Artenschutzbeitrag - beteiligungsverfahren-baugb.de
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T e n B r i n k e B e r t r a m<br />
P r o j e k t e n t w i c k l u n g G m b H<br />
Errichtung <strong>de</strong>r<br />
"Neuen Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Februar 2013<br />
GABRIELE DITTER<br />
Büro für Landschafts- und<br />
Gewässerökologie
I n h a l t<br />
S p e z i e l l e A r t e n s c h u t z r e c h t l i c h e P r ü f u n g<br />
A n h a n g<br />
Anhang 1<br />
Anhang 2<br />
Anhang 3<br />
Anhang 4<br />
Datenbögen<br />
Übersicht Vermeidungs- und FCS-Maßnahmen<br />
Vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Artenlisten<br />
P l a n u n t e r l a g e n<br />
Blatt Nr.: Beschreibung Maßstab<br />
B 1 Bestandsplan 1 : 2.000<br />
F 1 Faunenplan 1 : 2.000<br />
G a b r ii e ll e D ii tt tt e r<br />
B ü r o f ür Landschafts- u n d G ew ässerökologie<br />
Karl-Marx-Str. 5· 63526 Erlensee<br />
Tel. 06183/73551· Fax 06183/73571<br />
email: gabriele.ditter@lplan.<strong>de</strong><br />
www.lplan.<strong>de</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Vorbemerkung ..................................................................................................... 2<br />
2 Beschreibung <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes und <strong>de</strong>r Habitatstrukturen ......... 3<br />
3 Darstellung <strong>de</strong>s Vorhabens ................................................................................ 4<br />
3.1. Projektbeschreibung ............................................................................................... 4<br />
3.2. Ermittelung <strong>de</strong>r Wirkfaktoren ................................................................................... 4<br />
4 Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n ................................................................................... 5<br />
4.1. Vögel ...................................................................................................................... 5<br />
4.2. Feldhamster ............................................................................................................ 6<br />
5 Ergebnisse <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>untersuchungen ......................................................... 6<br />
5.1. Vögel ...................................................................................................................... 6<br />
5.2. Feldhamster ............................................................................................................ 7<br />
6 Relevanzprüfung ................................................................................................. 9<br />
6.1. Methodik ................................................................................................................. 9<br />
6.2. Ergebnisse .............................................................................................................. 9<br />
7 Beurteilung <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes ......11<br />
8 Literaturliste .......................................................................................................12<br />
Anhang<br />
Anhang 1:<br />
Anhang 2:<br />
Anhang 3:<br />
Anhang 4:<br />
Datenbögen<br />
Übersicht Vermeidungs- und FCS-Maßnahmen<br />
Vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Artenlisten<br />
Planunterlagen<br />
B 1:<br />
F 1:<br />
Bestandsplan<br />
Faunenplan
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 2<br />
1 Vorbemerkung<br />
In <strong>de</strong>r Stadt Nid<strong>de</strong>rau, Gemarkung Hel<strong>de</strong>nbergen ist vorgesehen, die <strong>de</strong>rzeit ackerbaulich genutzte<br />
Fläche zwischen <strong>de</strong>r Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße (B 45), <strong>de</strong>n Gärten <strong>de</strong>r Bebauung „Zum Rübengraben“<br />
im Osten, <strong>de</strong>r Wagnerstraße im Westen und <strong>de</strong>m Landwehrgraben baulich zu erschließen. Der Geltungsbereich<br />
für das Baugebiet umfasst rd. 15 ha. Der Bebauungsplan wird durch das Büro Fischer,<br />
Lin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit noch erstellt. Die Koordination <strong>de</strong>s Projektes obliegt Ten Brinke Bertram Projektentwicklung<br />
GmbH.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Planungen ist unter an<strong>de</strong>rem vorgesehen, <strong>de</strong>n Landwehrgraben umzugestalten. Detaillierte<br />
Planungen zu diesem Vorhaben liegen <strong>de</strong>rzeit ebenfalls noch nicht vor.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Bauleitverfahrens ist durch das Büro Fischer, Lin<strong>de</strong>n ein Umweltbericht zu erstellen,<br />
<strong>de</strong>r die voraussichtlichen Auswirkungen <strong>de</strong>s geplanten Vorhabens ermittelt. Dabei sind auch die möglichen<br />
Effekte auf <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Artenbestand im Gebiet zu berücksichtigen. Zur Bearbeitung <strong>de</strong>r<br />
artenschutzrechtlichen Aspekte ist vorgesehen, eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SAP)<br />
durchzuführen. Diese beinhaltet die Prüfung von möglichen Verbotstatbestän<strong>de</strong>n nach und gegebenenfalls<br />
die Ausnahmeprüfung nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes. Sie bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n<br />
Inhalt <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ausarbeitung.<br />
Methodisch erfolgt die Erstellung <strong>de</strong>r SAP auf Grundlage <strong>de</strong>s im Mai 2011 durch das Hessische Ministerium<br />
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) in zweiter Fassung herausgegebenen<br />
Leitfa<strong>de</strong>ns. Dieser gibt das Vorgehen zur Feststellung von möglichen Verbotstatbestän<strong>de</strong>n<br />
nach § 44 (1 – 3) BNatSchG im Rahmen eines Datenbogens zur artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
an.<br />
Den Kern <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ausführungen bil<strong>de</strong>n die Datenbögen zur artenschutzrechtlichen Prüfung.<br />
Sie fin<strong>de</strong>n sich im Anhang 1 dieser Ausarbeitung und stellen die ausführliche "Art-für-Art-Prüfung" für<br />
Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand dar. Zur Feststellung <strong>de</strong>r Betroffenheit allgemein<br />
häufiger Arten erfolgt eine vereinfachte Prüfung (Anhang 3). Details zur Einstufung <strong>de</strong>r im Gebiet<br />
nachgewiesenen Arten kann <strong>de</strong>r Relevanzprüfung in Abschnitt 6 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Das zur Bebauung vorgesehene Gebiet unterliegt <strong>de</strong>r ackerbaulichen Nutzung. Gehölze fin<strong>de</strong>n sich<br />
hauptsächlich im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Raum im Sü<strong>de</strong>n begrenzt, sowie in <strong>de</strong>n<br />
umliegen<strong>de</strong>n Hausgärten. Das Gewässer selbst wird von Röhrichten verschie<strong>de</strong>ner Ausprägung besie<strong>de</strong>lt.<br />
Die im Raum vorkommen<strong>de</strong>n Gehölze sowie die Offenlandhabitate stellen einen Lebensraum<br />
für eine Reihe von Vogelarten dar, so dass im Rahmen <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Betrachtung eine<br />
systematische Erhebung <strong>de</strong>r Brutvögel erfolgte.<br />
Großräumig zählt das Untersuchungsgebiet zum Naturraum <strong>de</strong>r Wetterau, die aufgrund <strong>de</strong>r günstigen<br />
Klima- und Bo<strong>de</strong>nverhältnisse von <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung stark überprägt ist. Die tiefgründigen<br />
Lößbö<strong>de</strong>n in Kombination mit <strong>de</strong>n klimatischen Bedingungen begünstigen das Vorkommen <strong>de</strong>s<br />
Feldhamsters. Diese streng geschützte Art war in Hessen fast völlig verschwun<strong>de</strong>n. Inzwischen hat<br />
sie sich stellenweise wie<strong>de</strong>r angesie<strong>de</strong>lt. Aufgrund bekannter Vorkommen <strong>de</strong>s Feldhamsters in <strong>de</strong>r<br />
Umgebung <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes erfolgte im Rahmen <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Betrachtung eine Erhebung<br />
<strong>de</strong>r Art im geplanten Baugebiet.<br />
Die naturräumliche Darstellung <strong>de</strong>s Planungsraums sowie die geplanten Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ausarbeitung hauptsächlich im Hinblick auf die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Habitatstrukturen betrachtet. Dabei erfolgt eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r bau-, anlage-<br />
und betriebsbedingten Wirkfaktoren.<br />
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Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 3<br />
In Abschnitt 4 und 5 wer<strong>de</strong>n die Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n sowie Ergebnisse <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>untersuchungen<br />
beschrieben und in <strong>de</strong>n Artenlisten in Anhang 4 sowie im Faunenplan (F1) dokumentiert. Die<br />
naturräumlichen Gegebenheiten können zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Bestandsplan (B1) im Anhang dieses Gutachtens<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n. Abschließend wer<strong>de</strong>n die Artengruppen, ergänzend zu <strong>de</strong>n Datenbögen,<br />
einer zusammenfassen<strong>de</strong>n Bewertung unterzogen.<br />
2 Beschreibung <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes und <strong>de</strong>r Habitatstrukturen<br />
Das Untersuchungsgebiet befin<strong>de</strong>t sich großräumig im Naturraum <strong>de</strong>r Wetterau, die durch ihren offenen<br />
Landschaftscharakter auffällt. Aufgrund <strong>de</strong>r günstigen Klima- und Bo<strong>de</strong>nverhältnisse ist <strong>de</strong>r Raum<br />
von <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung nahezu völlig überprägt. Auf <strong>de</strong>n fruchtbaren Lössbö<strong>de</strong>n überwiegen<br />
<strong>de</strong>r Ackerbau sowie die Grünlandnutzung. Der offenen Landschaft sind Gehölz- und Streuobstflächen<br />
beigemischt, Waldflächen kommen lediglich in inselartiger Ausprägung vor. Große geschlossene<br />
Waldgebiete fehlen weitgehend.<br />
Zur Betrachtung <strong>de</strong>s engeren Planungsraumes wird auf <strong>de</strong>n Bestandsplan (B1) im Anhang dieses<br />
Gutachtens verwiesen. Das Gebiet ist im Kern landwirtschaftlich genutzt. Es überwiegt die ackerbauliche<br />
Nutzung, wobei im Untersuchungsjahr 2012 <strong>de</strong>r Anbau von Raps und Getrei<strong>de</strong> erfolgte. Die<br />
Ackerflächen wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Rän<strong>de</strong>rn von schmalen Randstreifen gesäumt, die sich hauptsächlich<br />
aus nitrophytisch geprägten Ru<strong>de</strong>ralgesellschaften aufbauen. Diese stehen im unmittelbaren Kontakt<br />
zu <strong>de</strong>n direkt angrenzen<strong>de</strong>n Hausgärten, die für die im Gebiet ansässige Avifauna wichtige Habitatstrukturen<br />
darstellen. Insbeson<strong>de</strong>re weniger intensiv genutzte Gärten bil<strong>de</strong>n einen Lebensraum für<br />
eine Reihe von kleinen Singvögeln, die hier Nistgelegenheiten und Nahrung fin<strong>de</strong>n.<br />
Neben <strong>de</strong>n Hausgärten stellen die Hecken und Gehölze, die sich hauptsächlich entlang <strong>de</strong>s Landwehrgrabens<br />
befin<strong>de</strong>n, einen Lebensraum für Vögel dar. Außer Deckungs- und Nistmöglichkeiten<br />
fin<strong>de</strong>n sie in <strong>de</strong>r blütenreichen Stau<strong>de</strong>nvegetation, die im Bereich <strong>de</strong>s offenen Grabens für zahlreiche<br />
Insekten einen Lebensraum bil<strong>de</strong>t, auch eine gute Nahrungsgrundlage. Der Gehölzbestand ist im<br />
östlichen Bereich <strong>de</strong>s Gewässers stärker ausgeprägt als im Westen, wo die Uferstrukturen eher offen<br />
sind und lediglich von einigen Einzelgehölzen strukturiert wer<strong>de</strong>n. Diese kommen hier teilweise auch<br />
als Ziergehölze vor. Im östlichen Bereich fin<strong>de</strong>n sich dagegen standortgerechte Gehölze, vor allem<br />
Erlen- und Wei<strong>de</strong>n sowie stellenweise dichte Gebüsche aus Hasel und Weißdorn. Darüber hinaus<br />
fin<strong>de</strong>n sich unter an<strong>de</strong>rem Hainbuche, Walnuss, sowie Hecken- und Traubenkirsche. Eine Gehölzreihe<br />
aus Eschen stockt darüber hinaus entlang <strong>de</strong>r Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Allee.<br />
Der Landwehrgraben ist aus Röhrichten unterschiedlicher Ausprägung aufgebaut. Im westlichen Abschnitt<br />
kommen überwiegend Schilfröhrichte vor, bei <strong>de</strong>nen unter an<strong>de</strong>rem ein Schwa<strong>de</strong>nröhricht mit<br />
Iris pseudoacorus hervorzuheben ist. Daneben fin<strong>de</strong>n sich Bachröhrichte mit Nasturtium officinale<br />
