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Familienwegweiser_November_2013 - Stadt Halle (Saale)

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VIII. Möglichkeiten des Engagements für große<br />

und kleine <strong>Halle</strong>nser<br />

„Demokratie heißt:<br />

Die Probleme lösen.“<br />

Franz Schmidbauer<br />

Beteiligung ist das Lebenselixier jeder sozialen,<br />

zukunftsorientierten <strong>Stadt</strong>. Und die Praxis zeigt:<br />

Sie funktioniert!<br />

Mit dem folgenden Kapitel wollen wir darauf<br />

aufmerksam machen, welche Angebote es in<br />

unserer <strong>Stadt</strong> gibt, um sich aktiv einzumischen,<br />

konstruktiv mitzumachen und eine gemeinsame<br />

Entwicklung in <strong>Halle</strong> voranzutreiben.<br />

A) STADTELTERNRAT<br />

Aus allen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> werden durch den<br />

Schulelternrat ein Delegierter und ein Stellvertreter<br />

gewählt. Für zwei Jahre wird durch diese<br />

Delegierten der <strong>Stadt</strong>ElternRat gewählt.<br />

Die Mitglieder des StER vertreten somit die Interessen<br />

aller Eltern von schulpflichtigen Kindern<br />

und Jugendlichen, die an einer Schule in <strong>Halle</strong><br />

lernen.<br />

Der StER arbeitet mit dem Schulträger, hauptsächlich<br />

mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong>, eng zusammen.<br />

Er gibt Anregungen aus der Elternschaft an den<br />

Schulträger weiter. Der StER informiert die Elternschaft<br />

über Änderungen, Pläne und Ziele die<br />

sich in der aktuellen Schullandschaft der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Halle</strong> durch Beschlüsse und oder Verordnungen<br />

des <strong>Stadt</strong>rates (Bildungsausschuss) und des Kultusministeriums<br />

des Landes ergeben.<br />

Bei unserer Arbeit, steht das Wohl aller Schüler<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> im Vordergrund.<br />

Der StER arbeitet auf der Grundlage des Schulgesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung<br />

vom 01. August 2005.<br />

<strong>Stadt</strong>ElternRat der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong><br />

Abt. Schule und Service<br />

Schopenhauerstraße 4<br />

06114 <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

0345 221 31 31 (Sekretariat Abt. Schule)<br />

E-Mail: alfagmbh@t-online.de<br />

Internet: www.stadtelternrat-halle.de<br />

B) STADTELTERNBEIRAT<br />

Der <strong>Stadt</strong>elternbeirat <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>) ist die Interessenvertretung<br />

der Eltern, deren Kinder in<br />

Kindertageseinrichtungen in <strong>Halle</strong> betreut werden.<br />

Hierzu zählen die Krippen, Kindergärten<br />

und Horte in kommunaler und freier Trägerschaft.<br />

Die gesetzliche Grundlage für dieses Gremium<br />

bildet das Kinderförderungsgesetz Sachsen-<br />

Anhalt §19 (5) „Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen<br />

und Elternsprecher einer Tageseinrichtung<br />

wählen für die Dauer von zwei Jahren<br />

aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen<br />

Vertreter für den Gemeinde- oder <strong>Stadt</strong>elternbeirat,<br />

wenn in der Gemeinde oder <strong>Stadt</strong> mehrere<br />

Tageseinrichtungen bestehen. … Der <strong>Stadt</strong>oder<br />

Gemeindeelternrat ist von der Gemeinde<br />

oder der <strong>Stadt</strong> bei allen die Betreuung von Kindern<br />

betreffenden Fragen zu beteiligen.“<br />

„Wir sind fachpolitisches Sprachrohr, Zuhörer,<br />

Mitredner und Einmischer im Interesse der Kinder<br />

und Eltern.<br />

Bei grundsätzlichen Fragen und Problemen über<br />

den Einrichtungsalltag hinaus suchen wir den<br />

Dialog mit den betreffenden Entscheidungsträgern,<br />

das Wohl unserer Kinder steht dabei immer<br />

an erster Stelle.“<br />

<strong>Stadt</strong>elternbeirat der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

Der Vorstand<br />

Fachbereich Bildung<br />

Schopenhauerstraße 4<br />

06114 <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

E-Mail: stadtelternbeirat-halle@freenet.de<br />

Internet: www.stadtelternbeirat-halle.de<br />

C ) SCHÜLERRAT - <strong>Stadt</strong>schülerrat (StSR)<br />

Der <strong>Stadt</strong>schülerrat vertritt die Interessen der<br />

Schüler und fungiert als Ansprechpartner aller<br />

Schülerinnen und Schüler der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>).<br />

Der <strong>Stadt</strong>schülerrat verwirklicht selbstständig<br />

verschiedene Projekte.<br />

Der StSR trifft sich in regelmäßigen Abständen,<br />

um wichtige Dinge und Projekte zu besprechen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>schülerrat arbeitet auf der Grundlage<br />

des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in<br />

der Fassung vom 1. August 2005.<br />

<strong>Stadt</strong>schülerrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong><br />

Abt. Schule und Service<br />

Schopenhauerstraße 4<br />

06114 <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

0345 221 31 31 (Sekretariat)<br />

Internet:<br />

www.halle.de/de/Rathaus-<strong>Stadt</strong>rat/Digitales-<br />

Rathaus/Dienstleistungen/?recID=969<br />

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