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T e n B r i n k e B e r t r a m<br />

P r o j e k t e n t w i c k l u n g G m b H<br />

Errichtung <strong>de</strong>r<br />

"Neuen Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Februar 2013<br />

GABRIELE DITTER<br />

Büro für Landschafts- und<br />

Gewässerökologie


I n h a l t<br />

S p e z i e l l e A r t e n s c h u t z r e c h t l i c h e P r ü f u n g<br />

A n h a n g<br />

Anhang 1<br />

Anhang 2<br />

Anhang 3<br />

Anhang 4<br />

Datenbögen<br />

Übersicht Vermeidungs- und FCS-Maßnahmen<br />

Vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Artenlisten<br />

P l a n u n t e r l a g e n<br />

Blatt Nr.: Beschreibung Maßstab<br />

B 1 Bestandsplan 1 : 2.000<br />

F 1 Faunenplan 1 : 2.000<br />

G a b r ii e ll e D ii tt tt e r<br />

B ü r o f ür Landschafts- u n d G ew ässerökologie<br />

Karl-Marx-Str. 5· 63526 Erlensee<br />

Tel. 06183/73551· Fax 06183/73571<br />

email: gabriele.ditter@lplan.<strong>de</strong><br />

www.lplan.<strong>de</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorbemerkung ..................................................................................................... 2<br />

2 Beschreibung <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes und <strong>de</strong>r Habitatstrukturen ......... 3<br />

3 Darstellung <strong>de</strong>s Vorhabens ................................................................................ 4<br />

3.1. Projektbeschreibung ............................................................................................... 4<br />

3.2. Ermittelung <strong>de</strong>r Wirkfaktoren ................................................................................... 4<br />

4 Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n ................................................................................... 5<br />

4.1. Vögel ...................................................................................................................... 5<br />

4.2. Feldhamster ............................................................................................................ 6<br />

5 Ergebnisse <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>untersuchungen ......................................................... 6<br />

5.1. Vögel ...................................................................................................................... 6<br />

5.2. Feldhamster ............................................................................................................ 7<br />

6 Relevanzprüfung ................................................................................................. 9<br />

6.1. Methodik ................................................................................................................. 9<br />

6.2. Ergebnisse .............................................................................................................. 9<br />

7 Beurteilung <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes ......11<br />

8 Literaturliste .......................................................................................................12<br />

Anhang<br />

Anhang 1:<br />

Anhang 2:<br />

Anhang 3:<br />

Anhang 4:<br />

Datenbögen<br />

Übersicht Vermeidungs- und FCS-Maßnahmen<br />

Vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Artenlisten<br />

Planunterlagen<br />

B 1:<br />

F 1:<br />

Bestandsplan<br />

Faunenplan


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 2<br />

1 Vorbemerkung<br />

In <strong>de</strong>r Stadt Nid<strong>de</strong>rau, Gemarkung Hel<strong>de</strong>nbergen ist vorgesehen, die <strong>de</strong>rzeit ackerbaulich genutzte<br />

Fläche zwischen <strong>de</strong>r Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße (B 45), <strong>de</strong>n Gärten <strong>de</strong>r Bebauung „Zum Rübengraben“<br />

im Osten, <strong>de</strong>r Wagnerstraße im Westen und <strong>de</strong>m Landwehrgraben baulich zu erschließen. Der Geltungsbereich<br />

für das Baugebiet umfasst rd. 15 ha. Der Bebauungsplan wird durch das Büro Fischer,<br />

Lin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit noch erstellt. Die Koordination <strong>de</strong>s Projektes obliegt Ten Brinke Bertram Projektentwicklung<br />

GmbH.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Planungen ist unter an<strong>de</strong>rem vorgesehen, <strong>de</strong>n Landwehrgraben umzugestalten. Detaillierte<br />

Planungen zu diesem Vorhaben liegen <strong>de</strong>rzeit ebenfalls noch nicht vor.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Bauleitverfahrens ist durch das Büro Fischer, Lin<strong>de</strong>n ein Umweltbericht zu erstellen,<br />

<strong>de</strong>r die voraussichtlichen Auswirkungen <strong>de</strong>s geplanten Vorhabens ermittelt. Dabei sind auch die möglichen<br />

Effekte auf <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Artenbestand im Gebiet zu berücksichtigen. Zur Bearbeitung <strong>de</strong>r<br />

artenschutzrechtlichen Aspekte ist vorgesehen, eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SAP)<br />

durchzuführen. Diese beinhaltet die Prüfung von möglichen Verbotstatbestän<strong>de</strong>n nach und gegebenenfalls<br />

die Ausnahmeprüfung nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes. Sie bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n<br />

Inhalt <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ausarbeitung.<br />

Methodisch erfolgt die Erstellung <strong>de</strong>r SAP auf Grundlage <strong>de</strong>s im Mai 2011 durch das Hessische Ministerium<br />

für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) in zweiter Fassung herausgegebenen<br />

Leitfa<strong>de</strong>ns. Dieser gibt das Vorgehen zur Feststellung von möglichen Verbotstatbestän<strong>de</strong>n<br />

nach § 44 (1 – 3) BNatSchG im Rahmen eines Datenbogens zur artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

an.<br />

Den Kern <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ausführungen bil<strong>de</strong>n die Datenbögen zur artenschutzrechtlichen Prüfung.<br />

Sie fin<strong>de</strong>n sich im Anhang 1 dieser Ausarbeitung und stellen die ausführliche "Art-für-Art-Prüfung" für<br />

Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand dar. Zur Feststellung <strong>de</strong>r Betroffenheit allgemein<br />

häufiger Arten erfolgt eine vereinfachte Prüfung (Anhang 3). Details zur Einstufung <strong>de</strong>r im Gebiet<br />

nachgewiesenen Arten kann <strong>de</strong>r Relevanzprüfung in Abschnitt 6 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das zur Bebauung vorgesehene Gebiet unterliegt <strong>de</strong>r ackerbaulichen Nutzung. Gehölze fin<strong>de</strong>n sich<br />

hauptsächlich im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Raum im Sü<strong>de</strong>n begrenzt, sowie in <strong>de</strong>n<br />

umliegen<strong>de</strong>n Hausgärten. Das Gewässer selbst wird von Röhrichten verschie<strong>de</strong>ner Ausprägung besie<strong>de</strong>lt.<br />

Die im Raum vorkommen<strong>de</strong>n Gehölze sowie die Offenlandhabitate stellen einen Lebensraum<br />

für eine Reihe von Vogelarten dar, so dass im Rahmen <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Betrachtung eine<br />

systematische Erhebung <strong>de</strong>r Brutvögel erfolgte.<br />

Großräumig zählt das Untersuchungsgebiet zum Naturraum <strong>de</strong>r Wetterau, die aufgrund <strong>de</strong>r günstigen<br />

Klima- und Bo<strong>de</strong>nverhältnisse von <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung stark überprägt ist. Die tiefgründigen<br />

Lößbö<strong>de</strong>n in Kombination mit <strong>de</strong>n klimatischen Bedingungen begünstigen das Vorkommen <strong>de</strong>s<br />

Feldhamsters. Diese streng geschützte Art war in Hessen fast völlig verschwun<strong>de</strong>n. Inzwischen hat<br />

sie sich stellenweise wie<strong>de</strong>r angesie<strong>de</strong>lt. Aufgrund bekannter Vorkommen <strong>de</strong>s Feldhamsters in <strong>de</strong>r<br />

Umgebung <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes erfolgte im Rahmen <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Betrachtung eine Erhebung<br />

<strong>de</strong>r Art im geplanten Baugebiet.<br />

Die naturräumliche Darstellung <strong>de</strong>s Planungsraums sowie die geplanten Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ausarbeitung hauptsächlich im Hinblick auf die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Habitatstrukturen betrachtet. Dabei erfolgt eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r bau-, anlage-<br />

und betriebsbedingten Wirkfaktoren.<br />

LPlan - Büro für Landschafts- und Gewässerökologie Projektnummer: 1553<br />

Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 3<br />

In Abschnitt 4 und 5 wer<strong>de</strong>n die Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n sowie Ergebnisse <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>untersuchungen<br />

beschrieben und in <strong>de</strong>n Artenlisten in Anhang 4 sowie im Faunenplan (F1) dokumentiert. Die<br />

naturräumlichen Gegebenheiten können zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Bestandsplan (B1) im Anhang dieses Gutachtens<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n. Abschließend wer<strong>de</strong>n die Artengruppen, ergänzend zu <strong>de</strong>n Datenbögen,<br />

einer zusammenfassen<strong>de</strong>n Bewertung unterzogen.<br />

2 Beschreibung <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes und <strong>de</strong>r Habitatstrukturen<br />

Das Untersuchungsgebiet befin<strong>de</strong>t sich großräumig im Naturraum <strong>de</strong>r Wetterau, die durch ihren offenen<br />

Landschaftscharakter auffällt. Aufgrund <strong>de</strong>r günstigen Klima- und Bo<strong>de</strong>nverhältnisse ist <strong>de</strong>r Raum<br />

von <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung nahezu völlig überprägt. Auf <strong>de</strong>n fruchtbaren Lössbö<strong>de</strong>n überwiegen<br />

<strong>de</strong>r Ackerbau sowie die Grünlandnutzung. Der offenen Landschaft sind Gehölz- und Streuobstflächen<br />

beigemischt, Waldflächen kommen lediglich in inselartiger Ausprägung vor. Große geschlossene<br />

Waldgebiete fehlen weitgehend.<br />

Zur Betrachtung <strong>de</strong>s engeren Planungsraumes wird auf <strong>de</strong>n Bestandsplan (B1) im Anhang dieses<br />

Gutachtens verwiesen. Das Gebiet ist im Kern landwirtschaftlich genutzt. Es überwiegt die ackerbauliche<br />

Nutzung, wobei im Untersuchungsjahr 2012 <strong>de</strong>r Anbau von Raps und Getrei<strong>de</strong> erfolgte. Die<br />

Ackerflächen wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Rän<strong>de</strong>rn von schmalen Randstreifen gesäumt, die sich hauptsächlich<br />

aus nitrophytisch geprägten Ru<strong>de</strong>ralgesellschaften aufbauen. Diese stehen im unmittelbaren Kontakt<br />

zu <strong>de</strong>n direkt angrenzen<strong>de</strong>n Hausgärten, die für die im Gebiet ansässige Avifauna wichtige Habitatstrukturen<br />

darstellen. Insbeson<strong>de</strong>re weniger intensiv genutzte Gärten bil<strong>de</strong>n einen Lebensraum für<br />

eine Reihe von kleinen Singvögeln, die hier Nistgelegenheiten und Nahrung fin<strong>de</strong>n.<br />

Neben <strong>de</strong>n Hausgärten stellen die Hecken und Gehölze, die sich hauptsächlich entlang <strong>de</strong>s Landwehrgrabens<br />

befin<strong>de</strong>n, einen Lebensraum für Vögel dar. Außer Deckungs- und Nistmöglichkeiten<br />

fin<strong>de</strong>n sie in <strong>de</strong>r blütenreichen Stau<strong>de</strong>nvegetation, die im Bereich <strong>de</strong>s offenen Grabens für zahlreiche<br />

Insekten einen Lebensraum bil<strong>de</strong>t, auch eine gute Nahrungsgrundlage. Der Gehölzbestand ist im<br />

östlichen Bereich <strong>de</strong>s Gewässers stärker ausgeprägt als im Westen, wo die Uferstrukturen eher offen<br />

sind und lediglich von einigen Einzelgehölzen strukturiert wer<strong>de</strong>n. Diese kommen hier teilweise auch<br />

als Ziergehölze vor. Im östlichen Bereich fin<strong>de</strong>n sich dagegen standortgerechte Gehölze, vor allem<br />

Erlen- und Wei<strong>de</strong>n sowie stellenweise dichte Gebüsche aus Hasel und Weißdorn. Darüber hinaus<br />

fin<strong>de</strong>n sich unter an<strong>de</strong>rem Hainbuche, Walnuss, sowie Hecken- und Traubenkirsche. Eine Gehölzreihe<br />

aus Eschen stockt darüber hinaus entlang <strong>de</strong>r Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Allee.<br />

Der Landwehrgraben ist aus Röhrichten unterschiedlicher Ausprägung aufgebaut. Im westlichen Abschnitt<br />

kommen überwiegend Schilfröhrichte vor, bei <strong>de</strong>nen unter an<strong>de</strong>rem ein Schwa<strong>de</strong>nröhricht mit<br />

Iris pseudoacorus hervorzuheben ist. Daneben fin<strong>de</strong>n sich Bachröhrichte mit Nasturtium officinale<br />

