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Mitwirkungsbericht gemäss § 22 BauG - Fahrwangen

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Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong><br />

Kanton Aargau<br />

___________________________________________________________________<br />

Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland<br />

<strong>Mitwirkungsbericht</strong> <strong>gemäss</strong> <strong>§</strong> <strong>22</strong> <strong>BauG</strong><br />

Vom Gemeinderat beschlossen am: 31. Mai 2010<br />

Der Gemeindeammann:<br />

Die Gemeindeschreiberin:<br />

5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr<br />

Sägestrasse 6a Bellevuestr. 27 Perry Center Marktplatz 2 Oberdorfstr. 11 Tramstr. 11<br />

Tel. 058 / 733 33 44<br />

Fax 058 / 733 33 45<br />

Flury Planer + Ingenieure AG<br />

Dipl. Kult. Ing. ETH/SIA<br />

Planer, Pat. Ingenieur Geometer<br />

www.fluryag.ch info@fluryag.ch<br />

Juli 2011<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/sm


Im Zusammenhang mit der Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland hat der<br />

Gemeinderat einen<br />

<strong>Mitwirkungsbericht</strong><br />

zu erstellen und abzufassen. Die Gemeindebehörde kommt dieser Aufgabe an der heutigen<br />

Sitzung nach und hält fest, dass das Mitwirkungsverfahren in der Zeit vom 16. Juni 2009 bis<br />

15. Juli 2009 durchgeführt worden ist.<br />

Zu den einzelnen Anträgen<br />

1. Mitwirkungseingabe Erica Häuptli-Schwaller, Rechtsanwältin i. V. Herr u. Frau Kurt<br />

F. und Esther Steinmann-Blum, Bahnhofstr. 23, 5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom 1.07.2009<br />

Begehren 1.1, Parkanlagen:<br />

- <strong>§</strong> 23 (Parkanlagen) des Entwurfes der BNO sei ersatzlos aufzuheben, eventualiter sei<br />

die Parzelle 812 aus der Schutzzone zu entlassen.<br />

Begründung:<br />

- Eingriff in Privateigentum, das seit jeher mit privatem Geld gehegt und gepflegt<br />

wurde. Es fehlt eine rechtliche Grundlage. Falls ökologische Ausgleichsflächen<br />

ausgeschieden werden, dann ein Konzept über das ganze Dorf. Alle Vorgärten an<br />

der Bahnhofstrasse müssten unter Schutz gestellt werden.<br />

Erwägungen:<br />

- Die Parkanlage ist erhaltenswert. Sie wurde deshalb mit einem Zertifikat ausgezeichnet,<br />

weshalb auch der Vorschlag der Landschaftskommission für die Aufnahme<br />

in den Bauzonenplan unterstützt wurde. Allfällige Festlegungen mittels eines<br />

Konzeptes über die ganze Bahnhofstrasse wäre sicher ein zweckmässiges<br />

Vorgehen. Die Landschaftskommission und der Gemeinderat könnten ein solches<br />

erarbeiten und im Rahmen der Baubewilligung betreffend der Umgebungsgestaltung<br />

entsprechend lenkend einwirken, aber auch nur beschränkt. Die Nutzungsplanungskommission<br />

schlägt vor, die Pflege und den Erhalt der Parkanlage auf freiwilliger<br />

Basis zu belassen. Die Grundeigentümer sollen darauf hingewiesen werden, dass sie<br />

einen Antrag für finanzielle Unterstützung betreffend Pflegemassnahmen stellen<br />

können. Damit wird allenfalls ebensoviel erreicht, wie mit einer Unterschutzstellung.<br />

Beschluss:<br />

- Auf eine Überlagerung im Bauzonenplan wird verzichtet. Die Pflege und der Erhalt<br />

der Parkanlage werden auf freiwilliger Basis belassen.<br />

- Die Grundeigentümer werden vom Gemeinderat bzw. von der Landschaftskommission<br />

auf die Förderungsmöglichkeiten durch die Gemeinde hingewiesen.<br />

- Die Erarbeitung eines Konzeptes für ökologischen Ausgleich wird geprüft, ist aber<br />

nicht Gegenstand der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision, sondern wäre als<br />

Arbeitsinstrument für Gemeinderat und Landschaftskommission gedacht.<br />

Begehren 1.2, Substanzschutz Gebäude Nr. 257:<br />

- Es sei davon abzusehen, das Gebäude Assekuranz Nr. 257 dem Substanzschutz<br />

<strong>gemäss</strong> <strong>§</strong> 25 BNO-Entwurf zu unterstellen.<br />

Begründung:<br />

- Das Gebäude ist für die Öffentlichkeit nicht relevant. Unnötiger Eingriff ins<br />

Privateigentum. Die privaten Interessen überwiegen die öffentlichen.<br />

- Sollte die Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong> tatsächlich Interesse an der Liegenschaft der<br />

Familie Steinmann haben, so ist man bereit, zu einer vertraglichen Vereinbarung<br />

Hand zu bieten.<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 2 von 13


Erwägungen:<br />

- Das Gebäude wurde auf Antrag der Nutzungsplanungskommission als Substanzschutzobjekt<br />

im Bauzonenplan aufgenommen. Abklärungen zeigten, dass das<br />

Gebäude im früheren Natur- und Landschaftsinventar aufgenommen wurde, mit der<br />

