14.01.2014 Aufrufe

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein ... - Burgenland.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Eltern</strong><br />

<strong>bleiben</strong><br />

<strong>auch</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>schwierigen</strong><br />

<strong>Zeiten</strong><br />

E<strong>in</strong> Wegbegleiter durch<br />

Trennung und Scheidung


Titelseite-Grafik: „It<strong>in</strong>erario“<br />

nach e<strong>in</strong>er Radierung von Henriette Le<strong>in</strong>fellner<br />

Henriette Le<strong>in</strong>fellner, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tern<strong>at</strong>ional bekannte Künstler<strong>in</strong> mit Bezug zum <strong>Burgenland</strong>, h<strong>at</strong> das<br />

Bild über freundliche Vermittlung von Petra Schmögner (www.kulturundkommunik<strong>at</strong>ion.<strong>at</strong>) als<br />

Titelbl<strong>at</strong>tillustr<strong>at</strong>ion dankenswerter Weise gr<strong>at</strong>is zur Verfügung gestellt.


Vorwort<br />

Scheidung oder Trennung s<strong>in</strong>d für alle Familienmitglieder oft sehr belastend.<br />

Besonders K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d mit dem Zusammenbruch ihrer gewohnten und vertrauten<br />

Familienwelt überfordert. Für sie ist die Trennung der <strong>Eltern</strong>, <strong>auch</strong><br />

wenn sie e<strong>in</strong>vernehmlich erfolgt, e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>schneidendes oft leider <strong>auch</strong> traum<strong>at</strong>isierendes<br />

Erlebnis, welches nicht zuletzt die Angst auslöst, e<strong>in</strong>en <strong>Eltern</strong>teil zu<br />

verlieren.<br />

Umso wichtiger ist es, dass sich Mütter und Väter bewusst s<strong>in</strong>d, dass sie <strong>auch</strong><br />

nach e<strong>in</strong>er Scheidung oder Trennung <strong>Eltern</strong> <strong>bleiben</strong> und als solche handeln<br />

müssen.<br />

Das ist leichter gesagt als getan, da gegenseitige Kränkungen und Verletzungen<br />

der <strong>Eltern</strong>teile die Kommunik<strong>at</strong>ion zwischen diesen oft extrem erschwert.<br />

In dieser <strong>schwierigen</strong> Lebenssitu<strong>at</strong>ion stellen sich viele Fragen: „Was bedeutet<br />

Obsorge und welche Rechte und Pflichten s<strong>in</strong>d damit verbunden? Alle<strong>in</strong>ige<br />

Obsorge e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teils oder geme<strong>in</strong>same Obsorge beider <strong>Eltern</strong> – was ist<br />

besser? Wie funktioniert eigentlich die geme<strong>in</strong>same Obsorge? Wie sollen die<br />

Kontakte mit dem <strong>Eltern</strong>teil funktionieren, der auszieht? Wie kann man trotz<br />

der Konflikte auf der Paarebene ermöglichen, dass die K<strong>in</strong>der weiterh<strong>in</strong> gute<br />

Beziehungen zu beiden <strong>Eltern</strong>teilen haben können?“.<br />

In dieser Broschüre werden solche und weitere wichtige pädagogische, organis<strong>at</strong>orische<br />

und rechtliche Fragestellungen betreffend Obsorge behandelt.<br />

Sie soll klären, erklären und helfen, aber <strong>auch</strong> anregen, dass sich <strong>Eltern</strong> zusätzlich<br />

an professionelle E<strong>in</strong>richtungen und Personen wenden, die sie dabei<br />

unterstützen, ihre K<strong>in</strong>der möglichst unbeschadet durch diese <strong>schwierigen</strong><br />

<strong>Zeiten</strong> zu begleiten.<br />

Die HerausgeberInnen


Inhaltsverzeichnis<br />

Was bedeutet Obsorge? ................................................................................... 1<br />

Die Obsorge nach der Scheidung ..................................................................... 7<br />

Kontaktrecht .................................................................................................... 11<br />

Medi<strong>at</strong>ion ......................................................................................................... 14<br />

K<strong>in</strong>derbeistand ................................................................................................ 15<br />

Familienber<strong>at</strong>ung bei Gericht .......................................................................... 15<br />

Namensrecht ................................................................................................... 16<br />

Was br<strong>auch</strong>en K<strong>in</strong>der? .................................................................................... 16<br />

Konstruktiver Umgang mit Konflikten .............................................................. 17<br />

K<strong>in</strong>derrechte .................................................................................................... 21<br />

Wenn alles aus dem Ruder läuft ..................................................................... 23<br />

Liter<strong>at</strong>urauswahl .............................................................................................. 34<br />

Ber<strong>at</strong>ungs-, Service- und Hilfse<strong>in</strong>richtungen ................................................... 35


Was bedeutet Obsorge?<br />

Als Obsorge bezeichnet man die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber<br />

m<strong>in</strong>derjährigen K<strong>in</strong>dern. Dazu gehören die Pflege und Erziehung,<br />

die Vermögensverwaltung, sowie die entsprechende gesetzliche<br />

Vertretung.<br />

Was versteht man unter Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und<br />

gesetzlicher Vertretung des K<strong>in</strong>des?<br />

Pflege<br />

Die Pflege des K<strong>in</strong>des umfasst besonders die Wahrung des körperlichen<br />

Wohls und der Gesundheit, sowie die unmittelbare Aufsicht.<br />

Aufsichtspflicht<br />

Die Aufsichtspflicht kann aus verschiedenen Rechtsgründen entstehen und<br />

endet mit der Volljährigkeit der Jugendlichen. Zunächst wird sie durch das<br />

Gesetz begründet, dies betrifft <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Obsorgeberechtigten (z. B.<br />

die <strong>Eltern</strong>), aber <strong>auch</strong> Lehrpersonen während des Unterrichts oder während<br />

Schulveranstaltungen.<br />

Andere Personen s<strong>in</strong>d nur dann aufsichtspflichtig, wenn sie sich zur Übernahme<br />

der Aufsichtspflicht bereit erklären, z. B. durch e<strong>in</strong>en Vertrag zwischen<br />

obsorgeberechtigter Person auf der e<strong>in</strong>en Seite und Tagesmutter, Babysitter,<br />

Träger e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>dergartens usw. auf der anderen Seite.<br />

Die Aufsicht kann <strong>auch</strong> aus re<strong>in</strong>er Gefälligkeit nur für kurze Zeit übertragen<br />

bzw. übernommen werden, z. B. durch Nachbarn und Nachbar<strong>in</strong>nen, Bekannte<br />

etc.<br />

Die Übertragung der Aufsichtspflicht kann mündlich, schriftlich oder <strong>auch</strong> „stillschweigend“<br />

erfolgen. Letzteres ist dann der Fall, wenn sich aus den Umständen<br />

zweifelsfrei ergibt, dass die Aufsicht übertragen werden soll und die andere<br />

Person sie übernehmen will, so wird z. B. bei e<strong>in</strong>er priv<strong>at</strong>en Geburtstagsfeier<br />

davon auszugehen se<strong>in</strong>, dass die Aufsicht für die fremden K<strong>in</strong>der an die<br />

Gasteltern übertragen bzw. von ihnen übernommen wird.<br />

1


Auch Jugendliche können grundsätzlich die Aufsicht übernehmen, vorausgesetzt<br />

sie besitzen die nötige Reife, Verlässlichkeit und entsprechendes Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong>.<br />

Jedenfalls muss e<strong>in</strong>e geeignete Person mit der Aufsicht betraut werden. <strong>Eltern</strong><br />

können schadeners<strong>at</strong>zpflichtig werden, wenn ihnen die mangelnde Eignung<br />

bekannt war bzw. sie davon hätten wissen müssen.<br />

Art und Ausmaß der Aufsichtspflicht s<strong>in</strong>d abhängig<br />

von Alter, Reife, Entwicklung, sowie Persönlichkeit der K<strong>in</strong>der bzw.<br />

Jugendlichen,<br />

von der konkreten Gefahrensitu<strong>at</strong>ion (z. B. Straßenverkehr),<br />

von der Vorhersehbarkeit e<strong>in</strong>es Schadens (z. B. durch sehr aggressive<br />

K<strong>in</strong>der).<br />

Als Maßstab gilt dabei immer, wie sich e<strong>in</strong> durchschnittlich sorgfältiger<br />

Mensch <strong>in</strong> der jeweiligen Situ<strong>at</strong>ion verhalten hätte. Dabei geht es <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie darum, dass e<strong>in</strong>erseits anvertrauten K<strong>in</strong>dern/Jugendlichen nichts passiert,<br />

und diese andererseits Menschen oder <strong>auch</strong> Gegenständen ke<strong>in</strong>en<br />

Schaden zufügen.<br />

Achtung: Es haften nicht immer zwangsläufig die <strong>Eltern</strong> für Schäden, die ihre<br />

K<strong>in</strong>der verursacht haben, sondern nur, wenn sie schuldhaft ihre Aufsichtspflicht<br />

verletzt haben! Dann können zivil- und strafrechtliche aber <strong>auch</strong> dienstrechtliche<br />

Folgen e<strong>in</strong>treten (z. B. Schadeners<strong>at</strong>zpflicht, Geld- oder Freiheitsstrafe,<br />

Entlassung).<br />

Das Gesetz legt nicht fest, was genau Inhalt der Aufsichtspflicht ist. Das wäre<br />

<strong>auch</strong> nicht möglich, da die Lebensvielfalt e<strong>in</strong>fach zu groß ist. Trotzdem gibt es<br />

e<strong>in</strong> paar Richtl<strong>in</strong>ien, an die man sich halten sollte:<br />

Die Betreuungspflicht<br />

Personen, die das K<strong>in</strong>d betreuen, müssen für die vere<strong>in</strong>barte Zeit anwesend<br />

bzw. erreichbar se<strong>in</strong>. Die Intensität der Betreuung hängt n<strong>at</strong>ürlich immer von<br />

Alter, Entwicklungsstand, Reife etc. des K<strong>in</strong>des ab und <strong>auch</strong> die Möglichkeit<br />

drohender Gefahren spielt e<strong>in</strong>e Rolle (z. B. bei sportlichen Unternehmungen).<br />

2


Die Anleitungs- und Kontrollpflicht<br />

Die K<strong>in</strong>der/Jugendlichen müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ihnen verständlichen Weise auf Gefahren<br />

h<strong>in</strong>gewiesen und vor falschem Verhalten gewarnt werden. Aufsichtspflichtige<br />

müssen kontrollieren, dass die K<strong>in</strong>der/Jugendlichen ihre H<strong>in</strong>weise<br />

und Warnungen <strong>auch</strong> beachten.<br />

Die Inform<strong>at</strong>ionspflicht<br />

Wenn fremden Personen die Aufsichtspflicht übertragen wird, müssen die<br />

Erziehungsberechtigten außerdem darüber <strong>in</strong>formiert se<strong>in</strong>, was mit den K<strong>in</strong>dern<br />

und Jugendlichen unternommen werden soll. Sie müssen aber <strong>auch</strong><br />

sicherstellen, dass die Aufsichtsperson über etwaige besondere Bedürfnisse<br />

(Essgewohnheiten, Ängste,…) oder Krankheiten des K<strong>in</strong>des Bescheid weiß.<br />

Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

Auch die Bestimmung des Aufenthaltes und Wohnortes des K<strong>in</strong>des ist Teil der<br />

Pflege und Erziehung und kommt somit den <strong>Eltern</strong> bzw. demjenigen <strong>Eltern</strong>teil<br />

zu, der die Obsorge h<strong>at</strong>. Das Ausmaß der Aufenthaltsbestimmung ist ebenfalls<br />

vom Alter und der Reife des K<strong>in</strong>des abhängig und besteht längstens bis<br />

zum 18. Lebensjahr. Außerdem ist dabei möglichst im Interesse des K<strong>in</strong>des<br />

vorzugehen und zu beachten, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht<br />

durchgesetzt werden kann, wenn es dem Wohl des K<strong>in</strong>des widerspricht!<br />

Erziehung<br />

Unter Erziehung versteht man die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen<br />

und sittlichen Kräfte des K<strong>in</strong>des, die Förderung se<strong>in</strong>er Anlagen, Fähigkeiten,<br />

Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten, sowie die Ausbildung <strong>in</strong><br />

Schule und Beruf.<br />

Dabei haben die <strong>Eltern</strong> ohne Anwendung jeglicher Form von Gewalt<br />

vorzugehen:<br />

<strong>Eltern</strong> haben das Wohl ihrer m<strong>in</strong>derjährigen K<strong>in</strong>der zu fördern, ihnen Fürsorge,<br />

Geborgenheit und e<strong>in</strong>e sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung<br />

jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen<br />

Leides s<strong>in</strong>d unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die <strong>Eltern</strong> die<br />

Obsorge e<strong>in</strong>vernehmlich wahrnehmen. ( § 137 Abs. 2 ABGB)<br />

3


Welche Formen von Gewalt s<strong>in</strong>d von diesem absoluten Gewaltverbot <strong>in</strong><br />

der Erziehung umfasst?<br />

Körperliche Gewalt<br />

Me<strong>in</strong>ungen wie „a g´sunde W<strong>at</strong>schn h<strong>at</strong> noch ke<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d geschadet“ haben<br />

<strong>in</strong> der Erziehung von heute nichts mehr verloren - bereits seit dem Jahr 1989<br />

ist die Anwendung von Gewalt <strong>in</strong> der Erziehung gesetzlich verboten.<br />

