Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

14.01.2014 Aufrufe

10 DIE INSTRUMENTE DER KOMMUNALEN DOPPIK Das wesentliche Werkzeug für die Umsetzung des NKHR ist die sogenannte doppelte Buchführung (Doppik), welche anstelle der bisherigen Kameralistik tritt. Die bisherige Unterteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gibt es nicht mehr. Im NKHR basiert die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung sowie die Rechnungslegung auf einer integrierten 3 Komponenten-Verbundrechnung. Kommunale Doppik Doppik Finanzhaushalt Finanzrechnung Freiwillige Planbilanz Vermögensrechnung (Bilanz) Ergebnishaushalt Ergebnisrechnung Aktiva Passiva Einzahlungen 1. Sachvermögen 1. Kapitalposition Erträge ./. … (Eigenkapital) ./. Auszahlungen 2. Finanzvermögen Jahresergebnis (+/-) Aufwendungen … ● Liquide Mittel 2. Sonderposten Liquide Mittel 3. Abgrenzungsposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten Jahresergebnis (+/-) 5. Abgrenzungsposten Angabe Vorbelastungen künftiger Jahre; z.B. Bürgschaften, Gewährverträge, VE Kosten- und Leistungsrechnung Der Ergebnishaushalt ersetzt den Verwaltungshaushalt und enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen. Die Beträge werden nicht mehr nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip veranschlagt, sondern völlig unabhängig von den Auswirkungen auf die Liquidität nach den einer Periode voraussichtlich zuzurechnenden Ressourcenveränderungen. Zu den Erträgen und Aufwendungen gehört auch der in der Periode nicht zahlungswirksame Ressourcenverbrauch, z.B. Abschreibungen und die Bildung von Rückstellungen sowie nicht zahlungswirksame Erträge, z.B. Auflösungen von Ertragszuschüssen und Rückstellungen. Im Finanzhaushalt wird nicht mehr unterschieden zwischen Soll- und Ist-Ausgaben bzw. Einnahmen, sondern gibt es nur noch Ein- und Auszahlungen, die den bisherigen Ist-Beträgen entsprechen. Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen, die sich aus Erträgen und Aufwendungen ergeben. Er übernimmt außerdem Funktionen des bisherigen Vermögenshaushalts und enthält u.a. alle Ein- und Auszahlungen des Investitionsbereichs einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen sowie Ein- und Auszahlungen des Finanzierungsbereichs. Vereinfacht gesagt enthält der Finanzhaushalt die Informationen des bisherigen Gesamthaushalts. Für die Veranschlagung im Finanzhaushalt gilt das Kassenwirksamkeitsprinzip. In der Bilanz als dritte Komponente werden die Vermögensgegenstände (wie Grundstücke, Gebäude, bewegliches Vermögen) über der festgelegten Wertgrenze von 1.000 € netto bzw. 410 € netto bei den Betrieben gewerblicher Art (BgA), immaterielles Vermögen wie Beteiligungen, Kassenbestand und deren Finanzierungsmittel (wie Eigenkapital = Basiskapital, Rückstellungen, Schulden) gegenübergestellt.