(Brunnenkresse), Veronica beccabunga (Bachbunge) und Apium nodiflorum (Knotensellerie), wobei<br />
die letztgenannte Art auf <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Roten Liste Hessens mit 3 (gefähr<strong>de</strong>t) eingestuft ist.<br />
Auf <strong>de</strong>n Ackerflächen <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes fand 2012 bereits eine archäologische Untersuchung<br />
statt. Die als offene Rohbö<strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Ausgrabungsflächen wur<strong>de</strong>n von kurzlebigen Ru<strong>de</strong>ralfluren<br />
unterschiedlichen Alters besie<strong>de</strong>lt. So fan<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>n westlich gelegenen Flächen<br />
ältere Ru<strong>de</strong>ralbestän<strong>de</strong>, während sich auf <strong>de</strong>n östlichen Flächen die Vegetation erst kurzfristig eingestellt<br />
hatte. Hier waren die Grabungsarbeiten vermutlich erst wenige Wochen vor <strong>de</strong>r floristischen<br />
Gelän<strong>de</strong>begehung abgeschlossen.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass <strong>de</strong>r Kern <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes kaum Habitatstrukturen<br />
für Vögel aufweist, auch da die offenen Flächen allseitig von Bebauung umgeben sind,<br />
was die Attraktivität für reine Offenlandarten min<strong>de</strong>rt. Diese isolierte Lage schränkt auch die Habitat-<br />
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Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 4<br />
qualität für <strong>de</strong>n Feldhamster ein. Lediglich die Randbereiche, insbeson<strong>de</strong>re die Flächen entlang <strong>de</strong>s<br />
Landwehrgrabens, stellen Lebensräume für Vögel und an<strong>de</strong>re Arten dar.<br />
3 Darstellung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
3.1. Projektbeschreibung<br />
Die baulichen Maßnahmen können im Rahmen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Berichtes nur ungefähr dargestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, da die genauen Planungen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>sselben noch nicht vorliegen.<br />
Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit einem hohen Anteil an Garten- und Grünflächen. Nach <strong>de</strong>rzeit<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Konzepten und Planungen wird im Zentrum eine für die Freizeitnutzung vorgesehene,<br />
Nord-Süd verlaufen<strong>de</strong> Achse entstehen, die auch die nördlich gelegenen Bereiche anbin<strong>de</strong>n soll.<br />
Somit soll sich das neue Baugebiet harmonisch in die bereits bestehen<strong>de</strong>n Siedlungsflächen einfügen.<br />
Auf dieser Fläche sind parkähnliche Elemente, Sport- und Spielplätze, Ruheflächen, etc. angedacht.<br />
Es ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich ein hoher Anteil an Bäumen und Gebüschen vorgesehen<br />
ist. Im Zentrum <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes, gegenüber <strong>de</strong>m Rathaus, ist ein Dienstleistungszentrum<br />
mit Einkaufsmöglichkeiten geplant.<br />
Mit <strong>de</strong>r vorgesehenen Bebauung geht auch die Umgestaltung <strong>de</strong>s Landwehrgrabens einher, wobei<br />
hierzu ebenfalls noch keine genaueren Planungen vorliegen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltung ist unter<br />
an<strong>de</strong>rem voraussichtlich angedacht, das die gewässerbegleiten<strong>de</strong>n Strukturen an die östlich verlaufen<strong>de</strong><br />
Nid<strong>de</strong>r anzubin<strong>de</strong>n.<br />
Mit <strong>de</strong>r Vorlage und Genehmigung <strong>de</strong>r Bebauungsplanung können die Maßnahmen im Detail eingesehen<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Planungen obliegen <strong>de</strong>m Büro Fischer, Lin<strong>de</strong>n.<br />
3.2. Ermittelung <strong>de</strong>r Wirkfaktoren<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die grundsätzlich anzusetzen<strong>de</strong>n Wirkfaktoren angeführt. Primär sind dabei<br />
direkte Auswirkungen bzw. Wirkfaktoren im Sinne <strong>de</strong>s § 44 BNatSchG zu betrachten, die zur Störung<br />
bzw. zur Verletzung o<strong>de</strong>r Tötung geschützter Arten und <strong>de</strong>ren Entwicklungsformen sowie <strong>de</strong>r von<br />
ihnen genutzten Nist-, Brut, Wohn- und Zufluchtstätten führen könnten.<br />
Die Wirkfaktoren wer<strong>de</strong>n zusammengefasst nach bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
dargestellt, da sich die Wirkungen <strong>de</strong>r jeweiligen Eingriffe in <strong>de</strong>r Regel überschnei<strong>de</strong>n. Die Ausführungen<br />
haben zunächst keinen Bezug zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Artenspektrum und stellen daher keine Bewertung<br />
dar. Sie geben lediglich einen Überblick über die sich aus <strong>de</strong>r Baumaßnahme ergeben<strong>de</strong>n<br />
Wirkungen.<br />
Bau- anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Direkter Flächenentzug (betriebsbedingt): Durch die Bebauung entfällt die <strong>de</strong>r Ackernutzung unterliegen<strong>de</strong><br />
Fläche. Dies be<strong>de</strong>utet einen Verlust <strong>de</strong>r offenen Landschaft und somit eine komplette Verän<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Habitatstrukturen. Lediglich <strong>de</strong>r Landwehrgraben bleibt in seiner Grundstruktur erhalten.<br />
Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n-, Vegetations- / Biotopstrukturen (bau- und betriebsbedingt): Infolge<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplanes erfolgt eine vollständige Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n-, Vegetations- und Biotopstrukturen<br />
im Bereich <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Flächen. Diese nimmt bereits mit <strong>de</strong>r Bauphase ihren<br />
Anfang.<br />
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 5<br />
Aufgabe <strong>de</strong>r habitatprägen<strong>de</strong>n Nutzung (bau- und betriebsbedingt): Die bestehen<strong>de</strong> landwirtschaftliche<br />
Nutzung kann nach <strong>de</strong>r Bebauung nicht mehr ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Diese stellte die Grundlage<br />
für die offenen Habitatstrukturen dar, die nach <strong>de</strong>n Baumaßnahmen vollständig verän<strong>de</strong>rt wird.<br />
Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r morphologischen/hydrologischen Verhältnisse: Mit <strong>de</strong>r Umgestaltung geht<br />
voraussichtlich eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gewässerbettes und <strong>de</strong>r Uferstruktur einher. Auch eine Verän<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Strömungsverhältnisse ist nicht auszuschließen.<br />
Verän<strong>de</strong>rung an<strong>de</strong>rer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren: mit <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r offenen<br />
Landschaftsstruktur und <strong>de</strong>r Versiegelung <strong>de</strong>r Flächen än<strong>de</strong>rn sich die klimatischen Faktoren. Dies<br />
betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Sonnen- und Rückstrahlung und die Windverhältnisse.<br />
Barriere- o<strong>de</strong>r Fallenwirkung / Individuenverlust (baubedingt): Die Fallenwirkung besteht insbeson<strong>de</strong>re<br />
während <strong>de</strong>r Bauphase, etwa durch die Aushebung von Baugruben, etc. und ist somit temporär<br />
und bauzeitenabhängig.<br />
Optische Reize / Bewegung / Erschütterung (bau- und betriebsbedingt): Der Einsatz von Baumaschinen<br />
und die baubedingten Bewegungen stellen optische Reize dar. Mit Fertigstellung <strong>de</strong>s Baugebietes<br />
gehen Verkehrsbewegungen einher.<br />
Akustische Reize / Schall (bau- und betriebsbedingt): Während <strong>de</strong>r Bauphase ergeben<strong>de</strong>n Lärmimmissionen<br />
sind von temporärer Natur. Auch nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Baugebietes ist mit akustischen<br />
Reizen durch Verkehrsbewegungen zu rechnen.<br />
Licht (bau- und betriebsbedingt): Mit <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>s Baugebietes erfolgt eine Straßenbeleuchtung<br />
sowie Lichtemissionen durch die Haushalte.<br />
4 Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
Für die vorliegen<strong>de</strong> artenschutzrechtliche Prüfung erfolge eine systematische Untersuchung <strong>de</strong>r Brutvögel.<br />
Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> das Vorkommen <strong>de</strong>s Feldhamsters untersucht, von <strong>de</strong>m es in <strong>de</strong>r Wetterau aufgrund<br />
<strong>de</strong>r klimatischen und pedologischen Faktoren bekannte Vorkommen gibt.<br />
4.1. Vögel<br />
Es erfolgte die Erfassung <strong>de</strong>r Brutvögel mit <strong>de</strong>m Ziel, das im Gebiet vorkommen<strong>de</strong> Artenspektrum<br />
möglichst lückenlos zu ermitteln. Die Erfassung <strong>de</strong>r Arten wur<strong>de</strong> zum einen im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen<br />
durchgeführt, um die im Gebiet vorkommen<strong>de</strong>n Offenlandarten zu erfassen. Darüber hinaus<br />
wur<strong>de</strong>n die angrenzen<strong>de</strong>n Hausgärten sowie die Bereiche entlang <strong>de</strong>s Landwehrgrabens untersucht.<br />
Bei Sichtbeobachtung einer Art wur<strong>de</strong> diese unabhängig von einem Hinweis auf Reproduktion in einer<br />
Karte abgetragen Durch dieses Verfahren kann das Gesamtartenspektrum <strong>de</strong>s Gebietes relativ genau<br />
ermittelt wer<strong>de</strong>n. Die eventuell doppelte Erfassung von mehrfach beobachteten Individuen kann nicht<br />
ausgeschlossen, insgesamt jedoch vernachlässigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Erfassungszeitraum umfasste schwerpunktmäßig die Monate März bis Juli 2012. Die Beobachtungstermine<br />
zur Feststellung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Arten erfolgte in <strong>de</strong>r Regel in <strong>de</strong>n frühen Morgenstun<strong>de</strong>n<br />
durch Sichtung o<strong>de</strong>r durch Verhören.<br />
Alle Beobachtungen im Gelän<strong>de</strong> können <strong>de</strong>n Faunenplan F 1 sowie <strong>de</strong>n Artenlisten im Anhang dieses<br />
Gutachtens entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
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4.2. Feldhamster<br />
Die Feldhamsterpopulation wur<strong>de</strong> hauptsächlich durch das Absuchen und Erfassen von Hamsterbauen<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen dokumentiert. Diese wur<strong>de</strong>n an geeigneten Habitatstrukturen im Gelän<strong>de</strong><br />
gesucht und in einer Karte abgetragen.<br />
Die Erfassung <strong>de</strong>r Hamsterbauten erfolgte an im Frühjahr 2012 sowie schwerpunktmäßig im August<br />
2012 unmittelbar nach <strong>de</strong>r Ernte und vor <strong>de</strong>m Grubbern <strong>de</strong>r Flächen, da zu diesem Zeitpunkt die Eingangslöcher<br />
zu <strong>de</strong>n Hamsterbauten am <strong>de</strong>utlichsten im Gelän<strong>de</strong> zu erkennen sind.<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Beobachtungen wur<strong>de</strong>n im Faunenplan F 1 dokumentiert.<br />
4.3. Sonstige Arten<br />
Eine systematische Untersuchung weiterer Tier- o<strong>de</strong>r Pflanzenarten erfolgte nicht, jedoch wer<strong>de</strong>n<br />
Sichtbeobachtungen, die sich während <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>arbeiten ergeben haben, ebenfalls in <strong>de</strong>n beigefügten<br />
Artenlisten und Planunterlagen dokumentiert und fließen in die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
ein.<br />
5 Ergebnisse <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>untersuchungen<br />
5.1. Vögel<br />
Bei <strong>de</strong>n Untersuchungen wur<strong>de</strong> mit insgesamt 12 Brutvögeln ein relativ geringes Artenspektrum festgestellt.<br />
Die nachgewiesenen Arten können <strong>de</strong>n Artenlisten im Anhang dieser Ausführungen sowie in<br />
<strong>de</strong>r Faunenkarte F1 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die meisten Brutvögel kommen am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ackerflächen im Bereich <strong>de</strong>r Hausgärten vor. Es han<strong>de</strong>lt<br />
sich dabei ausschließlich um Vertreter aus <strong>de</strong>r Klasse <strong>de</strong>r Sperlingsvögel (Passeriformes) und im<br />
engeren Sinne <strong>de</strong>r Singvögel (Passeri), von <strong>de</strong>nen mit <strong>de</strong>m Bluthänfling, <strong>de</strong>m Girlitz sowie <strong>de</strong>m Grünund<br />
<strong>de</strong>m Buchfink die Vertreter aus <strong>de</strong>r Familie <strong>de</strong>r Finken am häufigsten vertreten sind. Neben geschlossenen<br />
Wäl<strong>de</strong>rn sind Finken sehr häufig an Parklandschaften mit lockerem Baum –und Gebüschbestand<br />
angepasst, so dass sie in Parks und Gärten geeignete Lebensräume vorfin<strong>de</strong>n.<br />