Seelische Gewalt<br />

Sie äußert sich durch Aussagen, Handlungen oder Haltungen Erwachsener,<br />

die dem K<strong>in</strong>d Ablehnung, Demütigung oder das Gefühl, wertlos zu se<strong>in</strong>, vermitteln.<br />

Sexualisierte Gewalt<br />

Wird e<strong>in</strong> Mädchen oder e<strong>in</strong> Bub von e<strong>in</strong>er erwachsenen Person bewusst und<br />

absichtlich als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt, ist die Grenze<br />

zur sexualisierten Gewalt überschritten. K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d aufgrund ihres Entwicklungsstandes<br />

nie <strong>in</strong> der Lage, sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen<br />

zuzustimmen, weshalb die Verantwortung dafür immer bei den Erwachsenen<br />

liegt.<br />

Vernachlässigung<br />

Auch wenn grundlegende körperliche und seelische Bedürfnisse des K<strong>in</strong>des<br />

von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden, liegt bereits<br />

e<strong>in</strong>e Form von Gewalt vor. 1<br />

In allen Angelegenheiten der Pflege und Erziehung ist auf<br />

den Willen des K<strong>in</strong>des entsprechend se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>sichts- und<br />

Urteilsfähigkeit Rücksicht zu nehmen.<br />

1 Weitere Inform<strong>at</strong>ionen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Broschüre Gewalt an K<strong>in</strong>dern<br />

und Jugendlichen, die Sie kostenlos <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>der- und Jugendanwaltschaft anfordern<br />

können!<br />

4


Vermögensverwaltung<br />

Besitzt e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>derjähriges K<strong>in</strong>d eigenes Vermögen, so haben die <strong>Eltern</strong> dieses<br />

zu verwalten, wobei sie dabei mit der „Sorgfalt ordentlicher <strong>Eltern</strong>“ vorzugehen<br />

haben. Sofern es das Wohl des K<strong>in</strong>des nicht anders erfordert, haben die <strong>Eltern</strong><br />

das Vermögen des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Bestand zu erhalten und nach Möglichkeit<br />

zu vermehren.<br />

Gesetzliche Vertretung<br />

Unter gesetzlicher Vertretung versteht man allgeme<strong>in</strong> die Berechtigung und<br />

Verpflichtung, für das K<strong>in</strong>d Rechtshandlungen vorzunehmen. Für die gesetzliche<br />

Vertretung gilt <strong>auch</strong> bei geme<strong>in</strong>samer Obsorge der Grunds<strong>at</strong>z der Alle<strong>in</strong>vertretung.<br />

Das bedeutet, jeder <strong>Eltern</strong>teil kann alle<strong>in</strong> für das K<strong>in</strong>d tätig werden.<br />

Se<strong>in</strong>e Rechtshandlung ist daher <strong>auch</strong> wirksam, wenn der andere <strong>Eltern</strong>teil<br />

damit nicht e<strong>in</strong>verstanden ist. Dieser E<strong>in</strong>zelvertretungsgrunds<strong>at</strong>z wird jedoch<br />

durch e<strong>in</strong>ige Ausnahmen durchbrochen. E<strong>in</strong>ige Vertretungshandlungen benötigen<br />

nämlich <strong>auch</strong> bei geme<strong>in</strong>samer Obsorge der Zustimmung beider <strong>Eltern</strong>teile.<br />

Dazu gehören zum Beispiel:<br />

die Änderung des Vor- oder Familiennamens,<br />

der Erwerb e<strong>in</strong>er Sta<strong>at</strong>sangehörigkeit,<br />

die vorzeitige Auflösung e<strong>in</strong>es Lehr-, Ausbildungs- oder Dienstvertrages.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist bei Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen<br />

Wirtschaftsbetrieb gehören (z.B. Veräußerung oder Belastung von Liegenschaften,<br />

Verzicht auf e<strong>in</strong> Erbrecht, unbed<strong>in</strong>gte Annahme oder Ausschlagung<br />

e<strong>in</strong>er Erbschaft, Annahme e<strong>in</strong>er mit Belastungen verbundenen Schenkung),<br />

neben der Zustimmung beider <strong>Eltern</strong> <strong>auch</strong> noch die pflegschaftsgerichtliche<br />

Genehmigung erforderlich.<br />

5


Wer wird mit der Obsorge betraut?<br />

Bei ehelichen K<strong>in</strong>dern steht die Obsorge beiden <strong>Eltern</strong> zu (= geme<strong>in</strong>same<br />

Obsorge).<br />

Bei unehelichen K<strong>in</strong>dern kommt die Obsorge von Gesetzes wegen grundsätzlich<br />

der Mutter alle<strong>in</strong> zu. Es besteht aber die Möglichkeit, <strong>auch</strong> <strong>in</strong> diesem<br />

Fall die geme<strong>in</strong>same Obsorge zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

Die <strong>Eltern</strong> legen dem zuständigen Pflegschaftsgericht e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung<br />

über die Betrauung mit der Obsorge vor.<br />

Die <strong>Eltern</strong> bestimmen die Obsorge beim Standesamt. Dafür müssen jedoch<br />

beide <strong>Eltern</strong>teile gleichzeitig anwesend se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e persönliche und übere<strong>in</strong>stimmende<br />

Erklärung abgeben, sowie festlegen, wem die hauptsächliche<br />

Betreuung zukommt, wenn ke<strong>in</strong>e häusliche Geme<strong>in</strong>schaft besteht. Dieser<br />

<strong>Eltern</strong>teil muss darüber h<strong>in</strong>aus mit der gesamten Obsorge (d. h. mit allen<br />

Teilbereichen, nämlich Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzlicher<br />

Vertretung) betraut se<strong>in</strong>. Das Standesamt leitet die Vere<strong>in</strong>barung<br />

an das zuständige Gericht weiter. Die Vere<strong>in</strong>barung kann <strong>in</strong>nerhalb von 8<br />

Wochen ohne Begründung durch e<strong>in</strong>seitige Erklärung e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teiles<br />

widerrufen werden.<br />

E<strong>in</strong>e Regelung am Standesamt kann nicht getroffen<br />

werden, wenn bereits e<strong>in</strong>e gerichtliche Obsorgeentscheidung<br />

vorliegt oder die Obsorge e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teils<br />

auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt se<strong>in</strong> soll.<br />

6


Die Obsorge nach der Scheidung<br />

Nach der Scheidung oder Trennung besteht die geme<strong>in</strong>same Obsorge beider<br />

<strong>Eltern</strong> grundsätzlich fort. Es gibt aber <strong>auch</strong> die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e anderslautende,<br />

e<strong>in</strong>vernehmliche Vere<strong>in</strong>barung zu treffen.<br />

Was s<strong>in</strong>d die Voraussetzungen für die geme<strong>in</strong>same Obsorge ?<br />

Voraussetzung für e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Obsorge nach der Scheidung ist, dass<br />

die <strong>Eltern</strong> dem Gericht e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung vorlegen, welcher <strong>Eltern</strong>teil <strong>in</strong> Zukunft<br />

die hauptsächliche Betreuung übernehmen wird. Das Pflegschaftsgericht<br />

wird die Vere<strong>in</strong>barung nur dann genehmigen, wenn sie dem Wohl des K<strong>in</strong>des<br />

entspricht.<br />

Das Gericht h<strong>at</strong> <strong>auch</strong> die Möglichkeit, die geme<strong>in</strong>same Obsorge gegen den<br />

Willen der <strong>Eltern</strong>teile anzuordnen.<br />

Haben beide <strong>Eltern</strong>teile bei der geme<strong>in</strong>samen Obsorge dieselben Rechte<br />

und Pflichten?<br />

Bei geme<strong>in</strong>samer Obsorge nach der Scheidung h<strong>at</strong> grundsätzlich jeder <strong>Eltern</strong>teil<br />

<strong>auch</strong> weiterh<strong>in</strong> die gesamte Obsorge, ist also für alle Teilbereiche zuständig.<br />

Es ist jedoch <strong>auch</strong> möglich, dem Gericht e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung darüber vorzulegen,<br />

wonach die Obsorge e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teils künftig beschränkt se<strong>in</strong> soll.<br />

Der <strong>Eltern</strong>teil, dem die hauptsächliche Betreuung zukommt, muss aber immer<br />

mit der gesamten Obsorge betraut se<strong>in</strong>.<br />

Unterhalt<br />

Beide <strong>Eltern</strong>teile s<strong>in</strong>d unterhaltspflichtig, bis sich ihr K<strong>in</strong>d selbst erhalten kann.<br />

Dies ist völlig unabhängig davon, ob die <strong>Eltern</strong> die Obsorge <strong>in</strong>nehaben oder<br />

nicht. Der <strong>Eltern</strong>teil, bei dem das K<strong>in</strong>d lebt, leistet se<strong>in</strong>en Unterhalt dadurch,<br />

dass er den Haushalt führt und das K<strong>in</strong>d betreut. Der andere <strong>Eltern</strong>teil ist zur<br />

Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet. Lebt das K<strong>in</strong>d bei ke<strong>in</strong>em der beiden<br />

7


<strong>Eltern</strong>teile, so s<strong>in</strong>d sowohl V<strong>at</strong>er als <strong>auch</strong> Mutter geldunterhaltspflichtig. Besuchskontakte<br />

stehen mit der Unterhaltspflicht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>erlei Zusammenhang.<br />

Die Höhe der Unterhaltspflicht richtet sich nach dem E<strong>in</strong>kommen der <strong>Eltern</strong><br />

und jenem des K<strong>in</strong>des (z. B. Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung). Genaue Details dazu<br />

erfahren Sie beim Pflegschaftsgericht oder beim Jugendamt.<br />

Wie kann die geme<strong>in</strong>same Obsorge <strong>in</strong> der Praxis aussehen?<br />

Die <strong>Eltern</strong> können im Zuge der Scheidung z. B. vere<strong>in</strong>baren, dass das K<strong>in</strong>d<br />

hauptsächlich bei der Mutter wohnt. Dem V<strong>at</strong>er stehen aber <strong>in</strong> diesem Fall<br />

dieselben Rechte wie der Mutter zu. Zusätzlich ist er gegenüber dem K<strong>in</strong>d<br />

geldunterhaltspflichtig. Es kann also jeder <strong>Eltern</strong>teil weiterh<strong>in</strong> alle<strong>in</strong> für das<br />

K<strong>in</strong>d handeln und dieses, etwa <strong>in</strong> Reisepass- oder Schulangelegenheiten,<br />

<strong>auch</strong> alle<strong>in</strong> wirksam vertreten. Für bestimmte Angelegenheiten, wie z. B. für<br />

die vorzeitige Auflösung e<strong>in</strong>es Lehrvertrages, ist jedoch immer (wie bei aufrechter<br />

Ehe) die Zustimmung beider <strong>Eltern</strong>teile notwendig. Die <strong>Eltern</strong> können<br />

dem Gericht <strong>auch</strong> e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung vorlegen, dass die Obsorge des V<strong>at</strong>ers,<br />

z. B. auf die Verwaltung bestimmter Vermögenswerte, beschränkt ist.<br />

Kann die geme<strong>in</strong>same Obsorge <strong>auch</strong> wieder aufgehoben werden?<br />

Wenn die geme<strong>in</strong>same Obsorge nicht funktioniert oder wenn sich die Verhältnisse<br />

maßgeblich geändert haben, kann jeder <strong>Eltern</strong>teil die Aufhebung dieser<br />

Obsorgeregelung beantragen. Das Gericht wird zuerst versuchen, e<strong>in</strong>e gütliche<br />

E<strong>in</strong>igung zwischen den <strong>Eltern</strong> herbeizuführen. Gel<strong>in</strong>gt dies nicht, kann<br />

e<strong>in</strong>e Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung im Ausmaß von 6 Mon<strong>at</strong>en<br />

angeordnet werden. In dieser Zeit bleibt die bisherige Obsorgeregelung<br />

aufrecht. Im Anschluss daran entscheidet das Gericht aufgrund der gewonnen<br />

Erfahrungen, sowie nach Maßgabe des K<strong>in</strong>deswohles endgültig darüber, welcher<br />

<strong>Eltern</strong>teil künftig mit der Obsorge zu betrauen ist.<br />

Ersche<strong>in</strong>t es zur Sicherung des K<strong>in</strong>deswohles erforderlich, können im Verfahren<br />

über die Obsorge verpflichtende Maßnahmen wie der Besuch e<strong>in</strong>er Familien-,<br />

<strong>Eltern</strong>- oder Erziehungsber<strong>at</strong>ung, die Teilnahme an e<strong>in</strong>er Ber<strong>at</strong>ung zum<br />

Umgang mit Gewalt und Aggression oder an e<strong>in</strong>em Erstgespräch über Medi<strong>at</strong>ion<br />

angeordnet werden.<br />

8


Gibt es <strong>auch</strong> bei ehemaligen Lebensgefährten oder bei Trennung ohne<br />

Scheidung e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Obsorge?<br />

Auch bei Lebensgefährten, die im selben Haushalt gelebt und die geme<strong>in</strong>same<br />

Obsorge gerichtlich vere<strong>in</strong>bart haben, bleibt diese nach e<strong>in</strong>er Trennung<br />

aufrecht. Dasselbe gilt bei Ehepaaren, die sich auf Dauer trennen, ohne sich<br />

scheiden zu lassen. Jedem <strong>Eltern</strong>teil bleibt es jedoch <strong>in</strong> diesen Fällen selbst<br />