11 Der Gesamthaushalt ist nach § 4 GemHVO in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte bestehen aus - Teilergebnishaushalten - Teilfinanzhaushalten Die bisherige Gliederung des Haushaltsplans nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte wird durch eine produktorientierte Gliederung ersetzt. Ein Grundsatz der neuen Darstellung im Haushaltsplan ist es, alle wichtigen und steuerungsrelevanten Informationen eines Leistungsbereiches kompakt in einem Teilhaushalt zusammenzuführen. Dadurch sollen für den Gemeinderat die Zusammenhänge besser erkennbar werden. Nach § 4 Abs. 2 GemHVO sind in den Teilhaushalten die Produktgruppen darzustellen. Im Laufe des Jahres 2013 kann der Gemeinderat Schlüsselprodukte für eine detaillierte Darstellung im Haushalt bestimmen, wodurch eine bessere operative Steuerung ermöglicht wird. Für die Produkte werden in Kontrakten die Leistungsziele und entsprechende Kennzahlen vorgegeben. Dem Haushaltsausgleich kommt auch im NKHR eine besondere Bedeutung zu. Die Ausgleichsverpflichtung bezieht sich auf die Gesamtergebnisrechnung, d.h. ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen sollen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren grundsätzlich ausgeglichen werden. Viele Gemeinden waren bisher dazu nicht in der Lage. Insbesondere vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber den Grundsatz des Haushaltsausgleichs über einen mehrjährigen Zeitraum durch mehrstufige Ausgleichsregelungen modifiziert. Der Finanzhaushalt muss nicht ausgeglichen sein. Es muss jedoch bei einem negativen Finanzierungssaldo der Rechtsaufsicht nachgewiesen werden, dass die Kommune über eine ausreichende Liquidität (z.B. aus Zahlungsmittelüberschüssen aus Vorjahren) verfügt. NKHR – STADT RADOLFZELL Mit der Vollvermögensrechnung und den seit Jahren eingeführten Budgetregelungen sowie der ab 2004 flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung hat sich die Stadt Radolfzell schon einige Elemente des NKHR früh erarbeitet. Der Gemeinderat hat am 14.12.2010 verbindlich beschlossen, ab 01.01.2013 das neue Kommunale Haushaltsrecht und somit die Doppik einzuführen. Es wurde eine interne Projektgruppe unter Leitung der Sachgebietsleiterin der Kämmerei, Frau Petra Ohmer, gebildet, die zusammen mit ihren MitarbeiterInnen mit viel Einsatz und Motivation an die schwierige und umfangreiche Arbeit der Umstellung heranging. Es gab umfangreiche Schulungen für die städtischen Mitarbeiter sowie auch ein Schulungsangebot für die Gemeinderäte. Am 07.12.2011 hat sich auf Vorschlag der Verwaltung der Gemeinderat für eine produktorientierte Haushaltsgliederung und der Bildung von folgenden 6 Teilhaushalten entschieden: THH Innere Verwaltung THH Sicherheit & Ordnung PB 11 Innere Verwaltung PB 12 Sicherheit & Ordnung PB 21 Schulträgeraufgaben 11.10 Steuerung 12.10 Wahlen 21.10 Bereitstellung und Betrieb allgemeinb. 11.11 Organisation u. Geschäftsführung kommunaler 12.20 Ordnungswesen 12.21 Verkehrswesen 21.20 Schulen Bereitstellung und Betrieb von Gremien 12.22 Einwohnerwesen Sonderschulen 11.12 Steuerungsunterstützung 12.23 Personenstandswesen 21.40 Schülerbezogene Leistungen 11.13 Rechnungsprüfung 12.24 Kommunales Grund- 11.14 Zentrale Funktionen buchwesen PB 31 Soziale Hilfen 11.20 Organisation und EDV 12.25 Rentenangelegenheiten 31.40 Soziale Einrichtungen 11.21 Personalwesen 12.60 Brandschutz 31.60 Förderung von Trägern der 11.22 Finanzverwaltung und Kasse Wohlfahrtspflege 11.24 Gebäudemanagement, tech. 31.80 Sonstige soz. Hilfen u. Leistungen Immobilienmanagement 11.25 Grünlanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge PB 36 Kinder-Jugend-u. Familienhilfe 36.20 Förderung junger Menschen 11.26 Zentrale Dienstleistungen 36.50 Förderung v. Kindern in 11.30 Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tageseinrichtungen u. Tagespflege 11.32 11.33 Abgabenwesen PB 42 Sport Grundstücksverkehr, Grundstücksverwaltung THH Schulen, Kinder, Soziales, Sport 42.10 Förderung des Sports 42.40 Bäder 42.41 Sportstätten

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Der Gesamthaushalt ist nach § 4 GemHVO in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte bestehen<br />

aus<br />

- Teilergebnishaushalten<br />

- Teilfinanzhaushalten<br />

Die bisherige Gliederung des <strong>Haushaltsplan</strong>s nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und<br />

Unterabschnitte wird durch eine produktorientierte Gliederung ersetzt.<br />

Ein Grundsatz der neuen Darstellung im <strong>Haushaltsplan</strong> ist es, alle wichtigen und<br />

steuerungsrelevanten Informationen eines Leistungsbereiches kompakt in einem Teilhaushalt<br />

zusammenzuführen. Dadurch sollen für den Gemeinderat die Zusammenhänge besser erkennbar<br />

werden. Nach § 4 Abs. 2 GemHVO sind in den Teilhaushalten die Produktgruppen darzustellen. Im<br />

Laufe des Jahres <strong>2013</strong> kann der Gemeinderat Schlüsselprodukte für eine detaillierte Darstellung im<br />

Haushalt bestimmen, wodurch eine bessere operative Steuerung ermöglicht wird. Für die Produkte<br />

werden in Kontrakten die Leistungsziele und entsprechende Kennzahlen vorgegeben.<br />

