14.01.2014 Aufrufe

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Auch Jugendliche können grundsätzlich die Aufsicht übernehmen, vorausgesetzt<br />

sie besitzen die nötige Reife, Verlässlichkeit und entsprechendes Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong>.<br />

Jedenfalls muss e<strong>in</strong>e geeignete Person mit der Aufsicht betraut werden. <strong>Eltern</strong><br />

können schadeners<strong>at</strong>zpflichtig werden, wenn ihnen die mangelnde Eignung<br />

bekannt war bzw. sie davon hätten wissen müssen.<br />

Art und Ausmaß der Aufsichtspflicht s<strong>in</strong>d abhängig<br />

von Alter, Reife, Entwicklung, sowie Persönlichkeit der K<strong>in</strong>der bzw.<br />

Jugendlichen,<br />

von der konkreten Gefahrensitu<strong>at</strong>ion (z. B. Straßenverkehr),<br />

von der Vorhersehbarkeit e<strong>in</strong>es Schadens (z. B. durch sehr aggressive<br />

K<strong>in</strong>der).<br />

Als Maßstab gilt dabei immer, wie sich e<strong>in</strong> durchschnittlich sorgfältiger<br />

Mensch <strong>in</strong> der jeweiligen Situ<strong>at</strong>ion verhalten hätte. Dabei geht es <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie darum, dass e<strong>in</strong>erseits anvertrauten K<strong>in</strong>dern/Jugendlichen nichts passiert,<br />

und diese andererseits Menschen oder <strong>auch</strong> Gegenständen ke<strong>in</strong>en<br />

Schaden zufügen.<br />

Achtung: Es haften nicht immer zwangsläufig die <strong>Eltern</strong> für Schäden, die ihre<br />

K<strong>in</strong>der verursacht haben, sondern nur, wenn sie schuldhaft ihre Aufsichtspflicht<br />

verletzt haben! Dann können zivil- und strafrechtliche aber <strong>auch</strong> dienstrechtliche<br />

Folgen e<strong>in</strong>treten (z. B. Schadeners<strong>at</strong>zpflicht, Geld- oder Freiheitsstrafe,<br />

Entlassung).<br />

Das Gesetz legt nicht fest, was genau Inhalt der Aufsichtspflicht ist. Das wäre<br />

<strong>auch</strong> nicht möglich, da die Lebensvielfalt e<strong>in</strong>fach zu groß ist. Trotzdem gibt es<br />

e<strong>in</strong> paar Richtl<strong>in</strong>ien, an die man sich halten sollte:<br />

Die Betreuungspflicht<br />

Personen, die das K<strong>in</strong>d betreuen, müssen für die vere<strong>in</strong>barte Zeit anwesend<br />

bzw. erreichbar se<strong>in</strong>. Die Intensität der Betreuung hängt n<strong>at</strong>ürlich immer von<br />

Alter, Entwicklungsstand, Reife etc. des K<strong>in</strong>des ab und <strong>auch</strong> die Möglichkeit<br />

drohender Gefahren spielt e<strong>in</strong>e Rolle (z. B. bei sportlichen Unternehmungen).<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!