(Brunnenkresse), Veronica beccabunga (Bachbunge) und Apium nodiflorum (Knotensellerie), wobei<br />

die letztgenannte Art auf <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Roten Liste Hessens mit 3 (gefähr<strong>de</strong>t) eingestuft ist.<br />

Auf <strong>de</strong>n Ackerflächen <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes fand 2012 bereits eine archäologische Untersuchung<br />

statt. Die als offene Rohbö<strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Ausgrabungsflächen wur<strong>de</strong>n von kurzlebigen Ru<strong>de</strong>ralfluren<br />

unterschiedlichen Alters besie<strong>de</strong>lt. So fan<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>n westlich gelegenen Flächen<br />

ältere Ru<strong>de</strong>ralbestän<strong>de</strong>, während sich auf <strong>de</strong>n östlichen Flächen die Vegetation erst kurzfristig eingestellt<br />

hatte. Hier waren die Grabungsarbeiten vermutlich erst wenige Wochen vor <strong>de</strong>r floristischen<br />

Gelän<strong>de</strong>begehung abgeschlossen.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass <strong>de</strong>r Kern <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes kaum Habitatstrukturen<br />

für Vögel aufweist, auch da die offenen Flächen allseitig von Bebauung umgeben sind,<br />

was die Attraktivität für reine Offenlandarten min<strong>de</strong>rt. Diese isolierte Lage schränkt auch die Habitat-<br />

LPlan - Büro für Landschafts- und Gewässerökologie Projektnummer: 1553<br />

Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 4<br />

qualität für <strong>de</strong>n Feldhamster ein. Lediglich die Randbereiche, insbeson<strong>de</strong>re die Flächen entlang <strong>de</strong>s<br />

Landwehrgrabens, stellen Lebensräume für Vögel und an<strong>de</strong>re Arten dar.<br />

3 Darstellung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

3.1. Projektbeschreibung<br />

Die baulichen Maßnahmen können im Rahmen <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Berichtes nur ungefähr dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, da die genauen Planungen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>sselben noch nicht vorliegen.<br />

Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit einem hohen Anteil an Garten- und Grünflächen. Nach <strong>de</strong>rzeit<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Konzepten und Planungen wird im Zentrum eine für die Freizeitnutzung vorgesehene,<br />

Nord-Süd verlaufen<strong>de</strong> Achse entstehen, die auch die nördlich gelegenen Bereiche anbin<strong>de</strong>n soll.<br />

Somit soll sich das neue Baugebiet harmonisch in die bereits bestehen<strong>de</strong>n Siedlungsflächen einfügen.<br />

Auf dieser Fläche sind parkähnliche Elemente, Sport- und Spielplätze, Ruheflächen, etc. angedacht.<br />

Es ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich ein hoher Anteil an Bäumen und Gebüschen vorgesehen<br />

ist. Im Zentrum <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes, gegenüber <strong>de</strong>m Rathaus, ist ein Dienstleistungszentrum<br />

mit Einkaufsmöglichkeiten geplant.<br />

Mit <strong>de</strong>r vorgesehenen Bebauung geht auch die Umgestaltung <strong>de</strong>s Landwehrgrabens einher, wobei<br />

hierzu ebenfalls noch keine genaueren Planungen vorliegen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltung ist unter<br />

an<strong>de</strong>rem voraussichtlich angedacht, das die gewässerbegleiten<strong>de</strong>n Strukturen an die östlich verlaufen<strong>de</strong><br />

Nid<strong>de</strong>r anzubin<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>r Vorlage und Genehmigung <strong>de</strong>r Bebauungsplanung können die Maßnahmen im Detail eingesehen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Planungen obliegen <strong>de</strong>m Büro Fischer, Lin<strong>de</strong>n.<br />

3.2. Ermittelung <strong>de</strong>r Wirkfaktoren<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die grundsätzlich anzusetzen<strong>de</strong>n Wirkfaktoren angeführt. Primär sind dabei<br />

direkte Auswirkungen bzw. Wirkfaktoren im Sinne <strong>de</strong>s § 44 BNatSchG zu betrachten, die zur Störung<br />

bzw. zur Verletzung o<strong>de</strong>r Tötung geschützter Arten und <strong>de</strong>ren Entwicklungsformen sowie <strong>de</strong>r von<br />

ihnen genutzten Nist-, Brut, Wohn- und Zufluchtstätten führen könnten.<br />

Die Wirkfaktoren wer<strong>de</strong>n zusammengefasst nach bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

dargestellt, da sich die Wirkungen <strong>de</strong>r jeweiligen Eingriffe in <strong>de</strong>r Regel überschnei<strong>de</strong>n. Die Ausführungen<br />

haben zunächst keinen Bezug zu <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Artenspektrum und stellen daher keine Bewertung<br />

dar. Sie geben lediglich einen Überblick über die sich aus <strong>de</strong>r Baumaßnahme ergeben<strong>de</strong>n<br />

Wirkungen.<br />

Bau- anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Direkter Flächenentzug (betriebsbedingt): Durch die Bebauung entfällt die <strong>de</strong>r Ackernutzung unterliegen<strong>de</strong><br />

Fläche. Dies be<strong>de</strong>utet einen Verlust <strong>de</strong>r offenen Landschaft und somit eine komplette Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Habitatstrukturen. Lediglich <strong>de</strong>r Landwehrgraben bleibt in seiner Grundstruktur erhalten.<br />

Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n-, Vegetations- / Biotopstrukturen (bau- und betriebsbedingt): Infolge<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes erfolgt eine vollständige Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n-, Vegetations- und Biotopstrukturen<br />

im Bereich <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Flächen. Diese nimmt bereits mit <strong>de</strong>r Bauphase ihren<br />

Anfang.<br />

LPlan - Büro für Landschafts- und Gewässerökologie Projektnummer: 1553<br />

Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 5<br />

Aufgabe <strong>de</strong>r habitatprägen<strong>de</strong>n Nutzung (bau- und betriebsbedingt): Die bestehen<strong>de</strong> landwirtschaftliche<br />

Nutzung kann nach <strong>de</strong>r Bebauung nicht mehr ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Diese stellte die Grundlage<br />

für die offenen Habitatstrukturen dar, die nach <strong>de</strong>n Baumaßnahmen vollständig verän<strong>de</strong>rt wird.<br />

Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r morphologischen/hydrologischen Verhältnisse: Mit <strong>de</strong>r Umgestaltung geht<br />

voraussichtlich eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gewässerbettes und <strong>de</strong>r Uferstruktur einher. Auch eine Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Strömungsverhältnisse ist nicht auszuschließen.<br />

Verän<strong>de</strong>rung an<strong>de</strong>rer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren: mit <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r offenen<br />

Landschaftsstruktur und <strong>de</strong>r Versiegelung <strong>de</strong>r Flächen än<strong>de</strong>rn sich die klimatischen Faktoren. Dies<br />

betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Sonnen- und Rückstrahlung und die Windverhältnisse.<br />

Barriere- o<strong>de</strong>r Fallenwirkung / Individuenverlust (baubedingt): Die Fallenwirkung besteht insbeson<strong>de</strong>re<br />

während <strong>de</strong>r Bauphase, etwa durch die Aushebung von Baugruben, etc. und ist somit temporär<br />

und bauzeitenabhängig.<br />

Optische Reize / Bewegung / Erschütterung (bau- und betriebsbedingt): Der Einsatz von Baumaschinen<br />

und die baubedingten Bewegungen stellen optische Reize dar. Mit Fertigstellung <strong>de</strong>s Baugebietes<br />

gehen Verkehrsbewegungen einher.<br />

Akustische Reize / Schall (bau- und betriebsbedingt): Während <strong>de</strong>r Bauphase ergeben<strong>de</strong>n Lärmimmissionen<br />

sind von temporärer Natur. Auch nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Baugebietes ist mit akustischen<br />

Reizen durch Verkehrsbewegungen zu rechnen.<br />

Licht (bau- und betriebsbedingt): Mit <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>s Baugebietes erfolgt eine Straßenbeleuchtung<br />

sowie Lichtemissionen durch die Haushalte.<br />

4 Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />

Für die vorliegen<strong>de</strong> artenschutzrechtliche Prüfung erfolge eine systematische Untersuchung <strong>de</strong>r Brutvögel.<br />

Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> das Vorkommen <strong>de</strong>s Feldhamsters untersucht, von <strong>de</strong>m es in <strong>de</strong>r Wetterau aufgrund<br />

<strong>de</strong>r klimatischen und pedologischen Faktoren bekannte Vorkommen gibt.<br />

4.1. Vögel<br />

Es erfolgte die Erfassung <strong>de</strong>r Brutvögel mit <strong>de</strong>m Ziel, das im Gebiet vorkommen<strong>de</strong> Artenspektrum<br />

möglichst lückenlos zu ermitteln. Die Erfassung <strong>de</strong>r Arten wur<strong>de</strong> zum einen im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen<br />

durchgeführt, um die im Gebiet vorkommen<strong>de</strong>n Offenlandarten zu erfassen. Darüber hinaus<br />

wur<strong>de</strong>n die angrenzen<strong>de</strong>n Hausgärten sowie die Bereiche entlang <strong>de</strong>s Landwehrgrabens untersucht.<br />

Bei Sichtbeobachtung einer Art wur<strong>de</strong> diese unabhängig von einem Hinweis auf Reproduktion in einer<br />

Karte abgetragen Durch dieses Verfahren kann das Gesamtartenspektrum <strong>de</strong>s Gebietes relativ genau<br />

ermittelt wer<strong>de</strong>n. Die eventuell doppelte Erfassung von mehrfach beobachteten Individuen kann nicht<br />

ausgeschlossen, insgesamt jedoch vernachlässigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Erfassungszeitraum umfasste schwerpunktmäßig die Monate März bis Juli 2012. Die Beobachtungstermine<br />

zur Feststellung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Arten erfolgte in <strong>de</strong>r Regel in <strong>de</strong>n frühen Morgenstun<strong>de</strong>n<br />

durch Sichtung o<strong>de</strong>r durch Verhören.<br />

Alle Beobachtungen im Gelän<strong>de</strong> können <strong>de</strong>n Faunenplan F 1 sowie <strong>de</strong>n Artenlisten im Anhang dieses<br />

Gutachtens entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

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Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013


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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 6<br />

4.2. Feldhamster<br />

Die Feldhamsterpopulation wur<strong>de</strong> hauptsächlich durch das Absuchen und Erfassen von Hamsterbauen<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen dokumentiert. Diese wur<strong>de</strong>n an geeigneten Habitatstrukturen im Gelän<strong>de</strong><br />

gesucht und in einer Karte abgetragen.<br />

Die Erfassung <strong>de</strong>r Hamsterbauten erfolgte an im Frühjahr 2012 sowie schwerpunktmäßig im August<br />

2012 unmittelbar nach <strong>de</strong>r Ernte und vor <strong>de</strong>m Grubbern <strong>de</strong>r Flächen, da zu diesem Zeitpunkt die Eingangslöcher<br />

zu <strong>de</strong>n Hamsterbauten am <strong>de</strong>utlichsten im Gelän<strong>de</strong> zu erkennen sind.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Beobachtungen wur<strong>de</strong>n im Faunenplan F 1 dokumentiert.<br />

4.3. Sonstige Arten<br />

Eine systematische Untersuchung weiterer Tier- o<strong>de</strong>r Pflanzenarten erfolgte nicht, jedoch wer<strong>de</strong>n<br />

Sichtbeobachtungen, die sich während <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>arbeiten ergeben haben, ebenfalls in <strong>de</strong>n beigefügten<br />

Artenlisten und Planunterlagen dokumentiert und fließen in die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

ein.<br />

5 Ergebnisse <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>untersuchungen<br />

5.1. Vögel<br />

Bei <strong>de</strong>n Untersuchungen wur<strong>de</strong> mit insgesamt 12 Brutvögeln ein relativ geringes Artenspektrum festgestellt.<br />

Die nachgewiesenen Arten können <strong>de</strong>n Artenlisten im Anhang dieser Ausführungen sowie in<br />

<strong>de</strong>r Faunenkarte F1 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die meisten Brutvögel kommen am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ackerflächen im Bereich <strong>de</strong>r Hausgärten vor. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich dabei ausschließlich um Vertreter aus <strong>de</strong>r Klasse <strong>de</strong>r Sperlingsvögel (Passeriformes) und im<br />

engeren Sinne <strong>de</strong>r Singvögel (Passeri), von <strong>de</strong>nen mit <strong>de</strong>m Bluthänfling, <strong>de</strong>m Girlitz sowie <strong>de</strong>m Grünund<br />

