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Familienwegweiser_November_2013 - Stadt Halle (Saale)

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F) KINDERZUSCHLAG<br />

Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für<br />

ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder,<br />

die in ihrem Haushalt leben, wenn<br />

• für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,<br />

• die monatlichen Einnahmen der Eltern die<br />

Mindesteinkommensgrenze erreichen,<br />

• das zu berücksichtigende Einkommen und<br />

Vermögen die Höchsteinkommensgrenze<br />

nicht übersteigt und<br />

• der Bedarf der Familie durch die Zahlung<br />

von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb<br />

kein Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II/Sozialgeld besteht.<br />

Gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/<br />

Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe<br />

und Kinderzuschlag ist nicht möglich.<br />

Anträge auf Kinderzuschlag nimmt ausschließlich<br />

die Familienkasse der Bundesagentur<br />

für Arbeit entgegen, sie ist auch für die Bearbeitung<br />

zuständig. Bei Fragen zur Antragstellung<br />

und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie<br />

sich am besten an die für Ihren Wohnort zuständige<br />

Familienkasse.<br />

Familienkasse <strong>Halle</strong><br />

Schopenhauerstraße 2<br />

06114 <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

01801 54 63 37 0345 52 49 73 28<br />

E-Mail: familienkasse-halle@arbeitsagentur.de<br />

Internet: www.arbeitsagentur.de<br />

G) FAMILIENKARTEN IN HALLE<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>) gewährt allen Familien,<br />

die städtische Museen, Kultureinrichtungen,<br />

Schwimmhallen und Freibäder (siehe auch unter<br />

Punkt V) besuchen, unterschiedliche Rabatte in<br />

Form der Eintrittsgeldgestaltung.<br />

Die jeweilige Höhe (Familienkarte) ist im jeweiligen<br />

Kassenbereich einsehbar.<br />

Ebenso sind sie unter www.familie.halle.de bzw.<br />

www.halle.de nachlesbar.<br />

Moderne Niederflurstraßenbahn am Franckeplatz (Foto: B. Werner)<br />

H) NAHVERKEHR IN HALLE FÜR FAMILIEN<br />

Die HAVAG verkehrt überwiegend mit modernen<br />

Niederflurstraßenbahnen und Niederflurbussen<br />

mit abgesenkten Einstiegen.<br />

Diese Fahrten sind im Fahrplan mit einem „K“<br />

(K= Kein Niederflurfahrzeug) gekennzeichnet.<br />

Zudem sind bereits viele Haltestellen in <strong>Halle</strong> mit<br />

erhöhten Halteborden ausgestattet, die das<br />

Ein- und Aussteigen mit Kinderwagen noch einfacher<br />

machen.<br />

Auch künftig werden weitere Haltestellen mit<br />

Bahnsteigen ausgestattet.<br />

Bei den Straßenbahnwagen befindet sich an<br />

mindestens einer Tür ein gesonderter Taster mit<br />

einem Kinderwagensymbol. Durch seine Betätigung<br />

bleibt die Tür länger geöffnet, so bleibt<br />

Eltern mit Kinderwagen mehr Zeit zum Einsteigen.<br />

Für Kinderwagen sind in den Bussen und Niederflurstraßenbahnen<br />

der HAVAG zudem extra Sitzund<br />

Stehbereiche eingerichtet, die sich gleich in<br />

Türnähe befinden. Die Sitze sind zum Beispiel<br />

klappbar, damit Eltern mit ihren Kinderwagen<br />

mehr Platz zum Abstellen haben und zugleich<br />

bequem sitzen können.<br />

Kundendienst<br />

für Fahrplan- und Tarifauskünfte, Mobilitätsberatung,<br />

Anregungen und Kritiken<br />

0345 581 56 66<br />

0345 581 55 56<br />

E-Mail: Kundendienst@havag.com<br />

Internet: www.havag.com<br />

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