überlassen, bei Gericht e<strong>in</strong>en Antrag alle<strong>in</strong>ige Obsorge zu stellen.<br />

Ist die alle<strong>in</strong>ige Obsorge e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teiles ebenfalls möglich?<br />

S<strong>in</strong>d sich die <strong>Eltern</strong> e<strong>in</strong>ig, dass die Obsorge nach der Scheidung der Mutter<br />

(oder dem V<strong>at</strong>er – alle Beispiele s<strong>in</strong>d selbstverständlich immer <strong>auch</strong> für den<br />

umgekehrten Fall gültig) alle<strong>in</strong> zustehen soll, können sie dem Gericht e<strong>in</strong>e<br />

derartige Vere<strong>in</strong>barung vorlegen. Wird nur von e<strong>in</strong>em <strong>Eltern</strong>teil die alle<strong>in</strong>ige<br />

Obsorge gewünscht, so kann e<strong>in</strong> diesbezüglicher Antrag ebenfalls bei Gericht<br />

gestellt werden. Kommt <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er angemessenen Frist nach der Scheidung<br />

ke<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung über die hauptsächliche Betreuung des K<strong>in</strong>des oder<br />

über die Betrauung mit der Obsorge zustande oder entspricht sie nicht dem<br />

Wohl des K<strong>in</strong>des, so kann das Gericht ebenfalls e<strong>in</strong>e Phase der vorläufigen<br />

elterlichen Verantwortung <strong>in</strong> der Dauer von 6 Mon<strong>at</strong>en e<strong>in</strong>leiten. Danach entscheidet<br />

das Gericht endgültig über den Obsorgeantrag.<br />

Die obsorgeberechtigte Person kann sich <strong>in</strong> alltäglichen Angelegenheiten –<br />

darunter s<strong>in</strong>d solche zu verstehen, die häufig vorkommen und die ke<strong>in</strong>e<br />

schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des K<strong>in</strong>des haben,<br />

wie z. B. das Schreiben e<strong>in</strong>er Entschuldigung für den Turnunterricht, das Abholen<br />

des K<strong>in</strong>des vom K<strong>in</strong>dergarten/der Schule oder die Zustimmung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

nicht schwerwiegende mediz<strong>in</strong>ische Heilbehandlung - vertreten lassen<br />

durch Erwachsene, die mit dem K<strong>in</strong>d nicht nur vorübergehend im geme<strong>in</strong>samen<br />

Haushalt leben (Stiefv<strong>at</strong>er, Stiefmutter) und e<strong>in</strong> familiäres Verhältnis<br />

zum betreuenden <strong>Eltern</strong>teil haben,<br />

durch den nicht mit der Obsorge betrauten <strong>Eltern</strong>teil, wenn sich das K<strong>in</strong>d<br />

rechtmäßig bei ihm aufhält.<br />

9


E<strong>in</strong>vernehmliche Scheidung: Was ist im H<strong>in</strong>blick auf die Obsorge zu<br />

beachten?<br />

Damit e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Scheidung vom Gericht überhaupt bewilligt werden<br />

kann, müssen die <strong>Eltern</strong> an e<strong>in</strong>er verpflichtenden <strong>Eltern</strong>ber<strong>at</strong>ung teilnehmen,<br />

um über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden, Bedürfnisse<br />

ihrer K<strong>in</strong>der aufgeklärt zu werden.<br />

E<strong>in</strong>e Liste von Ber<strong>at</strong>ungsstellen f<strong>in</strong>den Sie auf der Homepage des Justizm<strong>in</strong>isteriums<br />

unter http://www.justiz.gv.<strong>at</strong>.<br />

Zusätzlich müssen die <strong>Eltern</strong>teile dem Gericht e<strong>in</strong>e Regelung über die Obsorge<br />

vorlegen (z. B. weitere geme<strong>in</strong>same Obsorge mit Festlegung der hauptsächlichen<br />

Betreuung des K<strong>in</strong>des, Beschränkung der Obsorge e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teiles,<br />

alle<strong>in</strong>ige Obsorge e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teiles).<br />

Kommt ke<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung zustande, wird die<br />

e<strong>in</strong>vernehmliche Scheidung vom Gericht abgelehnt.<br />

Welche Rechte h<strong>at</strong> der nicht mit der Obsorge betraute <strong>Eltern</strong>teil?<br />

Jener <strong>Eltern</strong>teil, der nicht mit der Obsorge betraut ist, h<strong>at</strong> neben dem Kontaktrecht<br />

<strong>auch</strong> das Recht, von wichtigen Angelegenheiten (z. B. Schulwechsel,<br />

Krankenhausaufenthalten, Namensänderung, Vermögensangelegenheiten<br />

etc.) rechtzeitig verständigt zu werden und sich dazu zu äußern. Diese Äußerungen<br />

s<strong>in</strong>d jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Wohl des K<strong>in</strong>des<br />

besser entsprechen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen, so z. B. wenn der nicht obsorgeberechtigte<br />

<strong>Eltern</strong>teil diese Rechte <strong>in</strong> unzumutbarer Weise <strong>in</strong> Anspruch nimmt und<br />

dadurch das Wohl des K<strong>in</strong>des gefährdet oder das Recht des K<strong>in</strong>des auf persönlichen<br />

Kontakt grundlos ablehnt, können diese Inform<strong>at</strong>ions- und Äußerungsrechte<br />

vom Gericht beschränkt oder sogar ganz entzogen werden.<br />

10


Kontaktrecht<br />

Es entspricht e<strong>in</strong>em grundlegenden k<strong>in</strong>dlichen Bedürfnis, enge und gute Kontakte<br />

zu beiden <strong>Eltern</strong>teilen zu haben und stabile B<strong>in</strong>dungen entwickeln zu<br />

können. Deshalb h<strong>at</strong> <strong>auch</strong> derjenige <strong>Eltern</strong>teil, der nicht mit der Obsorge betraut<br />

ist, mit dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e persönliche Beziehung zu pflegen. Genauso können<br />

Großeltern oder andere Personen, zu denen das K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> besonderes<br />

persönliches oder familiäres Verhältnis h<strong>at</strong>, e<strong>in</strong> Kontaktrecht e<strong>in</strong>geräumt bekommen,<br />

sofern dies dem Wohl des K<strong>in</strong>des dient. Bei jeder Kontaktregelung<br />

s<strong>in</strong>d n<strong>at</strong>ürlich das Alter, die Wünsche und Bedürfnisse des K<strong>in</strong>des, sowie die<br />

Intensität der bisherigen Beziehung ausschlaggebend. M<strong>in</strong>derjährige über 14<br />

Jahre können selbstständig, also ohne Mitwirkung e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teiles, e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Regelung des Kontaktrechtes bei Gericht stellen. Sie können jedoch<br />

nicht gegen ihren Willen zu e<strong>in</strong>em Besuch beim anderen <strong>Eltern</strong>teil gezwungen<br />

werden, wenn sie die Besuchskontakte unbee<strong>in</strong>flusst und berechtigterweise<br />

ablehnen. Vorher müssen Jugendliche allerd<strong>in</strong>gs darüber belehrt<br />

werden, dass der Kontakt mit beiden <strong>Eltern</strong>teilen ihrem Wohl entspricht.<br />

Andererseits können aber Regelungen, die den persönlichen Kontakt betreffen,<br />

<strong>auch</strong> gegen den Willen des <strong>Eltern</strong>teils, der nicht mit den M<strong>in</strong>derjährigen<br />

im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebt, durchgesetzt werden.<br />

Auch <strong>in</strong> solchen Verfahren über die Regelung des Kontaktrechtes kann das<br />

Gericht verpflichtend Maßnahmen wie Familienber<strong>at</strong>ungen oder Erstgespräche<br />

über e<strong>in</strong>e Medi<strong>at</strong>ion anordnen, wenn es dem K<strong>in</strong>deswohl entspricht.<br />

Was passiert, wenn e<strong>in</strong> <strong>Eltern</strong>teil den Kontakt des K<strong>in</strong>des zum anderen<br />

<strong>Eltern</strong>teil beh<strong>in</strong>dert?<br />

Für beide <strong>Eltern</strong>teile gilt das sogenannte „Wohlverhaltensgebot“, d. h. jeder<br />

muss bei der Ausübung se<strong>in</strong>er Rechte und Erfüllung se<strong>in</strong>er Pflichten alles<br />

unterlassen, was das Verhältnis des K<strong>in</strong>des zum anderen <strong>Eltern</strong>teil bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

oder die Wahrnehmung se<strong>in</strong>er Aufgaben erschweren kann. Zu unterlassen<br />

s<strong>in</strong>d z. B. beleidigende Äußerungen über den anderen <strong>Eltern</strong>teil,<br />

Aufhetzung des K<strong>in</strong>des oder Versuche, Details über das Priv<strong>at</strong>leben des anderen<br />

<strong>Eltern</strong>teils zu erfahren. Der <strong>Eltern</strong>teil, bei dem das K<strong>in</strong>d hauptsächlich<br />

lebt, darf das K<strong>in</strong>d nicht neg<strong>at</strong>iv gegenüber dem kontaktberechtigten <strong>Eltern</strong>teil<br />

bee<strong>in</strong>flussen und h<strong>at</strong> es auf die Besuche e<strong>in</strong>fühlsam vorzubereiten.<br />

11


Wird z. B. der Kontakt zwischen dem K<strong>in</strong>d und dem nicht obsorgeberechtigten<br />

V<strong>at</strong>er von der Mutter beh<strong>in</strong>dert, können die Inform<strong>at</strong>ions- und Äußerungsrechte<br />

des V<strong>at</strong>ers <strong>auch</strong> auf „m<strong>in</strong>derwichtige Angelegenheiten“ (z. B. Übermittlung<br />

der Jahreszeugnisse durch die Mutter) – jedoch nicht auf Angelegenheiten<br />

des täglichen Lebens – ausgedehnt werden. Außerdem kann das Gericht<br />

„angemessene Verfügungen“ treffen. Zunächst können der Mutter entsprechende<br />

Aufträge erteilt werden, die Besuchskontakte zwischen V<strong>at</strong>er und K<strong>in</strong>d<br />

nicht zu beh<strong>in</strong>dern. Weiters kann der V<strong>at</strong>er ermächtigt werden, sich ohne Zustimmung<br />

der Mutter etwa bei Lehrpersonen oder behandelnden Ärzten/Ärzt<strong>in</strong>nen<br />

selbst zu <strong>in</strong>formieren, <strong>auch</strong> die Verhängung angemessener<br />

Zwangsmittel ist möglich (z. B. Geldstrafe, Beugehaft). Hält sich umgekehrt<br />

der besuchsberechtigte V<strong>at</strong>er nicht an das „Wohlverhaltensgebot“, so kann<br />

das Gericht se<strong>in</strong> Kontaktrecht e<strong>in</strong>schränken oder sogar aufheben. Auch se<strong>in</strong>e<br />

Inform<strong>at</strong>ions- und Äußerungsrechte können bei rechtsmissbräuchlicher oder<br />

für die obsorgeberechtigte Mutter unzumutbarer Inanspruchnahme durch das<br />

Gericht auf Antrag e<strong>in</strong>geschränkt oder entzogen werden.<br />

Besuchsmittler<br />

Treten Schwierigkeiten bei der konkreten Ausübung der persönlichen Kontakte<br />

auf, kann das Gericht die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler e<strong>in</strong>setzen,<br />

um die Begegnungen mit den <strong>Eltern</strong> vorzubereiten und bei der Übergabe<br />

des K<strong>in</strong>des anwesend zu se<strong>in</strong>. Auf Verlangen s<strong>in</strong>d dem Gericht Wahrnehmungen<br />

im Zusammenhang mit dem Ablauf dieser Kontakte mitzuteilen. Die<br />

Kosten für Besuchsmittler haben die <strong>Eltern</strong> anteilig zu tragen.<br />

Besuchsbegleitung<br />

In den <strong>Zeiten</strong> nach der Trennung/Scheidung können die Besuchskontakte<br />

sehr oft sowohl für die <strong>Eltern</strong> als <strong>auch</strong> für das K<strong>in</strong>d spannungsgeladen se<strong>in</strong>.<br />

Daher gibt es die gesetzlich verankerte Möglichkeit der „Besuchsbegleitung“.<br />

E<strong>in</strong>e Besuchsbegleitung kann auf Antrag oder von Amts wegen durch das<br />

Gericht angeordnet werden. Die <strong>Eltern</strong> können sich aber <strong>auch</strong> auf Grund e<strong>in</strong>er<br />

priv<strong>at</strong>en Vere<strong>in</strong>barung dazu entscheiden. Betreut werden die <strong>Eltern</strong> und das<br />

K<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>e fachlich geeignete, neutrale Person.<br />

12


Wann ist Besuchsbegleitung s<strong>in</strong>nvoll?<br />

Bei Sorge um das K<strong>in</strong>d während des Besuchskontaktes,<br />

bei Erstkontakt nach längerem Kontaktabbruch,<br />

auf Wunsch des K<strong>in</strong>des,<br />

bei Nichte<strong>in</strong>haltung von Vere<strong>in</strong>barungen,<br />

zur Erleichterung der Übergabe-Situ<strong>at</strong>ion.<br />

Was passiert, wenn der nicht obsorgeberechtigte <strong>Eltern</strong>teil an den<br />