Empfehlung es unter kommunalen Schutz zu stellen. In der dannzumal<br />

nachfolgenden Planung wurde es aber wie auch andere Objekte nicht in den<br />

Bauzonenplan aufgenommen. Aus heutiger Sicht steht nicht die bauliche Substanz<br />

im Vordergrund sondern eher das Ensemble von der ehemaligen Fabrikantenvilla mit<br />

spezieller Garten- und Parkanlage als Zeitzeuge.<br />

Beschluss:<br />

- Auf eine Unterschutzstellung wird analog der Parkanlage verzichtet.<br />

2. Mitwirkungseingabe Ariane und Heinz Deubelbeiss-Schlatter, Bahnhofstr. 5, 5615<br />

<strong>Fahrwangen</strong> vom 14.06.2009<br />

Begehren 2.1, Parkanlagen:<br />

- Keine Verpflichtung zur Erhaltung einer Parkanlage<br />

Begründung:<br />

- Alle Investitionen und Unterhaltskosten wurden seit Jahrzehnten von privater Seite<br />

getragen.<br />

- Es ist nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien nur 2 Parzellen (zu den Parkanlagen)<br />

ausgewählt wurden.<br />

Erwägungen:<br />

- Die Parkanlage ist sicher erhaltenswert. Sie wurde deshalb mit einem Zertifikat<br />

ausgezeichnet, weshalb auch der Vorschlag der Landschaftskommission für die<br />

Aufnahme in den Bauzonenplan unterstützt wurde. Auf Begehren des<br />

Grundeigentümers wurde schon ein relativ grosser Teil des Grundstückes der<br />

Uferschutzzone zugeschlagen. Aus diesem Grund sowie aufgrund der Erwägungen<br />

zur Eingabe Nr. 1 von Herrn und Frau Steinmann-Blum kann auf die Unterschutzstellung<br />

verzichtet werden. Die Nutzungsplanungskommission schlägt vor, die Pflege<br />

und den Erhalt der Parkanlage auf freiwilliger Basis zu belassen. Die<br />

Grundeigentümer sollen darauf hingewiesen werden, dass sie einen Antrag für<br />

finanzielle Unterstützung betreffend Pflegemassnahmen stellen können. Damit wird<br />

allenfalls ebensoviel erreicht, wie mit einer Unterschutzstellung.<br />

Beschluss:<br />

- Auf eine Überlagerung im Bauzonenplan wird verzichtet. Die Pflege und der Erhalt<br />

der Parkanlage werden auf freiwilliger Basis belassen.<br />

- Die Grundeigentümer werden vom Gemeinderat bzw. von der Landschaftskommission<br />

auf die Förderungsmöglichkeiten durch die Gemeinde hingewiesen.<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 3 von 13


3. Mitwirkungseingabe Heinz Wirz-Codello, Sarmenstorferstr. 23, Postfach 87, 5615<br />

<strong>Fahrwangen</strong> vom 20.06.2009<br />

Begehren 3.1, Volumenschutz:<br />

- Das Gebäude Nr. 154 (V25), Sarmenstorferstr. 23, sei nicht unter Volumenschutz zu<br />

stellen.<br />

Begründung:<br />

- Wertminderung. Starke Lärmimmissionen. Bei Verkauf Verschiebung wahrscheinlich.<br />

Erwägungen:<br />

- Das Gebäude Nr. 154, Parz. 1426, bildet zusammen mit den angrenzenden sowie<br />

gegenüberliegenden Bauten eine Torwirkung. Die Baute befindet sich in der Zone<br />

WG2 und profitiert bei einem Volumenschutz, da bei einem Abbruch der<br />

Strassenabstand von 6 m zur Kantonsstrasse und die zonen<strong>gemäss</strong>en<br />

Grenzabstände unterschritten sowie die Baumasse (Gebäude- und Firsthöhen)<br />

überschritten werden dürfen. Eine Verschiebung wird kaum eine Lärmreduktion zur<br />

Folge haben. Die Liegenschaft wird durch die Privilegien aufgewertet. Eine<br />

Wertverminderung besteht nicht.<br />

- Anlässlich einer Besprechung vom 26. März 2010 wurde der Grundeigentümer über<br />

die Vorteile und Eigenheiten des Volumenschutzes informiert. Herr Wirz-Codello hält<br />

trotzdem an seinem Begehren fest.<br />

- Die Nutzungsplanungskommission hat die Unterschutzstellung auch im<br />

Zusammenhang mit dem Begehren Ludio De Vita nochmals überprüft. Grundsätzlich<br />

besteht ein öffentliches Interesse an einer Torwirkung. Durch eine allfällige<br />

Zurückversetzung auf 6 m Strassenabstand wird der Strassenraum geöffnet. Da im<br />

Rahmen der in der BNO angestrebten Aufwertung des Strassenraumes andere<br />

Möglichkeiten zur Strassenraumgestaltung bestehen, schlägt die Nutzungsplanungskommission<br />

vor, auf den Volumenschutz des Gebäudes Nr. 154 zu verzichten.<br />

Beschluss:<br />

- Auf eine Unterschutzstellung des Gebäudes Nr. 154, Sarmenstorferstr. 23, wird<br />

verzichtet.<br />

4. Mitwirkungseingabe Dr. Kurt Fricker, Rechtsanwalt i. V. Hr. Franz Graber, Moosweg<br />

16, 5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom 01.07.2009<br />

Begehren 4.1, Einzonung Parz. Nr. 1<strong>22</strong>:<br />

- Bevor die definitive Zustimmung des Grundeigentümers erfolgt, müssen die<br />

Erschliessungsfrage, die Frage der Bachverlegung sowie die Nähe zum<br />

Schützenhaus geklärt sein.<br />

Erwägungen:<br />

- Aufgrund der kantonalen Vorprüfungsergebnisse hat die Nutzungsplanungskommission<br />

dem Gemeinderat beantragt, dass die Parzelle Nr. 1<strong>22</strong> nicht als Gewerbeland<br />

eingezont werden soll. Ausschlaggebend dafür waren vor allem die Einschränkungen<br />

durch den kantonalen Richtplan. Damit erübrigt sich die Beantwortung der weiteren<br />