Gleiches gilt für die Vertreter <strong>de</strong>r Meisen wie die Blau- und Kohlmeise, <strong>de</strong>r Grasmückenartigen, die mit<br />
<strong>de</strong>r Mönchsgrasmücke und <strong>de</strong>m Zilpzalp vorkommen sowie <strong>de</strong>m Hausrotschwanz aus <strong>de</strong>r Familie <strong>de</strong>r<br />
Fliegenschnäpper. Diese Arten haben sich an die Biotopstrukturen im Umfeld von menschlichen Siedlungen<br />
angepasst und sind kommen häufig in Gärten, öffentlichen Grünanlagen, straßenbegleiten<strong>de</strong>n<br />
Gehölzen und Parks vor. Auch die Amsel aus <strong>de</strong>r Familie <strong>de</strong>r Drosseln zählt zu <strong>de</strong>n häufigen Arten<br />
dieser Strukturen. Bei allen Arten ist davon auszugehen, dass sie als Brutvögel in <strong>de</strong>n Gärten am<br />
Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes sowie in <strong>de</strong>n Gehölzen am Landwehrgraben vorkommen.<br />
Eine typische Art <strong>de</strong>r Kulturlandschaft, die jedoch stärker an offene Flächen gebun<strong>de</strong>n ist, ist die<br />
Bachstelze. Diese stellt die einzige Art dar, die im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen nachgewiesen wur<strong>de</strong>. Sie<br />
fin<strong>de</strong>t ihre Nahrung in Äckern und Wei<strong>de</strong>n, entlang von Wirtschaftswegen sowie in offenen Brach- und<br />
Ru<strong>de</strong>ralflächen. Auch für ihre Nester, die sie in Mauernischen, in Dächern und Gebälk, an Kletterpflanzen<br />
o<strong>de</strong>r in Holz- und Reisighaufen anlegt, fin<strong>de</strong>t sich im Siedlungsbereich gute Standorte. Die<br />
Sichtbeobachtung im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen dokumentiert somit das Nahrungshabitat <strong>de</strong>r Art.<br />
Die Familie <strong>de</strong>r Rabenvögel beherbergt die größten Arten aus <strong>de</strong>r Klasse <strong>de</strong>r Singvögel. Im Gebiet<br />
konnte die Rabenkrähe beobachtet wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Untersuchungsraum jedoch nur als Nahrungsgast<br />
nutzt.<br />
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Im Untersuchungsraum sind im Hinblick auf ihren Schutzstatus und ihre Bestandssituation vor allem<br />
die <strong>de</strong>r Bluthänfling und Girlitz hervorzuheben. Bei<strong>de</strong> Arten stehen auf <strong>de</strong>r Roten Liste Hessens auf<br />
<strong>de</strong>r Vorwarnliste. Sie sind in Bezug auf ihren Erhaltungszustand in Hessen mit "gelb" (ungünstigschlecht)<br />
eingestuft (vgl. Staatl. Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 2009)<br />
und befin<strong>de</strong>n sich im Einflussbereich <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes.<br />
Seitens <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Main-Kinzig-Kreises wur<strong>de</strong> beson<strong>de</strong>rs auf das mögliche<br />
Vorkommen <strong>de</strong>r Feldlerche hingewiesen. Diese Art konnte während <strong>de</strong>r faunistischen Erhebungen<br />
jedoch nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Zusammenfassend kann das Untersuchungsgebiet in Bezug auf die Avifauna als relativ artenarm<br />
eingestuft wer<strong>de</strong>n. Dies ist hauptsächlich auf die von <strong>de</strong>r Bebauung vollständig umgebene Lage zurückzuführen.<br />
Bei <strong>de</strong>n vorkommen<strong>de</strong>n Arten han<strong>de</strong>lt es sich daher vornehmlich um Vertreter <strong>de</strong>r Siedlungen,<br />
Gärten und Parks, die an solche anthropogen stark überprägte Standorte angepasst sind.<br />
5.2. Feldhamster<br />
Die lössreichen Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Wetterau bieten <strong>de</strong>m Feldhamster grundsätzlich gute Habitatbedingungen,<br />
so sie relativ großflächig von dieser bis vor kurzem noch von <strong>de</strong>r Ausrottung bedrohten Art<br />
besie<strong>de</strong>lt wird. Im weiteren Umfeld <strong>de</strong>s Planungsraumes fin<strong>de</strong>n sich daher noch Hamstervorkommen<br />
mit hessenweiter Be<strong>de</strong>utung, unter an<strong>de</strong>rem die Population "Main-Kinzig" südlich von Nid<strong>de</strong>rau sowie<br />
die Population „Hel<strong>de</strong>nbergen“ westlich <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes. Dabei sind Teilflächen <strong>de</strong>r Population<br />
„Main-Kinzig“ mit einem günstigen Erhaltungszustand verzeichnet, wie nachfolgen<strong>de</strong> Abbildung<br />
zeigt (Quelle: Karte über die Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters in Hessen, HMULV 2005).<br />
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Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
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Abbildung 1: Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Planungsraumes<br />
(HMULV 2005)<br />
Im direkten Untersuchungsraum wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Aktivitätsphase 2012 allerdings keine Feldhamsterbaue<br />
festgestellt. Somit kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass ein Vorkommen <strong>de</strong>r Art nicht gegeben ist.<br />
Dies entspricht, insbeson<strong>de</strong>re aufgrund <strong>de</strong>r isolierten Lage <strong>de</strong>s Gebietes, <strong>de</strong>m zu erwarten<strong>de</strong>n Ergebnis.<br />
5.3. Sonstige Arten<br />
Während <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>arbeiten wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n offenen Ackerflächen ein Feldhase beobachtet. Weitere<br />
Vertreter aus <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Säugetiere wur<strong>de</strong>n nicht festgestellt.<br />
In <strong>de</strong>r am Landwehrgraben vorkommen<strong>de</strong>n Salwei<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> ein Bestand <strong>de</strong>s Moschusbocks (Aromia<br />
moschata) festgestellt. Dieser bevorzugt Hartholz- und Weichholzauen mit hohem Anteil toter Bäume.<br />
Der zunehmen<strong>de</strong> Rückgang solcher Lebensräume, hat sich auf die Bestandssituation dieser Art ausgewirkt,<br />
so dass sie nach BNatSchG als „beson<strong>de</strong>rs geschützt“ eingestuft ist.<br />
Floristisch ist das Vorkommen <strong>de</strong>r Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) hervorzuheben. Sie besie<strong>de</strong>lt<br />
eine kleine Fläche im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens. Die Art ist nach BNatSchG ebenfalls als „beson<strong>de</strong>rs<br />
geschützt“ eingestuft.<br />
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6 Relevanzprüfung<br />
6.1. Methodik<br />
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hat grundsätzlich das Ziel, für die im Gebiet nachgewiesenen<br />
Arten, bei <strong>de</strong>nen nach <strong>de</strong>r BArtSchV eine Einstufung in „beson<strong>de</strong>rs“ o<strong>de</strong>r „streng“ geschützt<br />
erfolgt ist, zu überprüfen, ob ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG erfüllt ist. Dabei ist neben<br />
einer Analyse <strong>de</strong>r Wirkfaktoren und <strong>de</strong>ren Einwirkung auf eine Spezies unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
artspezifischen Empfindlichkeiten auch die Bestandssituation <strong>de</strong>r Art mit einzubeziehen. Die Prüfung<br />
erfolgt mittels <strong>de</strong>s im „Leitfa<strong>de</strong>ns für die artenschutzrechtlichen Prüfung in Hessen“ vorgeschlagenen<br />
Datenbogens.<br />
Bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Artenliste im Anhang dieses Gutachtens wird jedoch <strong>de</strong>utlich, dass alle im<br />
Gebiet nachgewiesenen Vogelarten nach <strong>de</strong>m BNatSchG als "streng" o<strong>de</strong>r "beson<strong>de</strong>rs geschützt"<br />
eingestuft sind. Für die meisten dieser Arten ist jedoch noch von stabilen Populationen in Hessen<br />
auszugehen. Es kann daher unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bestandssituation in <strong>de</strong>r Regel nicht von einer<br />
verbotstatbeständlichen Betroffenheit durch <strong>de</strong>n Eingriff ausgegangen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Bestand<br />
noch als „günstig“ eingestuft wer<strong>de</strong>n kann. Erst bei einer unzureichen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ungünstigen Bestandssituation<br />
ist das Vorhaben im Hinblick auf mögliche Verbotstatbestän<strong>de</strong> zu überprüfen, da die Population<br />
nachhaltig beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
Als Anhaltspunkt zur Beurteilung <strong>de</strong>r Populationsgröße und <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Avifauna<br />
wur<strong>de</strong> die von <strong>de</strong>r "Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland – Institut<br />
für angewandte Vogelkun<strong>de</strong>" erstellte Bewertung aller hessischen Vogelarten verwen<strong>de</strong>t. Diese ist<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s in zweiter Fassung vorliegen<strong>de</strong>n Leitfa<strong>de</strong>ns für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
(HMULV 2011). In <strong>de</strong>r Beurteilung zur Populationsgröße wer<strong>de</strong>n mehrere Parameter betrachtet, aus<br />
<strong>de</strong>nen eine Gesamtbewertung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s je Art abgeleitet wur<strong>de</strong>. Die Darstellung erfolgte<br />
in Form einer Ampelbewertung ("Rot-Gelb-Grün"). Eine ausführliche Art-für-Art-Prüfung mit Hilfe<br />
<strong>de</strong>s Datenbogens für die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgte lediglich bei jenen Arten, <strong>de</strong>ren Erhaltungszustand<br />
mit "Rot" (ungünstig – schlecht) und "Gelb" (ungünstig – unzureichend) eingestuft wur<strong>de</strong>.<br />
Bei Vogelarten mit <strong>de</strong>m Erhaltungszustand „Grün“ („gut“) ist eine vereinfachte Prüfung in tabellarischer<br />
Form ausreichend. Diese Vorgehensweise <strong>de</strong>ckt sich mit <strong>de</strong>n in oben genannten Leitfa<strong>de</strong>n vorgeschlagener<br />
Methodik.<br />
Bei allen an<strong>de</strong>ren Artengruppen erfolgt eine ausführliche Art-für-Art-Prüfung bei allen Arten, die nach<br />
BNatSchG als „beson<strong>de</strong>rs“ o<strong>de</strong>r „streng“ geschützt eingestuft wur<strong>de</strong>n.<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Relevanzprüfung sind in <strong>de</strong>n Artenlisten im Anhang dieser Ausführungen aufgeführt<br />
und wer<strong>de</strong>n im folgen<strong>de</strong>n Abschnitt näher erläutert.<br />
6.2. Ergebnisse<br />
In vorangegangenen Abschnitt wur<strong>de</strong>n die Kriterien zur Relevanzprüfung für die im Gebiet ansässigen<br />
Brutvögel sowie <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Artengruppen dargelegt. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse erläutert<br />
und die relevanten Arten aufgeführt. Je<strong>de</strong> relevante Art wird in einem Datenbogen <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung unterzogen. Die Datenbögen können <strong>de</strong>m Anhang 1 dieser Ausführungen entnommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>m ornithologischen Arteninventar wur<strong>de</strong>n generell jene Brutvögel als relevant eingestuft, <strong>de</strong>ren<br />
Erhaltungszustand gemäß <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Staatlichen Vogelschutzwarte von Hessen,<br />
Rheinland-Pfalz und Saarland (September 2008) als "ungünstig – schlecht" (rot) und "ungünstig –<br />
unzureichend" (gelb) eingestuft wur<strong>de</strong> und die im unmittelbaren Einflussbereich <strong>de</strong>s geplanten Bau-<br />
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gebietes nachgewiesen wur<strong>de</strong>n. Dazu zählt das angrenzen<strong>de</strong> Offenland sowie die benachbarten Hecken-<br />
und Gebüschstrukturen. Dies gilt für folgen<strong>de</strong> im Gebiet nachgewiesene Arten:<br />
<br />
<br />
Bluthänfling<br />
Girlitz<br />
In Bezug auf das Arteninventar von Käfern wird zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
<br />
Moschusbock<br />
einer ausführlichen Art-für-Art-Prüfung unterzogen.<br />
Schließlich wird aus <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Flora die<br />
<br />
Sumpfschwertlilie<br />
genauer betrachtet.<br />
Für die genannten Arten ist vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s ungünstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s in Hessen zu<br />
prüfen, ob infolge <strong>de</strong>r Planungen eine negative Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Populationsgröße zu erwarten ist.<br />
Diese Bewertung erfolgt mit Hilfe <strong>de</strong>s Musterbogens für die artenschutzrechtliche Prüfung (HMULF<br />
2009), <strong>de</strong>r in Anhang 1 eingesehen wer<strong>de</strong>n kann. Die in <strong>de</strong>n Datenbögen vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
zur Vermeidung von Verbotstatbestän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zur Verbesserung <strong>de</strong>r Habitatqualität wur<strong>de</strong>n in<br />