<strong>de</strong>m Buchfink die Vertreter aus <strong>de</strong>r Familie <strong>de</strong>r Finken am häufigsten vertreten sind. Neben geschlossenen<br />

Wäl<strong>de</strong>rn sind Finken sehr häufig an Parklandschaften mit lockerem Baum –und Gebüschbestand<br />

angepasst, so dass sie in Parks und Gärten geeignete Lebensräume vorfin<strong>de</strong>n.<br />

Gleiches gilt für die Vertreter <strong>de</strong>r Meisen wie die Blau- und Kohlmeise, <strong>de</strong>r Grasmückenartigen, die mit<br />

<strong>de</strong>r Mönchsgrasmücke und <strong>de</strong>m Zilpzalp vorkommen sowie <strong>de</strong>m Hausrotschwanz aus <strong>de</strong>r Familie <strong>de</strong>r<br />

Fliegenschnäpper. Diese Arten haben sich an die Biotopstrukturen im Umfeld von menschlichen Siedlungen<br />

angepasst und sind kommen häufig in Gärten, öffentlichen Grünanlagen, straßenbegleiten<strong>de</strong>n<br />

Gehölzen und Parks vor. Auch die Amsel aus <strong>de</strong>r Familie <strong>de</strong>r Drosseln zählt zu <strong>de</strong>n häufigen Arten<br />

dieser Strukturen. Bei allen Arten ist davon auszugehen, dass sie als Brutvögel in <strong>de</strong>n Gärten am<br />

Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes sowie in <strong>de</strong>n Gehölzen am Landwehrgraben vorkommen.<br />

Eine typische Art <strong>de</strong>r Kulturlandschaft, die jedoch stärker an offene Flächen gebun<strong>de</strong>n ist, ist die<br />

Bachstelze. Diese stellt die einzige Art dar, die im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen nachgewiesen wur<strong>de</strong>. Sie<br />

fin<strong>de</strong>t ihre Nahrung in Äckern und Wei<strong>de</strong>n, entlang von Wirtschaftswegen sowie in offenen Brach- und<br />

Ru<strong>de</strong>ralflächen. Auch für ihre Nester, die sie in Mauernischen, in Dächern und Gebälk, an Kletterpflanzen<br />

o<strong>de</strong>r in Holz- und Reisighaufen anlegt, fin<strong>de</strong>t sich im Siedlungsbereich gute Standorte. Die<br />

Sichtbeobachtung im Bereich <strong>de</strong>r Ackerflächen dokumentiert somit das Nahrungshabitat <strong>de</strong>r Art.<br />

Die Familie <strong>de</strong>r Rabenvögel beherbergt die größten Arten aus <strong>de</strong>r Klasse <strong>de</strong>r Singvögel. Im Gebiet<br />

konnte die Rabenkrähe beobachtet wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Untersuchungsraum jedoch nur als Nahrungsgast<br />

nutzt.<br />

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Seite 7<br />

Im Untersuchungsraum sind im Hinblick auf ihren Schutzstatus und ihre Bestandssituation vor allem<br />

die <strong>de</strong>r Bluthänfling und Girlitz hervorzuheben. Bei<strong>de</strong> Arten stehen auf <strong>de</strong>r Roten Liste Hessens auf<br />

<strong>de</strong>r Vorwarnliste. Sie sind in Bezug auf ihren Erhaltungszustand in Hessen mit "gelb" (ungünstigschlecht)<br />

eingestuft (vgl. Staatl. Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 2009)<br />

und befin<strong>de</strong>n sich im Einflussbereich <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes.<br />

Seitens <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Main-Kinzig-Kreises wur<strong>de</strong> beson<strong>de</strong>rs auf das mögliche<br />

Vorkommen <strong>de</strong>r Feldlerche hingewiesen. Diese Art konnte während <strong>de</strong>r faunistischen Erhebungen<br />

jedoch nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zusammenfassend kann das Untersuchungsgebiet in Bezug auf die Avifauna als relativ artenarm<br />

eingestuft wer<strong>de</strong>n. Dies ist hauptsächlich auf die von <strong>de</strong>r Bebauung vollständig umgebene Lage zurückzuführen.<br />

Bei <strong>de</strong>n vorkommen<strong>de</strong>n Arten han<strong>de</strong>lt es sich daher vornehmlich um Vertreter <strong>de</strong>r Siedlungen,<br />

Gärten und Parks, die an solche anthropogen stark überprägte Standorte angepasst sind.<br />

5.2. Feldhamster<br />

Die lössreichen Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Wetterau bieten <strong>de</strong>m Feldhamster grundsätzlich gute Habitatbedingungen,<br />

so sie relativ großflächig von dieser bis vor kurzem noch von <strong>de</strong>r Ausrottung bedrohten Art<br />

besie<strong>de</strong>lt wird. Im weiteren Umfeld <strong>de</strong>s Planungsraumes fin<strong>de</strong>n sich daher noch Hamstervorkommen<br />

mit hessenweiter Be<strong>de</strong>utung, unter an<strong>de</strong>rem die Population "Main-Kinzig" südlich von Nid<strong>de</strong>rau sowie<br />

die Population „Hel<strong>de</strong>nbergen“ westlich <strong>de</strong>s geplanten Baugebietes. Dabei sind Teilflächen <strong>de</strong>r Population<br />

„Main-Kinzig“ mit einem günstigen Erhaltungszustand verzeichnet, wie nachfolgen<strong>de</strong> Abbildung<br />

zeigt (Quelle: Karte über die Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters in Hessen, HMULV 2005).<br />

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Abbildung 1: Verbreitung <strong>de</strong>s Feldhamsters in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Planungsraumes<br />

(HMULV 2005)<br />

Im direkten Untersuchungsraum wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Aktivitätsphase 2012 allerdings keine Feldhamsterbaue<br />

festgestellt. Somit kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass ein Vorkommen <strong>de</strong>r Art nicht gegeben ist.<br />

Dies entspricht, insbeson<strong>de</strong>re aufgrund <strong>de</strong>r isolierten Lage <strong>de</strong>s Gebietes, <strong>de</strong>m zu erwarten<strong>de</strong>n Ergebnis.<br />

5.3. Sonstige Arten<br />

Während <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>arbeiten wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n offenen Ackerflächen ein Feldhase beobachtet. Weitere<br />

Vertreter aus <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Säugetiere wur<strong>de</strong>n nicht festgestellt.<br />

In <strong>de</strong>r am Landwehrgraben vorkommen<strong>de</strong>n Salwei<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> ein Bestand <strong>de</strong>s Moschusbocks (Aromia<br />

moschata) festgestellt. Dieser bevorzugt Hartholz- und Weichholzauen mit hohem Anteil toter Bäume.<br />

Der zunehmen<strong>de</strong> Rückgang solcher Lebensräume, hat sich auf die Bestandssituation dieser Art ausgewirkt,<br />

so dass sie nach BNatSchG als „beson<strong>de</strong>rs geschützt“ eingestuft ist.<br />

Floristisch ist das Vorkommen <strong>de</strong>r Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) hervorzuheben. Sie besie<strong>de</strong>lt<br />

eine kleine Fläche im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens. Die Art ist nach BNatSchG ebenfalls als „beson<strong>de</strong>rs<br />

geschützt“ eingestuft.<br />

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6 Relevanzprüfung<br />

6.1. Methodik<br />

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hat grundsätzlich das Ziel, für die im Gebiet nachgewiesenen<br />

Arten, bei <strong>de</strong>nen nach <strong>de</strong>r BArtSchV eine Einstufung in „beson<strong>de</strong>rs“ o<strong>de</strong>r „streng“ geschützt<br />

erfolgt ist, zu überprüfen, ob ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG erfüllt ist. Dabei ist neben<br />

einer Analyse <strong>de</strong>r Wirkfaktoren und <strong>de</strong>ren Einwirkung auf eine Spezies unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

artspezifischen Empfindlichkeiten auch die Bestandssituation <strong>de</strong>r Art mit einzubeziehen. Die Prüfung<br />

erfolgt mittels <strong>de</strong>s im „Leitfa<strong>de</strong>ns für die artenschutzrechtlichen Prüfung in Hessen“ vorgeschlagenen<br />

Datenbogens.<br />

Bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Artenliste im Anhang dieses Gutachtens wird jedoch <strong>de</strong>utlich, dass alle im<br />

Gebiet nachgewiesenen Vogelarten nach <strong>de</strong>m BNatSchG als "streng" o<strong>de</strong>r "beson<strong>de</strong>rs geschützt"<br />

eingestuft sind. Für die meisten dieser Arten ist jedoch noch von stabilen Populationen in Hessen<br />

auszugehen. Es kann daher unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bestandssituation in <strong>de</strong>r Regel nicht von einer<br />

verbotstatbeständlichen Betroffenheit durch <strong>de</strong>n Eingriff ausgegangen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Bestand<br />

noch als „günstig“ eingestuft wer<strong>de</strong>n kann. Erst bei einer unzureichen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ungünstigen Bestandssituation<br />

ist das Vorhaben im Hinblick auf mögliche Verbotstatbestän<strong>de</strong> zu überprüfen, da die Population<br />

nachhaltig beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Als Anhaltspunkt zur Beurteilung <strong>de</strong>r Populationsgröße und <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Avifauna<br />

wur<strong>de</strong> die von <strong>de</strong>r "Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland – Institut<br />

für angewandte Vogelkun<strong>de</strong>" erstellte Bewertung aller hessischen Vogelarten verwen<strong>de</strong>t. Diese ist<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s in zweiter Fassung vorliegen<strong>de</strong>n Leitfa<strong>de</strong>ns für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

(HMULV 2011). In <strong>de</strong>r Beurteilung zur Populationsgröße wer<strong>de</strong>n mehrere Parameter betrachtet, aus<br />

<strong>de</strong>nen eine Gesamtbewertung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s je Art abgeleitet wur<strong>de</strong>. Die Darstellung erfolgte<br />

in Form einer Ampelbewertung ("Rot-Gelb-Grün"). Eine ausführliche Art-für-Art-Prüfung mit Hilfe<br />

<strong>de</strong>s Datenbogens für die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgte lediglich bei jenen Arten, <strong>de</strong>ren Erhaltungszustand<br />

mit "Rot" (ungünstig – schlecht) und "Gelb" (ungünstig – unzureichend) eingestuft wur<strong>de</strong>.<br />

Bei Vogelarten mit <strong>de</strong>m Erhaltungszustand „Grün“ („gut“) ist eine vereinfachte Prüfung in tabellarischer<br />

Form ausreichend. Diese Vorgehensweise <strong>de</strong>ckt sich mit <strong>de</strong>n in oben genannten Leitfa<strong>de</strong>n vorgeschlagener<br />

Methodik.<br />

Bei allen an<strong>de</strong>ren Artengruppen erfolgt eine ausführliche Art-für-Art-Prüfung bei allen Arten, die nach<br />

BNatSchG als „beson<strong>de</strong>rs“ o<strong>de</strong>r „streng“ geschützt eingestuft wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Relevanzprüfung sind in <strong>de</strong>n Artenlisten im Anhang dieser Ausführungen aufgeführt<br />

und wer<strong>de</strong>n im folgen<strong>de</strong>n Abschnitt näher erläutert.<br />

6.2. Ergebnisse<br />

In vorangegangenen Abschnitt wur<strong>de</strong>n die Kriterien zur Relevanzprüfung für die im Gebiet ansässigen<br />

Brutvögel sowie <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Artengruppen dargelegt. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse erläutert<br />

und die relevanten Arten aufgeführt. Je<strong>de</strong> relevante Art wird in einem Datenbogen <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung unterzogen. Die Datenbögen können <strong>de</strong>m Anhang 1 dieser Ausführungen entnommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>m ornithologischen Arteninventar wur<strong>de</strong>n generell jene Brutvögel als relevant eingestuft, <strong>de</strong>ren<br />

Erhaltungszustand gemäß <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Staatlichen Vogelschutzwarte von Hessen,<br />

Rheinland-Pfalz und Saarland (September 2008) als "ungünstig – schlecht" (rot) und "ungünstig –<br />

unzureichend" (gelb) eingestuft wur<strong>de</strong> und die im unmittelbaren Einflussbereich <strong>de</strong>s geplanten Bau-<br />

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gebietes nachgewiesen wur<strong>de</strong>n. Dazu zählt das angrenzen<strong>de</strong> Offenland sowie die benachbarten Hecken-<br />

und Gebüschstrukturen. Dies gilt für folgen<strong>de</strong> im Gebiet nachgewiesene Arten:<br />

<br />

<br />

Bluthänfling<br />

Girlitz<br />

In Bezug auf das Arteninventar von Käfern wird zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

<br />

Moschusbock<br />

einer ausführlichen Art-für-Art-Prüfung unterzogen.<br />

Schließlich wird aus <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Flora die<br />