Fragen.<br />

- Das revidierte Baugesetz sieht zudem neu die Möglichkeit, im Zusammenhang mit<br />

einem konkreten Projekt, einer bedingten Einzonung vor.<br />

Beschluss:<br />

- Die Nichteinzonung wird bei der weiteren Bearbeitung der Nutzungsplanungsrevision<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 4 von 13


5. Mitwirkungseingabe Markus Käslin, Waidhof, 5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom 15.07.2009<br />

Begehren 5.1, Altholzinsel<br />

- Privatwald in der Wassermatte nicht als Altholzinsel schützen.<br />

Begründung:<br />

- Die Abholzung des Privatwaldes ist von Nöten, da das Zweifamilienhaus des<br />

Einwenders mit einer Holzfeuerung beheizt wird.<br />

Erwägungen:<br />

- Die Festlegungen wurden aufgrund der WNI-Standorte festgelegt. Bei der Festlegung<br />

handelt es sich nicht um Altholzinseln, sondern um Naturschutzzonen im Wald,<br />

welcher bewirtschaftet werden darf.<br />

Gemäss <strong>§</strong> 21 BNO: „Natur<strong>gemäss</strong>er Laubmischwald, alt- und totholzreich.<br />

Bewirtschaftung nach Grundsätzen des natur<strong>gemäss</strong>en Waldbaus. (Natur<strong>gemäss</strong><br />

bedeutet: Beschränkung auf standortheimische Arten).<br />

Der Altersphase der Baumschicht ist besondere Beachtung beizumessen. Anteil<br />

standortfremder Baumarten mittelfristig reduzieren. Nutzung und Massnahmen<br />

<strong>gemäss</strong> Wirtschaftsplan“<br />

Beschluss:<br />

- Es wird auf die Festlegung einer Altholzinsel verzichtet. Auf einer Naturschutzzone im<br />

Wald wird jedoch <strong>gemäss</strong> den Erwägungen festgehalten. Dies wird bei der weiteren<br />

Bearbeitung der Bau- und Zonenplanrevision entsprechend berücksichtigt.<br />

6. Mitwirkungseingabe Peter u. Susi Seiler, Spitzackerweg 26, 5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom<br />

14.07.2009<br />

Begehren 6.1, Fussweg auf Parz. 1392 (ehemaliges Bahntrassee)<br />

- Aufhebung Fussweg auf Parz. 1392<br />

Begründung:<br />

- Die Einwenderin beabsichtigt die Parzelle zu kaufen. Der Weg ist zum<br />

„Niemandsland“ geworden und sieht auch dementsprechend aus. Er sei optisch nicht<br />

sichtbar und kaum genutzt. Zudem wird er von der Gemeinde auch nicht unterhalten.<br />

Das Spitzackerquartier kann auch über den Heerenweg erreicht werden.<br />

- Der Gemeinderat <strong>Fahrwangen</strong> war überdies mit Schreiben vom 12. April 2006 mit<br />

einer Aufhebung des Fussweges auf der Parz. 1392 einverstanden.<br />

Erwägungen:<br />

- Aufgrund einer Besprechung mit Herr und Frau Peter und Susi Seiler konnte eine<br />

Lösung gefunden werden, um den Weg an der Aussengrenze zu verlegen. Die<br />

Verlegung ist nicht Gegenstand des Nutzungsplanungsverfahrens, sondern eines<br />

separaten Verfahrens. Die öffentliche Auflage dazu hat bereits stattgefunden.<br />

Beschluss:<br />

- Der Gemeinderat will am öffentlichen Wegrecht festhalten.<br />

- Der Fussweg soll <strong>gemäss</strong> einvernehmlicher Lösung in einem separaten Verfahren<br />

verlegt werden.<br />

Begehren 6.2, Fussweg auf Parz. 1761<br />

- Überprüfung der Fusswegrechtsituation auf Parz. Nr. 1761<br />

Begründung:<br />

- Dieser im Verkehrsrichtplan vermerkte kommunale Fussweg erschliesst eine<br />

Privatstrasse, wo entsprechende Wegrechte der Anwohner im Grundbuch<br />

eingetragen sind.<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 5 von 13


Erwägungen:<br />

- Auf die Eintragung im Verkehrsrichtplan kann verzichtet werden, wenn kein<br />

öffentliches Interesse besteht.<br />

Beschluss:<br />

- Der Eintrag im Verkehrsrichtplan wird weggelassen.<br />

7. Mitwirkungseingabe Jos. Biedermann, Spitzackerweg 14, 5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom<br />

13.07.2009<br />

Begehren 7.1, Verkehrsrichtplan<br />

- Kleine Kiesfläche im Wiesland für wartende Busbenützer bei der Haltestelle<br />

Spitzacker. Oder allfällige Verlagerung der Haltestelle zum Schützenhaus.<br />

Begründung<br />

- Unangenehmes Warten, da kein Schutz gegenüber der Fahrbahn bei Unwetter.<br />

Erwägungen:<br />

- Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen und mit den zuständigen kantonalen<br />