<strong>de</strong>r Tabelle in Anhang 2 zusammenfassend dargestellt. Generell als nicht relevant wur<strong>de</strong>n die Nahrungsgäste<br />
eingestuft.<br />
Für alle weiteren Arten wird eine vereinfachte Prüfung durchgeführt, die <strong>de</strong>m Anhang 3 dieses Gutachtens<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
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7 Zusammenfassen<strong>de</strong> Beurteilung <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausweisung eines Baugebietes auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Nid<strong>de</strong>rau<br />
erfolgte die Untersuchung <strong>de</strong>r Avifauna sowie <strong>de</strong>r Feldhamsterpopulation.<br />
Die Artenvielfalt im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna ist als relativ gering einzustufen.<br />
Dies ist vor allem auf die isolierte Lage <strong>de</strong>s Gebietes mitten im Siedlungsraum zurückzuführen. Die<br />
meisten Arten besie<strong>de</strong>ln die an das Gebiet angrenzen<strong>de</strong> Gärten sowie die Gehölzstrukturen am<br />
Landwehrgraben, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Raum im Sü<strong>de</strong>n begrenzt.<br />
Feldhamster wur<strong>de</strong>n im Beobachtungsjahr 2012 nicht festgestellt. Dafür wur<strong>de</strong> jedoch im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Landwehrgrabens <strong>de</strong>r Moschusbock festgestellt, eine Käferart, die in Hart- und Weichholzauen typisch<br />
ist. Sie ist im BNatSchG als „beson<strong>de</strong>rs geschützt“ verzeichnet. Im Landwehrgraben wur<strong>de</strong> mit<br />
<strong>de</strong>r Sumpfschwertlilie eine weitere „beson<strong>de</strong>rs geschützte“ Art nachgewiesen.<br />
Alle Arten wur<strong>de</strong>n im Hinblick auf ihren Erhaltungszustand gemäß <strong>de</strong>r durch die staatliche Vogelschutzwarte<br />
für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland erstellten Bewertung aller hessischen Vogelarten<br />
nach <strong>de</strong>m Ampelschema eingeordnet. Mit "rot" (Erhaltungszustand ungünstig – schlecht) eingestufte<br />
Arten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Zwei Arten sind mit "gelb" (Erhaltungszustand<br />
ungünstig – unzureichend) eingestuft.<br />
Dem Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung (HMULV 2011) entsprechend wur<strong>de</strong>n die mit<br />
"gelb" eingestuften Vogelarten einer genaueren Betrachtung im Hinblick auf die Erfüllung möglicher<br />
Verbotstatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG unterzogen. Dies traf für <strong>de</strong>n Girlitz und <strong>de</strong>n Bluthänfling zu.<br />
Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Moschusbock und die Sumpfschwertlilie auf mögliche Verbotstatbestän<strong>de</strong><br />
hin untersucht. Diese Arten wur<strong>de</strong>n im Rahmen von Datenbögen bearbeitet und dieser Ausarbeitung<br />
als Anhang angefügt (Anhang 1).<br />
Durch die Festlegung von Maßnahmen (vgl. Anhang 2) konnte insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Moschusbock<br />
und die Sumpfschwertlilie eine Beeinträchtigung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, so dass die Erfüllung von Verbotstatbestän<strong>de</strong>n<br />
gem. § 44 BNatSchG nicht zu erwarten ist.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch die Bebauung <strong>de</strong>s Gebietes für das ansässige<br />
Arteninventar keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind. Mögliche Beeinträchtigungen können<br />
durch geeignete Maßnahmen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Ein Verbotstatbestand nach § 44 BNSchG wird bei<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen nicht berührt.<br />
Bearbeitet:<br />
Dipl.-Geographin Iris Schir<strong>de</strong>wan<br />
Aufgestellt:<br />
Anerkannt:<br />
Erlensee, 22.02.2013 Nid<strong>de</strong>rau, <strong>de</strong>n ..............................................<br />
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8 Literaturliste<br />
BAUER, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (Hrsg.) (1993): Das Kompendium <strong>de</strong>r Vögel Mitteleuropas. Nonpasseriformes<br />
– Nichtsperlingsvögel. 2. Auflage, AULA-Verlag Wiebelsheim.<br />
BAUER, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (Hrsg.) (1993): Das Kompendium <strong>de</strong>r Vögel Mitteleuropas. Passeriformes<br />
– Sperlingsvögel. 1. Auflage, AULAVerlag Wiebelsheim.<br />
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2010): Feldhamster. Merkblatt Artenschutz 28. Augsburg.<br />
BEZZEL, E. (1996): BLV-Handbuch Vögel. 2. Auflage, München; Wien; Zürich.<br />
HMULV (2009): Leitfa<strong>de</strong>n für die Artenschutzrechtliche Prüfung Hessens.<br />
VSW (2009): Zum Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Brutvögel in Hessen.<br />
WEINHOLD U. & A. KAYSER (2006): Der Feldhamster. Die Neue Brehm-Bücherei, Bd. 625. Westarp<br />
Wissenschaften, Hohenwarsleben.<br />
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Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />
Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Allgemeine Angaben zur Art<br />
1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />
Bluthänfling (Carduelis cannabina)<br />
2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />
FFH-RL- Anh. IV – Art V RL Deutschland (2007)<br />
Europäische Vogelart V RL Hessen (2006)<br />
!! Sehr hohe Verantwortung, globale Population auf<br />
Europa konzentriert, 50 % <strong>de</strong>s Weltbestan<strong>de</strong>s in Europa, gleichzeitig<br />
ungünstiger Erhaltungszustand<br />
"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />
3 Erhaltungszustand<br />
Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />
schlecht<br />
GRÜN GELB ROT<br />
Europa (EU)<br />
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />
Deutschland: kontinentale Region<br />
(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />
Hessen<br />
(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />
4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />
4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />
Lebensraumansprüche<br />
Habitat: Der Bluthänfling besie<strong>de</strong>lt Hei<strong>de</strong>- und Buschlandschaften, verwil<strong>de</strong>rte Grünflächen, Friedhöfen und Waldrän<strong>de</strong>r.<br />
Man fin<strong>de</strong>t ihn in <strong>de</strong>r heckenreichen Agrarlandschaft mit Ackerbau und extensiver Grünlandwirtschaft, Hei<strong>de</strong>- und Ödlandflächen,<br />
Weinbergen, Ru<strong>de</strong>ralflächen, Gärten und Parkanlagen, die an offene Flächen grenzen. Außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeit<br />
besucht er oft in Schwärmen Ödland, Ru<strong>de</strong>ralflächen und Stoppeläcker. Er lebt im Tiefland und nur selten in <strong>de</strong>n Talregionen<br />
von Berggebieten.<br />
Die Art benötigt sonnige, offene, mit Hecken, Sträuchern und jungen Na<strong>de</strong>lbäumen bewachsene Flächen mit kurzer, aber<br />
samentragen<strong>de</strong>r Krautschicht. Der Bluthänfling ist ein typischer Kulturlandvogel, <strong>de</strong>r stark an das Offenland gebun<strong>de</strong>n ist.<br />
Auf Bäumen o<strong>de</strong>r im Wald trifft man ihn praktisch nicht an. [BAUER et al. 1993, BEZZEL, 1996,<br />
http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />
Nahrung: Der Bluthänfling ist hauptsächlich eine körnerfressen<strong>de</strong> Art. Im Sommer wer<strong>de</strong>n zur Versorgung <strong>de</strong>r Nestlinge<br />
auch zum Teil kleine Insekten und Spinnen gefangen. Er nimmt Sämereien von Kräutern und Stau<strong>de</strong>n, z. B. Kreuzkraut,<br />
Ackersenf, Sternmire, Ampfer, Knöterich, Beifuß, Hahnenfußarten, Disteln, Klette, Wegerich, Skabiosen, Löwenzahn auf.<br />
Aufgrund seiner Schnabelform ist er beson<strong>de</strong>rs spezialisiert auf die Sämereien <strong>de</strong>r Ackerwildkräuter. Auch Baumsamen<br />
(z. B. Erle, Birke, Pappel, Koniferen) wer<strong>de</strong>n nicht verschmäht. [BAUER et al. 1993, BEZZEL 1996,<br />
http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />
Siedlungsdichte / Reviergröße / Flächenanspruch: Die Brut erfolgt gerne in kleinen losen Kolonien. Laut BAUER (1993)<br />
kommen an diesen Nistplätzen bis zu 59 Brutpaare auf eine Fläche von 0,6 ha vor. Die Großflächendichte (> 100 km²)<br />
beträgt zwischen 0,07 – 5,9 Brutpaare/km². Die Der Bluthänfling verhält sich über das Jahr wenig territorial. Während <strong>de</strong>r<br />
Brut zeigt er ein territoriales Verhalten nur in Bezug auf sein Nestumfeld, jedoch nicht in Bezug auf das Nahrungsgebiet,<br />
das meist gemeinsam genutzt wird. Daher erfolgt keine Begrenzung <strong>de</strong>r Population durch die Min<strong>de</strong>stgröße <strong>de</strong>r Territorien.<br />
[BAUER et al. 1993]<br />
Lebensweise<br />
Verhalten: Der Bluthänfling ist tagaktiv, auch während <strong>de</strong>s Zugs. Mit Tagesbeginn wird das Schlafnest zur Nahrungssuche<br />
verlassen, die Rückkehr erfolgt erst am Abend. Er sucht im Schwarm seine Umgebung nach Nahrung ab. Die Nahrungsaufnahme<br />
erfolgt am Bo<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r an Stau<strong>de</strong>n, wo die Samen aus <strong>de</strong>n Fruchtstän<strong>de</strong>n geschickt herausgeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch während <strong>de</strong>r Brut erfolgt Nahrungssuche gemeinsam mit an<strong>de</strong>ren brüten<strong>de</strong>n Adulti, da nur das Nestumfeld<br />
verteidigt wird. Dabei Entfernung vom Nest bis zu 1.000 m. Außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeit lebt <strong>de</strong>r Bluthänfling in großen<br />
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
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Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />
Schwärmen, oft vergesellschaftet mit an<strong>de</strong>ren Samenfressern. Innerhalb <strong>de</strong>r Kolonie meist sehr friedlich und verträglich.<br />
[BAUER et al. 1993, http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Bluthaenfling]<br />
Wan<strong>de</strong>rungen: Der Bluthänfling ist ein Kurz- o<strong>de</strong>r Mittelstreckenzieher, in West- bis Mitteleuropa auch Teilzieher, Zug<br />
erfolgt häufig nur in tiefere Lagen. Die Winterquartiere befin<strong>de</strong>n sich im gesamten Mittelmeergebiet und Nordafrika, Irak<br />
bis Persischer Golf. Zugbeginn ungenau, zunächst weites Umherstreifen ab En<strong>de</strong> Juli/Anfang August, Wegzug ab Mitte<br />
September mit Höhepunkt im Oktober, Ausklang im November. Wintervögel streifen nahrungssuchend oft weit umher.<br />
Heimzug ab Mitte Februar, Ankunft im Brutgebiet En<strong>de</strong> März bis April (Masse oft erst in <strong>de</strong>r 2. Aprilhälfte). Brut- und Geburtsorttreu.<br />
[BAUER et al 1993]<br />
Fortpflanzung / Lebenszyklus: Geschlechtsreife wird nach 10 Monaten erreicht, meinst monogame Saisonehe, Partnertreue<br />
im Folgejahr vereinzelt nachgewiesen. Ein bis zwei Bruten, selten auch Drittbrut nachgewiesen.<br />
Die Ankunft am Brutplatz erfolgt von März bis Anfang Mai, meist Mitte April. Nach Ankunft Paarbildung und Besetzung <strong>de</strong>r<br />
Nestterritorien. Legebeginn frühestens ab Anfang April, Hauptzeit in <strong>de</strong>r 1. und 2. Maihälfte, letztes Gelege bis Mitte August.<br />
Ablage von 4 – 8 Eiern, Brutdauer 10 – 14 Tage, Junge schlüpfen weitgehend synchron innerhalb von einem Tag.<br />
Nach Schlupf bis zu 10 Tage hu<strong>de</strong>rn, Junge verlassen das Nest nach 12 – 17 Tagen, noch 1 – 2 Wochen Weiterfüttern<br />
durch die Altvögel. Folgebruten oft an an<strong>de</strong>ren Stellen. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong> ab En<strong>de</strong> Juli bis Mitte August.<br />
[BAUER et al 1993]<br />
Wahl <strong>de</strong>s Nistplatzes / Nistplatztreue: Für <strong>de</strong>n Nistplatz wer<strong>de</strong>n gegen direkte Sonneneinstrahlung geschützte, jedoch<br />
einen guten Überblick geben<strong>de</strong> Standorte gewählt. Neststand ist in dichten Hecken und Büschen von Laub- und Na<strong>de</strong>lhölzern,<br />
in Halbsträuchern, Kletterpflanzen, jungen Na<strong>de</strong>lbäumen, Dornensträuchern, auch in Gräsern o<strong>de</strong>r Kräutern. Bau<br />
eines Napfnestes zwischen 2 – 3 m, max. 5 m über <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n, ausnahmsweise auch Bo<strong>de</strong>nnester. Bluthänflinge sind<br />
Brut- und Geburtsplatztreu, für je<strong>de</strong> Brut wird aber ein neues Nest gebaut, oft auch in <strong>de</strong>r gleichen Brutsaison.<br />
[BAUER et al. 1993, http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />
Artspezifische Empfindlichkeit: Der Bluthänfling brütet auch siedlungsnah, zum Beispiel in Wildgärten, Friedhöfen und<br />
Parks, was auf eine geringe Empfindlichkeit gegenüber menschlicher Annäherung und menschliche Bauwerke schließen<br />