<br />

Sumpfschwertlilie<br />

genauer betrachtet.<br />

Für die genannten Arten ist vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s ungünstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s in Hessen zu<br />

prüfen, ob infolge <strong>de</strong>r Planungen eine negative Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Populationsgröße zu erwarten ist.<br />

Diese Bewertung erfolgt mit Hilfe <strong>de</strong>s Musterbogens für die artenschutzrechtliche Prüfung (HMULF<br />

2009), <strong>de</strong>r in Anhang 1 eingesehen wer<strong>de</strong>n kann. Die in <strong>de</strong>n Datenbögen vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von Verbotstatbestän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zur Verbesserung <strong>de</strong>r Habitatqualität wur<strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r Tabelle in Anhang 2 zusammenfassend dargestellt. Generell als nicht relevant wur<strong>de</strong>n die Nahrungsgäste<br />

eingestuft.<br />

Für alle weiteren Arten wird eine vereinfachte Prüfung durchgeführt, die <strong>de</strong>m Anhang 3 dieses Gutachtens<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

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7 Zusammenfassen<strong>de</strong> Beurteilung <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausweisung eines Baugebietes auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Nid<strong>de</strong>rau<br />

erfolgte die Untersuchung <strong>de</strong>r Avifauna sowie <strong>de</strong>r Feldhamsterpopulation.<br />

Die Artenvielfalt im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna ist als relativ gering einzustufen.<br />

Dies ist vor allem auf die isolierte Lage <strong>de</strong>s Gebietes mitten im Siedlungsraum zurückzuführen. Die<br />

meisten Arten besie<strong>de</strong>ln die an das Gebiet angrenzen<strong>de</strong> Gärten sowie die Gehölzstrukturen am<br />

Landwehrgraben, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Raum im Sü<strong>de</strong>n begrenzt.<br />

Feldhamster wur<strong>de</strong>n im Beobachtungsjahr 2012 nicht festgestellt. Dafür wur<strong>de</strong> jedoch im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Landwehrgrabens <strong>de</strong>r Moschusbock festgestellt, eine Käferart, die in Hart- und Weichholzauen typisch<br />

ist. Sie ist im BNatSchG als „beson<strong>de</strong>rs geschützt“ verzeichnet. Im Landwehrgraben wur<strong>de</strong> mit<br />

<strong>de</strong>r Sumpfschwertlilie eine weitere „beson<strong>de</strong>rs geschützte“ Art nachgewiesen.<br />

Alle Arten wur<strong>de</strong>n im Hinblick auf ihren Erhaltungszustand gemäß <strong>de</strong>r durch die staatliche Vogelschutzwarte<br />

für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland erstellten Bewertung aller hessischen Vogelarten<br />

nach <strong>de</strong>m Ampelschema eingeordnet. Mit "rot" (Erhaltungszustand ungünstig – schlecht) eingestufte<br />

Arten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Zwei Arten sind mit "gelb" (Erhaltungszustand<br />

ungünstig – unzureichend) eingestuft.<br />

Dem Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung (HMULV 2011) entsprechend wur<strong>de</strong>n die mit<br />

"gelb" eingestuften Vogelarten einer genaueren Betrachtung im Hinblick auf die Erfüllung möglicher<br />

Verbotstatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG unterzogen. Dies traf für <strong>de</strong>n Girlitz und <strong>de</strong>n Bluthänfling zu.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Moschusbock und die Sumpfschwertlilie auf mögliche Verbotstatbestän<strong>de</strong><br />

hin untersucht. Diese Arten wur<strong>de</strong>n im Rahmen von Datenbögen bearbeitet und dieser Ausarbeitung<br />

als Anhang angefügt (Anhang 1).<br />

Durch die Festlegung von Maßnahmen (vgl. Anhang 2) konnte insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Moschusbock<br />

und die Sumpfschwertlilie eine Beeinträchtigung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, so dass die Erfüllung von Verbotstatbestän<strong>de</strong>n<br />

gem. § 44 BNatSchG nicht zu erwarten ist.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch die Bebauung <strong>de</strong>s Gebietes für das ansässige<br />

Arteninventar keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind. Mögliche Beeinträchtigungen können<br />

durch geeignete Maßnahmen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Ein Verbotstatbestand nach § 44 BNSchG wird bei<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen nicht berührt.<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Geographin Iris Schir<strong>de</strong>wan<br />

Aufgestellt:<br />

Anerkannt:<br />

Erlensee, 22.02.2013 Nid<strong>de</strong>rau, <strong>de</strong>n ..............................................<br />

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8 Literaturliste<br />

BAUER, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (Hrsg.) (1993): Das Kompendium <strong>de</strong>r Vögel Mitteleuropas. Nonpasseriformes<br />

– Nichtsperlingsvögel. 2. Auflage, AULA-Verlag Wiebelsheim.<br />

BAUER, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (Hrsg.) (1993): Das Kompendium <strong>de</strong>r Vögel Mitteleuropas. Passeriformes<br />

– Sperlingsvögel. 1. Auflage, AULAVerlag Wiebelsheim.<br />

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2010): Feldhamster. Merkblatt Artenschutz 28. Augsburg.<br />

BEZZEL, E. (1996): BLV-Handbuch Vögel. 2. Auflage, München; Wien; Zürich.<br />

HMULV (2009): Leitfa<strong>de</strong>n für die Artenschutzrechtliche Prüfung Hessens.<br />

VSW (2009): Zum Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Brutvögel in Hessen.<br />

WEINHOLD U. & A. KAYSER (2006): Der Feldhamster. Die Neue Brehm-Bücherei, Bd. 625. Westarp<br />

Wissenschaften, Hohenwarsleben.<br />

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Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />

Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Allgemeine Angaben zur Art<br />

1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />

Bluthänfling (Carduelis cannabina)<br />

2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />

FFH-RL- Anh. IV – Art V RL Deutschland (2007)<br />

Europäische Vogelart V RL Hessen (2006)<br />

!! Sehr hohe Verantwortung, globale Population auf<br />

Europa konzentriert, 50 % <strong>de</strong>s Weltbestan<strong>de</strong>s in Europa, gleichzeitig<br />

ungünstiger Erhaltungszustand<br />

"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />

3 Erhaltungszustand<br />

Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />

schlecht<br />

GRÜN GELB ROT<br />

Europa (EU)<br />

(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />

Deutschland: kontinentale Region<br />

(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />

Hessen<br />

(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />

4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />

4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />

Lebensraumansprüche<br />

Habitat: Der Bluthänfling besie<strong>de</strong>lt Hei<strong>de</strong>- und Buschlandschaften, verwil<strong>de</strong>rte Grünflächen, Friedhöfen und Waldrän<strong>de</strong>r.<br />

Man fin<strong>de</strong>t ihn in <strong>de</strong>r heckenreichen Agrarlandschaft mit Ackerbau und extensiver Grünlandwirtschaft, Hei<strong>de</strong>- und Ödlandflächen,<br />

Weinbergen, Ru<strong>de</strong>ralflächen, Gärten und Parkanlagen, die an offene Flächen grenzen. Außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeit<br />

besucht er oft in Schwärmen Ödland, Ru<strong>de</strong>ralflächen und Stoppeläcker. Er lebt im Tiefland und nur selten in <strong>de</strong>n Talregionen<br />

von Berggebieten.<br />

Die Art benötigt sonnige, offene, mit Hecken, Sträuchern und jungen Na<strong>de</strong>lbäumen bewachsene Flächen mit kurzer, aber<br />

samentragen<strong>de</strong>r Krautschicht. Der Bluthänfling ist ein typischer Kulturlandvogel, <strong>de</strong>r stark an das Offenland gebun<strong>de</strong>n ist.<br />

Auf Bäumen o<strong>de</strong>r im Wald trifft man ihn praktisch nicht an. [BAUER et al. 1993, BEZZEL, 1996,<br />

http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />

Nahrung: Der Bluthänfling ist hauptsächlich eine körnerfressen<strong>de</strong> Art. Im Sommer wer<strong>de</strong>n zur Versorgung <strong>de</strong>r Nestlinge<br />

auch zum Teil kleine Insekten und Spinnen gefangen. Er nimmt Sämereien von Kräutern und Stau<strong>de</strong>n, z. B. Kreuzkraut,<br />

Ackersenf, Sternmire, Ampfer, Knöterich, Beifuß, Hahnenfußarten, Disteln, Klette, Wegerich, Skabiosen, Löwenzahn auf.<br />

Aufgrund seiner Schnabelform ist er beson<strong>de</strong>rs spezialisiert auf die Sämereien <strong>de</strong>r Ackerwildkräuter. Auch Baumsamen<br />

(z. B. Erle, Birke, Pappel, Koniferen) wer<strong>de</strong>n nicht verschmäht. [BAUER et al. 1993, BEZZEL 1996,<br />

http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />

Siedlungsdichte / Reviergröße / Flächenanspruch: Die Brut erfolgt gerne in kleinen losen Kolonien. Laut BAUER (1993)<br />

kommen an diesen Nistplätzen bis zu 59 Brutpaare auf eine Fläche von 0,6 ha vor. Die Großflächendichte (> 100 km²)<br />

beträgt zwischen 0,07 – 5,9 Brutpaare/km². Die Der Bluthänfling verhält sich über das Jahr wenig territorial. Während <strong>de</strong>r<br />

Brut zeigt er ein territoriales Verhalten nur in Bezug auf sein Nestumfeld, jedoch nicht in Bezug auf das Nahrungsgebiet,<br />

das meist gemeinsam genutzt wird. Daher erfolgt keine Begrenzung <strong>de</strong>r Population durch die Min<strong>de</strong>stgröße <strong>de</strong>r Territorien.<br />

[BAUER et al. 1993]<br />

Lebensweise<br />

Verhalten: Der Bluthänfling ist tagaktiv, auch während <strong>de</strong>s Zugs. Mit Tagesbeginn wird das Schlafnest zur Nahrungssuche<br />

verlassen, die Rückkehr erfolgt erst am Abend. Er sucht im Schwarm seine Umgebung nach Nahrung ab. Die Nahrungsaufnahme<br />

erfolgt am Bo<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r an Stau<strong>de</strong>n, wo die Samen aus <strong>de</strong>n Fruchtstän<strong>de</strong>n geschickt herausgeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch während <strong>de</strong>r Brut erfolgt Nahrungssuche gemeinsam mit an<strong>de</strong>ren brüten<strong>de</strong>n Adulti, da nur das Nestumfeld<br />

verteidigt wird. Dabei Entfernung vom Nest bis zu 1.000 m. Außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeit lebt <strong>de</strong>r Bluthänfling in großen<br />

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

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Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />

Schwärmen, oft vergesellschaftet mit an<strong>de</strong>ren Samenfressern. Innerhalb <strong>de</strong>r Kolonie meist sehr friedlich und verträglich.<br />

[BAUER et al. 1993, http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Bluthaenfling]<br />

Wan<strong>de</strong>rungen: Der Bluthänfling ist ein Kurz- o<strong>de</strong>r Mittelstreckenzieher, in West- bis Mitteleuropa auch Teilzieher, Zug<br />

erfolgt häufig nur in tiefere Lagen. Die Winterquartiere befin<strong>de</strong>n sich im gesamten Mittelmeergebiet und Nordafrika, Irak<br />

bis Persischer Golf. Zugbeginn ungenau, zunächst weites Umherstreifen ab En<strong>de</strong> Juli/Anfang August, Wegzug ab Mitte<br />

September mit Höhepunkt im Oktober, Ausklang im November. Wintervögel streifen nahrungssuchend oft weit umher.<br />

Heimzug ab Mitte Februar, Ankunft im Brutgebiet En<strong>de</strong> März bis April (Masse oft erst in <strong>de</strong>r 2. Aprilhälfte). Brut- und Geburtsorttreu.<br />

[BAUER et al 1993]<br />

Fortpflanzung / Lebenszyklus: Geschlechtsreife wird nach 10 Monaten erreicht, meinst monogame Saisonehe, Partnertreue<br />

im Folgejahr vereinzelt nachgewiesen. Ein bis zwei Bruten, selten auch Drittbrut nachgewiesen.<br />

Die Ankunft am Brutplatz erfolgt von März bis Anfang Mai, meist Mitte April. Nach Ankunft Paarbildung und Besetzung <strong>de</strong>r<br />

Nestterritorien. Legebeginn frühestens ab Anfang April, Hauptzeit in <strong>de</strong>r 1. und 2. Maihälfte, letztes Gelege bis Mitte August.<br />