Fachstellen besprochen. Das Anliegen betrifft aber Massnahmen auf Stufe<br />

Bauprojekt, weshalb nicht im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision darauf<br />

eingetreten werden kann.<br />

Beschluss:<br />

- Das Anliegen ist nicht Gegenstand der Nutzungsplanungsrevision. Der Gemeinderat<br />

nimmt die Anregung aber zur Kenntnis und prüft allfällige Möglichkeiten mit den<br />

kantonalen Fachstellen.<br />

8. Mitwirkungseingabe Quartierverein Spitzacker, Hr. Max Enderli, Spitzackerweg 16,<br />

5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom 13.07.2009<br />

Begehren 8.1, Verkehrsrichtplan<br />

- Der Weg auf Parz. 1751 ist weder ein bestehender öffentlicher Fussweg, noch sollte<br />

er einer werden.<br />

Begründung:<br />

- Die Parz. 1751 ist Allgemeineigentum des Quartiers Spitzacker und unmöglich als<br />

öffentlicher Fussweg zu gebrauchen/ bewilligen. Die bestehende Fusswegverbindung<br />

ist im Grundbuch auf der Parzelle 125 eingetragen. Der Entwurf des<br />

Verkehrsrichtplans entspricht nicht den aktuellsten Verhältnissen.<br />

Erwägungen:<br />

- Die bestehende Fusswegverbindung (öffentliches Fusswegrecht zu Gunsten der<br />

Einwohnergemeinde <strong>Fahrwangen</strong>) führt <strong>gemäss</strong> Grundbucheintrag im Zick-Zack über<br />

die Parzellen 125 und 1376 zum Breitiweg. Da die irrtümlich als öffentlicher Fussweg<br />

auf der Parzelle 1751 eingetragene Fusswegverbindung eine private Verbindung zu<br />

den Wohnungen ist, ist auf die Eintragung zu verzichten. Hingegen will der<br />

Gemeinderat an einer direkten öffentlichen Wegverbindung vom Fussweg auf dem<br />

ehemaligen Bahntrassee zur Bushaltestelle festhalten und möchte den bestehenden<br />

öffentlichen Fussweg quer durch die Gewerbeareale Richtung Breiteweg verlegen.<br />

Die neue Linienführung würde von der bestehenden Fusswegparzelle 1417 auf der<br />

Parzelle 125 entlang der Parzellengrenze 1751 folgen und durch das bestehende Tor<br />

des Grenzzaunes über den schmalen Streifen der Parz. 1751 (privates Tretrecht auf<br />

Parz. 1751 z.G. Parz. 125) in den Spitzackerweg (Gemeindestrasse) und von dort zur<br />

Bushaltestelle Spitzacker weiterführen. Zudem soll der bestehende Fussweg entlang<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 6 von 13


der Kantonsstrasse (Sarmenstorferstrasse) über die Parz. 125 zum Spitzackerweg<br />

verlängert werden.<br />

- Die neue Linienführung wurde mit den betroffenen Grundeigentümern Firma Graber<br />

und mit dem Quartierverein Spitzacker am 11. März 2010 vor Ort und an der<br />

Grundeigentümerversammlung des Quartiervereins Spitzacker vom 7. Mai 2010<br />

besprochen.<br />

- Anlässlich der Grundeigentümerversammlung wurde diese Linienführung jedoch<br />

abgelehnt.<br />

- Der Gemeinderat ist jedoch nach wie vor bestrebt, eine möglichst direkte öffentliche<br />

Fusswegverbindung von der bestehenden Fusswegparzelle 1417 zur Bushaltestelle<br />

Spitzacker zu realisieren. Dazu sind jedoch weitere Abklärungen notwendig. Im Plan<br />

wird deshalb die Verbindung mit einem Pfeil dargestellt. Die Festlegung der genauen<br />

grundeigentümerverbindlichen Lage ist aber Gegenstand eines separaten Verfahrens.<br />

Beschluss:<br />

- Die Fusswegverbindung auf Parz. 1751 wird im Verkehrsrichtplan weggelassen.<br />

- Der Gemeinderat will jedoch an einer öffentlichen Wegverbindung vom Fussweg auf<br />

dem ehemaligen Bahntrassee zur Bushaltestelle festhalten und möchte den bestehenden<br />

öffentlichen Fussweg quer durch die Gewerbeareale Richtung Breiteweg<br />

verlegen. Der Gemeinderat wird dazu weitere Abklärungen vornehmen.<br />

- Im Verkehrsrichtplan kann noch keine definitive neue Linienführung festgelegt<br />

werden, deshalb wird die Verbindung zur Bushaltestelle mit einem symbolischen Pfeil<br />

eingetragen.<br />

- Die bestehenden Fusswege vom Breitiweg und Heerenweg sollen zur Bushaltestelle<br />

Spitzacker verlängert werden. Im Verkehrsrichtplan sind diese Verlängerungen als<br />

„geplant“ darzustellen. Die Weiterführung der Trottoirs wird vom Gemeinderat<br />

abgeklärt. Die Festlegungen sind Gegenstand von separaten Verfahren.<br />

9. Mitwirkungseingabe Hans Peter Lindenmann, Alte Aescherstrasse 17, 5615<br />

<strong>Fahrwangen</strong> vom 13.07.2009<br />

Begehren 9.1, Einzonung<br />

- Erweiterung Bauzone auf Parz. 1427<br />

Begründung:<br />

- Damit die Parz. 1474, die demnächst verkauft werden soll, optimal erschlossen<br />

werden kann, muss ein Teil der Parz. 1427 (BDWM-Trassee) eingezont werden.<br />

Erwägungen:<br />

- Bei dem Anliegen handelt es sich um eine kleinflächige Arrondierung von ca. 88 m2,<br />

welche zur zweckmässigen Erschliessung des Grundstückes Parz.1427 dient. Die<br />