lässt. Zu<strong>de</strong>m gilt die Art als wenig lärmempfindlich. [cdl.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong>/blob/images/C56513526_L20.pdf].<br />
Gefährdungsursachen: Nahrungsengpässe durch Intensivierung <strong>de</strong>r Landwirtschaft und verstärkter Düngung, Verlust<br />
wichtiger Nahrungshabitate durch Flurbereinigung, Umwandlung von Grün- in Ackerland und zunehmen<strong>de</strong>r Versiegelung<br />
<strong>de</strong>r Landschaft. Die hauptsächliche Gefährdung ergibt sich jedoch durch Herbizi<strong>de</strong>insatz, häufige Mahd o<strong>de</strong>r vollständiger<br />
Verlust von Ru<strong>de</strong>ralflächen und Ackerrandsreifen. [BAUER et al 1993]<br />
4.2 Verbreitung<br />
Das Verbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Bluthänflings umfasst die boreale, gemäßigte, mediterrane und Steppenzone <strong>de</strong>r West- und<br />
Zentralpaläarktis. Er brütet in Europa mit Ausnahme von Nordskandinavien und Island. In Nor<strong>de</strong>uropa und Osteuropa ist<br />
er ein Sommervogel und im Westen ein Jahresvogel. Des weiteren ist er ostwärts bis zum Ural, ferner in Vor<strong>de</strong>rasien<br />
und im westlichen Zentralasien zu fin<strong>de</strong>n. [BAUER et al 1993, http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />
Bestand und Bestandsentwicklung<br />
Europa: Der europäische Gesamtbestand liegt zwischen 10 – 28 Mio. Brutpaare mit abnehmen<strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz. In Mitteleuropa<br />
brüten etwa 1 – 2 Mio. Brutpaare. Erhebliche Bestandsschwankungen in Abhängigkeit von Nahrungsangebot, Habitatverän<strong>de</strong>rung<br />
und Witterungsbedingungen. In mehreren Regionen in <strong>de</strong>n letzten Jahrzehnten starker Bestandsrückgang,<br />
meist infolge von Habitatverlust und zunehmen ungünstiger Nahrungssituation in strukturarmer Agrarlandschaft und<br />
durch Mo<strong>de</strong>rnisierung von Ortschaften und Stadtrandbereichen. Be<strong>de</strong>utsamer bestandslimitieren<strong>de</strong>r Faktor ist u. a. <strong>de</strong>r<br />
Verlust von Ackerwildkräutern in <strong>de</strong>r intensiv genutzten Agrarlandschaft. [BAUER et al. 1993]<br />
Deutschland: Der Bestand belief sich 1995 – 1999 zwischen 380.000 – 830.000 Brutpaaren mit Ten<strong>de</strong>nz zur Abnahme<br />
um 20 – 40 % [BAUER et al. 1993].<br />
Hessen: Der Bestand in Hessen beträgt <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Roten Liste (2006) zufolge mehr als 10.000 Brutpaare. Die<br />
Einstufung nach <strong>de</strong>m Rote-Listen-Schema erfolgt mit b3, somit ist eine starke Bestandsabnahme (> 20 %) zu beobachten,<br />
jedoch gilt die Art als nicht selten (< 600 Paare). [VSW (2009): Zum Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Brutvögel in Hessen]<br />
Vorhabensbezogene Angaben<br />
5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell:<br />
Beobachtung von Individuen am westlichen Rand <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes an einem schmalen Siedlungsstreifen<br />
zwischen <strong>de</strong>m Untersuchungsgebiet und <strong>de</strong>n westlich angrenzen<strong>de</strong>n Ackerflächen.<br />
6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG<br />
6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />
a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />
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Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />
o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />
Der Brutplatz <strong>de</strong>s Bluthänflings liegt außerhalb <strong>de</strong>s geplanten Bebauungsgebietes.<br />
Die Art brütet außerhalb von Offenland, son<strong>de</strong>rn im Bereich von Hecken und Gebüschen.<br />
Vermutlich befand sich die Brut im Bereich eines naturnahen Gartens.<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene<br />
Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein<br />
d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-<br />
Maßnahmen (CEF) gewährleistet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />
6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)<br />
a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Es ist nicht auzuschließen, dass <strong>de</strong>r Bluthänfling das geplante Baugebiet zur Nahrungsaufnahme<br />
frequentiert. Es ist jedoch aufgrund <strong>de</strong>r Mobilität <strong>de</strong>r Tiere nicht von einem<br />
Tögungsrisiko während <strong>de</strong>r Bauarbeiten o<strong>de</strong>r durch das Baugebiet auszugehen.<br />
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />
Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />
d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />
Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />
e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />
Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />
Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />
6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Während <strong>de</strong>r Bauarbeiten entstehen optische und akustische Reize, jedoch ist davon<br />
auszugehen, dass die Art dadurch nicht gestört o<strong>de</strong>r vertrieben wird. Da die Tiere<br />
menschliche Aktivitäten grundsätzlich nicht mei<strong>de</strong>n, scheint die Art ein <strong>de</strong>utliche Störungstoleranz<br />
zu besitzen.<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen vollständig vermie<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Eine Gefährdung o<strong>de</strong>r Vertreibung von Individuen sowie eine Störung <strong>de</strong>r Brut ist nicht<br />
anzunehmen, so dass die lokale Population in vollem Umfang erhalten bleibt.<br />
Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />
6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />
(§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />
- 3 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />
zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />
o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />
Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />
(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />
Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />
Weiter unter Pkt. 7 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />
Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />
7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />
Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />
Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />
7.2 Prüfung von Alternativen<br />
Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />
Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />
(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />
7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />
a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />
b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />
c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />
d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />
e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />
f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />
Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />
- 4 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />
Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />
Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />
8 Zusammenfassung<br />
Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n:<br />
Vermeidungsmaßnahmen<br />
CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />
FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />
Funktionsraum hinaus<br />
Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />
verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />
Gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rliche/s Funktionskontrolle/Monitoring und/o<strong>de</strong>r Risikomanagement für die oben dargestellten<br />
Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen verbindlich festgelegt<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />
tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7<br />
BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />
Abs. 1 FFH-RL<br />
sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
nicht erfüllt!<br />
- 5 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />
Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Allgemeine Angaben zur Art<br />
1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />
Girlitz (Serinus serinus)<br />
2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />
FFH-RL- Anh. IV – Art - RL Deutschland (2007)<br />
Europäische Vogelart V RL Hessen (2006)<br />
"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />
3 Erhaltungszustand<br />
Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />
schlecht<br />
GRÜN GELB ROT<br />
Europa (EU)<br />
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />
Deutschland: kontinentale Region<br />
(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />
Hessen<br />
(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />
4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />
4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />
Lebensraumansprüche<br />
Habitat: Die bevorzugten Habitate <strong>de</strong>s Girlitzes sind offene o<strong>de</strong>r halboffene, mosaikartig geglie<strong>de</strong>rte Landschaften mit<br />
lockerem Baumbestand, Gebüschgruppen, freien Flächen mit niedriger Vegetation, aber auch vor allem im Sommer<br />
samentragen<strong>de</strong>r Stau<strong>de</strong>nschicht in flachen Regionen o<strong>de</strong>r Hanglagen. Dort fin<strong>de</strong>t er Versteckmöglichkeiten, hohe Singwarten<br />
und eine ausreichen<strong>de</strong> Nahrungsgrundlage. Er besie<strong>de</strong>lt aber auch Moore, Berglandschaften, Büsche und Dickichte<br />
an Flüssen und Bächen, die Randlagen verschie<strong>de</strong>nster Waldgesellschaften und das Innere lichter Wäl<strong>de</strong>r.<br />
Der Girlitz sie<strong>de</strong>lt in Mitteleuropa als Kulturfolger in kleinräumig und abwechslungsreich bewirtschafteten Siedlungsräumen.<br />
Er weist die größten Siedlungsdichten in Großstadtvororten und mehr ländlichen Siedlungen mit Gärten, Alleen,<br />
Parks, Friedhöfen, Baumschulen, Weinbaugebieten und Obstgärten auf, solange diese nicht überwiegend aus Niedrigstammkulturen<br />
bestehen. Auch Eisenbahnanlagen und Industriegelän<strong>de</strong> mit Lagerflächen können als Bruthabitate<br />
dienen. Seltener ist die Art in Dörfern mit rein ländlichem Charakter, o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nähe von Einzelhöfen zu fin<strong>de</strong>n. Randferne<br />
Waldzonen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel ebenso gemie<strong>de</strong>n wie Großstadtzentren und geschlossene Waldgebiete.<br />
[BAUER et al 1993, BEZZEL 1996]<br />
Nahrung: Der Girlitz ernährt sich überwiegend von Sämereien von Kräutern und Stau<strong>de</strong>n, z. B. Löwenzahn, Hirtentäschel,<br />
Knöterich, Goldrute, Ampfer, Buchweizen, verschie<strong>de</strong>ne Kreuzblütler, Wegerich, Miere, Brennnessel, Wegwarte,<br />
auch Thuja. Im Frühjahr nimmt er Knospen und Kätzchen, z.B. von Ulmen, Birken o<strong>de</strong>r Wei<strong>de</strong>n auf. Die Insektennahrung<br />
(z.B. Blattläuse) ist eher unbe<strong>de</strong>utend.<br />
[BAUER et al 1993]<br />
Siedlungsdichte / Reviergröße / Flächenanspruch: Zur Brutzeit verhält sich <strong>de</strong>r Girlitz territorial. Die Reviergrößen<br />
sind je nach Lebensraumbedingungen ungefähr zwischen 0,7 Hektar und 5 Hektar anzunehmen. Die Siedlungsdichte<br />
<strong>de</strong>s Girlitzes variiert selbst bei flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Verbreitung sehr stark. In bevorzugten Habitaten liegen die Mittelpunkte<br />
benachbarter Reviere durchschnittlich etwa 80 m auseinan<strong>de</strong>r; benachbarte Nester sind durchschnittlich etwa 25 bis<br />
75 m voneinan<strong>de</strong>r entfernt. Singflüge können über Strecken bis zu 500 m führen. Die Großflächendichte beträgt in Mitteleuropa<br />
zwischen 0,01 und 3,5 Brutpaar/100 km². Im Herbst geben die Tiere ihre Territorialität auf; es entstehen<br />
Schlafgemeinschaften von bis zu 150 Exemplaren.<br />
[BAUER et al 1993]<br />
Lebensweise<br />
Verhalten: Girlitze sind tagaktiv, auch während <strong>de</strong>s Zugs. Die Nahrungssuche erfolgt überwiegend am Bo<strong>de</strong>n auf vegetationsfreien<br />
Flächen, aber auch turnend an samentragen<strong>de</strong>n Stau<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r hoch in Bäumen. Der Gesang wird meist von<br />
hohen Warten, in Siedlungen z.B. von Fernsehantennen, aber auch in Singflügen mit auffällig langsamen, weit ausholen-<br />
- 1 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />
<strong>de</strong>n Flügelschlägen. Der Gesang scheint neben <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>s Reviers auch be<strong>de</strong>utend bei <strong>de</strong>r Partnerwahl zu sein.<br />
Girlitze sind sehr friedliche und verträgliche Vögel. Sehen sie Fressfein<strong>de</strong>, fliegen sie in <strong>de</strong>n Schutz von Büschen und<br />
