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Haushaltsplan 2013 (6891.02KB) - Radolfzell

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VORBERICHT<br />

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR <strong>2013</strong><br />

DAS NEUE KOMMUNALE HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN (NKHR)<br />

In den 90er Jahren haben die Kommunen mit dem Begriff „Neues Steuerungsmodell“ eine Reform<br />

eingeleitet mit dem Ziel, die Verwaltung zu modernisieren und die Abläufe zu optimieren. Ein Baustein<br />

dieser Modernisierung war die Entwicklung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens.<br />

Für Baden-Württemberg wurde die Anwendung durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltrechts<br />

vom 22.04.2009 geschaffen. Nach einer Übergangsfrist sind nach derzeitiger Rechtslage alle<br />

Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2020 (vorgesehen war zuerst 2016) zur Anwendung des NKHR<br />

verpflichtet.<br />

Mit der Einführung des NHKR wird auch der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg sowie der<br />

Kontenplan II/2 verbindlich. Produktplan und Kontenplan ersetzen die bisherige Verwaltungsvorschrift<br />

„Gliederung und Gruppierung“ als Grundlage für die Struktur des <strong>Haushaltsplan</strong>es.<br />

Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt:<br />

- Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs<br />

- Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien<br />

- Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen<br />

- Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens<br />

- Konsolidierung mit ausgegliederten Bereichen (Konzernbilanz = Zukunft)<br />

- Benchmarking der öffentlichen Haushalte = Kosten- und Leistungsvergleiche sowie Wettbewerb<br />

(= Zukunft)<br />

Letztendlich soll erreicht werden, dass die Gemeinden nicht mehr nur nach den eingesetzten<br />

Finanzmitteln, Sachmitteln und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen<br />

(Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im <strong>Haushaltsplan</strong> vorgegebenen<br />

Zielen sowie auch vor allem nach den erbrachten bzw. den zu erbringenden Leistungen orientieren<br />

(Outputsteuerung).<br />

Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und -aufkommen.<br />

Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung.<br />

Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes<br />

Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete<br />

Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten.<br />

Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung<br />

allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht.<br />

Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern<br />

wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des<br />

Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt,<br />

zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt.

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