Rücksprache mit dem zuständigen Kreisplaner ist erfolgt. Dem Anliegen kann<br />

entsprochen werden.<br />

Beschluss:<br />

- Dem Anliegen wird entsprochen und der Zonenplan entsprechend angepasst.<br />

10. Mitwirkungseingabe Erbengemeinschaft Josef Keller-Furrer, Bettwilerstrasse 12,<br />

5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom 13.07.2009<br />

Begehren 10.1, Landschaftsschutzzone<br />

- Verzicht auf eine Landschaftsschutzzone am Lindenberg, oder Ausnahmebewilligung<br />

für Christbaumkulturen.<br />

Begründung:<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 7 von 13


- Der Ausbau des heutigen Betriebes wäre nicht möglich. Es wurde zudem eine<br />

Landwirtschaftsparzelle (Nr. 29) gekauft, die allerdings noch nicht bepflanzt ist und<br />

somit auch nicht im Kulturlandplan als Christbaum-Kultur eingetragen.<br />

Erwägungen:<br />

- Gestützt auf die Vorlage der Muster BNO des Kantons wurden neue<br />

Christbaumkulturen als unerwünschte Nutzung von der Kommission beurteilt und<br />

deshalb explizit ausgeschlossen. Bestehende Christbaumkulturen wurden bezeichnet<br />

und toleriert. In vielen Gemeinden werden Christbaumkulturen toleriert. Allenfalls<br />

könnten potentielle Landwirtschaftsparzellen für die Christbaumkulturen bezeichnet<br />

werden (müsste in Absprache mit den kantonalen Fachstellen erfolgen). Es gilt<br />

abzuwägen, ob die Christbaumkulturen wirklich ausgeschlossen werden sollen, da<br />

die Christbaumproduktion für das Gewerbe der Gemeinde <strong>Fahrwangen</strong> von<br />

Bedeutung ist. Mit Herrn und Frau Keller-Furrer wurde die Angelegenheit vor Ort<br />

besprochen.<br />

- Die Nutzungsplanungskommission beantragt dem Gemeinderat, an der BNO-<br />

Formulierung für die Landschaftsschutzzone festzuhalten. Die Parzelle Nr. 29 wird<br />

jedoch, wie von Herrn Keller verlangt, als zulässige Fläche für Christbaumkulturen<br />

festgelegt.<br />

Beschluss:<br />

- An der Landschaftsschutzzone am Lindenberg und an der BNO-Formulierung<br />

betreffend Landschaftsschutzzone wird festgehalten.<br />

- Die Parz. Nr. 29 wird als zulässige Fläche für Christbaumkulturen festgelegt. Die<br />

Liste im Anhang zur BNO wird entsprechend ergänzt.<br />

Begehren 10.2, Einkiesung Kiesfläche bzw. Kiesstrasse für Christbaumhandel<br />

- Auf Parz. 1349 Einkiesung einer grösseren Fläche für den Christbaumhandel.<br />

Begründung:<br />

- Durch die Einzonungen am Ebnetweg droht ein Platzmangel und massiv mehr<br />

Verkehr. Deshalb sollte Platz zur Verfügung gestellt werden.<br />

Erwägungen:<br />

- Dem Christbaumhandel wurden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bereits<br />

ein Umschlagplatz und der Kiesstreifen entlang des Ebnetweges bewilligt. Der<br />

Ausbau der Ebnetweg hat innerhalb der Bauzone zu erfolgen<br />

(Sondernutzungsplanpflicht).<br />

- Eine allfällige zusätzliche Einkiesung für den Christbaumhandel wäre Gegenstand<br />

eines separaten Baugesuchsverfahrens.<br />

- Anlässlich einer Besprechung mit Herrn und Frau Keller-Furrer wurde das Begehren<br />

präzisiert, wo eine Umzonung in eine Spezialzone geprüft werden sollte. Als<br />

Alternative würde auch eine Kiesstrasse durch das Grundstück mit Anschluss an die<br />

alte Bettwilerstrasse die Problematik für den Umschlag lösen.<br />

- Aufgrund der Rücksprachen mit der Abteilung Raumentwicklung zeigt sich, dass eine<br />

Umzonung in eine Spezialzone für Christbaumkulturen schwierig wird und eher eine<br />

Einzonung in die Bauzone empfohlen wird.<br />

- Die Nutzungsplanungskommission ist aber der Meinung, dass eine Einzonung nicht<br />

zweckmässig ist. Da der Betrieb über eine rechtskräftige Baubewilligung für den<br />

bestehenden Umschlagplatz verfügt und somit in der Landwirtschaftsszone<br />

zonenkonform ist, soll dieser in der Landwirtschaftszone belassen werden.<br />

- Die Lösung für einen besseren Umschlag und der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />

ist daher, <strong>gemäss</strong> den von Herrn Keller am 12. März 2010 nachgereichten<br />

Planskizzen vorgeschlagenen Kiesstrasse(n) im Rahmen eines Baugesuchsverfahrens<br />

zu suchen.<br />

- Der Gemeinderat hat Herrn Keller empfohlen ein entsprechendes Baugesuch oder<br />

allenfalls eine Voranfrage einzureichen.<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 8 von 13


Beschluss:<br />

- Die Parzelle 1349 wird in der Landwirtschaftszone belassen.<br />

- Die Kiesstrasse für den Christbaumumschlag ist nicht Gegenstand der Nutzungsplanungsrevision,<br />

sondern ist im Rahmen eines Baugesuchsverfahrens abzuhandeln.<br />

Begehren 10.3, Substanzschutz<br />

- Das Bauernhaus, alte Bettwilerstr. 5 sei nicht unter Substanzschutz zu stellen.<br />