Bäumen und stoßen einen Warnruf aus. Verpaarte Vögel suchen die Nahrung gemeinsam, das Männchen manchmal<br />
allein. Bei Streitigkeiten, vor allem um begehrtes Futter, Sitzplätze o<strong>de</strong>r Nistmaterial, beschränken sich die Rivalen auf<br />
gegenseitiges Drohen, wonach <strong>de</strong>r Unterlegene aufgibt.<br />
[BAUER et al 1993, BEZZEL 1996]<br />
Wan<strong>de</strong>rungen: Je nach Region sind Girlitze Kurzstreckenzieher, Teilzieher o<strong>de</strong>r Standvögel. Tiere in Ost- und Mitteleuropa<br />
bis zum Alpenrand ziehen in das hauptsächliche Überwinterungsgebiet im Mittelmeerraum und Westeuropa sowie<br />
am Nordrand Afrikas. Die Regelmäßigkeit und Menge von Überwintertern bzw. Ziehern oft witterungsabhängig, daher<br />
schwanken<strong>de</strong>s Zuggeschehen. Wegzug in Mitteleuropa ab Mitte – En<strong>de</strong> September, Gipfel Anfang – Mitte Oktober,<br />
Nachzügler noch bis En<strong>de</strong> November. Heimzug frühestens ab Mitte Februar, meist ab Mitte März, Höhepunkt <strong>de</strong>s Durchzugs<br />
Anfang April. Dauer bis En<strong>de</strong> April/Anfang Mai. Geburtsortstreue nachgewiesen, Neuansiedlungen erfolgen im Umkreis<br />
bis 95 km. [BAUER et al 1993]<br />
Fortpflanzung / Lebenszyklus: Geschlechtsreife wird im ersten Lebensjahr erreicht. Die Tiere verleben in <strong>de</strong>r Regel eine<br />
monogame Saisonehe. Die Paarbildung erfolgt vermutlich nach <strong>de</strong>r Revierbesetzung.<br />
Ankunft am Brutplatz En<strong>de</strong> Februar /Mitte März bis Anfang Mai. Späte Reviergründungen gelegentlich bei Erstbrütern o<strong>de</strong>r<br />
Altvögeln mit Nestverlusten. Legebeginn oft früh, wenn die Brut in immergrünen Rankpflanzen erfolgt, oft schon ab Mitte<br />
April bis En<strong>de</strong> Mai. Zweitbrut En<strong>de</strong> Juni bis Mitte Juli, späteste Nestlinge En<strong>de</strong> August. Ablage von 3 – 7 Eiern. Brutdauer<br />
11 – 14 Tage, Nestlingszeit 14 – 18 Tage, nach ca. 9 Tagen Selbständigkeit, nach ca. 14 Tagen Verlassen <strong>de</strong>s Brutreviers.<br />
In <strong>de</strong>r Regel 2 Jahresbruten; Anlage von Ersatzgelegen. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong> meist En<strong>de</strong> Juli /Anfang August.<br />
[BAUER et al 1993]<br />
Wahl <strong>de</strong>s Nistplatzes / Nistplatztreue: Der Neststand befin<strong>de</strong>t sich auf Bäumen und in Sträuchern o<strong>de</strong>r in Rankpflanzen<br />
mit Sichtschutz, im Siedlungsbereich häufig auf Koniferen in 1 – 12 m Bo<strong>de</strong>nhöhe. Das Napfnest ist ein kleiner Bau aus<br />
Gras, kleinen Wurzeln, Bast, Moos, mit Gespinsten verwoben. Die Mul<strong>de</strong> ist dick ausgepolstert mit Fe<strong>de</strong>rn, Haaren und<br />
Pflanzenwolle. Brutortstreue über mehrere Jahre nachgewiesen. Girlitze sind auch geburtsortstreu mit einer Streuung von<br />
90 km um <strong>de</strong>n Geburtsort. [BAUER et al 1993]<br />
Artspezifische Empfindlichkeit: Der Girlitz brütet auch siedlungsnah, zum Beispiel in Wildgärten, Friedhöfen und Parks,<br />
was auf eine geringe Empfindlichkeit gegenüber menschlicher Annäherung schließen lässt.<br />
Gefährdungsursachen: Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Landwirtschaft, Einsatz von Düngemittel und Biozi<strong>de</strong>n, Nutzung von<br />
Grünlandgebieten als Silageflächen, Reduktion <strong>de</strong>r floristischen Vielfalt, Entfernung von Saumbiotopen und Randstreifen,<br />
zunehmen<strong>de</strong> Sterilität im Siedlungsbereich sowie in Nutz- und Ziergärten.<br />
4.2 Verbreitung<br />
Brutvogel <strong>de</strong>r gemäßigten und mediterranen Zone. Die Verbreitung reicht von Nordafrika und Kontinentaleuropa einschließlich<br />
Kleinasien nordwärts bis an die Kanal- und Ostseeküste einschließlich Teile Dänemarks, <strong>de</strong>s südlichen<br />
Schwe<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>r baltischen Län<strong>de</strong>r, ostwärts bis Weißrussland und Ukraine bzw. Westküste <strong>de</strong>s Schwarzen Meeres.<br />
In Mitteleuropa verbreitet im Tiefland, ungleichmäßig in waldreichen Gebieten sowie im Bergland.<br />
[BAUER et al 1993, BEZZEL 1996]<br />
Bestand und Bestandsentwicklung<br />
Europa: Der europäische Gesamtbestand liegt zwischen 8,4 – 20 Mio. Brutpaaren mit stabilem Charakter und Ten<strong>de</strong>nz<br />
zur weiteren Ausbreitung. In Mitteleuropa brüten etwa 1,1 – 2 Mio. Brutpaare. Abwechselt meist rasche Expansionsphasen<br />
und Phasen <strong>de</strong>r Stagnation mit Stabilisierung <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> und Auffüllen kleinräumiger Verbreitungslücken. Derzeit<br />
noch anhalten<strong>de</strong> Zunahme und Ausbreitung in einigen Randbereichen <strong>de</strong>s Areals. Regional jedoch auch <strong>de</strong>utliche Bestandrückgänge<br />
und Arealverluste seit <strong>de</strong>n 1970er Jahren. Oft vor allem Stadtkernlagen betroffen. Erneute Rückgänge vor<br />
allem Folge <strong>de</strong>r Habitatverän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r –Beeinträchtigungen (zunehmen<strong>de</strong> Sterilität und Verdichtung <strong>de</strong>r Siedlungsräume.<br />
[BAUER et al. 1993]<br />
Deutschland: Der Bestand belief sich 1995 – 1999 zwischen 200.000 – 420.000 Brutpaaren mit gleichbleiben<strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz<br />
[BAUER et al. 1993].. -<br />
Hessen: Der Bestand in Hessen beträgt <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Roten Liste (2006) zufolge mehr als 10.000 Brutpaare. Die<br />
Einstufung nach <strong>de</strong>m Rote-Listen-Schema erfolgt mit b3, somit ist eine starke Bestandsabnahme (> 20 %) zu beobachten,<br />
jedoch gilt die Art als nicht selten (< 600 Paare). [VSW (2009): Zum Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Brutvögel in Hessen]<br />
Vorhabensbezogene Angaben<br />
5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell:<br />
Beobachtung <strong>de</strong>r Art im südlichen Untersuchungsgebiet im Bereich einer Gartenfläche bzw. <strong>de</strong>s Landwehrgrabens.<br />
6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG<br />
- 2 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />
6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />
a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />
o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />
Der Brutplatz <strong>de</strong>s Girlitzes befin<strong>de</strong>t sich außerhalb <strong>de</strong>s Bereiches, <strong>de</strong>r zur Bebauung<br />
vorgesehen ist, so dass eine Gefährdung <strong>de</strong>r Brutstätten nicht gegeben ist.<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene<br />
Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein<br />
d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-<br />
Maßnahmen (CEF) gewährleistet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />
6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)<br />
a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Eine Verletzung o<strong>de</strong>r Tötung von Individuen kann durch <strong>de</strong>n Siedlungsbau "Neue Mitte"<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, da die Tiere nicht in <strong>de</strong>n Eingriffsbereich kommen o<strong>de</strong>r aufgrund<br />
ihrer Mobilität nicht gefähr<strong>de</strong>t sind.<br />
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />
Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />
d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />
Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />
e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />
Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />
Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />
6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Die Wirkfaktoren während <strong>de</strong>r Bauzeit betreffen überwiegend akustische und optische<br />
Reize. Da die Beobachtung <strong>de</strong>s Girlitzes jedoch am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Eingriffsbereiches erfolgte,<br />
ist eine Störung <strong>de</strong>r Art nicht zu erwarten. Zu<strong>de</strong>m mei<strong>de</strong>n die Tiere jedoch die<br />
Nähe von menschlichen Siedlungen und <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>n Wirkfaktoren nicht, so<br />
dass eine erhebliche Störung nicht anzunehmen ist.<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen vollständig vermie<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Eine Gefährdung o<strong>de</strong>r Vertreibung von Individuen sowie eine Störung <strong>de</strong>r Brut ist nicht<br />
anzunehmen, so dass die lokale Population in vollem Umfang erhalten bleibt.<br />
Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />
- 3 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />
6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />
(§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />
zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />
o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />
Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />
(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />
Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />
Weiter unter Pkt. 7 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />
Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />
7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />
Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />
Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />
7.2 Prüfung von Alternativen<br />
Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />
Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />
(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />
7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />
a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />
b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />
c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />
d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />
e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />
f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
- 4 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />
g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />
Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />
Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />
Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />
8 Zusammenfassung<br />
Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n:<br />
Vermeidungsmaßnahmen<br />
CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />
FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />
Funktionsraum hinaus<br />
Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />
verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />
Gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rliche/s Funktionskontrolle/Monitoring und/o<strong>de</strong>r Risikomanagement für die oben dargestellten<br />
Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen verbindlich festgelegt<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />
tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7<br />
BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />
Abs. 1 FFH-RL<br />
sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
nicht erfüllt!<br />
- 5 -
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />
Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Allgemeine Angaben zur Art<br />
1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />
Moschusbock (Aromia moschata)<br />
2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />
FFH-RL- Anh. IV – Art k.A. RL Deutschland (2007)<br />
Europäische Vogelart k.A. RL Hessen (2006)<br />
"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />
3 Erhaltungszustand<br />
Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />
schlecht<br />
GRÜN GELB ROT<br />
Europa (EU)<br />
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />
Deutschland: kontinentale Region<br />
(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />
Hessen<br />
(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />
4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />
4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />
Lebensraumansprüche<br />
Habitat: Der Moschuskäfer aus <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Bockkäfer besie<strong>de</strong>lt bevorzugt Habitate mit einem hohen Bestand an<br />
Weichhölzern, wie Auewäl<strong>de</strong>r, Erlenbrüche und an<strong>de</strong>re feuchte Gehölzbiotope. Die holzbewohnen<strong>de</strong>n Larven <strong>de</strong>s Moschusbocks<br />
ernähren sich bevorzugt vom Holz von Wei<strong>de</strong>n, aber auch von an<strong>de</strong>ren Weichhölzern wie Pappeln o<strong>de</strong>r<br />
Erlen. Die Besiedlung erfolgt häufig auf älteren, bereits anbrüchigen Bäumen. Beson<strong>de</strong>rs gute Lebensbedingungen<br />
fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Käfer in Kopfwei<strong>de</strong>nbestän<strong>de</strong>n. Die Imagines besie<strong>de</strong>ln neben Weichholzauen auch Wäl<strong>de</strong>r, Gärten und<br />