Besuchskontakten gar nicht <strong>in</strong>teressiert ist?<br />

Ermöglicht z. B. die Mutter den Kontakt zwischen V<strong>at</strong>er und K<strong>in</strong>d, zeigt der<br />

V<strong>at</strong>er aber ke<strong>in</strong> Interesse an den Besuchen, dann entfallen se<strong>in</strong>e Inform<strong>at</strong>ions-<br />

und Äußerungsrechte.<br />

Familiengerichtshilfe<br />

Zur Unterstützung des Gerichtes bei Verfahren über Obsorge und Kontaktrecht<br />

wird e<strong>in</strong>e Familiengerichtshilfe e<strong>in</strong>gerichtet. Von den dort beschäftigten<br />

Psychologen/Psycholog<strong>in</strong>nen und Sozialarbeitern/Sozialarbeiter<strong>in</strong>nen werden<br />

auf Ersuchen des Gerichts folgende Aufgaben wahrgenommen:<br />

Clear<strong>in</strong>g im S<strong>in</strong>ne von Inform<strong>at</strong>ion der Parteien<br />

Herausarbeiten der Konfliktpunkte und möglichen Wege zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>vernehmlichen<br />

Lösung<br />

Befundaufnahmen durch Hausbesuche oder Besuchsbeobachtungen<br />

Erstellen von Gutachten<br />

Besuchsmittlung<br />

Dadurch erlangt das Gericht nicht nur e<strong>in</strong>e verbesserte Entscheidungsgrundlage.<br />

Vor allem sollen durch die E<strong>in</strong>schaltung der Familiengerichtshilfe Eskal<strong>at</strong>ionen<br />

vermieden, mehr gütliche E<strong>in</strong>igungen erreicht und Rollenkonflikte vermieden<br />

werden.<br />

13


Medi<strong>at</strong>ion<br />

... ist e<strong>in</strong>e außergerichtliche Hilfe zur Lösung von Konflikten<br />

Was br<strong>in</strong>gt Ihnen Medi<strong>at</strong>ion?<br />

Medi<strong>at</strong>ion ermöglicht e<strong>in</strong>en Weg aus verfahrenen Konfliktsitu<strong>at</strong>ionen,<br />

kann schmerzlichen Streit beenden,<br />

führt zu Vere<strong>in</strong>barungen zwischen den Konfliktparteien und schafft<br />

e<strong>in</strong>e neue Gesprächsbasis für die Zukunft.<br />

Wie funktioniert Medi<strong>at</strong>ion?<br />

Die Konfliktparteien treffen sich <strong>in</strong> mehreren Sitzungen mit e<strong>in</strong>er neutralen<br />

Person (Medi<strong>at</strong>or/Medi<strong>at</strong>or<strong>in</strong>).<br />

Me<strong>in</strong>ungen, Standpunkte und Bedürfnisse werden gesammelt und h<strong>in</strong>terfragt.<br />

Die Parteien entwickeln mit Hilfe des Medi<strong>at</strong>ors/der Medi<strong>at</strong>or<strong>in</strong> neue<br />

Handlungsstr<strong>at</strong>egien und erarbeiten damit e<strong>in</strong>en Ausgleich der Interessen.<br />

Ziel der Konfliktparteien ist es, neue Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft<br />

auszuhandeln, z. B. <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anziellen Angelegenheiten, Fragen der<br />

Obsorge oder des Kontaktrechtes.<br />

Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Medi<strong>at</strong>ion s<strong>in</strong>d unter anderem die Freiwilligkeit der<br />

Beteiligten, die Bereitschaft zu Fairness im Verhandeln von Streitpunkten,<br />

sowie das Interesse an beiderseitig annehmbaren Konfliktlösungen. Nur wenn<br />

Sie mite<strong>in</strong>ander auf absolut ke<strong>in</strong>en grünen Zweig kommen und <strong>auch</strong> die Medi<strong>at</strong>ion<br />

nichts hilft, dann entscheidet <strong>in</strong> letzter Instanz das Gericht über Ihre<br />

familiäre Zukunft.<br />

Die aktuellen Tarifsätze, sowie e<strong>in</strong>e Liste der e<strong>in</strong>getragenen Familienmedi<strong>at</strong>oren/Familienmedi<strong>at</strong>or<strong>in</strong>nen<br />

f<strong>in</strong>den Sie unter www.bmwfj.gv.<strong>at</strong> (Bereich Familie<br />

- Trennung und Scheidung).<br />

14


K<strong>in</strong>derbeistand<br />

Die Trennung bzw. Scheidung der <strong>Eltern</strong> erleben die betroffenen K<strong>in</strong>der als<br />

enorme Belastung, da sie meist <strong>in</strong> diesen Situ<strong>at</strong>ionen die Sicherheit und die<br />

verlässlichen Beziehungen <strong>in</strong>nerhalb der Familie verlieren und massiven Loyalitätskonflikten<br />

ausgesetzt werden.<br />

Seit 1. Juli 2010 soll die Institution des K<strong>in</strong>derbeistandes dazu dienen, dem<br />

K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e objektive Person im Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht<br />

an die Seite zu geben, wenn das Gericht das Gefühl h<strong>at</strong>, dass das K<strong>in</strong>d<br />

vom Verfahren sehr belastet wird und e<strong>in</strong>e Unterstützung br<strong>auch</strong>t.<br />

Als Sprachrohr sorgt der K<strong>in</strong>derbeistand dafür, dass die Interessen des K<strong>in</strong>des<br />

gewahrt werden und se<strong>in</strong>e Wünsche und Bedürfnisse dem Gericht mitgeteilt<br />

werden. Der K<strong>in</strong>derbeistand begleitet die M<strong>in</strong>derjährigen bei allen Gerichtsterm<strong>in</strong>en<br />

<strong>in</strong> Obsorge- oder Besuchsstreitigkeiten. Die Kosten s<strong>in</strong>d durch<br />

die <strong>Eltern</strong> zu tragen.<br />

Weitere Inform<strong>at</strong>ionen unter www.jba.gv.<strong>at</strong>/?k<strong>in</strong>derbeistand oder<br />

www.justiz.gv.<strong>at</strong> (Bereich Bürgerservice, Publik<strong>at</strong>ionen, Inform<strong>at</strong>ionsfolder<br />

zum K<strong>in</strong>derbeistand).<br />

Familienber<strong>at</strong>ung bei Gericht<br />

Gerade wenn die Beziehung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Krise steckt, kann guter R<strong>at</strong> hilfreich<br />

se<strong>in</strong>! Dauert die Beziehungskrise schon länger an und zeichnet sich womöglich<br />

e<strong>in</strong>e Trennung oder Scheidung ab, dann ist es s<strong>in</strong>nvoll, dass Sie sich<br />

überlegen, wo Sie kompetente Ber<strong>at</strong>ung und Hilfe erhalten!<br />

Bei den meisten Gerichten wird am Amtstag Beziehungs-, Ehe- und Scheidungsber<strong>at</strong>ung,<br />

sowie Rechts<strong>in</strong>form<strong>at</strong>ion angeboten. Experten/Expert<strong>in</strong>nen<br />

können Ihnen dabei kostenlos Fragen zu Unterhalt, Obsorge und Besuchsrecht<br />

beantworten und Ihnen e<strong>in</strong>e wertvolle Orientierung <strong>auch</strong> <strong>in</strong> anderen<br />

Angelegenheiten geben.<br />

15


Namensrecht<br />

Seit der Namensrechtsänderungsnovelle 2013 haben Eheg<strong>at</strong>ten fast unbegrenzte<br />

Möglichkeiten, was die Wahl ihres Familiennamens sowie des Nachnamens<br />

ihrer K<strong>in</strong>der anbelangt.<br />

Gibt es ke<strong>in</strong>e Vorschläge von den <strong>Eltern</strong>, erhält das K<strong>in</strong>d – egal ob die <strong>Eltern</strong><br />

verheir<strong>at</strong>et s<strong>in</strong>d oder nicht – den Familiennamen der Mutter!<br />

Nähere Inform<strong>at</strong>ionen dazu f<strong>in</strong>den Sie unter https://www.help.gv.<strong>at</strong>.<br />

Was br<strong>auch</strong>en K<strong>in</strong>der?<br />

Von Geburt an Selbstwertgefühl und Persönlichkeit von K<strong>in</strong>dern stärken.<br />

Für jedes K<strong>in</strong>d ist es sehr wichtig, diese Botschaften zu erfahren, um e<strong>in</strong> gesundes<br />

Selbstwertgefühl zu entwickeln. K<strong>in</strong>der, die mutig s<strong>in</strong>d, die sich und ihr<br />

Handeln als wertvoll erleben, bereichern nicht nur jede Familie, sie bereichern<br />

<strong>auch</strong> jede Gesellschaft. Sie, als <strong>Eltern</strong>, können K<strong>in</strong>der bei der Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>es gesunden Selbstwertgefühls unterstützen, <strong>in</strong>dem Sie<br />

positive Beziehungen fördern,<br />

die Kompetenzen ihrer K<strong>in</strong>der sehen und stärken,<br />

Orientierung (Ziele und Werte) geben,<br />

Ihre K<strong>in</strong>der unterstützen und vorleben e<strong>in</strong> „guter Mensch“ zu se<strong>in</strong>,<br />

Lebensfreude und Lebenslust vermitteln.<br />

Diese Anregungen helfen Ihren K<strong>in</strong>dern <strong>auch</strong>, konstruktiv mit Frustr<strong>at</strong>ion, Ablehnung,<br />

Kritik und E<strong>in</strong>samkeit umgehen zu lernen. Diese Bewältigungsstr<strong>at</strong>egien<br />

s<strong>in</strong>d für K<strong>in</strong>der vor allem <strong>in</strong> sehr belastenden Situ<strong>at</strong>ionen, wie sie z. B. die<br />

Trennung bzw. Scheidung der <strong>Eltern</strong> darstellt, wichtig.<br />

E<strong>in</strong>e wertorientierte Erziehung fördert immer die Persönlichkeitsbildung und<br />

dadurch <strong>auch</strong> die Standfestigkeit e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des.<br />

16


Konstruktiver Umgang mit Konflikten<br />

Konflikte s<strong>in</strong>d im Zusammenleben <strong>in</strong> Gruppen, <strong>in</strong> der Familie, zwischen Partnern<br />

und <strong>auch</strong> Liebenden normal und alltäglich. Sie begleiten uns e<strong>in</strong> Leben<br />

lang. Konflikte entstehen immer dann, wenn jemand etwas will, was andere<br />

nicht wollen, wenn man verschiedener Me<strong>in</strong>ung ist, wenn den Beteiligten unterschiedliche<br />

D<strong>in</strong>ge wichtig s<strong>in</strong>d.<br />

Wie kann ich mit e<strong>in</strong>em Konflikt umgehen?<br />

Pokerstr<strong>at</strong>egie<br />

Bei dieser Konfliktlösungsstr<strong>at</strong>egie geht es um Siegen und Verlieren. Man<br />

setzt sich auf Kosten der anderen Partei durch. E<strong>in</strong>er/E<strong>in</strong>e „gew<strong>in</strong>nt“, der/die<br />

andere gibt nach, geht dem „Sieger/der Sieger<strong>in</strong>“ aus dem Weg, vermeidet<br />

das Thema, fühlt sich traurig/zornig, s<strong>in</strong>nt auf Rache, etc. Diese Str<strong>at</strong>egie<br />

kann zu tiefer Kränkung und zum Beziehungsabbruch führen!<br />

Problemlösungsstr<strong>at</strong>egie<br />

Jeder Konflikt stellt e<strong>in</strong> Problem dar, das grundsätzlich lösbar ist; e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Lösung br<strong>in</strong>gt beiden Seiten Vorteile.<br />

Was ist hilfreich beim Lösen e<strong>in</strong>es Konfliktes?<br />

17<br />

Gegenseitige Achtung<br />

Suche nach e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Nenner<br />

Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen festhalten<br />

das Problem oder die Streitfrage neu formulieren<br />

e<strong>in</strong> annehmbares Ergebnis für alle f<strong>in</strong>den<br />

Altern<strong>at</strong>iven bereit halten und flexibel <strong>bleiben</strong><br />

positiv und offen für neue Ideen <strong>bleiben</strong><br />

zuhören und den andern/die andere ausreden lassen<br />

sich <strong>in</strong> den anderen/die andere h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>versetzen<br />

geme<strong>in</strong>sam Probleme lösen wollen<br />

das Wort „aber“ aus dem Wortsch<strong>at</strong>z streichen<br />

tief e<strong>in</strong><strong>at</strong>men


Lernen am Modell – die Vorbildwirkung der <strong>Eltern</strong><br />

Wie kann man K<strong>in</strong>dern „fair streiten“ und Fertigkeiten der positiven Konfliktlösung<br />

nahe br<strong>in</strong>gen? Ohne Zweifel ist das gute Beispiel der <strong>Eltern</strong> maßgeblich.<br />

K<strong>in</strong>der lernen durch zusehen und nachahmen (Modelllernen). Es sollte allerd<strong>in</strong>gs<br />

klar se<strong>in</strong>, dass K<strong>in</strong>der nicht ständig dabei se<strong>in</strong> sollten, wenn sich andere<br />

streiten, zumal sie oft die Versöhnung nicht mitbekommen und so nur das<br />

Streiten lernen.<br />

Trennungen begleiten das Leben<br />

„Das Leben ist e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Abschiednehmen“, lautet e<strong>in</strong> altes Sprichwort. Von<br />