Begründung:<br />

- Das Bauernhaus hat nicht viel Schützenswertes. Es ist lediglich alt. In absehbarer<br />

Zeit ist ein Abbruch und Neubau von einem Zwei- oder Dreifamilienhaus geplant.<br />

Erwägungen:<br />

- Das Substanzschutzobjekt Nr. 905 wurde <strong>gemäss</strong> der kantonalen Vorgabe<br />

festgelegt. Es stellt eine stattliche Baute dar.<br />

- Anlässlich einer Besprechung wurden die Eigenheiten des Substanzschutzes und die<br />

Möglichkeiten für Um-, An- und Ausbau erläutert.<br />

Beschluss:<br />

- Das Objekt Nr. 905 wird weiterhin als Substanzschutzobjekt belassen, da es mit dem<br />

Objekt Nr. 906 (Gasthaus Rössli) für das Ortsbild wichtig ist.<br />

11. Mitwirkungseingabe Peter und Rosa Bühlmann, Spitzackerweg 11, 5615<br />

<strong>Fahrwangen</strong> vom 08.07.2009<br />

Begehren 11.1, Fussweg<br />

- Der geplante öffentliche Fussweg im Garten des Einwenders soll nicht realisiert<br />

werden. Der grüne Landstreifen Parz. 750 soll der Kanton kaufen und ein Trottoir<br />

bauen.<br />

Begründung:<br />

- Abgemachtes Benutzerrecht mit direkten Anwohnern. Private Angelegenheit des<br />

Spitzackerquartiers.<br />

Erwägungen:<br />

- Auf die Verbindung kann verzichtet werden, da es sich um eine private Verbindung<br />

handelt. Dem Begehren kann entsprochen werden.<br />

- Die Errichtung eines Trottoirs befindet sich zurzeit bei der Gemeinde in Abklärung<br />

(separates Verfahren).<br />

Beschluss:<br />

- Dem Anliegen wird entsprochen. Die Verbindung wird aus dem Verkehrsrichtplan<br />

entfernt.<br />

- Die Weiterführung des Trottoirs wird vom Gemeinderat abgeklärt (separates<br />

Verfahren).<br />

12. Mitwirkungseingabe Urs Eichenberger, Wiesenstr. 3, 5615 <strong>Fahrwangen</strong>; Eugen<br />

Eichenberger, Alte Aescherstr. 7, 5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom 07.07.2009<br />

Begehren 12.1, Substanzschutz<br />

- Diverse Fragen bez. Substanzschutz<br />

Begründung:<br />

- Siehe detaillierter Beschrieb<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 9 von 13


Erwägungen:<br />

- Die Fragen betreffend Substanzschutz wurden Herrn Eichenberger schriftlich<br />

beantwortet. Grundsätzlich ist das alte Schuelhüsli eher von symbolischem Wert, da<br />

es sich laut mündlicher Überlieferung von Herrn Sämi Sandmeier um das erste<br />

Schulhaus in <strong>Fahrwangen</strong> handelt. Zurzeit liegen keine Urkunden oder schriftliche<br />

Dokumente vor.<br />

- Die Nutzungsplanungskommission hat die Unterschutzstellung nochmals geprüft und<br />

ist zum Schluss gekommen, dass das Gebäude lediglich unter Volumenschutz<br />

gestellt werden soll, da das öffentliche Interesse nicht soweit geht, dass der<br />

Substanzschutz gerechtfertigt wäre.<br />

- Mit dem Volumenschutz ist der Abbruch des bestehenden Gebäudes zulässig.<br />

Abweichungen vom bestehenden Kubus sind zulässig, sofern eine gleichwertige oder<br />

bessere Lösung für das Ortsbild gewährleistet wird. Vom Volumenschutz ist nur das<br />

ehemalige Schuelhüsli betroffen. Die übrigen Gebäude auf der Parzelle unterstehen<br />

den zonen<strong>gemäss</strong>en Vorschriften.<br />

Beschluss:<br />

- Das Gebäude wird aus dem Substanzschutz entlassen und neu unter Volumenschutz<br />

gestellt.<br />

Begehren 12.2, Schutzzonen Kulturland<br />

- Diverse Fragen bez. Kulturland bzw. Schutzobjekte und Schutzzonen. Grundsatz nur<br />

soviel Flächen unter Schutz stellen wie aufgrund der minimalen gesetzlichen<br />

Bestimmungen nötig sind (Waldabstand, Gewässerabstand). Flächen, die vertraglich<br />

geregelt sind, nicht unter Schutz stellen, da alle 6 Jahre die Flächen gewechselt<br />

werden.<br />

Begründung:<br />

- Siehe detaillierter Beschrieb<br />

Erwägungen:<br />

- Grundsätzlich will der Grundeigentümer die ökologischen Ausgleichsflächen weiterhin<br />

so bewirtschaften. Die Flächen wurden jedoch anlässlich eines Augenscheines vom<br />

21. Mai 2010 vor Ort und im Beisein mit Herrn Urs Eichenberger überprüft und<br />

redimensioniert.<br />

- Bei den Festlegungen wurden die Abstände für Wiesenstreifen entlang der Strasse<br />

und den Pufferstreifen entlang der Waldränder <strong>gemäss</strong> den geltenden KIP-Richtlinien<br />

für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) auf 0.5 m bzw. 3 m festgelegt. (KIP =<br />

Koordinationsgruppe der Richtlinien für Tessin und Deutschschweiz).<br />

- Die Hecke auf Parzelle Nr. 210 und 211 wird nicht mehr unter Schutz gestellt, da sich<br />

diese auf Sarmenstorfer Boden befindet. Der Plan wird entsprechend angepasst.<br />