Parks, bevorzugt auf Gehölzen mit großen Blüten (z.B. Holun<strong>de</strong>r). [http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Moschusbock]<br />
Nahrung: Wichtigste Nahrungsquellen für die Larven stellen Weichhölzer dar (siehe oben). Ausgewachsene Moschusböcke<br />
ernähren sich von Pollen und ausfließen<strong>de</strong>n Säften von Bäumen.<br />
Lebensweise<br />
Verhalten: Die Larven leben im Holz xylobiont im Holz von Weichholzauen. Die Imagines befin<strong>de</strong>n sich gerne auf großen<br />
Blüten von Bäumen, Sträuchern o<strong>de</strong>r Blumen. Da sie aufgrund ihrer Größe eher schwerfällige Flieger sind, bleiben<br />
sie meist auf ihren Nahrungshabitaten. Sie leben im Sommer nur ca. 6 – 8 Wochen.<br />
Fortpflanzung / Lebenszyklus: Die Geschlechtsreife erreichen die Moschusböcke mit <strong>de</strong>m Schlupf aus <strong>de</strong>r Puppenwiege.<br />
Die Paarungszeit erstreckt sich über <strong>de</strong>n Sommer und beginnt meist schon im Juni. Nach <strong>de</strong>r Paarung legt das Weibchen<br />
ihre Eier in Totholz, vorzugsweise in morsches Holz von Wei<strong>de</strong>n, Pappeln o<strong>de</strong>r Erlen. Die geschlüpften Larven ernähren<br />
sich hier von Totholz. Die Entwicklung zur Imago erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Am<br />
En<strong>de</strong> ihrer Entwicklung verpuppen sie sich in einer Puppenwiege. Der fertige Käfer schlüpft meist ab Juni. Die Lebenserwartung<br />
<strong>de</strong>r fertigen Käfer liegt bei sechs bis acht Wochen. [http://www.tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Moschusbock]<br />
Gefährdungsursachen: Aufgrund <strong>de</strong>s Rückgangs von Feuchthabitaten hat sich <strong>de</strong>r Lebensraum <strong>de</strong>s Käfers stark eingeschränkt.<br />
Auch die Pflege und Bewirtschaftung von Kopfwei<strong>de</strong>n erfolgt kaum noch, da die Korbflechterei im Rückzug<br />
begriffen ist. Diese Einschränkungen <strong>de</strong>r Habitate machen auch <strong>de</strong>m Moschusbock zu schaffen, so dass insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>r Lebensräume von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist.<br />
4.2 Verbreitung<br />
Das natürliche Verbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Moschusbockes erstreckt sich über weite Teile Europas, Kleinasiens<br />
und das gemäßigte Zentralasien. Im Osten Europas erstreckt sich das Verbreitungsgebiet über <strong>de</strong>n Kaukasus<br />
bis weit ins westliche Sibirien. In Höhenlagen sind sie bis in Höhen von 2.000 Metern anzutreffen.<br />
- 1 -
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />
Bestand und Bestandsentwicklung<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s starken Rückgangs von Auwäl<strong>de</strong>rn und ähnlichen Habitaten ist <strong>de</strong>r Moschusbock heute relativ selten gewor<strong>de</strong>n.<br />
Die Bun<strong>de</strong>sartenschutzverordnung (BArtSchV) und das Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (BNatSchG) stellen <strong>de</strong>n<br />
Käfer unter beson<strong>de</strong>rem Schutz.<br />
Vorhabensbezogene Angaben<br />
5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell:<br />
Ein Bestand <strong>de</strong>s Moschusbocks wur<strong>de</strong> an einer Salwei<strong>de</strong> am Landwehrgraben festgestellt.<br />
6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG<br />
6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />
a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />
o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />
Grundsätzlich ist nicht zu erwarten, dass im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltung <strong>de</strong>r Gehölzbestand<br />
am Landwehrgraben entfernt wird, daher ist <strong>de</strong>rzeit nicht von einem Lebensraumverlust<br />
auszugehen.<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
V-02: Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgraben.<br />
Der Bestand an standortgerechten Gehölzen ist im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens weitgehend<br />
zu erhalten. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Salwei<strong>de</strong>, die im Plan verzeichnet ist<br />
und auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Moschusbock nachgewiesen wur<strong>de</strong>. Die bereits abgestorbenen Gehölze<br />
sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus können die Habitatstrukturen für <strong>de</strong>n Moschusbock durch die Anpflanzung<br />
weitere Gehölze verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />
FCS-01: Anpflanzung von Wei<strong>de</strong>ngehölze am Landwehrgraben<br />
Am Landwehrgraben sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahmen eine Anpflanzung<br />
von Wei<strong>de</strong>ngehölzen, und zwar im engeren Sinne von Strauchwei<strong>de</strong>n (Salix viminalis,<br />
Salix fragilis, o.ä.) erfolgen.<br />
c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene<br />
Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein<br />
d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-<br />
Maßnahmen (CEF) gewährleistet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />
6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)<br />
a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Sofern <strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgrabe gewährleistet ist, kann eine Verletzung<br />
o<strong>de</strong>r Tötung von Individuen kann durch <strong>de</strong>n Siedlungsbau "Neue Mitte" ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />
V-02: Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgraben.<br />
Der Bestand an standortgerechten Gehölzen ist im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens weitgehend<br />
zu erhalten. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Salwei<strong>de</strong>, die im Plan verzeichnet ist<br />
und auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Moschusbock nachgewiesen wur<strong>de</strong>. Die bereits abgestorbenen Gehölze<br />
sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />
Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />
- 2 -
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Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />
d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />
Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />
e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />
Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />
Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />
6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Die Wirkfaktoren während <strong>de</strong>r Bauzeit betreffen überwiegend akustische und optische<br />
Reize. Eine Störung <strong>de</strong>s Moschusbocks ist nicht anzunehmen.<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen vollständig vermie<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Eine Gefährdung o<strong>de</strong>r Vertreibung von Individuen sowie eine Störung <strong>de</strong>r Brut ist nicht<br />
anzunehmen, so dass die lokale Population in vollem Umfang erhalten bleibt.<br />
Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />
6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />
(§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />
zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />
o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />
Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />
(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />
Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />
Weiter unter Pkt. 7 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />
Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />
7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />
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Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />
Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />
Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />
7.2 Prüfung von Alternativen<br />
Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />
Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />
(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />
7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />
a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />
b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />
c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />
d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />
e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />
f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />
Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />
Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />
Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />
8 Zusammenfassung<br />
Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n:<br />
Vermeidungsmaßnahmen<br />
CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />
FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />
Funktionsraum hinaus<br />
Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />
verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />
Gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rliche/s Funktionskontrolle/Monitoring und/o<strong>de</strong>r Risikomanagement für die oben dargestellten<br />
Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen verbindlich festgelegt<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />
tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7<br />
BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />
Abs. 1 FFH-RL<br />
sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
nicht erfüllt!<br />
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Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />
Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Allgemeine Angaben zur Art<br />
1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />
Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus)<br />
2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />
FFH-RL- Anh. IV – Art - RL Deutschland<br />
Europäische Vogelart - RL Hessen<br />
"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />
3 Erhaltungszustand<br />
Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />
schlecht<br />
GRÜN GELB ROT<br />
Europa (EU)<br />
(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />
Deutschland: kontinentale Region<br />
(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />
Hessen<br />
(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />
4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />
4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />
Lebensraumansprüche<br />
Habitat: Die Sumpf-Schwertlilie ist eine Wasser- und Sumpfpflanze, die an Ufern und in <strong>de</strong>n Verlandungszonen stehen<strong>de</strong>r<br />
und fließen<strong>de</strong>r Gewässer, an Gräben, in Röhrichten, Großseggenrie<strong>de</strong>n, in Nie<strong>de</strong>rmooren und in Bruch- und Sumpfwäl<strong>de</strong>rn<br />
zu fin<strong>de</strong>n ist. Als Standort bevorzugt sie einen sonnigen bis lichtschattigen Platz, auf nassen bis feuchten, humosen,<br />
meist basen- und nährstoffreichen Lehmbö<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs gut ge<strong>de</strong>iht sie direkt im Wasser bis zu 20 cm - verträgt<br />
durchaus aber auch bis zu 40 cm Tiefe, bei <strong>de</strong>r sie aber nicht so viel blüht.<br />
[http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Sumpf-Schwertlilie, Sebald et al. 1998]<br />
Fortpflanzung / Lebenszyklus: Die ausdauern<strong>de</strong> Pflanze blüht von Mai bis Juni. Die Blütenblätter verengen sich im<br />
Inneren <strong>de</strong>r Blüte zu einer Röhre, an <strong>de</strong>ren En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nektar freigegeben wird. Schwertlilien wer<strong>de</strong>n daher meist von langrüssligen<br />
Insekten wie Hummeln o<strong>de</strong>r großen Schwebefliegen besucht. Nach <strong>de</strong>r Bestäubung beim Verlassen <strong>de</strong>r Blüte<br />
klappt <strong>de</strong>r Narbenlappen hoch und verhin<strong>de</strong>rt so eine Eigenbestäubung. Die Samen sind schwimmfähig und können einige<br />
Jahre im Wasser o<strong>de</strong>r Schlamm überdauern. Die vegetative Verbreitung <strong>de</strong>r Pflanzen erfolgt durch starke, verzweigte,<br />
stellenweise verdickte Rhizome mit blühen<strong>de</strong>n und nichtblühen<strong>de</strong>n Trieben.<br />
[http://www.natur-lexikon.com/Texte/MZ/002/00160-Sumpfschwertlilie/MZ00160-Sumpfschwertlilie.html]<br />
Gefährdungsursachen: Die Pflanze ist noch relativ weit verbreitet und kaum gefähr<strong>de</strong>t. [Sebald et al. 1998]<br />
4.2 Verbreitung<br />
Die Verbreitung <strong>de</strong>r Art erstreckt sich über ganz Europa, nur in <strong>de</strong>n nördlichen Teilen fehlt sie. Das geschlossene Areal<br />
verläuft ostwärts bis etwa zum 50. östlichsten Längengrad, Einzelvorkommen darüber hinaus. Im Südosten reicht die<br />
Verbreitung bis in die Türkei, <strong>de</strong>m Nahen Osten bis zum Iran. Die Vorkommen im nordwestafrikanischen Mittelmeerbereich<br />