Dem Haushaltsausgleich kommt auch im NKHR eine besondere Bedeutung zu. Die Ausgleichsverpflichtung<br />

bezieht sich auf die Gesamtergebnisrechnung, d.h. ordentliche Erträge und ordentliche<br />

Aufwendungen sollen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren grundsätzlich<br />

ausgeglichen werden. Viele Gemeinden waren bisher dazu nicht in der Lage. Insbesondere vor<br />

diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber den Grundsatz des Haushaltsausgleichs über einen<br />

mehrjährigen Zeitraum durch mehrstufige Ausgleichsregelungen modifiziert. Der Finanzhaushalt muss<br />

nicht ausgeglichen sein. Es muss jedoch bei einem negativen Finanzierungssaldo der Rechtsaufsicht<br />

nachgewiesen werden, dass die Kommune über eine ausreichende Liquidität (z.B. aus Zahlungsmittelüberschüssen<br />

aus Vorjahren) verfügt.<br />

NKHR – STADT RADOLFZELL<br />

Mit der Vollvermögensrechnung und den seit Jahren eingeführten Budgetregelungen sowie der ab<br />

2004 flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung hat sich die Stadt <strong>Radolfzell</strong> schon einige<br />

Elemente des NKHR früh erarbeitet.<br />

Der Gemeinderat hat am 14.12.2010 verbindlich beschlossen, ab 01.01.<strong>2013</strong> das neue Kommunale<br />

Haushaltsrecht und somit die Doppik einzuführen. Es wurde eine interne Projektgruppe unter Leitung<br />

der Sachgebietsleiterin der Kämmerei, Frau Petra Ohmer, gebildet, die zusammen mit ihren<br />

MitarbeiterInnen mit viel Einsatz und Motivation an die schwierige und umfangreiche Arbeit der<br />

Umstellung heranging. Es gab umfangreiche Schulungen für die städtischen Mitarbeiter sowie auch<br />

ein Schulungsangebot für die Gemeinderäte.<br />

Am 07.12.2011 hat sich auf Vorschlag der Verwaltung der Gemeinderat für eine produktorientierte<br />

Haushaltsgliederung und der Bildung von folgenden 6 Teilhaushalten entschieden:<br />

THH Innere Verwaltung<br />

THH Sicherheit & Ordnung<br />

PB 11 Innere Verwaltung PB 12 Sicherheit & Ordnung<br />

PB 21 Schulträgeraufgaben<br />

11.10 Steuerung<br />

12.10 Wahlen 21.10 Bereitstellung und Betrieb allgemeinb.<br />

11.11 Organisation u.<br />

Geschäftsführung kommunaler<br />

12.20 Ordnungswesen<br />

12.21 Verkehrswesen 21.20<br />

Schulen<br />

Bereitstellung und Betrieb von<br />

Gremien<br />

12.22 Einwohnerwesen<br />

Sonderschulen<br />

11.12 Steuerungsunterstützung 12.23 Personenstandswesen 21.40 Schülerbezogene Leistungen<br />

11.13 Rechnungsprüfung 12.24 Kommunales Grund-<br />

11.14 Zentrale Funktionen<br />

buchwesen<br />

PB 31 Soziale Hilfen<br />

11.20 Organisation und EDV<br />

12.25 Rentenangelegenheiten 31.40 Soziale Einrichtungen<br />

11.21 Personalwesen<br />

12.60 Brandschutz 31.60 Förderung von Trägern der<br />

11.22 Finanzverwaltung und Kasse<br />

Wohlfahrtspflege<br />

11.24 Gebäudemanagement, tech.<br />

31.80 Sonstige soz. Hilfen u. Leistungen<br />

Immobilienmanagement<br />

11.25 Grünlanlagen, Werkstätten und<br />

Fahrzeuge<br />

PB 36 Kinder-Jugend-u. Familienhilfe<br />

36.20 Förderung junger Menschen<br />

11.26 Zentrale Dienstleistungen 36.50 Förderung v. Kindern in<br />

11.30 Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit<br />

Tageseinrichtungen u. Tagespflege<br />

11.32<br />

11.33<br />

Abgabenwesen<br />

PB 42 Sport<br />

Grundstücksverkehr,<br />

Grundstücksverwaltung<br />

THH Schulen, Kinder, Soziales, Sport<br />

42.10 Förderung des Sports<br />

42.40 Bäder<br />

42.41 Sportstätten

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