- In der BNO werden die Bestimmungen für Wiesenstreifen und Pufferstreifen <strong>gemäss</strong><br />

KIP-Richtlinien 7.2 und 7.3 ergänzt.<br />

- Die Landschaftsschutzzonen wurden <strong>gemäss</strong> kantonalem Richtplan festgelegt.<br />

Dieser bildet die gesetzliche Grundlage, welche durch die Gemeinde einzuhalten ist.<br />

Beschluss:<br />

- Den Anliegen ist <strong>gemäss</strong> den Erwägungen entsprochen worden, soweit sich<br />

Anpassungen daraus ergeben haben.<br />

Begehren 12.3, Hallwilerseeschutzdekret<br />

- Bei der Waldparzelle Eggstell ist eine Hallwilerseeschutzdekretszone eingezeichnet.<br />

Diese ist zu löschen.<br />

Begründung:<br />

- Im Waldstück Rank befindet sich auch keine Schutzzone.<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 10 von 13


Erwägungen:<br />

- Zur Frage betreffend Hallwilerseeschutzdekret kann festgehalten werden, dass es<br />

sich um eine Landschaftsschutzzone handelt, welche bereits seit längerer Zeit auf<br />

den Parzellen Nr. 248, 249 und 250 rechtskräftig festgelegt ist. Da die Signaturen in<br />

Plan und Legende nicht dieselbe Ausrichtung hatten, ist es vermutlich zu einem<br />

Missverständnis gekommen.<br />

- Das Waldstück Rank befindet sich nicht in einer solchen Schutzzone, weil sich dort<br />

kein schützenswertes Gewässer oder ein schützenswerter Baumbestand befindet,<br />

sondern fast ausschliesslich mit Tannen bestockt ist.<br />

- Es handelt sich nicht um eine Zone des Hallwilerseeschutzdekretes, sondern um eine<br />

Naturschutzzone im Wald, welche ebenfalls in der bestehenden Planung festgesetzt<br />

ist. Die Ausscheidung erfolgte aufgrund der kant. WNI Gebiet. Die Holz-Nutzung ist<br />

im Rahmen der Pflegemassnahmen möglich.<br />

- <strong>§</strong> 21 BNO: „Natur<strong>gemäss</strong>er Laubmischwald, alt- und totholzreich. Bewirtschaftung nach Grundsätzen<br />

des natur<strong>gemäss</strong>en Waldbaus. (Natur<strong>gemäss</strong> bedeutet: Beschränkung auf standortheimische Arten).<br />

Der Altersphase der Baumschicht ist besondere Beachtung beizumessen. Anteil standortfremder<br />

Baumarten mittelfristig reduzieren Nutzung und Massnahmen <strong>gemäss</strong> Wirtschaftsplan.“<br />

- Gemäss Augenschein vom 21. Mai 2010 mit Vertretern der Nutzungsplanungskommission<br />

und Herrn Urs Eichenberger konnte man feststellen, dass die Festlegung<br />

der Naturschutzzonen im Wald grundsätzlich richtig ist. Die Anregung, das Waldstück<br />

Rank – es ist im Eigentum der Gemeinde – ebenfalls unter Naturschutz zu stellen<br />

und durch entsprechende Bewirtschaftung langfristig in einen Laubmischwald zu<br />

überführen, wird dem Gemeinderat unterbreitet.<br />

Beschluss:<br />

- Die Naturschutzzone im Wald wird beibehalten.<br />

- Die Unterschutzstellung des angrenzenden Waldstückes Rank mit Auflage zur<br />

Überführung in einen Laubmischwald wird vom Gemeinderat geprüft.<br />

13. Mitwirkungseingabe Ludio De Vita, Sarmenstorferstr. 25, 5615 <strong>Fahrwangen</strong> vom<br />

02.07.2009<br />

Begehren 13.1, Volumenschutz:<br />

- Das Gebäude (V25), Sarmenstorferstr. 25, sei nicht unter Volumenschutz zu stellen.<br />

Begründung:<br />

- Ein möglicher Verkauf ist absehbar. Mit dem Volumenschutz wird eine Last<br />

aufgebürdet.<br />

Erwägungen:<br />

- Das Gebäude Nr. 154, Parz. 1426, bildet zusammen mit den angrenzenden sowie<br />

gegenüberliegenden Bauten eine Torwirkung. Die Baute befindet sich in der Zone<br />

WG2 und profitiert bei einem Volumenschutz, da bei einem Abbruch der Strassenabstand<br />

von 6 m zur Kantonsstrasse und die zonen<strong>gemäss</strong>en Grenzabstände<br />

unterschritten werden dürfen sowie die Baumasse (Gebäude- und Firsthöhen)<br />

überschritten werden dürfen. Eine Verschiebung wird kaum eine Lärmreduktion zur<br />

Folge haben. Die Liegenschaft wird durch die Privilegien aufgewertet. Eine<br />

Wertverminderung besteht nicht.<br />

- Anlässlich einer Besprechung vom 26. März 2010 wurde der Grundeigentümer über<br />

die Vorteile und Eigenheiten des Volumenschutzes informiert. Herr De Vita hält<br />

trotzdem an seinem Begehren fest.<br />

- Die Nutzungsplanungskommission hat die Unterschutzstellung auch im Zusammenhang<br />

mit dem Begehren Heinz Wirz-Codello nochmals überprüft. Grundsätzlich<br />

besteht ein öffentliches Interesse an einer Torwirkung. Durch eine allfällige<br />