Ablage von 4 – 8 Eiern, Brutdauer 10 – 14 Tage, Junge schlüpfen weitgehend synchron innerhalb von einem Tag.<br />

Nach Schlupf bis zu 10 Tage hu<strong>de</strong>rn, Junge verlassen das Nest nach 12 – 17 Tagen, noch 1 – 2 Wochen Weiterfüttern<br />

durch die Altvögel. Folgebruten oft an an<strong>de</strong>ren Stellen. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong> ab En<strong>de</strong> Juli bis Mitte August.<br />

[BAUER et al 1993]<br />

Wahl <strong>de</strong>s Nistplatzes / Nistplatztreue: Für <strong>de</strong>n Nistplatz wer<strong>de</strong>n gegen direkte Sonneneinstrahlung geschützte, jedoch<br />

einen guten Überblick geben<strong>de</strong> Standorte gewählt. Neststand ist in dichten Hecken und Büschen von Laub- und Na<strong>de</strong>lhölzern,<br />

in Halbsträuchern, Kletterpflanzen, jungen Na<strong>de</strong>lbäumen, Dornensträuchern, auch in Gräsern o<strong>de</strong>r Kräutern. Bau<br />

eines Napfnestes zwischen 2 – 3 m, max. 5 m über <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n, ausnahmsweise auch Bo<strong>de</strong>nnester. Bluthänflinge sind<br />

Brut- und Geburtsplatztreu, für je<strong>de</strong> Brut wird aber ein neues Nest gebaut, oft auch in <strong>de</strong>r gleichen Brutsaison.<br />

[BAUER et al. 1993, http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />

Artspezifische Empfindlichkeit: Der Bluthänfling brütet auch siedlungsnah, zum Beispiel in Wildgärten, Friedhöfen und<br />

Parks, was auf eine geringe Empfindlichkeit gegenüber menschlicher Annäherung und menschliche Bauwerke schließen<br />

lässt. Zu<strong>de</strong>m gilt die Art als wenig lärmempfindlich. [cdl.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong>/blob/images/C56513526_L20.pdf].<br />

Gefährdungsursachen: Nahrungsengpässe durch Intensivierung <strong>de</strong>r Landwirtschaft und verstärkter Düngung, Verlust<br />

wichtiger Nahrungshabitate durch Flurbereinigung, Umwandlung von Grün- in Ackerland und zunehmen<strong>de</strong>r Versiegelung<br />

<strong>de</strong>r Landschaft. Die hauptsächliche Gefährdung ergibt sich jedoch durch Herbizi<strong>de</strong>insatz, häufige Mahd o<strong>de</strong>r vollständiger<br />

Verlust von Ru<strong>de</strong>ralflächen und Ackerrandsreifen. [BAUER et al 1993]<br />

4.2 Verbreitung<br />

Das Verbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Bluthänflings umfasst die boreale, gemäßigte, mediterrane und Steppenzone <strong>de</strong>r West- und<br />

Zentralpaläarktis. Er brütet in Europa mit Ausnahme von Nordskandinavien und Island. In Nor<strong>de</strong>uropa und Osteuropa ist<br />

er ein Sommervogel und im Westen ein Jahresvogel. Des weiteren ist er ostwärts bis zum Ural, ferner in Vor<strong>de</strong>rasien<br />

und im westlichen Zentralasien zu fin<strong>de</strong>n. [BAUER et al 1993, http://tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Bluthaenfling]<br />

Bestand und Bestandsentwicklung<br />

Europa: Der europäische Gesamtbestand liegt zwischen 10 – 28 Mio. Brutpaare mit abnehmen<strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz. In Mitteleuropa<br />

brüten etwa 1 – 2 Mio. Brutpaare. Erhebliche Bestandsschwankungen in Abhängigkeit von Nahrungsangebot, Habitatverän<strong>de</strong>rung<br />

und Witterungsbedingungen. In mehreren Regionen in <strong>de</strong>n letzten Jahrzehnten starker Bestandsrückgang,<br />

meist infolge von Habitatverlust und zunehmen ungünstiger Nahrungssituation in strukturarmer Agrarlandschaft und<br />

durch Mo<strong>de</strong>rnisierung von Ortschaften und Stadtrandbereichen. Be<strong>de</strong>utsamer bestandslimitieren<strong>de</strong>r Faktor ist u. a. <strong>de</strong>r<br />

Verlust von Ackerwildkräutern in <strong>de</strong>r intensiv genutzten Agrarlandschaft. [BAUER et al. 1993]<br />

Deutschland: Der Bestand belief sich 1995 – 1999 zwischen 380.000 – 830.000 Brutpaaren mit Ten<strong>de</strong>nz zur Abnahme<br />

um 20 – 40 % [BAUER et al. 1993].<br />

Hessen: Der Bestand in Hessen beträgt <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Roten Liste (2006) zufolge mehr als 10.000 Brutpaare. Die<br />

Einstufung nach <strong>de</strong>m Rote-Listen-Schema erfolgt mit b3, somit ist eine starke Bestandsabnahme (> 20 %) zu beobachten,<br />

jedoch gilt die Art als nicht selten (< 600 Paare). [VSW (2009): Zum Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Brutvögel in Hessen]<br />

Vorhabensbezogene Angaben<br />

5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell:<br />

Beobachtung von Individuen am westlichen Rand <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes an einem schmalen Siedlungsstreifen<br />

zwischen <strong>de</strong>m Untersuchungsgebiet und <strong>de</strong>n westlich angrenzen<strong>de</strong>n Ackerflächen.<br />

6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG<br />

6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />

a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />

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Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />

o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />

Der Brutplatz <strong>de</strong>s Bluthänflings liegt außerhalb <strong>de</strong>s geplanten Bebauungsgebietes.<br />

Die Art brütet außerhalb von Offenland, son<strong>de</strong>rn im Bereich von Hecken und Gebüschen.<br />

Vermutlich befand sich die Brut im Bereich eines naturnahen Gartens.<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene<br />

Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein<br />

d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-<br />

Maßnahmen (CEF) gewährleistet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />

6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)<br />

a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Es ist nicht auzuschließen, dass <strong>de</strong>r Bluthänfling das geplante Baugebiet zur Nahrungsaufnahme<br />

frequentiert. Es ist jedoch aufgrund <strong>de</strong>r Mobilität <strong>de</strong>r Tiere nicht von einem<br />

Tögungsrisiko während <strong>de</strong>r Bauarbeiten o<strong>de</strong>r durch das Baugebiet auszugehen.<br />

b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />

d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />

Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />

e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />

Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />

Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />

6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Während <strong>de</strong>r Bauarbeiten entstehen optische und akustische Reize, jedoch ist davon<br />

auszugehen, dass die Art dadurch nicht gestört o<strong>de</strong>r vertrieben wird. Da die Tiere<br />

menschliche Aktivitäten grundsätzlich nicht mei<strong>de</strong>n, scheint die Art ein <strong>de</strong>utliche Störungstoleranz<br />

zu besitzen.<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen vollständig vermie<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Eine Gefährdung o<strong>de</strong>r Vertreibung von Individuen sowie eine Störung <strong>de</strong>r Brut ist nicht<br />

anzunehmen, so dass die lokale Population in vollem Umfang erhalten bleibt.<br />

Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />

6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />

(§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />

- 3 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />

zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />

d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />

o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />

(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />

Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />

Weiter unter Pkt. 7 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />

Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />

7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />

§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />

Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />

Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />

7.2 Prüfung von Alternativen<br />

Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />

Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />

(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />

7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />

a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />

b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />

c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />

d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />

e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />

f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />

Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />

- 4 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Bluthänfling<br />

Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />

Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />

8 Zusammenfassung<br />

Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n:<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />

FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Funktionsraum hinaus<br />

Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />

verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />

Gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rliche/s Funktionskontrolle/Monitoring und/o<strong>de</strong>r Risikomanagement für die oben dargestellten<br />

Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen verbindlich festgelegt<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />

tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7<br />

BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />

liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />

Abs. 1 FFH-RL<br />

sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

nicht erfüllt!<br />

- 5 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />

Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Allgemeine Angaben zur Art<br />

1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />

Girlitz (Serinus serinus)<br />

2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />

FFH-RL- Anh. IV – Art - RL Deutschland (2007)<br />

Europäische Vogelart V RL Hessen (2006)<br />

"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />

3 Erhaltungszustand<br />

Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />

schlecht<br />

GRÜN GELB ROT<br />

Europa (EU)<br />

(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />

Deutschland: kontinentale Region<br />

(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />

Hessen<br />

(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />

4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />

4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />

Lebensraumansprüche<br />

Habitat: Die bevorzugten Habitate <strong>de</strong>s Girlitzes sind offene o<strong>de</strong>r halboffene, mosaikartig geglie<strong>de</strong>rte Landschaften mit<br />

lockerem Baumbestand, Gebüschgruppen, freien Flächen mit niedriger Vegetation, aber auch vor allem im Sommer<br />

samentragen<strong>de</strong>r Stau<strong>de</strong>nschicht in flachen Regionen o<strong>de</strong>r Hanglagen. Dort fin<strong>de</strong>t er Versteckmöglichkeiten, hohe Singwarten<br />

und eine ausreichen<strong>de</strong> Nahrungsgrundlage. Er besie<strong>de</strong>lt aber auch Moore, Berglandschaften, Büsche und Dickichte<br />

an Flüssen und Bächen, die Randlagen verschie<strong>de</strong>nster Waldgesellschaften und das Innere lichter Wäl<strong>de</strong>r.<br />

Der Girlitz sie<strong>de</strong>lt in Mitteleuropa als Kulturfolger in kleinräumig und abwechslungsreich bewirtschafteten Siedlungsräumen.<br />

Er weist die größten Siedlungsdichten in Großstadtvororten und mehr ländlichen Siedlungen mit Gärten, Alleen,<br />

Parks, Friedhöfen, Baumschulen, Weinbaugebieten und Obstgärten auf, solange diese nicht überwiegend aus Niedrigstammkulturen<br />

bestehen. Auch Eisenbahnanlagen und Industriegelän<strong>de</strong> mit Lagerflächen können als Bruthabitate<br />

dienen. Seltener ist die Art in Dörfern mit rein ländlichem Charakter, o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nähe von Einzelhöfen zu fin<strong>de</strong>n. Randferne<br />

Waldzonen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel ebenso gemie<strong>de</strong>n wie Großstadtzentren und geschlossene Waldgebiete.<br />

[BAUER et al 1993, BEZZEL 1996]<br />

Nahrung: Der Girlitz ernährt sich überwiegend von Sämereien von Kräutern und Stau<strong>de</strong>n, z. B. Löwenzahn, Hirtentäschel,<br />

Knöterich, Goldrute, Ampfer, Buchweizen, verschie<strong>de</strong>ne Kreuzblütler, Wegerich, Miere, Brennnessel, Wegwarte,<br />

auch Thuja. Im Frühjahr nimmt er Knospen und Kätzchen, z.B. von Ulmen, Birken o<strong>de</strong>r Wei<strong>de</strong>n auf. Die Insektennahrung<br />

(z.B. Blattläuse) ist eher unbe<strong>de</strong>utend.<br />

[BAUER et al 1993]<br />

Siedlungsdichte / Reviergröße / Flächenanspruch: Zur Brutzeit verhält sich <strong>de</strong>r Girlitz territorial. Die Reviergrößen<br />

sind je nach Lebensraumbedingungen ungefähr zwischen 0,7 Hektar und 5 Hektar anzunehmen. Die Siedlungsdichte<br />

<strong>de</strong>s Girlitzes variiert selbst bei flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Verbreitung sehr stark. In bevorzugten Habitaten liegen die Mittelpunkte<br />

benachbarter Reviere durchschnittlich etwa 80 m auseinan<strong>de</strong>r; benachbarte Nester sind durchschnittlich etwa 25 bis<br />

75 m voneinan<strong>de</strong>r entfernt. Singflüge können über Strecken bis zu 500 m führen. Die Großflächendichte beträgt in Mitteleuropa<br />

zwischen 0,01 und 3,5 Brutpaar/100 km². Im Herbst geben die Tiere ihre Territorialität auf; es entstehen<br />

Schlafgemeinschaften von bis zu 150 Exemplaren.<br />

[BAUER et al 1993]<br />

Lebensweise<br />

Verhalten: Girlitze sind tagaktiv, auch während <strong>de</strong>s Zugs. Die Nahrungssuche erfolgt überwiegend am Bo<strong>de</strong>n auf vegetationsfreien<br />