Geburt an kennzeichnen Trennungen und Abschiede die menschliche Entwicklung:<br />

Abschied vom <strong>Eltern</strong>haus, Tod e<strong>in</strong>es geliebten Haustieres, zerbrochene<br />

Jugendfreundschaft …<br />

Trennungen und Verluste, <strong>auch</strong> alltägliche, stellen für alle Menschen<br />

schmerzhafte Erfahrungen dar. Sie s<strong>in</strong>d „life events“, die oft mit schweren<br />

seelischen Belastungen verbunden se<strong>in</strong> können. Deshalb ist es besonders<br />

wichtig, K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> ihrer Trennungs- und Trauerarbeit zu unterstützen.<br />

Abschied als Lebensthema<br />

„Wenn es um Verlust- und Trauererfahrungen geht, s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der auf die Hilfe<br />

von Erwachsenen angewiesen. Doch dazu müssen die Erwachsenen selbst<br />

mit Verlust und Trauer umgehen können“. 2<br />

So hängt das Verhalten Erwachsener vor allem <strong>auch</strong> von den eigenen k<strong>in</strong>dlichen<br />

Erfahrungen mit Trennungen und Verlusten ab. Manche K<strong>in</strong>der wachsen<br />

mit der Botschaft auf, dass die Welt e<strong>in</strong> gefährlicher Ort ist. Sie werden dar<strong>in</strong><br />

geübt, ständig aufzupassen und auf der Hut zu se<strong>in</strong>, sich und andere zu kontrollieren,<br />

bestimmte D<strong>in</strong>ge zu vermeiden und andere auszuführen.<br />

2 Hammerschmied, Peter: K<strong>in</strong>dergarten heute Heft 11-12/99, S. 7<br />

18


Jedoch ist es anstrengend, immer die Kontrolle zu bewahren, vor allem dann,<br />

wenn K<strong>in</strong>der mit entwicklungsbed<strong>in</strong>gten Verlusterfahrungen (z. B. beim E<strong>in</strong>tritt<br />

<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergarten oder Schule, beim Übergang vom K<strong>in</strong>d- zum Erwachsense<strong>in</strong>)<br />

konfrontiert werden. Andere K<strong>in</strong>der wachsen mit der Botschaft auf, dass die<br />

Welt ausschließlich e<strong>in</strong> freundlicher, schöner Ort sei. Beide Botschaften s<strong>in</strong>d<br />

nur e<strong>in</strong> Teil des Ganzen: Richtig ist vielmehr, dass Frustr<strong>at</strong>ion, Misserfolge<br />

und eben <strong>auch</strong> E<strong>in</strong>samkeit, Kummer- oder Abschiedsschmerz als Herausforderungen<br />

zum Leben dazugehören, <strong>in</strong> denen persönliches Entwicklungspotential<br />

liegt. K<strong>in</strong>der, die neben e<strong>in</strong>em Grundvertrauen <strong>in</strong> sich und die Welt dies<br />

nicht gelernt haben, werden auf Niederlagen oder schmerzhafte Ereignisse (z.<br />

B. Tod von Verwandten, Trennung der <strong>Eltern</strong>, Wegzug e<strong>in</strong>es Freundes/e<strong>in</strong>er<br />

Freund<strong>in</strong>) mit größerem Unverständnis, Rückzug, Vermeidung und Verdrängung<br />

reagieren als andere K<strong>in</strong>der.<br />

Von den Erwachsenen wird ihnen oft (unbewusst) vermittelt, dass man darüber<br />

nicht spricht und ke<strong>in</strong>e Fragen stellen darf. „Erwachsene tragen durch<br />

ihre Haltung also maßgeblich dazu bei, ob e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e realistische Vorstellung<br />

von Abschied, Tod und Trauer entwickelt und lernt, damit umzugehen“. 3<br />

Wie kann ich me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d im Umgang mit Trauer und Verlust unterstützen?<br />

K<strong>in</strong>der br<strong>auch</strong>en Klarheit, <strong>auch</strong>, wenn es weh tut. K<strong>in</strong>der wollen wissen,<br />

woran sie s<strong>in</strong>d und was sie zu verarbeiten haben. Daher ist es für K<strong>in</strong>der wichtig,<br />

ihrem Alter entsprechend ehrliche Inform<strong>at</strong>ionen zu bekommen. Für betroffene<br />

K<strong>in</strong>der ist das sehr befreiend und kann eventuell der Entwicklung von<br />

Schuldgefühlen vorbeugen.<br />

Ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d ist schuld an der Trennung se<strong>in</strong>er <strong>Eltern</strong>. Die Verantwortung für<br />

die Trennung liegt niemals bei den K<strong>in</strong>dern. „Zu erfahren, nicht für alles verantwortlich<br />

zu se<strong>in</strong> und daher <strong>auch</strong> nicht die Schuld zu tragen, ist für die K<strong>in</strong>der<br />

e<strong>in</strong>e enorme Erleichterung und kann dazu beitragen, sich von den<br />

Schuldgefühlen zu verabschieden und so die schwierige Lebenssitu<strong>at</strong>ion besser<br />

zu meistern.“ 4<br />

3 Hammerschmied, Peter: K<strong>in</strong>dergarten heute Heft 11-12/99, S. 12<br />

4 Methodenkompendium Ra<strong>in</strong>bows Österreich/Teil 1, S. 273<br />

19


Verständnis für die Reaktion der K<strong>in</strong>der auf Trennung und Verlust ist<br />

wichtig.<br />

K<strong>in</strong>der sollen ihre Gefühle nicht verstecken: Schmerz, Wut, Traurigkeit, Angst,<br />

Hoffnung etc., alle diese Gefühle s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ordnung! Für Erwachsene ist es oft<br />

schwer, auf diese Verhaltensweisen angemessen zu reagieren. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d<br />

br<strong>auch</strong>t <strong>in</strong> dieser Situ<strong>at</strong>ion den Halt und die Sicherheit von erwachsenen Bezugspersonen.<br />

Reden ist Gold.<br />

<strong>Eltern</strong> und K<strong>in</strong>der reden am Tag weniger als e<strong>in</strong>e halbe Stunde über D<strong>in</strong>ge,<br />

die über das Alltägliche h<strong>in</strong>ausgehen. H<strong>in</strong>hören und mite<strong>in</strong>ander Reden ist<br />

jedoch von großer Bedeutung. <strong>Eltern</strong> sollen ihre K<strong>in</strong>der ermutigen, über ihre<br />

sorgenvollen und <strong>auch</strong> über ihre schönen, positiven Er<strong>in</strong>nerungen zu sprechen.<br />

Auf diese Weise werden sie allmählich weniger belastet.<br />

K<strong>in</strong>der haben <strong>auch</strong> Stärken.<br />

Die Stärken der K<strong>in</strong>der nicht außer Acht lassen. Das Erkennen und Fördern<br />

von Kompetenz, Eigenständigkeit und Selbstbewusstse<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d unterstützend<br />

und hilfreich.<br />

Wenn <strong>Eltern</strong> überfordert s<strong>in</strong>d und sich Hilfe holen, ist das e<strong>in</strong> Zeichen für<br />

Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong>.<br />

<strong>Eltern</strong> s<strong>in</strong>d mit diesen Anforderungen, gerade wenn sie selbst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>schwierigen</strong><br />

Trennungssitu<strong>at</strong>ion stecken, oft überfordert. Um zu verh<strong>in</strong>dern, dass<br />

diese Überforderung zu Lasten des K<strong>in</strong>des geht, sollten sich <strong>Eltern</strong> nicht<br />

scheuen, Hilfsangebote <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen und sich an e<strong>in</strong>e Ber<strong>at</strong>ungsstelle<br />

zu wenden.<br />

20


K<strong>in</strong>derrechte<br />

K<strong>in</strong>der als eigenständige (Rechts-)Persönlichkeiten mit spezifischen Bedürfnissen<br />

und Rechten wahrzunehmen, ist <strong>auch</strong> das Anliegen der UN-<br />

K<strong>in</strong>derrechtskonvention (KRK) aus dem Jahr 1989. Sie ist e<strong>in</strong> von den meisten<br />

Sta<strong>at</strong>en der Erde anerkannter völkerrechtlicher Vertrag. In Österreich ist<br />

die KRK seit 1992 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Diese UN-Konvention gehört zu den zentralen Dokumenten des <strong>in</strong>tern<strong>at</strong>ionalen<br />

Menschenrechtsschutzes. Sie beschreibt die elementaren Notwendigkeiten<br />

für e<strong>in</strong>e menschenwürdige K<strong>in</strong>dheit <strong>in</strong> Form von Rechten.<br />

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von K<strong>in</strong>dern (BVGKR)<br />

BGBl I 2011/4<br />

Seit dem 16. Februar 2011 ist das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte<br />

von K<strong>in</strong>dern (BVGKR) <strong>in</strong> Österreich <strong>in</strong> Kraft. Auch wenn der Gesetzgeber<br />

diese K<strong>in</strong>derrechte aus gesetzlich vorgesehenen, schwerwiegenden Gründen<br />

(z. B. n<strong>at</strong>ionale Sicherheit, wirtschaftliches Wohl, Verh<strong>in</strong>derung von strafbaren<br />

Handlungen…) e<strong>in</strong>schränken kann, wird <strong>in</strong> 6 Artikeln das umfassende Wohl<br />

von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen zu e<strong>in</strong>em der grundlegenden Sta<strong>at</strong>sziele erklärt.<br />

Artikel 1 des BVGKR legt neben dem Anspruch des K<strong>in</strong>des auf Schutz und<br />

Fürsorge unter anderem fest, dass bei allen Maßnahmen, die von öffentlichen<br />

oder priv<strong>at</strong>en E<strong>in</strong>richtungen getroffen werden, das Wohl des K<strong>in</strong>des vorrangig<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

In Artikel 2 ist das Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte zu beiden<br />

<strong>Eltern</strong>teilen angeführt, es sei denn, es gäbe Gründe, die aus der Sicht des<br />

K<strong>in</strong>deswohls dagegensprechen. Außerdem h<strong>at</strong> gemäß Artikel 4 jedes K<strong>in</strong>d<br />

das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung.<br />

Dies trifft <strong>in</strong>sbesondere auf das Scheidungs- und Pflegschaftsverfahren<br />

zu.<br />

21


„Eure K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d nicht eure K<strong>in</strong>der.<br />

Sie s<strong>in</strong>d die Söhne und<br />

Töchter der Sehnsucht des<br />

Lebens nach sich selber.<br />

Sie kommen durch euch, aber nicht von euch.<br />

Und obwohl sie mit euch s<strong>in</strong>d,<br />

gehören sie euch doch nicht.<br />

Ihr dürft ihnen eure Liebe geben,<br />

aber nicht eure Gedanken.<br />

Denn sie haben ihre eigenen Gedanken.<br />

Ihr dürft ihren Körpern e<strong>in</strong> Haus geben,<br />

aber nicht ihren Seelen.<br />

Denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen,<br />

das ihr nicht besuchen könnt,<br />

nicht e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> euren Träumen.“<br />

(aus: „Der Prophet“ von Khalil Gibran, 1883 – 1931)<br />

22


Wenn alles aus dem Ruder läuft…<br />

Ihr Anliegen als <strong>Eltern</strong>(teil) wird es se<strong>in</strong>, dass Ihr K<strong>in</strong>d so wenig wie möglich<br />

unter der Trennung leidet. Sie können ihm dabei helfen, <strong>in</strong>dem Sie als Mutter<br />

und V<strong>at</strong>er beide weiterh<strong>in</strong> verfügbar <strong>bleiben</strong>. Ihr K<strong>in</strong>d h<strong>at</strong> e<strong>in</strong> Recht auf beide<br />

<strong>Eltern</strong> – für das psychische Wohl, das eigene Selbstwertgefühl und e<strong>in</strong>e gelungene<br />

Entwicklung. Wenn es Ihnen nicht gel<strong>in</strong>gt, e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Gesprächsbasis<br />

zu f<strong>in</strong>den – und dies ist oft besonders <strong>in</strong> der Anfangszeit schwierig<br />

– sollten Sie rechtzeitig Hilfe von außen heranziehen.<br />

E<strong>in</strong>e Familien-Medi<strong>at</strong>ion (siehe Seite 11) hilft Ihnen, mit e<strong>in</strong>em neutralen Vermittler/e<strong>in</strong>er<br />

neutralen Vermittler<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>same Lösungen zu f<strong>in</strong>den und passende<br />

Vere<strong>in</strong>barungen zu treffen. Hilfsdienste, wie z.B. Besuchsbegleitung,<br />

unterstützen bei Besuchskontakten.<br />

K<strong>in</strong>der br<strong>auch</strong>en <strong>Eltern</strong>, die trotz der <strong>schwierigen</strong> Situ<strong>at</strong>ion nicht auf die<br />

Bedürfnisse der K<strong>in</strong>der vergessen.<br />

Im Laufe Ihrer Trennung/Scheidung s<strong>in</strong>d Sie möglicherweise e<strong>in</strong>er Flut von<br />

Emotionen (Wut, Verzweiflung, Schuldgefühle, E<strong>in</strong>samkeit ...) ausgesetzt.<br />

Diese Gefühle s<strong>in</strong>d Teil e<strong>in</strong>es n<strong>at</strong>ürlichen Verarbeitungsprozesses, <strong>in</strong> dem es<br />

darum geht, den Verlust e<strong>in</strong>es/e<strong>in</strong>er früher und möglicherweise noch immer<br />

geliebten Partners/Partner<strong>in</strong> zu bewältigen. Jeder/Jede erlebt die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Phasen dieses Prozesses bezüglich der Intensität und der Dauer verschieden,<br />

dennoch lassen sich im Prozessverlauf e<strong>in</strong>ige typische Verhaltensweisen und<br />

Muster erkennen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

23<br />

In der ersten Phase f<strong>in</strong>det oft e<strong>in</strong> „Nicht-wahrhaben-wollen“ bzw. e<strong>in</strong>e<br />

Verleugnung st<strong>at</strong>t. Man ist schockiert, fassungslos, wie betäubt.<br />

Mit dem Anerkennen der Trennungsrealität <strong>in</strong> der nächsten Phase werden<br />

Aggressionen freigesetzt, diese Zeit ist voll von Orientierungslosigkeit<br />

und Stimmungsschwankungen. Gefühle der Verzweiflung, Wut, Angst,<br />

Schuld und Selbstzweifel wechseln e<strong>in</strong>ander ab.<br />

In e<strong>in</strong>em weiteren Schritt kommt es zu e<strong>in</strong>er Akzeptanz des Verlustes,<br />

erst dann eröffnet sich die Möglichkeit für e<strong>in</strong>en konstruktiven Neubeg<strong>in</strong>n.<br />

Es f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Neuorientierung st<strong>at</strong>t und schließlich die Erarbeitung e<strong>in</strong>es<br />

neuen Lebenskonzeptes.


