zuweisungen f. lfd. Zweck v. priv. Unternehmen 74.100 Zuweisungen f. lfd. Zweck v. priv. Unternehmen 49.150 Zuweisung lfd. Zwecke übr. Bereich 12.400 Zuweisung lfd. Zwecke übr. Bereich 12.030 Gebühren und ähnliche Entgelte 9.931.500 Öffentlich-rechtliche Entgelte 9.982.373 davon: Verwaltungsgebühren 690.700 Verwaltungsgebühren 709.600 davon: Benutzungsgeb.u.ähnliche Engelte 8.801.800 Benutzungsgeb.u.ähnliche Engelte 9.272.773 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten 3.499.500 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.059.600 Mieten und Pachten 2.093.500 Mieten und Pachten 2.052.300 Erträge aus Verkauf 618.200 Erträge aus Verkauf 492.900 Sonstige 787.800 Sonstige 514.400 Kostenerstattungen 590.400 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.146.650 Erstattungen vom Bund 0 Erstattungen vom Bund 15.000 Erstattungen vom Land 5.400 Erstattungen vom Land 44.300 Erstattungen von Gemeinden u. GV 60.000 Erstattungen von Gemeinden u. GV 100.400 Erstattungen v. d. gesetztl. Sozialvers. 0 Erstattungen v. d. gesetztl. Sozialvers. 13.000 Erstattungen von verb. UN Erstattungen von verb. UN 747.700 Erstattungen von komm. Sonderrechnungen 366.900 Erstattungen von komm. Sonderrechnungen 0 sonstige Erstattungen 158.100 sonstige Erstattungen 226.250 Zinseinnahmen 458.100 Zinsen und ähnliche Erträge 458.500 Zinsen v. sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 180.700 davon: Zinsertrag von Kreditinstituten 180.500 Gewinnanteile an verb. Unt. u. Beteiligungen 277.400 davon: Gewinnanteile a. verb. Unternehmen u. Beteiligungen 277.400 aktivierte Eigenleistungen u. Bestandsveränderungen 120.000 aktivierte Eigenleistungen u. Bestandsveränderungen 103.800 aktivierte Eigenleistungen 120.000 aktivierte Eigenleistungen 103.800 Weitere Finanzeinnahmen 2.675.200 Sonstige ordentliche Erträge 2.634.700 Konzessionsabgaben 1.494.600 Konzessionsabgaben 1.398.100 Bußgelder 1.100.000 Bußgelder 990.400 davon: Säumniszuschläge, Mahngebühren und ähnliche 42.800 Säumniszuschläge, Mahngebühren und ähnliche 42.800 weitere Finanzeinnahmen 37.800 Sonstige 203.400 Entnahme aus Sonderrücklage 600 Entnahme aus Sonderrücklage 0 Ergebnis zahlungswirksame Einnahmen: 62.225.800 Ergebnis zahlungswirksame Einnahmen: 67.477.663 Nicht zahlungswirksame Einnahmen 27.121.400 Nicht zahlungswirksame Erträge 1.895.100 Auflösung empfangener Investitionszuschüsse 1.895.100 Kalkulatorische Einnahmen 12.767.900 Summe Erträge Ergebnishaushalt 69.372.763 Innere Verrechnungen 14.353.500 kalkulatorische Verzinsung 4.794.633 Allgemeine Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 Innere Verrechnungen 17.584.133 Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt 89.347.200 Summe Ausgaben: Vergleich nach altem Recht 91.751.529

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2. Orientierungsdaten<br />

Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf<br />

Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Sie<br />

berücksichtigen die Ergebnisse der 140. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom<br />

8. bis 10. Mai 2012. Die Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle<br />

gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten<br />

unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen<br />

und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu<br />

ermitteln.<br />

Die Orientierungsdaten berücksichtigen die Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission<br />

vom 10. September 2012 zur Finanzverteilung zwischen dem Land und den<br />

Kommunen. Die von der Gemeinsamen Finanzkommission empfohlene Änderung des<br />

Finanzausgleichsgesetzes steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Beschlüsse des<br />

Landtags.<br />

3. Auswirkungen der Oktober-Steuerschätzung 2012<br />

Nach den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2012 können die Kommunen gegenüber<br />

der Mai-Steuerschätzung höhere Steuereinnahmen und Leistungen im kommunalen<br />

Finanzausgleich erwarten, die sich im Jahr 2012 auf rd. 300 Mio. €, im Jahr <strong>2013</strong> auf 55 Mio.<br />

€ und im Jahr 2014 auf 160 Mio. € belaufen.<br />

Die Schlüsselzuweisungen 2012 werden über den bisher prognostizierten Werten liegen, so<br />

dass die Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahlen der Gemeinden und Landkreise<br />

angehoben werden können. Die Kopfbeträge werden mit der Bekanntmachung der vierten<br />

Teilzahlung 2012 mitgeteilt.<br />

Für das Jahr <strong>2013</strong> wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 4,8 Mrd. € und für<br />

2014 auf 5 Mrd. € geschätzt.<br />

Nach den derzeit vorliegenden Daten aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2012 ergeben<br />

sich je umgerechnetem Kind in <strong>2013</strong> voraussichtlich folgende Werte:<br />

Kindergartenausgleich (§ 29 b FAG): 2.430 €<br />

Kleinkindbetreuung (§ 29 c FAG): 12.400 €<br />

Bei den übrigen Orientierungsdaten ergeben sich keine Änderungen.<br />

Während der internen Beratungen des <strong>Haushaltsplan</strong>es <strong>2013</strong> wurden Mitte November 2012 die<br />

Auswirkungen der Oktober-Steuerschätzung 2012 veröffentlicht mit erfreulich verbesserten<br />

Einnahmen.<br />

Im Ergebnishaushalt wird ein Überschuss von 582.130 € erreicht. Damit wird die Zielsetzung<br />

des Ressourcenverbrauchskonzepts mit dem Grundsatz, dass ordentliche Erträge und<br />

ordentliche Aufwendungen mindestens ausgeglichen sein sollen, entsprochen bzw. ist besser.<br />

Nach kameraler Betrachtungsweise wäre eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von<br />

4.403.330 € erreicht worden (Plan 2012: 3.386.000 €).<br />

Die nachfolgende Gegenüberstellung des ersten doppisch aufgestellten <strong>Haushaltsplan</strong>es <strong>2013</strong> mit<br />

dem letzten kameralen <strong>Haushaltsplan</strong> 2012 soll die Entwicklung der eingeplanten finanziellen<br />

Ressourcen aufzeigen. Der kamerale Verwaltungshaushalt kann mit dem Ergebnishaushalt verglichen<br />

werden, wobei der Ergebnishaushalt durch nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen<br />

ergänzt wird.

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