schließen an die sü<strong>de</strong>uropäischen an.<br />
Bestand und Bestandsentwicklung<br />
Deutschland: In Deutschland ist die Art lückenlos verbreitet. Der Bestand ist stabil.<br />
Hessen: In Hessen ist die Art lückenlos verbreitet. Der Bestand ist stabil.<br />
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Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />
Vorhabensbezogene Angaben<br />
5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell:<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens wur<strong>de</strong> eine Fläche mit <strong>de</strong>r Sumpfschwertlilie nachgewiesen.<br />
6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 42 BNatSchG<br />
6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
(§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />
a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />
o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt?<br />
(§ 42 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />
6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 42 Abs.1 Nr.1 (BNatSchG)<br />
a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />
Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />
d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />
(§ 42 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />
Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />
e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />
Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />
Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />
6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
c) Wird <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtert<br />
(= erhebliche Störung)? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />
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Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />
6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />
(§ 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />
a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />
zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />
ein Eingriff im Bereich <strong>de</strong>s Standortes <strong>de</strong>r Sumpfschwertlilie erfolgt.<br />
b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />
Falls während <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahmen ein Eingriff in <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Standortes<br />
von Iris pseudacorus nicht vermeidbar ist, sollten nachfolgend aufgeführte Vermeindungsmaßnehmen<br />
zur Anwendung kommen:<br />
V-01 Erhalt <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Iris pseudacorus-Pflanzen durch Ausgraben <strong>de</strong>r Rhizomen,<br />
fachgerechte Zwischenlagerung und Wie<strong>de</strong>reinbringung am ursprünglichen Standort.<br />
Möglich ist auch eine direkte Umpflanzung Iris-Bulten während <strong>de</strong>r Bauarbeiten.<br />
c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />
d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />
Durch Vermeidungsmaßnahme V-01 wird <strong>de</strong>r Bestand im räumlichen Zusammenhang<br />
bewahrt und gesichert. Die Standortbedingungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltung<br />
verbessert.<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />
o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 8 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />
Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />
(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />
Wenn JA – Ausnahme gem. § 43 Abs.8 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />
Weiter unter Pkt. 3 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />
Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />
7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />
§ 43 Abs.8 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />
Liegt ein Ausnahmegrund nach § 43 Abs.8 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />
Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />
7.2 Prüfung von Alternativen<br />
Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />
Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />
(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />
7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />
a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />
b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />
c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />
- 3 -
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Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />
d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />
e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />
f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />
biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />
g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />
Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />
Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />
Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />
8 Zusammenfassung<br />
Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n:<br />
Vermeidungsmaßnahmen<br />
CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />
FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />
Funktionsraum hinaus<br />
Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />
verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />
tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 43 Abs. 8<br />
BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />
Abs. 1 FFH-RL<br />
sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 43 Abs. 8 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />
nicht erfüllt!<br />
- 4 -
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Anhang 2 – Übersicht Vermeidungs-, und FCS-Maßnahmen<br />
Nummer* Art <strong>de</strong>r Maßnahme Wirkung Profitieren<strong>de</strong> Arten<br />
(als relevant eingestuft)<br />
V-01 Erhalt <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Iris pseudacorus-Pflanzen<br />
Ausgraben von Rhizomen von Iris pseudacorus und fachgerechte Zwischenlagerung<br />
bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>r Maßnahmen. Danach Wie<strong>de</strong>reinbringung<br />
im Landwehrgraben im Bereich <strong>de</strong>s ursprünglichen Standortes.<br />
Möglich ist auch ein direktes Umpflanzen <strong>de</strong>r Iris-Bulten während <strong>de</strong>r Bauarbeiten.<br />
V-02 Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgraben<br />
FCS-01<br />
Der Bestand an standortgerechten Gehölzen ist im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens<br />
weitgehend zu erhalten. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Salwei<strong>de</strong>,<br />
die im Plan verzeichnet ist und auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Moschusbock nachgewiesen<br />
wur<strong>de</strong>. Die bereits abgestorbenen Gehölze sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Anpflanzung von Wei<strong>de</strong>ngehölzen am Landwehrgraben<br />
Am Landwehrgraben sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Renaturierungsamßnahmen eine<br />
Anpflanzung von Wei<strong>de</strong>ngehölzen, und zwar im engeren Sinne von<br />
Strauchwei<strong>de</strong>n (Salix viminalis, Salix fragilis, o.ä.) erfolgen.<br />
V-xx – Vermeindungsmaßnahme<br />
FCS-xx – FCS"-Maßnahme; Maßnahmen zur Wahrung bzw. Verbesserung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />
Erhalt <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s am Landwehrgraben<br />
Erhalt <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s am Landwehrgraben<br />
Aufwertung <strong>de</strong>s Gebietes und<br />
Schaffung von Nahrungshabitat en<br />
Iris pseudacorus<br />
Moschusbock<br />
Moschusbock
Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 3 - Vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Dt. Artenname Wiss. Artenname Vorkommen<br />
Schutzstatus<br />
nach § 7<br />
BNatSchG<br />
Brutpaarbestand<br />
in Hessen<br />
Potentiell<br />
betroffen<br />
Erläuterung zur<br />
Betroffenheit<br />
Hinweise auf<br />
lan<strong>de</strong>spflegerische<br />
Maßnahmen im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Eingriffsregelung<br />
n = nachgewiesen<br />
p = potenziell<br />
§ = bes. geschützt<br />
§§ = streng geschützt<br />
§ 44 Abs. 1, Nr. 1<br />
BnatSchG<br />
§ 44 Abs. 1, Nr. 2<br />
BnatSchG<br />
§ 44 Abs. 1, Nr. 3<br />
BnatSchG<br />
Vögel<br />
Amsel Turdus merula n § > 10.000 - - -<br />
Bachstelze Motacilla alba n § > 10.000 - - -<br />
Blaumeise Parus caeruleus n § > 10.000 - - -<br />
Buchfink Fringilla coelebs n § > 10.000 - - -<br />
Grünfink Carduelis chloris n § > 10.000 - - -<br />
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros n § > 10.000 - - -<br />
Kohlmeise Parus major n § > 10.000 - - -<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla n § > 10.000 - - -<br />
Rabenkrähe Corvus corone n § > 10.000 - - -<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita n § > 10.000 - - -<br />
Säugetiere<br />
Feldhase Lepus europaeus n - k.A. - - -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />
zu erwarten -<br />
keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen,<br />
da Ausweichflächen in <strong>de</strong>r Umgebung vorhan<strong>de</strong>n -<br />
LPlan - Büro für Landschafts- und Gewässerökologie Projektnummer: 1553<br />
Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013
Ten Brinke Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 4 - Artenliste Brutvögel<br />
Deutscher Name<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Bnat<br />
SchG<br />
RL-Dtl.<br />
2007 relevant<br />
Bluthänfling Carduelis cannabina BHg § V V !! x<br />
Girlitz Serinus serinus Glz § V x<br />
Abk.<br />
RL-HE<br />
2006<br />
Beson<strong>de</strong>re<br />
Verantwortung<br />
Relevanzprüfung<br />
Erhaltungszustand<br />
Amsel Turdus merula Aml § x<br />
Bachstelze Motacilla alba BSe § x<br />
Blaumeise Parus caeruleus BMe § x<br />
Buchfink Fringilla coelebs BFk § x<br />
Grünfink Carduelis chloris GFk § x<br />
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros HRz § x<br />
Kohlmeise Parus major KMe § x<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla MGe § x<br />
Rabenkrähe Corvus corone RKe § x<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita Zzp § x<br />
nicht<br />
relevant<br />
Abkürzungen<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
§ BNatSchG - beson<strong>de</strong>rs geschützt<br />
§§ BNatSchG - streng geschützt<br />
Beson<strong>de</strong>re Verantwortung für Hessen bzw. Deutschland (Besond. Verantw.)<br />
! Hohe Verantwortung (in Hessen mehr als 10 % <strong>de</strong>s gesamt<strong>de</strong>utschen Bestands)<br />
!! Sehr hohe Verantwortung (globale Populateion auf Europa konzentriert,<br />
50 % <strong>de</strong>s Weltbestan<strong>de</strong>s in Europa, gleichzeitung ungünstiger Erhaltungszustand<br />
!!! Extrem hohe Verantwortung (global gefähr<strong>de</strong>te Arten o<strong>de</strong>r Arten mit Weltbestand<br />
> 50 % in Europa konzentriert)<br />
Rote Liste Hessen<br />
0 ausgestorben o<strong>de</strong>r verschollen<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefähr<strong>de</strong>t<br />
3 gefähr<strong>de</strong>t<br />
R extrem selten<br />
V Vorwarnliste<br />
Erhaltungszustand<br />
grün günstig<br />
gelb ungünstig - unzureichend<br />
rot ungünstig - schlecht
Ten Brinke Projektentwicklung GmbH<br />
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />
Anhang 4 - Liste sonstige Arten<br />
Säugetiere<br />
Deutscher Name<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Abk.<br />
Bnat<br />
SchG<br />
Feldhase Lepus europaeus FHe - 3<br />
RL-HE<br />
1995<br />
Käfer<br />
Deutscher Name<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Abk.<br />
Bnat<br />
SchG<br />
RL-HE<br />
1995<br />
Moschusbock Aromia moschata MBk § k.A.<br />
Pflanzen<br />
Iris pseudacorus<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Abk.<br />
Bnat<br />
SchG<br />
Sumpfschwertlilie Iris pseudacorus SSe § *<br />
RL-HE<br />
1995<br />
Abkürzungen<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
§ BNatSchG - beson<strong>de</strong>rs geschützt<br />
§§ BNatSchG - streng geschützt<br />
Beson<strong>de</strong>re Verantwortung für Hessen bzw. Deutschland (Besond. Verantw.)<br />
! Hohe Verantwortung (in Hessen mehr als 10 % <strong>de</strong>s gesamt<strong>de</strong>utschen Bestands)<br />
!! Sehr hohe Verantwortung (globale Populateion auf Europa konzentriert,<br />
50 % <strong>de</strong>s Weltbestan<strong>de</strong>s in Europa, gleichzeitung ungünstiger Erhaltungszustand<br />
!!! Extrem hohe Verantwortung (global gefähr<strong>de</strong>te Arten o<strong>de</strong>r Arten mit Weltbestand<br />
> 50 % in Europa konzentriert)<br />
Rote Liste Hessen<br />
0 ausgestorben o<strong>de</strong>r verschollen<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefähr<strong>de</strong>t<br />
3 gefähr<strong>de</strong>t<br />
R extrem selten<br />
V Vorwarnliste<br />
* etablierte, indigene Sippen