Mangelnde Ause<strong>in</strong>andersetzung mit den eigenen Gefühlen und fehlende Beziehungsklärung<br />

belasten nicht nur die seelische und körperliche Gesundheit<br />

beider Partner, sondern <strong>auch</strong> das weitere Trennungsgeschehen. Im Verlauf<br />

der Trennung kann es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen, Rachehandlungen<br />

(„er/sie soll büßen, was er/sie mir angetan h<strong>at</strong>!“) und zum „Kampf um das<br />

K<strong>in</strong>d“ kommen. Dazu können unterschiedliche „typisch“ weibliche oder männliche<br />

Reaktions- oder Familienmuster (z. B. schnelle Tröstung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er neuen<br />

Beziehung, Opferrolle, selbst- oder fremdzerstörerisches Verhalten) sowie die<br />

E<strong>in</strong>beziehung des gesamten Familien- und Freundesystems als Verbündete<br />

gegen „den schuldigen/die schuldige Ex“ erschwerend wirken.<br />

Die Konflikte werden dann häufig auf der Ebene von Rechtsansprüchen vor<br />

Gericht ausgetragen.<br />

Partner, die diese zum Teil unbewusst ablaufenden Prozesse <strong>in</strong>klusive der<br />

eigenen Anteile nicht wahrnehmen wollen, laufen Gefahr, <strong>in</strong> ihren Aggressionen<br />

gegen sich und die andere Person stecken zu <strong>bleiben</strong>.<br />

Diese Form der Ause<strong>in</strong>andersetzung wirkt sich auf die Seele der K<strong>in</strong>der<br />

besonders belastend aus.<br />

Deshalb ist es für alle Beteiligten wichtig, sich mit der Trennungssitu<strong>at</strong>ion ause<strong>in</strong>anderzusetzen<br />

und e<strong>in</strong> Klima zu schaffen, <strong>in</strong> dem geme<strong>in</strong>same, s<strong>in</strong>nvolle<br />

Lösungen möglich werden. So kann Trennung und Scheidung für Sie zu e<strong>in</strong>er<br />

Chance für Wachstum und Entwicklung werden.<br />

Fragen Sie sich:<br />

S<strong>in</strong>d Sie (immer noch) enttäuscht, traurig, zornig… wenn Sie an Ihren<br />

ehemaligen Partner/Ihre ehemalige Partner<strong>in</strong> denken?<br />

Wünschen Sie sich, dass Ihr K<strong>in</strong>d nur auf „Ihrer Seite“ steht?<br />

Können Sie Ihren ehemaligen Partner/Ihre ehemalige Partner<strong>in</strong> dennoch<br />

als Teil e<strong>in</strong>es „<strong>Eltern</strong>teams“ wahrnehmen? Was würden Sie evtuell<br />

benötigen, um das zu können?<br />

Muss Ihr K<strong>in</strong>d häufig <strong>auch</strong> nach der Trennung Streit beobachten?<br />

Wie gehen Sie seit der Trennung mit Ihrem früheren Partner/Ihrer früheren<br />

Partner<strong>in</strong> um?<br />

24


Wie geht es K<strong>in</strong>dern, wenn ihre <strong>Eltern</strong> sich trennen?<br />

Vielleicht denken Sie, dass Ihr K<strong>in</strong>d (noch) nicht Bescheid weiß, weil Sie über<br />

Ihre Entscheidung nicht gesprochen haben. Aber K<strong>in</strong>der haben e<strong>in</strong>e sehr fe<strong>in</strong>e<br />

Wahrnehmung, was die Stimmung <strong>in</strong> der Familie betrifft. Sie spüren, dass<br />

etwas Entscheidendes <strong>in</strong> der Luft liegt.<br />

Daher ist es für K<strong>in</strong>der wichtig, ihrem Alter entsprechend Inform<strong>at</strong>ionen zu<br />

bekommen. Sie haben e<strong>in</strong> Recht darauf. Wenn K<strong>in</strong>der nicht <strong>in</strong>formiert werden,<br />

s<strong>in</strong>d sie auf ihre Phantasien angewiesen und diese machen ihnen vielleicht<br />

mehr Angst als die Wirklichkeit <strong>in</strong> der Familie. Beim Gespräch mit Ihren K<strong>in</strong>dern<br />

kommt es nicht darauf an, dass K<strong>in</strong>der E<strong>in</strong>zelheiten Ihrer Version der<br />

Trennung erfahren.<br />

Sie sollen wissen, dass sich die <strong>Eltern</strong> trennen, sie aber <strong>auch</strong> künftig die<br />

Möglichkeit haben, mit beiden <strong>Eltern</strong> <strong>in</strong> Kontakt zu se<strong>in</strong>.<br />

Stellen Sie klar, dass dieser Schritt alle<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Ihrer Verantwortung liegt<br />

und nicht Sache der K<strong>in</strong>der ist, sowie ke<strong>in</strong>esfalls vom Verhalten der K<strong>in</strong>der<br />

abhängig ist.<br />

Erklären Sie Ihrem K<strong>in</strong>d, was <strong>in</strong> Zukunft anders se<strong>in</strong> wird (z. B. dass der Papa/die<br />

Mama nicht mehr zu Hause wohnen wird; die Art und das Ausmaß des<br />

Kontaktes mit dem <strong>Eltern</strong>teil, der nicht mehr zu Hause wohnen wird) und<br />

sprechen Sie <strong>auch</strong> über das, was sich nicht verändern wird (z. B. K<strong>in</strong>dergarten,<br />

Schule, Freunde/Freund<strong>in</strong>nen usw.). Fragen Sie Ihre K<strong>in</strong>der <strong>auch</strong> nach<br />

den momentanen Gefühlen, ihren Wünschen der Mutter und dem V<strong>at</strong>er gegenüber<br />

und nach ihren größten Befürchtungen.<br />

Wenn möglich, führen Sie das Gespräch als <strong>Eltern</strong> geme<strong>in</strong>sam. So können<br />

K<strong>in</strong>der erleben, dass die <strong>Eltern</strong> geme<strong>in</strong>sam Sorge tragen.<br />

25<br />

Fragen Sie sich:<br />

Weiß Ihr K<strong>in</strong>d darüber Bescheid, dass der zweite <strong>Eltern</strong>teil nicht <strong>in</strong> die<br />

Familie zurückkehren wird?<br />

H<strong>at</strong> Ihr K<strong>in</strong>d etwas Persönliches (z. B. e<strong>in</strong> besonderes Stofftier, Urlaubsbilder,<br />

Schmuckstück) behalten, das es vom zweiten <strong>Eltern</strong>teil erhalten h<strong>at</strong>?<br />

Kann Ihr K<strong>in</strong>d mit Ihnen (oder Opa, Oma, Onkel,Tante, außerfamiliärer Bezugsperson)<br />

darüber sprechen, dass es den zweiten <strong>Eltern</strong>teil vermisst?<br />

H<strong>at</strong> Ihr K<strong>in</strong>d se<strong>in</strong>er besten Freund<strong>in</strong>/se<strong>in</strong>em besten Freund davon erzählt,<br />

dass der Papa/die Mama weggezogen ist und woh<strong>in</strong>?


Mögliche Reaktionen und Verhaltensweisen der K<strong>in</strong>der<br />

Der erste Schritt ist getan: E<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>dgerechte Erklärung der Situ<strong>at</strong>ion. Nun<br />

beg<strong>in</strong>nt die Ause<strong>in</strong>andersetzung der K<strong>in</strong>der mit der Realität. Immerh<strong>in</strong> bricht<br />

für die meisten e<strong>in</strong>e Welt – ihre bisherige Familienwelt – zusammen. Darauf<br />

reagieren K<strong>in</strong>der, je nach Alter und ihrem Wesen entsprechend, ganz unterschiedlich.<br />

Da Reaktionen und Auffälligkeiten der K<strong>in</strong>der oft erst <strong>in</strong> größerem<br />

Abstand nach der t<strong>at</strong>sächlichen Scheidung/Trennung auft<strong>auch</strong>en oder sich<br />

verstärken, werden sie oft als Versagen des alle<strong>in</strong> erziehenden <strong>Eltern</strong>teils<br />

gedeutet oder auf den Kontakt des K<strong>in</strong>des mit dem außer Haus lebenden<br />

<strong>Eltern</strong>teil zurückgeführt. Die meisten k<strong>in</strong>dlichen Reaktionen auf elterliche<br />

Scheidung/Trennung liegen jedoch im Bereich des „Normalen“ und s<strong>in</strong>d daher<br />

Ausdruck dafür, dass sich K<strong>in</strong>der bemühen, mit der veränderten Familiensitu<strong>at</strong>ion<br />

fertig zu werden und das Verlusterlebnis zu überw<strong>in</strong>den.<br />

Jedes K<strong>in</strong>d ist e<strong>in</strong>malig und jede Familie, die e<strong>in</strong>e Scheidung bzw. Trennung<br />

bewältigen muss, h<strong>at</strong> ihre Geschichte mit schönen, aber <strong>auch</strong> unerfreulichen<br />

Kapiteln. Ihr K<strong>in</strong>d wird also <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Umwelt auf se<strong>in</strong>e persönliche Weise reagieren.<br />

Trotz der <strong>in</strong>dividuellen Unterschiede gibt es alterstypische Reaktionen,<br />

die bei vielen K<strong>in</strong>dern zu bemerken s<strong>in</strong>d:<br />

Sehr kle<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d irritiert und reagieren häufig mit Angstzuständen,<br />

besonderer Anhänglichkeit, Trotz und Schlafstörungen. Auch Rückschritte <strong>in</strong><br />

der Entwicklung s<strong>in</strong>d möglich (z. B. E<strong>in</strong>nässen, <strong>auch</strong> wenn das schon längere<br />

Zeit nicht mehr vorgekommen ist).<br />

K<strong>in</strong>der im Alter zwischen 3 und 5 Jahren zeigen vor allem Symptome wie<br />

Aggression und Angst. Ihr Vertrauen <strong>in</strong> die Zuverlässigkeit menschlicher Beziehungen<br />

sche<strong>in</strong>t zutiefst erschüttert. Empf<strong>in</strong>dungen des Verlassense<strong>in</strong>s und<br />

der Trauer s<strong>in</strong>d deutlich wahrnehmbar. Sie bemühen sich, die Veränderung<br />

der Beziehung ihrer <strong>Eltern</strong> zu erfassen und br<strong>in</strong>gen ihr Verlangen nach dem<br />

abwesenden <strong>Eltern</strong>teil deutlich zum Ausdruck. Da sich die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> diesem<br />

Alter noch als Mittelpunkt der Welt erleben, kommt es häufig vor, dass sie die<br />

Schuld für das Weggehen e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teils bei sich selbst suchen.<br />

Mit Beg<strong>in</strong>n des Schulalters können K<strong>in</strong>der die Trennung der <strong>Eltern</strong> besser<br />

verstehen und e<strong>in</strong>ordnen. Ihre Gefühle der Trauer und der Wunsch, dass der<br />

weggezogene <strong>Eltern</strong>teil wieder zurückkommt, werden ausgedrückt. Die K<strong>in</strong>der<br />

26


erleben Familie noch sehr konkret als Zusammenleben unter e<strong>in</strong>em Dach und<br />

können sich Familienbeziehungen <strong>in</strong> geänderter Form noch nicht vorstellen.<br />

Manche K<strong>in</strong>der schämen sich <strong>auch</strong> vor ihren Freunden/Freund<strong>in</strong>nen und Mitschülern/Mitschüler<strong>in</strong>nen<br />

wegen ihrer anderen Familiensitu<strong>at</strong>ion. Dadurch<br />

kann es unter Umständen zu e<strong>in</strong>em Leistungsabfall <strong>in</strong> der Schule kommen.<br />

