14.01.2014 Aufrufe

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Eltern</strong>teile, so s<strong>in</strong>d sowohl V<strong>at</strong>er als <strong>auch</strong> Mutter geldunterhaltspflichtig. Besuchskontakte<br />

stehen mit der Unterhaltspflicht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>erlei Zusammenhang.<br />

Die Höhe der Unterhaltspflicht richtet sich nach dem E<strong>in</strong>kommen der <strong>Eltern</strong><br />

und jenem des K<strong>in</strong>des (z. B. Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung). Genaue Details dazu<br />

erfahren Sie beim Pflegschaftsgericht oder beim Jugendamt.<br />

Wie kann die geme<strong>in</strong>same Obsorge <strong>in</strong> der Praxis aussehen?<br />

Die <strong>Eltern</strong> können im Zuge der Scheidung z. B. vere<strong>in</strong>baren, dass das K<strong>in</strong>d<br />

hauptsächlich bei der Mutter wohnt. Dem V<strong>at</strong>er stehen aber <strong>in</strong> diesem Fall<br />

dieselben Rechte wie der Mutter zu. Zusätzlich ist er gegenüber dem K<strong>in</strong>d<br />

geldunterhaltspflichtig. Es kann also jeder <strong>Eltern</strong>teil weiterh<strong>in</strong> alle<strong>in</strong> für das<br />

K<strong>in</strong>d handeln und dieses, etwa <strong>in</strong> Reisepass- oder Schulangelegenheiten,<br />

<strong>auch</strong> alle<strong>in</strong> wirksam vertreten. Für bestimmte Angelegenheiten, wie z. B. für<br />

die vorzeitige Auflösung e<strong>in</strong>es Lehrvertrages, ist jedoch immer (wie bei aufrechter<br />

Ehe) die Zustimmung beider <strong>Eltern</strong>teile notwendig. Die <strong>Eltern</strong> können<br />

dem Gericht <strong>auch</strong> e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung vorlegen, dass die Obsorge des V<strong>at</strong>ers,<br />

z. B. auf die Verwaltung bestimmter Vermögenswerte, beschränkt ist.<br />

Kann die geme<strong>in</strong>same Obsorge <strong>auch</strong> wieder aufgehoben werden?<br />

Wenn die geme<strong>in</strong>same Obsorge nicht funktioniert oder wenn sich die Verhältnisse<br />

maßgeblich geändert haben, kann jeder <strong>Eltern</strong>teil die Aufhebung dieser<br />

Obsorgeregelung beantragen. Das Gericht wird zuerst versuchen, e<strong>in</strong>e gütliche<br />

E<strong>in</strong>igung zwischen den <strong>Eltern</strong> herbeizuführen. Gel<strong>in</strong>gt dies nicht, kann<br />

e<strong>in</strong>e Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung im Ausmaß von 6 Mon<strong>at</strong>en<br />

angeordnet werden. In dieser Zeit bleibt die bisherige Obsorgeregelung<br />

aufrecht. Im Anschluss daran entscheidet das Gericht aufgrund der gewonnen<br />

Erfahrungen, sowie nach Maßgabe des K<strong>in</strong>deswohles endgültig darüber, welcher<br />

<strong>Eltern</strong>teil künftig mit der Obsorge zu betrauen ist.<br />

Ersche<strong>in</strong>t es zur Sicherung des K<strong>in</strong>deswohles erforderlich, können im Verfahren<br />

über die Obsorge verpflichtende Maßnahmen wie der Besuch e<strong>in</strong>er Familien-,<br />

<strong>Eltern</strong>- oder Erziehungsber<strong>at</strong>ung, die Teilnahme an e<strong>in</strong>er Ber<strong>at</strong>ung zum<br />

Umgang mit Gewalt und Aggression oder an e<strong>in</strong>em Erstgespräch über Medi<strong>at</strong>ion<br />

angeordnet werden.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!