Flächen, aber auch turnend an samentragen<strong>de</strong>n Stau<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r hoch in Bäumen. Der Gesang wird meist von<br />

hohen Warten, in Siedlungen z.B. von Fernsehantennen, aber auch in Singflügen mit auffällig langsamen, weit ausholen-<br />

- 1 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />

<strong>de</strong>n Flügelschlägen. Der Gesang scheint neben <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>s Reviers auch be<strong>de</strong>utend bei <strong>de</strong>r Partnerwahl zu sein.<br />

Girlitze sind sehr friedliche und verträgliche Vögel. Sehen sie Fressfein<strong>de</strong>, fliegen sie in <strong>de</strong>n Schutz von Büschen und<br />

Bäumen und stoßen einen Warnruf aus. Verpaarte Vögel suchen die Nahrung gemeinsam, das Männchen manchmal<br />

allein. Bei Streitigkeiten, vor allem um begehrtes Futter, Sitzplätze o<strong>de</strong>r Nistmaterial, beschränken sich die Rivalen auf<br />

gegenseitiges Drohen, wonach <strong>de</strong>r Unterlegene aufgibt.<br />

[BAUER et al 1993, BEZZEL 1996]<br />

Wan<strong>de</strong>rungen: Je nach Region sind Girlitze Kurzstreckenzieher, Teilzieher o<strong>de</strong>r Standvögel. Tiere in Ost- und Mitteleuropa<br />

bis zum Alpenrand ziehen in das hauptsächliche Überwinterungsgebiet im Mittelmeerraum und Westeuropa sowie<br />

am Nordrand Afrikas. Die Regelmäßigkeit und Menge von Überwintertern bzw. Ziehern oft witterungsabhängig, daher<br />

schwanken<strong>de</strong>s Zuggeschehen. Wegzug in Mitteleuropa ab Mitte – En<strong>de</strong> September, Gipfel Anfang – Mitte Oktober,<br />

Nachzügler noch bis En<strong>de</strong> November. Heimzug frühestens ab Mitte Februar, meist ab Mitte März, Höhepunkt <strong>de</strong>s Durchzugs<br />

Anfang April. Dauer bis En<strong>de</strong> April/Anfang Mai. Geburtsortstreue nachgewiesen, Neuansiedlungen erfolgen im Umkreis<br />

bis 95 km. [BAUER et al 1993]<br />

Fortpflanzung / Lebenszyklus: Geschlechtsreife wird im ersten Lebensjahr erreicht. Die Tiere verleben in <strong>de</strong>r Regel eine<br />

monogame Saisonehe. Die Paarbildung erfolgt vermutlich nach <strong>de</strong>r Revierbesetzung.<br />

Ankunft am Brutplatz En<strong>de</strong> Februar /Mitte März bis Anfang Mai. Späte Reviergründungen gelegentlich bei Erstbrütern o<strong>de</strong>r<br />

Altvögeln mit Nestverlusten. Legebeginn oft früh, wenn die Brut in immergrünen Rankpflanzen erfolgt, oft schon ab Mitte<br />

April bis En<strong>de</strong> Mai. Zweitbrut En<strong>de</strong> Juni bis Mitte Juli, späteste Nestlinge En<strong>de</strong> August. Ablage von 3 – 7 Eiern. Brutdauer<br />

11 – 14 Tage, Nestlingszeit 14 – 18 Tage, nach ca. 9 Tagen Selbständigkeit, nach ca. 14 Tagen Verlassen <strong>de</strong>s Brutreviers.<br />

In <strong>de</strong>r Regel 2 Jahresbruten; Anlage von Ersatzgelegen. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Brutperio<strong>de</strong> meist En<strong>de</strong> Juli /Anfang August.<br />

[BAUER et al 1993]<br />

Wahl <strong>de</strong>s Nistplatzes / Nistplatztreue: Der Neststand befin<strong>de</strong>t sich auf Bäumen und in Sträuchern o<strong>de</strong>r in Rankpflanzen<br />

mit Sichtschutz, im Siedlungsbereich häufig auf Koniferen in 1 – 12 m Bo<strong>de</strong>nhöhe. Das Napfnest ist ein kleiner Bau aus<br />

Gras, kleinen Wurzeln, Bast, Moos, mit Gespinsten verwoben. Die Mul<strong>de</strong> ist dick ausgepolstert mit Fe<strong>de</strong>rn, Haaren und<br />

Pflanzenwolle. Brutortstreue über mehrere Jahre nachgewiesen. Girlitze sind auch geburtsortstreu mit einer Streuung von<br />

90 km um <strong>de</strong>n Geburtsort. [BAUER et al 1993]<br />

Artspezifische Empfindlichkeit: Der Girlitz brütet auch siedlungsnah, zum Beispiel in Wildgärten, Friedhöfen und Parks,<br />

was auf eine geringe Empfindlichkeit gegenüber menschlicher Annäherung schließen lässt.<br />

Gefährdungsursachen: Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Landwirtschaft, Einsatz von Düngemittel und Biozi<strong>de</strong>n, Nutzung von<br />

Grünlandgebieten als Silageflächen, Reduktion <strong>de</strong>r floristischen Vielfalt, Entfernung von Saumbiotopen und Randstreifen,<br />

zunehmen<strong>de</strong> Sterilität im Siedlungsbereich sowie in Nutz- und Ziergärten.<br />

4.2 Verbreitung<br />

Brutvogel <strong>de</strong>r gemäßigten und mediterranen Zone. Die Verbreitung reicht von Nordafrika und Kontinentaleuropa einschließlich<br />

Kleinasien nordwärts bis an die Kanal- und Ostseeküste einschließlich Teile Dänemarks, <strong>de</strong>s südlichen<br />

Schwe<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>r baltischen Län<strong>de</strong>r, ostwärts bis Weißrussland und Ukraine bzw. Westküste <strong>de</strong>s Schwarzen Meeres.<br />

In Mitteleuropa verbreitet im Tiefland, ungleichmäßig in waldreichen Gebieten sowie im Bergland.<br />

[BAUER et al 1993, BEZZEL 1996]<br />

Bestand und Bestandsentwicklung<br />

Europa: Der europäische Gesamtbestand liegt zwischen 8,4 – 20 Mio. Brutpaaren mit stabilem Charakter und Ten<strong>de</strong>nz<br />

zur weiteren Ausbreitung. In Mitteleuropa brüten etwa 1,1 – 2 Mio. Brutpaare. Abwechselt meist rasche Expansionsphasen<br />

und Phasen <strong>de</strong>r Stagnation mit Stabilisierung <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> und Auffüllen kleinräumiger Verbreitungslücken. Derzeit<br />

noch anhalten<strong>de</strong> Zunahme und Ausbreitung in einigen Randbereichen <strong>de</strong>s Areals. Regional jedoch auch <strong>de</strong>utliche Bestandrückgänge<br />

und Arealverluste seit <strong>de</strong>n 1970er Jahren. Oft vor allem Stadtkernlagen betroffen. Erneute Rückgänge vor<br />

allem Folge <strong>de</strong>r Habitatverän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r –Beeinträchtigungen (zunehmen<strong>de</strong> Sterilität und Verdichtung <strong>de</strong>r Siedlungsräume.<br />

[BAUER et al. 1993]<br />

Deutschland: Der Bestand belief sich 1995 – 1999 zwischen 200.000 – 420.000 Brutpaaren mit gleichbleiben<strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz<br />

[BAUER et al. 1993].. -<br />

Hessen: Der Bestand in Hessen beträgt <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Roten Liste (2006) zufolge mehr als 10.000 Brutpaare. Die<br />

Einstufung nach <strong>de</strong>m Rote-Listen-Schema erfolgt mit b3, somit ist eine starke Bestandsabnahme (> 20 %) zu beobachten,<br />

jedoch gilt die Art als nicht selten (< 600 Paare). [VSW (2009): Zum Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Brutvögel in Hessen]<br />

Vorhabensbezogene Angaben<br />

5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell:<br />

Beobachtung <strong>de</strong>r Art im südlichen Untersuchungsgebiet im Bereich einer Gartenfläche bzw. <strong>de</strong>s Landwehrgrabens.<br />

6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG<br />

- 2 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />

6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />

a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />

o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />

Der Brutplatz <strong>de</strong>s Girlitzes befin<strong>de</strong>t sich außerhalb <strong>de</strong>s Bereiches, <strong>de</strong>r zur Bebauung<br />

vorgesehen ist, so dass eine Gefährdung <strong>de</strong>r Brutstätten nicht gegeben ist.<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene<br />

Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein<br />

d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-<br />

Maßnahmen (CEF) gewährleistet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />

6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)<br />

a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Eine Verletzung o<strong>de</strong>r Tötung von Individuen kann durch <strong>de</strong>n Siedlungsbau "Neue Mitte"<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, da die Tiere nicht in <strong>de</strong>n Eingriffsbereich kommen o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

ihrer Mobilität nicht gefähr<strong>de</strong>t sind.<br />

b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />

d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />

Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />

e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />

Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />

Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />

6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Die Wirkfaktoren während <strong>de</strong>r Bauzeit betreffen überwiegend akustische und optische<br />

Reize. Da die Beobachtung <strong>de</strong>s Girlitzes jedoch am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Eingriffsbereiches erfolgte,<br />

ist eine Störung <strong>de</strong>r Art nicht zu erwarten. Zu<strong>de</strong>m mei<strong>de</strong>n die Tiere jedoch die<br />

Nähe von menschlichen Siedlungen und <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>n Wirkfaktoren nicht, so<br />

dass eine erhebliche Störung nicht anzunehmen ist.<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen vollständig vermie<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Eine Gefährdung o<strong>de</strong>r Vertreibung von Individuen sowie eine Störung <strong>de</strong>r Brut ist nicht<br />

anzunehmen, so dass die lokale Population in vollem Umfang erhalten bleibt.<br />

Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />

- 3 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />

6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />

(§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />

zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />

d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />

o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />

(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />

Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />

Weiter unter Pkt. 7 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />

Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />

7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />

§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />

Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />

Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />

7.2 Prüfung von Alternativen<br />

Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />

Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />

(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />

7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />

a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />

b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />

c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />

d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />

e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />

f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

- 4 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Girlitz<br />

g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />

Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />

Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />

Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />

8 Zusammenfassung<br />

Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n:<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />

FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Funktionsraum hinaus<br />

Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />

verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />

Gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rliche/s Funktionskontrolle/Monitoring und/o<strong>de</strong>r Risikomanagement für die oben dargestellten<br />

Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen verbindlich festgelegt<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />

tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7<br />

BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />

liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />

Abs. 1 FFH-RL<br />

sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

nicht erfüllt!<br />

- 5 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />

Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Allgemeine Angaben zur Art<br />

1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />

Moschusbock (Aromia moschata)<br />

2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />

FFH-RL- Anh. IV – Art k.A. RL Deutschland (2007)<br />

Europäische Vogelart k.A. RL Hessen (2006)<br />

"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />

3 Erhaltungszustand<br />

Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />

schlecht<br />

GRÜN GELB ROT<br />

Europa (EU)<br />

(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />

Deutschland: kontinentale Region<br />

(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />

Hessen<br />

(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />

4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />

4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />

Lebensraumansprüche<br />

Habitat: Der Moschuskäfer aus <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Bockkäfer besie<strong>de</strong>lt bevorzugt Habitate mit einem hohen Bestand an<br />

Weichhölzern, wie Auewäl<strong>de</strong>r, Erlenbrüche und an<strong>de</strong>re feuchte Gehölzbiotope. Die holzbewohnen<strong>de</strong>n Larven <strong>de</strong>s Moschusbocks<br />

ernähren sich bevorzugt vom Holz von Wei<strong>de</strong>n, aber auch von an<strong>de</strong>ren Weichhölzern wie Pappeln o<strong>de</strong>r<br />

Erlen. Die Besiedlung erfolgt häufig auf älteren, bereits anbrüchigen Bäumen. Beson<strong>de</strong>rs gute Lebensbedingungen<br />

fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Käfer in Kopfwei<strong>de</strong>nbestän<strong>de</strong>n. Die Imagines besie<strong>de</strong>ln neben Weichholzauen auch Wäl<strong>de</strong>r, Gärten und<br />

Parks, bevorzugt auf Gehölzen mit großen Blüten (z.B. Holun<strong>de</strong>r). [http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Moschusbock]<br />

Nahrung: Wichtigste Nahrungsquellen für die Larven stellen Weichhölzer dar (siehe oben). Ausgewachsene Moschusböcke<br />

ernähren sich von Pollen und ausfließen<strong>de</strong>n Säften von Bäumen.<br />