Bei K<strong>in</strong>dern zwischen 7 und 8 Jahren zeigt sich häufig als erste Reaktion<br />

auf die Scheidung lang anhaltende Traurigkeit. Die K<strong>in</strong>der erleben die Auflösung<br />

der Familie als Bedrohung ihrer eigenen Existenz. K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> diesem Alter<br />

s<strong>in</strong>d noch nicht <strong>in</strong> der Lage zu verstehen, dass sich Erwachsene <strong>auch</strong> übere<strong>in</strong>stimmend<br />

trennen können. Sie geben daher e<strong>in</strong>em <strong>Eltern</strong>teil die Schuld<br />

und glauben beispielsweise, dass e<strong>in</strong> <strong>Eltern</strong>teil die Familie verlässt, weil er/sie<br />

auf den anderen „böse“ ist oder weggeschickt worden ist. K<strong>in</strong>der haben Angst,<br />

<strong>auch</strong> weggeschickt zu werden und entwickeln Aggressionen entweder gegen<br />

den anwesenden oder den abwesenden <strong>Eltern</strong>teil. Die Liebe der K<strong>in</strong>der gilt<br />

grundsätzlich beiden <strong>Eltern</strong>, es fällt ihnen aber schwer, die sich widersprechenden<br />

Gefühle ihren <strong>Eltern</strong> gegenüber <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang zu br<strong>in</strong>gen.<br />

Bei K<strong>in</strong>dern im Alter von 9 bis 12 Jahren ist zu beobachten, dass sie die<br />

Konflikte <strong>in</strong> der Familie erkennen und damit umgehen lernen. Sie beschreiben<br />

die Familiensitu<strong>at</strong>ion oft mit erstaunlicher Nüchternheit. Neben Ängsten vor<br />

e<strong>in</strong>er ungewissen Zukunft kommt es <strong>auch</strong> vor, dass sie sich für das Verhalten<br />

der <strong>Eltern</strong> schämen. Sie machen sich Sorgen um die <strong>Eltern</strong> und s<strong>in</strong>d bereit,<br />

Verantwortung zu übernehmen, die für K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> diesem Alter eigentlich zu<br />

groß ist. So besteht die Gefahr, dass dadurch die Kontakte zu Gleichaltrigen<br />

und die k<strong>in</strong>dlichen Bedürfnisse zu kurz kommen.<br />

27<br />

„E<strong>in</strong>es Tages, als ich <strong>in</strong> der Küche saß, kam me<strong>in</strong> V<strong>at</strong>er. Er setzte sich<br />

neben mich und sagte: „Ich werde umziehen.“ E<strong>in</strong>en Moment lang starrte<br />

ich ihn an, bis ich fragte: „Warum denn das?“ Er <strong>at</strong>mete e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> und<br />

dann aus. Dann sagte er: „Weil ich mit de<strong>in</strong>er Mutter dauernd streite!“ Ich<br />

f<strong>in</strong>g an zu we<strong>in</strong>en. Dann stand ich mit me<strong>in</strong>em V<strong>at</strong>er auf und g<strong>in</strong>g <strong>in</strong>s<br />

Wohnzimmer. Dort saß me<strong>in</strong>e Schwester. Er sagte zu ihr das Gleiche,<br />

aber sie fand es nicht zum We<strong>in</strong>en. Genauso wie me<strong>in</strong>e anderen zwei<br />

Schwestern. Nach vielen Wochen wohnte me<strong>in</strong> V<strong>at</strong>er <strong>in</strong> Wien. Ich konnte<br />

und kann ihn besuchen.“<br />

(Peter, 11 Jahre)


K<strong>in</strong>der und Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren reagieren auf die<br />

Scheidung oft mit überraschender Heftigkeit (Zorn, Schmerz, Enttäuschung,<br />

Vorwürfe an die <strong>Eltern</strong>) und verunsichern die Erwachsenen mit widersprüchlichen<br />

Aussagen und Handlungen. In diese Zeit fällt <strong>auch</strong> die Loslösung von<br />

der Familie. Das Erleben der Scheidung kann dazu führen, dass die Ablösung<br />

schwer gel<strong>in</strong>gt, weil die Jugendlichen zu sehr <strong>in</strong> die Familienproblem<strong>at</strong>ik verwickelt<br />

s<strong>in</strong>d, oder es passiert <strong>auch</strong>, dass sie sich überstürzt und konfliktreich<br />

von der Familie zu lösen versuchen. Sie beschäftigen sich viel mit der Vorstellung<br />

über die Gestaltung der eigenen Beziehungen und versuchen, es „besser“<br />

zu machen.<br />

Neben den altersspezifischen Reaktionen gibt es noch geschlechtsspezifische<br />

Reaktionen.<br />

Buben drücken ihre Gefühle der Angst und Hilflosigkeit eher aggressiv oder<br />

durch Verhaltensstörungen aus; Mädchen h<strong>in</strong>gegen reagieren häufiger mit<br />

Rückzug und großer Angepasstheit. Da angepasste Verhaltensweisen nicht<br />

als „störend“ empfunden werden, werden sie <strong>auch</strong> leichter übersehen.<br />

Mädchen werden häufig <strong>auch</strong> die Vertrauten ihrer Mütter, und Buben übernehmen<br />

manchmal die Rolle des V<strong>at</strong>ers. Damit verhalten sie sich dementsprechend<br />

„vernünftig“ und s<strong>in</strong>d vielfach überfordert.<br />

Wir haben Ihnen als <strong>Eltern</strong> die möglichen Reaktionen und Verhaltensweisen<br />

Ihrer K<strong>in</strong>der aufgezeigt. Wir haben diese so ausführlich dargestellt,<br />

nicht um Ihnen weitere Sorgen zu machen, sondern um Sie zu entlasten!<br />

Wenn Sie auf mögliche Verhaltensweisen Ihrer K<strong>in</strong>der vorbereitet<br />

s<strong>in</strong>d, ist es leichter, sie als Ausdruck der Bewältigung zu verstehen und<br />

Ihren K<strong>in</strong>dern e<strong>in</strong>e Stütze zu se<strong>in</strong>.<br />

Fragen Sie sich:<br />

Was macht Ihr K<strong>in</strong>d, wenn es traurig ist?<br />

Fallen Ihnen bei Ihrem K<strong>in</strong>d plötzlich bereits abgelegte Verhaltensweisen<br />

auf (z. B. E<strong>in</strong>nässen, Rückkehr zum Schnuller, Trotzreaktionen, …)?<br />

Übernimmt Ihr K<strong>in</strong>d von sich aus Tätigkeiten im Haushalt, die es zuvor<br />

nicht übernommen hätte?<br />

28


Der Alltag kehrt langsam zurück<br />

K<strong>in</strong>der br<strong>auch</strong>en e<strong>in</strong> zusammenarbeitendes <strong>Eltern</strong>team.<br />

Alte Strukturen und Gewohnheiten, die Sicherheit vermittelt haben, gibt es<br />

nicht mehr. Das e<strong>in</strong>gespielte Mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong>nerhalb und außerhalb der Familie<br />

ist <strong>in</strong> „Unordnung“ ger<strong>at</strong>en. Alle Familienmitglieder s<strong>in</strong>d dazu gezwungen, sich<br />

umzuorientieren. Auch zwischen Geschwistern werden die Rollen neu aufgeteilt<br />

und können sich verändern. Damit aber „Neues“ entstehen kann, muss<br />

erst „Altes“ aufgearbeitet werden.<br />

Dieser Prozess der klaren Neugestaltung der Beziehungen <strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb der Familie kann länger dauern. Wichtig ist aber, dass Sie sich die<br />

Zeit nehmen, damit Sie, Ihr Expartner/Ihre Expartner<strong>in</strong> und Ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die<br />

neue Situ<strong>at</strong>ion h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> wachsen können.<br />

Diese Zeit soll <strong>auch</strong> unbed<strong>in</strong>gt dazu genutzt werden, die Basis dafür zu erarbeiten,<br />

wie das „getrennte“ Leben im Alltag funktionieren soll. Nicht als Expartner,<br />

sondern als Mutter und V<strong>at</strong>er – sprich als „<strong>Eltern</strong>team“ - tragen Sie<br />

weiterh<strong>in</strong> die Verantwortung für das Wohlergehen Ihres K<strong>in</strong>des. Da Sie nun<br />

nicht mehr geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haushalt leben, müssen neue Formen der<br />

Aufgabenteilung gefunden werden. Besprechen Sie als <strong>Eltern</strong>, welche Versorgungsleistung<br />

Ihres K<strong>in</strong>des der <strong>Eltern</strong>teil, der nicht mehr zu Hause wohnt,<br />

weiterh<strong>in</strong> übernehmen kann.<br />

Fragen Sie sich:<br />

Wechseln Sie und Ihr ehemaliger Partner/Ihre ehemalige Partner<strong>in</strong> sich bei<br />

Schulveranstaltungen ab (<strong>Eltern</strong>abende, Schulabschlussfest, Kontakte<br />

mit Lehrpersonen)!<br />

Kann Ihr K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> geliebtes Hobby (<strong>auch</strong>) mit dem zweiten <strong>Eltern</strong>teil<br />

geme<strong>in</strong>sam ausüben?<br />

Kennen Sie den Alltag Ihres K<strong>in</strong>des (z. B. Wann ist die Schule aus?<br />

An welchen Nachmittagen f<strong>in</strong>den fixe Freizeitaktivitäten st<strong>at</strong>t? Wer s<strong>in</strong>d die<br />

Freunde/Freund<strong>in</strong>nen? Welche Musik wird gerade geliebt?)?<br />

Wissen Sie über wichtige Term<strong>in</strong>e im Leben Ihres K<strong>in</strong>des Bescheid (z.B.<br />

Geburtstagspartys, erstes „D<strong>at</strong>e“, K<strong>in</strong>obesuch, die beängstigende<br />

M<strong>at</strong>heschularbeit)?<br />

H<strong>at</strong> Ihr K<strong>in</strong>d regelmäßigen Kontakt zu se<strong>in</strong>en (Halb-)Geschwistern, die<br />

nicht im geme<strong>in</strong>samen Haushalt leben?<br />

29


Klären Sie als betreuender <strong>Eltern</strong>teil <strong>in</strong>nerhalb der Familie und bei Bedarf mit<br />

professionellen E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Ihrer Umgebung, wer Sie allenfalls unterstützen<br />

kann.<br />

Betrachten Sie jedoch stets den anderen <strong>Eltern</strong>teil als erste Option.<br />

K<strong>in</strong>der haben das Recht auf Kontakt und Beziehung zu beiden <strong>Eltern</strong><br />

Behalten Sie immer im Auge, dass e<strong>in</strong>e Frau und e<strong>in</strong> Mann sich getrennt<br />

haben. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d trennt sich niemals freiwillig von e<strong>in</strong>em <strong>Eltern</strong>teil, wenn<br />

es sich von ihm geliebt fühlt.<br />

Sie als <strong>Eltern</strong>team tragen ke<strong>in</strong>esfalls nur die Verantwortung darüber, wie Ihre<br />

Beziehung zu ihrem K<strong>in</strong>d verläuft, sondern Sie haben als <strong>Eltern</strong>teil stets <strong>auch</strong><br />

aktiv dafür zu sorgen, dass Ihr K<strong>in</strong>d die Möglichkeit h<strong>at</strong>, e<strong>in</strong>e gute und tragfähige<br />

Beziehung zum anderen <strong>Eltern</strong>teil zu pflegen. Jede Form von Nichtgel<strong>in</strong>gen<br />

der B<strong>in</strong>dung Ihres K<strong>in</strong>des zu Ihnen und Ihrem Expartner/Ihrer Expartner<strong>in</strong><br />

h<strong>at</strong> direkte Folgen: Die Entwicklung Ihres K<strong>in</strong>des erleidet Schaden, wenn ihm<br />

e<strong>in</strong> <strong>Eltern</strong>teil vorenthalten wird! Ihr ehemaliger Partner/Ihre ehemalige Partner<strong>in</strong><br />

h<strong>at</strong> Ihnen möglicherweise Kränkungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ausmaß zugefügt, die e<strong>in</strong>e<br />

Fortführung der geme<strong>in</strong>samen Beziehung unmöglich gemacht haben. Sie<br />

werden jedoch überrascht se<strong>in</strong>, welch engagierter <strong>Eltern</strong>teil sich nach e<strong>in</strong>er<br />

Trennung im Expartner/der Expartner<strong>in</strong> verbergen kann. Suchen Sie diesen<br />

Teil der Persönlichkeit und beziehen Sie diesen <strong>in</strong> die K<strong>in</strong>dererziehung mit<br />

e<strong>in</strong>. Ihr K<strong>in</strong>d wird es Ihnen danken, dass es ke<strong>in</strong>em Loyalitätskonflikt ausgesetzt<br />

ist und sich nicht für oder gegen e<strong>in</strong>en <strong>Eltern</strong>teil entscheiden muss.<br />

Fragen Sie sich:<br />

H<strong>at</strong> Ihr K<strong>in</strong>d die Möglichkeit mit dem zweiten <strong>Eltern</strong>teil regelmäßig (und<br />

selbstständig) zu telefonieren, e<strong>in</strong>e SMS zu schicken, zu e-mailen?<br />

Kann Ihr K<strong>in</strong>d dem zweiten <strong>Eltern</strong>teil eigenständig aus dem Urlaub e<strong>in</strong>e<br />

Ansichtskarte schicken?<br />

H<strong>at</strong> Ihr K<strong>in</strong>d regelmäßigen Kontakt zum zweiten <strong>Eltern</strong>teil?<br />