Zurückversetzung auf 6 m Strassenabstand wird der Strassenraum geöffnet. Da im<br />

Rahmen der in der BNO angestrebten Aufwertung des Strassenraumes andere<br />

RevNuPla_<strong>Mitwirkungsbericht</strong>_vorlagegemeindeversammlung/ rä Seite 11 von 13


Möglichkeiten zur Strassenraumgestaltung bestehen, schlägt die Nutzungsplanungskommission<br />

vor auf den Volumenschutz des Gebäudes Nr. 154 zu verzichten.<br />

Beschluss:<br />

- Auf eine Unterschutzstellung des Gebäudes Nr. 154, Sarmenstorferstr. 25, wird<br />

verzichtet.<br />

14. Mitwirkungseingabe Martin u. Hanni Biedermann, Alte Aescherstr. 31, 5615<br />

<strong>Fahrwangen</strong> und Mitunterzeichner vom 25.06.2009:<br />

- Heinz u. Carla Wirz, Sarmenstorferstr. 23, 5615 <strong>Fahrwangen</strong>;<br />

- Erwin u. Milly Hürlimann, Fabrikgässli 2, 5615 <strong>Fahrwangen</strong>;<br />

- Ludio De Vita, Sarmenstorferstr. 25, 5615 <strong>Fahrwangen</strong>;<br />

- Ruggero De Vita, Heerenweg 6, 5615 <strong>Fahrwangen</strong>;<br />

- Heinz u. Ariane Deubelbeiss, Bahnhofstr. 5, 5615 <strong>Fahrwangen</strong><br />

Begehren: 14.1, Forderungen zum Mitwirkungsverfahren<br />

- Es ist eine tabellarische Übersicht, in der die gesetzlich vorgeschirebene und der<br />

darüber hinaus gehenden Planung zu erstellen. Es soll auch ersichtlich sein, wo<br />

diese Planungen Einfluss nehmen und eine Begründung für den Entscheid (z.B.<br />

Baugesetz Paragraph, Beschluss der Kommission etc.). Möglicherweise besteht auch<br />

ein Planungsbericht mit den vorgängig verlangten Informationen.<br />

- Die Powerpointpräsentation ist ins Internet zu stellen, damit sie nachlesbar wird.<br />

- Die Planungskarten und ein eventuell vorhandener Planungsbericht sind<br />

Interessierten zur Verfügung zu stellen.<br />

- Jeder, von der Planung betroffene Eigentümer ist persönlich zu einer Aussprache<br />

einzuladen. Ihm ist ein Kartenausschnitt, eine Erklärung mit Begründung sowie eine<br />

Rechtsmittelbelehrung vorgängig zuzustellen.<br />

- Es sind nur Objekte in die Planung einzubeziehen, denen sich ein Eigentümer<br />

freiwillig unterwirft, sofern nicht gesetzliche Vorschriften einen Einbezug<br />

vorschreiben.<br />

- Der Mitwirkungszeitraum ist auf 6 Monate auszudehnen.<br />

Erwägungen:<br />

- Die Planunterlagen mit Planungsbericht sind auf der Kanzlei während 30 Tagen<br />

öffentlich aufgelegen. Dies entspricht der kantonalen Praxis. Dazu fanden zwei<br />

Orientierungsveranstaltungen statt: einmal nur über die kommunalen Schutzobjekte<br />

(die Betroffenen wurden persönlich eingeladen) und einmal über die gesamte<br />

Nutzungsplanungsrevision.<br />

- Zu Beginn der Planung konnte die Bevölkerung im Rahmen einer Umfrage mitwirken.<br />

Ebenfalls wurden über einzelne Themen Besprechungen mit den Grundeigentümern<br />

geführt. Betreffend den kommunalen Volumenschutz- und Substanzschutzobjekten<br />

hat man darauf verzichtet, da das Gesamtkonzept als ganzes für das offizielle<br />

Mitwirkungsverfahren aufgelegt werden sollte. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens<br />

werden nun die Eingaben geprüft und die Festlegungen mit den<br />

Betroffenen besprochen. Die Rechtsmittel sind im Mitwirkungsverfahren und werden<br />

in den nachfolgenden immer dargelegt.<br />

Beschluss:<br />

- Die Volumenschutzobjekte wurden nochmals überprüft und, wo begründet, angepasst.<br />

- Die Forderungen des Mitwirkungsverfahrens sind nicht begründet. Die Mitwirkung ist<br />

ordentlich erfolgt.<br />

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15. Mitwirkungseingabe Architekturbüro Paul Flückiger, 3453 Heimisbach<br />

Hans Hediger-Woodli-Stiftung, Rainstrasse 10, 8500 Frauenfeld vom 10.08.2009<br />

Begehren 15.1, Einzonung<br />

- Die Parzelle Nr. 515, im Ebnet soll eingezont werden.<br />

Begründung:<br />

- Parzelle grenzt an die bestehende Überbauung, die Werkleitungen sind in nächster<br />

Nähe.<br />

Erwägungen:<br />

- Die Bauzone wurde in diesem Gebiet bereits arrondiert, eine weitere Einzonung<br />

verlässt den nun vorgeschlagenen kompakten Siedlungsrand. Zudem wird der<br />

Kanton weitere Einzonungen nicht genehmigen, da er schon Vorbehalte zu den<br />

vorliegenden Begehren machen wird. Zudem wird auch der zusätzliche Bedarf nicht<br />

schlüssig nachgewiesen werden können.<br />

Beschluss:<br />

- Dem Begehren kann nicht entsprochen werden.<br />

Seon, Mai 2010<br />

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