Lebensweise<br />

Verhalten: Die Larven leben im Holz xylobiont im Holz von Weichholzauen. Die Imagines befin<strong>de</strong>n sich gerne auf großen<br />

Blüten von Bäumen, Sträuchern o<strong>de</strong>r Blumen. Da sie aufgrund ihrer Größe eher schwerfällige Flieger sind, bleiben<br />

sie meist auf ihren Nahrungshabitaten. Sie leben im Sommer nur ca. 6 – 8 Wochen.<br />

Fortpflanzung / Lebenszyklus: Die Geschlechtsreife erreichen die Moschusböcke mit <strong>de</strong>m Schlupf aus <strong>de</strong>r Puppenwiege.<br />

Die Paarungszeit erstreckt sich über <strong>de</strong>n Sommer und beginnt meist schon im Juni. Nach <strong>de</strong>r Paarung legt das Weibchen<br />

ihre Eier in Totholz, vorzugsweise in morsches Holz von Wei<strong>de</strong>n, Pappeln o<strong>de</strong>r Erlen. Die geschlüpften Larven ernähren<br />

sich hier von Totholz. Die Entwicklung zur Imago erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Am<br />

En<strong>de</strong> ihrer Entwicklung verpuppen sie sich in einer Puppenwiege. Der fertige Käfer schlüpft meist ab Juni. Die Lebenserwartung<br />

<strong>de</strong>r fertigen Käfer liegt bei sechs bis acht Wochen. [http://www.tierdoku.com/in<strong>de</strong>x.php?title=Moschusbock]<br />

Gefährdungsursachen: Aufgrund <strong>de</strong>s Rückgangs von Feuchthabitaten hat sich <strong>de</strong>r Lebensraum <strong>de</strong>s Käfers stark eingeschränkt.<br />

Auch die Pflege und Bewirtschaftung von Kopfwei<strong>de</strong>n erfolgt kaum noch, da die Korbflechterei im Rückzug<br />

begriffen ist. Diese Einschränkungen <strong>de</strong>r Habitate machen auch <strong>de</strong>m Moschusbock zu schaffen, so dass insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>r Lebensräume von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist.<br />

4.2 Verbreitung<br />

Das natürliche Verbreitungsgebiet <strong>de</strong>s Moschusbockes erstreckt sich über weite Teile Europas, Kleinasiens<br />

und das gemäßigte Zentralasien. Im Osten Europas erstreckt sich das Verbreitungsgebiet über <strong>de</strong>n Kaukasus<br />

bis weit ins westliche Sibirien. In Höhenlagen sind sie bis in Höhen von 2.000 Metern anzutreffen.<br />

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Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />

Bestand und Bestandsentwicklung<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s starken Rückgangs von Auwäl<strong>de</strong>rn und ähnlichen Habitaten ist <strong>de</strong>r Moschusbock heute relativ selten gewor<strong>de</strong>n.<br />

Die Bun<strong>de</strong>sartenschutzverordnung (BArtSchV) und das Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (BNatSchG) stellen <strong>de</strong>n<br />

Käfer unter beson<strong>de</strong>rem Schutz.<br />

Vorhabensbezogene Angaben<br />

5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell:<br />

Ein Bestand <strong>de</strong>s Moschusbocks wur<strong>de</strong> an einer Salwei<strong>de</strong> am Landwehrgraben festgestellt.<br />

6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 44 BNatSchG<br />

6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />

a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />

o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />

Grundsätzlich ist nicht zu erwarten, dass im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltung <strong>de</strong>r Gehölzbestand<br />

am Landwehrgraben entfernt wird, daher ist <strong>de</strong>rzeit nicht von einem Lebensraumverlust<br />

auszugehen.<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

V-02: Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgraben.<br />

Der Bestand an standortgerechten Gehölzen ist im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens weitgehend<br />

zu erhalten. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Salwei<strong>de</strong>, die im Plan verzeichnet ist<br />

und auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Moschusbock nachgewiesen wur<strong>de</strong>. Die bereits abgestorbenen Gehölze<br />

sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus können die Habitatstrukturen für <strong>de</strong>n Moschusbock durch die Anpflanzung<br />

weitere Gehölze verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

FCS-01: Anpflanzung von Wei<strong>de</strong>ngehölze am Landwehrgraben<br />

Am Landwehrgraben sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahmen eine Anpflanzung<br />

von Wei<strong>de</strong>ngehölzen, und zwar im engeren Sinne von Strauchwei<strong>de</strong>n (Salix viminalis,<br />

Salix fragilis, o.ä.) erfolgen.<br />

c) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene<br />

Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) gewahrt? ja nein<br />

d) Wenn Nein - kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichs-<br />

Maßnahmen (CEF) gewährleistet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />

6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG)<br />

a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Sofern <strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgrabe gewährleistet ist, kann eine Verletzung<br />

o<strong>de</strong>r Tötung von Individuen kann durch <strong>de</strong>n Siedlungsbau "Neue Mitte" ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />

V-02: Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgraben.<br />

Der Bestand an standortgerechten Gehölzen ist im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens weitgehend<br />

zu erhalten. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Salwei<strong>de</strong>, die im Plan verzeichnet ist<br />

und auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Moschusbock nachgewiesen wur<strong>de</strong>. Die bereits abgestorbenen Gehölze<br />

sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />

- 2 -


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Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />

d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />

Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />

e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />

Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />

Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />

6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Die Wirkfaktoren während <strong>de</strong>r Bauzeit betreffen überwiegend akustische und optische<br />

Reize. Eine Störung <strong>de</strong>s Moschusbocks ist nicht anzunehmen.<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wird eine erhebliche Störung durch Maßnahmen vollständig vermie<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Eine Gefährdung o<strong>de</strong>r Vertreibung von Individuen sowie eine Störung <strong>de</strong>r Brut ist nicht<br />

anzunehmen, so dass die lokale Population in vollem Umfang erhalten bleibt.<br />

Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />

6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />

(§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />

zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />

d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />

o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />

(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />

Wenn JA – Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />

Weiter unter Pkt. 7 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />

Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />

7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />

§ 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 - Datenbogen Moschusbock<br />

Liegt ein Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />

Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />

7.2 Prüfung von Alternativen<br />

Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />

Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />

(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />

7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />

a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />

b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />

c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />

d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />

e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />

f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />

Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />

Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />

Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />

8 Zusammenfassung<br />

Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n:<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />

FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Funktionsraum hinaus<br />

Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />

verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />

Gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rliche/s Funktionskontrolle/Monitoring und/o<strong>de</strong>r Risikomanagement für die oben dargestellten<br />

Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen verbindlich festgelegt<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />

tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7<br />

BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />

liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />

Abs. 1 FFH-RL<br />

sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

nicht erfüllt!<br />

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />

Datenbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Allgemeine Angaben zur Art<br />

1 Durch das Vorhaben betroffene Art<br />

Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus)<br />

2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen<br />

FFH-RL- Anh. IV – Art - RL Deutschland<br />

Europäische Vogelart - RL Hessen<br />

"beson<strong>de</strong>rs geschützt“ (BNatSchG) - ggf. RL regional<br />

3 Erhaltungszustand<br />

Bewertung nach Ampel-Schema günstig ungünstig- ungünstigunzureichend<br />

schlecht<br />

GRÜN GELB ROT<br />

Europa (EU)<br />

(http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />

Deutschland: kontinentale Region<br />

(http://www.bfn.<strong>de</strong>/0316_bewertung_arten.html)<br />

Hessen<br />

(HMLUV 2009: Leitfa<strong>de</strong>n für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen)<br />

4 Charakterisierung <strong>de</strong>r betroffenen Art<br />

4.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen<br />

Lebensraumansprüche<br />

Habitat: Die Sumpf-Schwertlilie ist eine Wasser- und Sumpfpflanze, die an Ufern und in <strong>de</strong>n Verlandungszonen stehen<strong>de</strong>r<br />

und fließen<strong>de</strong>r Gewässer, an Gräben, in Röhrichten, Großseggenrie<strong>de</strong>n, in Nie<strong>de</strong>rmooren und in Bruch- und Sumpfwäl<strong>de</strong>rn<br />

zu fin<strong>de</strong>n ist. Als Standort bevorzugt sie einen sonnigen bis lichtschattigen Platz, auf nassen bis feuchten, humosen,<br />

meist basen- und nährstoffreichen Lehmbö<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs gut ge<strong>de</strong>iht sie direkt im Wasser bis zu 20 cm - verträgt<br />

durchaus aber auch bis zu 40 cm Tiefe, bei <strong>de</strong>r sie aber nicht so viel blüht.<br />

[http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Sumpf-Schwertlilie, Sebald et al. 1998]<br />

Fortpflanzung / Lebenszyklus: Die ausdauern<strong>de</strong> Pflanze blüht von Mai bis Juni. Die Blütenblätter verengen sich im<br />

Inneren <strong>de</strong>r Blüte zu einer Röhre, an <strong>de</strong>ren En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nektar freigegeben wird. Schwertlilien wer<strong>de</strong>n daher meist von langrüssligen<br />

Insekten wie Hummeln o<strong>de</strong>r großen Schwebefliegen besucht. Nach <strong>de</strong>r Bestäubung beim Verlassen <strong>de</strong>r Blüte<br />

klappt <strong>de</strong>r Narbenlappen hoch und verhin<strong>de</strong>rt so eine Eigenbestäubung. Die Samen sind schwimmfähig und können einige<br />

Jahre im Wasser o<strong>de</strong>r Schlamm überdauern. Die vegetative Verbreitung <strong>de</strong>r Pflanzen erfolgt durch starke, verzweigte,<br />

stellenweise verdickte Rhizome mit blühen<strong>de</strong>n und nichtblühen<strong>de</strong>n Trieben.<br />

[http://www.natur-lexikon.com/Texte/MZ/002/00160-Sumpfschwertlilie/MZ00160-Sumpfschwertlilie.html]<br />

Gefährdungsursachen: Die Pflanze ist noch relativ weit verbreitet und kaum gefähr<strong>de</strong>t. [Sebald et al. 1998]<br />

4.2 Verbreitung<br />

Die Verbreitung <strong>de</strong>r Art erstreckt sich über ganz Europa, nur in <strong>de</strong>n nördlichen Teilen fehlt sie. Das geschlossene Areal<br />

verläuft ostwärts bis etwa zum 50. östlichsten Längengrad, Einzelvorkommen darüber hinaus. Im Südosten reicht die<br />

Verbreitung bis in die Türkei, <strong>de</strong>m Nahen Osten bis zum Iran. Die Vorkommen im nordwestafrikanischen Mittelmeerbereich<br />

schließen an die sü<strong>de</strong>uropäischen an.<br />

Bestand und Bestandsentwicklung<br />

Deutschland: In Deutschland ist die Art lückenlos verbreitet. Der Bestand ist stabil.<br />

Hessen: In Hessen ist die Art lückenlos verbreitet. Der Bestand ist stabil.<br />

- 1 -


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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />

Vorhabensbezogene Angaben<br />

5 Vorkommen <strong>de</strong>r Art im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell:<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens wur<strong>de</strong> eine Fläche mit <strong>de</strong>r Sumpfschwertlilie nachgewiesen.<br />

6 Prognose und Bewertung <strong>de</strong>r Tatbestän<strong>de</strong> nach § 42 BNatSchG<br />

6.1 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

(§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)<br />

a) Können Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten aus <strong>de</strong>r Natur entnommen, beschädigt<br />

o<strong>de</strong>r zerstört wer<strong>de</strong>n? (Vermeidungsmaßnahmen zunächst unberücksichtigt) ja nein<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />

d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt?<br />

(§ 42 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten" tritt ein. ja nein<br />

6.2 Fang, Verletzung, Tötung wild leben<strong>de</strong>r Tiere (§ 42 Abs.1 Nr.1 (BNatSchG)<br />

a) Können Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

b) Sind Vermeidungs-Maßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten" Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet? ja nein<br />

d) Wenn JA – kann die ökologische Funktion <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 42 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein<br />

Wenn JA – kein Verbotstatbestand!<br />

e) Wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vermeidungsmaßnahmen wildleben<strong>de</strong><br />

Tiere gefangen, verletzt o<strong>de</strong>r getötet – ohne Zusammenhang mit <strong>de</strong>r „Entnahme,<br />

Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten"? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen" tritt ein. ja nein<br />

6.3 Störungstatbestän<strong>de</strong> (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Tiere während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten gestört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

c) Wird <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtert<br />

(= erhebliche Störung)? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung" tritt ein. ja nein<br />

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />

6.4 Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte<br />

(§ 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)<br />

a) Können wild leben<strong>de</strong> Pflanzen entnommen o<strong>de</strong>r ihre Standorte beschädigt o<strong>de</strong>r<br />

zerstört wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />

ein Eingriff im Bereich <strong>de</strong>s Standortes <strong>de</strong>r Sumpfschwertlilie erfolgt.<br />

b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein<br />

Falls während <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahmen ein Eingriff in <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Standortes<br />

von Iris pseudacorus nicht vermeidbar ist, sollten nachfolgend aufgeführte Vermeindungsmaßnehmen<br />

zur Anwendung kommen:<br />

V-01 Erhalt <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Iris pseudacorus-Pflanzen durch Ausgraben <strong>de</strong>r Rhizomen,<br />

fachgerechte Zwischenlagerung und Wie<strong>de</strong>reinbringung am ursprünglichen Standort.<br />

Möglich ist auch eine direkte Umpflanzung Iris-Bulten während <strong>de</strong>r Bauarbeiten.<br />

c) Sind vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen (CEF) möglich? ja nein<br />

d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein<br />

Durch Vermeidungsmaßnahme V-01 wird <strong>de</strong>r Bestand im räumlichen Zusammenhang<br />

bewahrt und gesichert. Die Standortbedingungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltung<br />

verbessert.<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme von wild leben<strong>de</strong>n Pflanzen sowie Beschädigung<br />

o<strong>de</strong>r Zerstörung ihrer Standorte" tritt ein. ja nein<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 8 BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Tritt einer <strong>de</strong>r Verbotstatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG ein? ja nein<br />

(Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen)<br />

Wenn JA – Ausnahme gem. § 43 Abs.8 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich!<br />

Weiter unter Pkt. 3 „Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen“.<br />

Wenn NEIN – Prüfung abgeschlossen<br />

7 Prüfung <strong>de</strong>r Ausnahmevoraussetzungen<br />

§ 43 Abs.8 BNatSchG, ggf. i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

7.1 Ausnahmegrün<strong>de</strong><br />

Liegt ein Ausnahmegrund nach § 43 Abs.8 S. 1 Nr.1-5 BNatSchG vor? ja nein<br />

Wenn NEIN – keine Ausnahme möglich<br />

7.2 Prüfung von Alternativen<br />

Gibt es eine zumutbare Alternative? ja nein<br />

Wenn JA ist die Alternative zu wählen<br />

(soweit diese artenschutzrechtlich zu geringeren Beeinträchtigungen führt).<br />

7.3 Prüfung <strong>de</strong>r Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />

a) Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokal betroffenen Population vor <strong>de</strong>m Eingriff<br />

b) Erhaltungszustand in Hessen, Deutschland/ kontinentale Region, <strong>de</strong>r EU<br />

c) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population verschlechtern? ja nein<br />

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Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 1 – Datenbogen Sumpf-Schwertlilie<br />

d) Kann sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischer Ebene verschlechtern? ja nein<br />

e) Sind Maßnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>s günstigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Populationen möglich (FCS-Maßnahmen)? ja nein<br />

f) Kann <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen auf Lan<strong>de</strong>s-/Bun<strong>de</strong>s-/<br />

biogeographischem Niveau aufgrund von FCS-Maßnahmen erhalten wer<strong>de</strong>n? ja nein<br />

g) Falls Anhang IV-Art mit ungünstigem Erhaltungszustand betroffen:<br />

Ist eine Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin möglich? ja nein<br />

Verschlechtert sich <strong>de</strong>r Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Populationen? ja nein<br />

Wenn JA – keine Ausnahme möglich!<br />

8 Zusammenfassung<br />

Folgen<strong>de</strong> fachlich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n Planunterlagen dargestellt und berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n:<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

CEF-Maßnahmen zur Funktionssicherung im räumlichen Zusammenhang<br />

FCS-Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Erhaltungszustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Population über <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Funktionsraum hinaus<br />

Für die oben dargestellten Maßnahmen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planunterlagen Funktionskontrolle/Monitoring und Risikomanagement<br />

verbindlich festgelegt und in die Zulassung aufgenommen<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wirkungsprognose und <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen<br />

tritt kein Verbotstatbestand <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 1-4 ein, so dass keine Ausnahme gem. § 43 Abs. 8<br />

BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />

liegen die Ausnahmevoraussetzungen vor gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG, ggf. in Verbindung mit Art. 16<br />

Abs. 1 FFH-RL<br />

sind die Ausnahmevoraussetzungen <strong>de</strong>s § 43 Abs. 8 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL<br />

nicht erfüllt!<br />

- 4 -


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Anhang 2 – Übersicht Vermeidungs-, und FCS-Maßnahmen<br />

Nummer* Art <strong>de</strong>r Maßnahme Wirkung Profitieren<strong>de</strong> Arten<br />

(als relevant eingestuft)<br />

V-01 Erhalt <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Iris pseudacorus-Pflanzen<br />

Ausgraben von Rhizomen von Iris pseudacorus und fachgerechte Zwischenlagerung<br />

bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>r Maßnahmen. Danach Wie<strong>de</strong>reinbringung<br />

im Landwehrgraben im Bereich <strong>de</strong>s ursprünglichen Standortes.<br />

Möglich ist auch ein direktes Umpflanzen <strong>de</strong>r Iris-Bulten während <strong>de</strong>r Bauarbeiten.<br />

V-02 Erhalt <strong>de</strong>r Gehölze am Landwehrgraben<br />

FCS-01<br />

Der Bestand an standortgerechten Gehölzen ist im Bereich <strong>de</strong>s Landwehrgrabens<br />

weitgehend zu erhalten. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Salwei<strong>de</strong>,<br />

die im Plan verzeichnet ist und auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Moschusbock nachgewiesen<br />

wur<strong>de</strong>. Die bereits abgestorbenen Gehölze sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Umgestaltungsmaßnahme<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Anpflanzung von Wei<strong>de</strong>ngehölzen am Landwehrgraben<br />

Am Landwehrgraben sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Renaturierungsamßnahmen eine<br />

Anpflanzung von Wei<strong>de</strong>ngehölzen, und zwar im engeren Sinne von<br />

Strauchwei<strong>de</strong>n (Salix viminalis, Salix fragilis, o.ä.) erfolgen.<br />

V-xx – Vermeindungsmaßnahme<br />

FCS-xx – FCS"-Maßnahme; Maßnahmen zur Wahrung bzw. Verbesserung <strong>de</strong>s Erhaltungszustan<strong>de</strong>s<br />

Erhalt <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s am Landwehrgraben<br />

Erhalt <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s am Landwehrgraben<br />

Aufwertung <strong>de</strong>s Gebietes und<br />

Schaffung von Nahrungshabitat en<br />

Iris pseudacorus<br />

Moschusbock<br />

Moschusbock


Ten Brinke Bertram Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 3 - Vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Dt. Artenname Wiss. Artenname Vorkommen<br />

Schutzstatus<br />

nach § 7<br />

BNatSchG<br />

Brutpaarbestand<br />

in Hessen<br />

Potentiell<br />

betroffen<br />

Erläuterung zur<br />

Betroffenheit<br />

Hinweise auf<br />

lan<strong>de</strong>spflegerische<br />

Maßnahmen im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Eingriffsregelung<br />

n = nachgewiesen<br />

p = potenziell<br />

§ = bes. geschützt<br />

§§ = streng geschützt<br />

§ 44 Abs. 1, Nr. 1<br />

BnatSchG<br />

§ 44 Abs. 1, Nr. 2<br />

BnatSchG<br />

§ 44 Abs. 1, Nr. 3<br />

BnatSchG<br />

Vögel<br />

Amsel Turdus merula n § > 10.000 - - -<br />

Bachstelze Motacilla alba n § > 10.000 - - -<br />

Blaumeise Parus caeruleus n § > 10.000 - - -<br />

Buchfink Fringilla coelebs n § > 10.000 - - -<br />

Grünfink Carduelis chloris n § > 10.000 - - -<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros n § > 10.000 - - -<br />

Kohlmeise Parus major n § > 10.000 - - -<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla n § > 10.000 - - -<br />

Rabenkrähe Corvus corone n § > 10.000 - - -<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita n § > 10.000 - - -<br />

Säugetiere<br />

Feldhase Lepus europaeus n - k.A. - - -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen<br />

zu erwarten -<br />

keine Beeinträchtigung durch die geplanten Maßnahmen,<br />

da Ausweichflächen in <strong>de</strong>r Umgebung vorhan<strong>de</strong>n -<br />

LPlan - Büro für Landschafts- und Gewässerökologie Projektnummer: 1553<br />

Dipl.-Geogr. Gabriele Ditter 02/2013


Ten Brinke Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 4 - Artenliste Brutvögel<br />

Deutscher Name<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Bnat<br />

SchG<br />

RL-Dtl.<br />

2007 relevant<br />

Bluthänfling Carduelis cannabina BHg § V V !! x<br />

Girlitz Serinus serinus Glz § V x<br />

Abk.<br />

RL-HE<br />

2006<br />

Beson<strong>de</strong>re<br />

Verantwortung<br />

Relevanzprüfung<br />

Erhaltungszustand<br />

Amsel Turdus merula Aml § x<br />

Bachstelze Motacilla alba BSe § x<br />

Blaumeise Parus caeruleus BMe § x<br />

Buchfink Fringilla coelebs BFk § x<br />

Grünfink Carduelis chloris GFk § x<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros HRz § x<br />

Kohlmeise Parus major KMe § x<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla MGe § x<br />

Rabenkrähe Corvus corone RKe § x<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita Zzp § x<br />

nicht<br />

relevant<br />

Abkürzungen<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

§ BNatSchG - beson<strong>de</strong>rs geschützt<br />

§§ BNatSchG - streng geschützt<br />

Beson<strong>de</strong>re Verantwortung für Hessen bzw. Deutschland (Besond. Verantw.)<br />

! Hohe Verantwortung (in Hessen mehr als 10 % <strong>de</strong>s gesamt<strong>de</strong>utschen Bestands)<br />

!! Sehr hohe Verantwortung (globale Populateion auf Europa konzentriert,<br />

50 % <strong>de</strong>s Weltbestan<strong>de</strong>s in Europa, gleichzeitung ungünstiger Erhaltungszustand<br />

!!! Extrem hohe Verantwortung (global gefähr<strong>de</strong>te Arten o<strong>de</strong>r Arten mit Weltbestand<br />

> 50 % in Europa konzentriert)<br />

Rote Liste Hessen<br />

0 ausgestorben o<strong>de</strong>r verschollen<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefähr<strong>de</strong>t<br />

3 gefähr<strong>de</strong>t<br />

R extrem selten<br />

V Vorwarnliste<br />

Erhaltungszustand<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig - unzureichend<br />

rot ungünstig - schlecht


Ten Brinke Projektentwicklung GmbH<br />

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Errichtung <strong>de</strong>r "Neue Mitte Nid<strong>de</strong>rau"<br />

Anhang 4 - Liste sonstige Arten<br />

Säugetiere<br />

Deutscher Name<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Abk.<br />

Bnat<br />

SchG<br />

Feldhase Lepus europaeus FHe - 3<br />

RL-HE<br />

1995<br />

Käfer<br />

Deutscher Name<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Abk.<br />

Bnat<br />

SchG<br />

RL-HE<br />

1995<br />

Moschusbock Aromia moschata MBk § k.A.<br />

Pflanzen<br />

Iris pseudacorus<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Abk.<br />

Bnat<br />

SchG<br />

Sumpfschwertlilie Iris pseudacorus SSe § *<br />

RL-HE<br />

1995<br />

Abkürzungen<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

§ BNatSchG - beson<strong>de</strong>rs geschützt<br />

§§ BNatSchG - streng geschützt<br />

Beson<strong>de</strong>re Verantwortung für Hessen bzw. Deutschland (Besond. Verantw.)<br />

! Hohe Verantwortung (in Hessen mehr als 10 % <strong>de</strong>s gesamt<strong>de</strong>utschen Bestands)<br />

!! Sehr hohe Verantwortung (globale Populateion auf Europa konzentriert,<br />

50 % <strong>de</strong>s Weltbestan<strong>de</strong>s in Europa, gleichzeitung ungünstiger Erhaltungszustand<br />

!!! Extrem hohe Verantwortung (global gefähr<strong>de</strong>te Arten o<strong>de</strong>r Arten mit Weltbestand<br />

> 50 % in Europa konzentriert)<br />

Rote Liste Hessen<br />

0 ausgestorben o<strong>de</strong>r verschollen<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefähr<strong>de</strong>t<br />

3 gefähr<strong>de</strong>t<br />

R extrem selten<br />

V Vorwarnliste<br />

* etablierte, indigene Sippen

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