Darf Ihr K<strong>in</strong>d für die Besuche se<strong>in</strong>es V<strong>at</strong>ers/se<strong>in</strong>er Mutter Kle<strong>in</strong>igkeiten<br />

vorbereiten (z. B. e<strong>in</strong> selbst gemaltes Bild, e<strong>in</strong>e Geschichte die es <strong>in</strong> der<br />

Schule geschrieben h<strong>at</strong>…)?<br />

Weiß Ihr K<strong>in</strong>d (<strong>auch</strong> ohne Ihre Hilfe), wann es den zweiten <strong>Eltern</strong>teil das<br />

nächste Mal besuchen wird?<br />

30


Narben heilen lassen: Was br<strong>auch</strong>t unser K<strong>in</strong>d?<br />

Wichtige Schritte der <strong>Eltern</strong> s<strong>in</strong>d nun getan: Die Trennung wurde k<strong>in</strong>dgerecht<br />

besprochen, die Wohnsitu<strong>at</strong>ion ist geklärt, die regelmäßigen Kontakte zum<br />

nicht im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebenden <strong>Eltern</strong>teil beg<strong>in</strong>nen allmählich zu<br />

funktionieren. Oftmals war die Scheidung mit dem Wechsel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e völlig neue<br />

Umgebung und dem damit verbundenen Verlust etwaiger vormaliger Bezugspersonen<br />

verbunden. Ihr K<strong>in</strong>d h<strong>at</strong> jedem „Sturm“ standgehalten und nun,<br />

nachdem wieder e<strong>in</strong> wenig Ruhe <strong>in</strong> den Alltag e<strong>in</strong>kehrt, beg<strong>in</strong>nt Ihr K<strong>in</strong>d plötzlich<br />

und unerwartet massiv zu reagieren. Diese Signale s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>esfalls e<strong>in</strong><br />

Versagen e<strong>in</strong>es <strong>Eltern</strong>teils, sondern vielmehr e<strong>in</strong>e „gesunde“ Reaktion auf<br />

e<strong>in</strong>e schwierige Umstellung. Halten Sie sich vor Augen, dass jedes beteiligte<br />

Familienmitglied nach wie vor se<strong>in</strong> Bestes gibt. So bemüht sich <strong>auch</strong> Ihr K<strong>in</strong>d<br />

mittels se<strong>in</strong>es Verhaltens, mit der veränderten Situ<strong>at</strong>ion fertig zu werden und<br />

die Verlusterlebnisse zu überw<strong>in</strong>den.<br />

Mögliche Reaktionen und Verhaltensweisen der K<strong>in</strong>der können se<strong>in</strong>:<br />

Angstzustände und Schlafstörungen, Existenzängste,<br />

besondere Anhänglichkeit,<br />

Rückschritte <strong>in</strong> der Entwicklung, Bettnässen,<br />

Aggression, anhaltende Traurigkeit, Scham,<br />

Trotz und Vorwürfe an die <strong>Eltern</strong>,<br />

Trauer um den nicht anwesenden <strong>Eltern</strong>teil,<br />

Suchen der Schuld an der Trennung der <strong>Eltern</strong>,<br />

Leistungsabfall <strong>in</strong> der Schule,<br />

E<strong>in</strong>gehen e<strong>in</strong>er Koalition mit e<strong>in</strong>em <strong>Eltern</strong>teil…<br />

31<br />

Fragen Sie sich:<br />

Haben Sie mit Ihrem K<strong>in</strong>d den neuen Alltag besprochen? (z. B. „Ab nächster<br />

Woche holt dich die Tante Anneliese vom Fußballtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g ab“, „Am Papa-Wochenende<br />

holt er dich Freitag nachmittags schon von der Schule ab<br />

und du kannst gleich bei ihm schlafen“…)<br />

Kann Ihr K<strong>in</strong>d nach e<strong>in</strong>em Wohnungswechsel zu alten Freunden oder<br />

Freund<strong>in</strong>nen Kontakt behalten (z.B. durch Briefe, Mails,Treffen)? H<strong>at</strong> Ihr<br />

K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ihrer neuen Wohnung e<strong>in</strong>en Pl<strong>at</strong>z/e<strong>in</strong> eigenes Zimmer/e<strong>in</strong>e geeignete<br />

Rückzugsmöglichkeit für sich?


Machen Sie sich bewusst, dass Ihr K<strong>in</strong>d das Recht darauf h<strong>at</strong>, auf die Trennung<br />

zu reagieren und seien Sie durchaus besorgt, wenn Sie feststellen, dass<br />

Ihr K<strong>in</strong>d offensichtlich ke<strong>in</strong>e Reaktion auf die Trennung zu zeigen sche<strong>in</strong>t. Sie<br />

haben selbstverständlich <strong>auch</strong> das Recht, <strong>in</strong> dieser Situ<strong>at</strong>ion nicht alles alle<strong>in</strong><br />

lösen zu müssen. Lassen Sie sich und Ihr K<strong>in</strong>d von professionellen E<strong>in</strong>richtungen<br />

e<strong>in</strong> Stück durch die Trennung begleiten. So können sich beispielsweise<br />

K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> speziellen Gruppen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Rahmen abseits des Alltags austauschen,<br />

die Trennung spielerisch und altersadäqu<strong>at</strong> verarbeiten und für den<br />

Alltag wieder neue Kraft schöpfen.<br />

Besuchskontakte und deren Häufigkeit<br />

Auch wenn Sie jetzt der besuchende <strong>Eltern</strong>teil s<strong>in</strong>d, ist es wichtig, den Kontakt<br />

zu Ihrem K<strong>in</strong>d zu pflegen. Vielleicht h<strong>at</strong>ten Sie früher mehr Zeit füre<strong>in</strong>ander,<br />

oder Sie haben sich weniger um Ihr K<strong>in</strong>d gekümmert – es ist immer möglich<br />

und nie zu spät, für Ihr K<strong>in</strong>d da zu se<strong>in</strong>. Der betreuende <strong>Eltern</strong>teil kann nun<br />

überrascht und verbittert darüber se<strong>in</strong>, wenn sich der besuchende <strong>Eltern</strong>teil im<br />

Vorfeld nicht oder kaum um das K<strong>in</strong>d gekümmert h<strong>at</strong>. So verständlich dieses<br />

Gefühl <strong>auch</strong> ist, so wichtig ist es, dass e<strong>in</strong> neuer Anfang des Besuchselternteils<br />

<strong>in</strong> der Beziehung zum K<strong>in</strong>d gefördert wird. Nicht selten zeigt sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Trennung die Chance, diese Beziehung erst aufzubauen.<br />

Bei kle<strong>in</strong>eren und Kle<strong>in</strong>stk<strong>in</strong>dern ist es wichtig, dass die persönlichen Kontakte<br />

<strong>in</strong> engen Intervallen, jedoch von kürzerer Dauer s<strong>in</strong>d, z. B. zwei Mal pro<br />

Woche für zwei Stunden. Um Verlustängste und Traum<strong>at</strong>a zu vermeiden,<br />

sollen die Kontakte <strong>in</strong> der Phase der Anbahnung möglichst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vertrauten<br />

Umgebung Ihres K<strong>in</strong>des st<strong>at</strong>tf<strong>in</strong>den.<br />

Ab dem K<strong>in</strong>dergartenalter kann durchaus <strong>auch</strong> e<strong>in</strong>e Übernachtung beim<br />

besuchenden <strong>Eltern</strong>teil st<strong>at</strong>tf<strong>in</strong>den. Voraussetzung dafür ist jedoch e<strong>in</strong> bereits<br />

gelungener Beziehungsaufbau zwischen besuchendem <strong>Eltern</strong>teil und se<strong>in</strong>em<br />

K<strong>in</strong>d, sowie e<strong>in</strong> <strong>in</strong>zwischen für das K<strong>in</strong>d vertrautes Wohnumfeld beim besuchenden<br />

<strong>Eltern</strong>teil. Wenn von Anfang an e<strong>in</strong>e sehr enge B<strong>in</strong>dung zu beiden<br />

<strong>Eltern</strong> besteht, ist e<strong>in</strong>e Übernachtung <strong>auch</strong> schon zu e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt<br />

möglich.<br />

32


Ab dem Schulalter f<strong>in</strong>den Kontakte zwischen K<strong>in</strong>d und besuchendem <strong>Eltern</strong>teil<br />

<strong>in</strong> vielen Fällen jedes zweite Wochenende st<strong>at</strong>t. Die K<strong>in</strong>der bewegen sich<br />

wochentags oft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em stark strukturierten Umfeld (Schule, Hobbies), sodass<br />

jedem <strong>Eltern</strong>teil die Möglichkeit geboten werden soll, e<strong>in</strong> „freies“ Wochenende<br />

mit dem geme<strong>in</strong>samen K<strong>in</strong>d zu verbr<strong>in</strong>gen. Zwischen den beiden Besuchswochenenden<br />

sollte idealerweise regelmäßig e<strong>in</strong> wöchentlicher Halbtag mit dem<br />

„besuchenden“ <strong>Eltern</strong>teil e<strong>in</strong>geplant werden, da <strong>auch</strong> „Rout<strong>in</strong>eaufgaben“ wie<br />

Hausaufgaben etc. zum Alltag des K<strong>in</strong>des gehören.<br />

Spätestens ab Beg<strong>in</strong>n der Pubertät ist beim Vere<strong>in</strong>baren der Kontakte Ihr<br />

K<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>zubeziehen. Vorher ist es primär Aufgabe der <strong>Eltern</strong>, diese im<br />

E<strong>in</strong>vernehmen festzulegen.<br />

Fragen Sie sich:<br />

Wie häufig ist es Ihnen möglich, mit Ihrem K<strong>in</strong>d Besuchskontakt zu haben?<br />

Müssen Sie die geme<strong>in</strong>same Zeit häufig verkürzen oder Besuche ganz<br />

absagen? Wie reagiert Ihr K<strong>in</strong>d darauf?<br />

Wichtig für Ihr K<strong>in</strong>d ist es, zu wissen, dass es sich auf Sie verlassen<br />

kann! Machen Sie daher ke<strong>in</strong>e Versprechungen, die Sie nicht halten<br />

können!<br />

33


Liter<strong>at</strong>urauswahl<br />

Kostenlose Broschüre<br />

„Trennen? Aber richtig - drei Auswege“,<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft,<br />

Familie und Jugend.<br />

Für K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

Bittner, Wolfgang; Wiemers, Sab<strong>in</strong>e:<br />

Wochenende bei Papa, Kerle,<br />

2002.<br />

Enders, Ursula; Sondermanns,<br />

Inge; Wolters, Dorothee: Auf-<br />

Wieder-Wiedersehen! Beltz-Verlag,<br />

2004.<br />

Gotzen-Beek, Bett<strong>in</strong>a; Scheffler,<br />

Ursel: Von Papa lass ich mich nicht<br />

scheiden! Ravensburger, 2002.<br />

Maar Nele/Ballhaus Verena: Papa<br />

wohnt jetzt <strong>in</strong> der He<strong>in</strong>richstraße,<br />

10. Auflage 2002, Verlag Pro Juventute<br />

Zürich<br />

Sponagel Marianne/Gasser Walter/Balscheit<br />

Peter: Scheidung –<br />

Me<strong>in</strong>e <strong>Eltern</strong> trennen sich! Das<br />

Buch für die K<strong>in</strong>der, 5 Auflage,<br />

2003, Verlag Pro Juventute<br />

Spelman, Cornelia M.; Park<strong>in</strong>son,<br />

K<strong>at</strong>hy: Papa Bär zieht aus. E<strong>in</strong>e<br />

Mutmachgeschichte, Ars Edition,<br />

2002.<br />

Farré, Marie: Me<strong>in</strong> Umzug <strong>in</strong> den<br />

Kan<strong>in</strong>chenstall und andere Zwischenfälle,<br />

Aare Verlag, 2002.<br />

Nöstl<strong>in</strong>ger, Christ<strong>in</strong>e: Sowieso und<br />

überhaupt, Dachs-Verlag, 2005.<br />

Kl<strong>in</strong>g, Vera; Haefliger-Manika,<br />

Constant<strong>in</strong>a; Gasser-Ruch<strong>at</strong>, Walter;<br />

Balscheit von Sauberzweig,<br />

Peter: Scheidung – Me<strong>in</strong>e <strong>Eltern</strong><br />

trennen sich! Das Buch für die K<strong>in</strong>der,<br />

Atlantis, 2003.<br />

Für <strong>Eltern</strong><br />

Figdor, Helmuth: K<strong>in</strong>der aus geschiedenen<br />

Ehen: zwischen Trauma<br />

und Hoffnung, Psychosozial-<br />

Verlag, 2004.<br />

Figdor Helmuth: Scheidungsk<strong>in</strong>der<br />

– Wege der Hilfe, Psychosozial-<br />

Verlag, Gießen, 7. Auflage 2007.<br />

Friedrich, Max H.: Die Opfer der<br />

Rosenkriege, Ueberreuter, 2004.<br />

Largo, Remo Czern<strong>in</strong>, Monika:<br />

Glückliche Scheidungsk<strong>in</strong>der, Piper<br />

Verlag, 2003.<br />

Maung, Prisca Gloor: Scheiden tut<br />

<strong>auch</strong> K<strong>in</strong>dern weh. Welche Hilfe<br />

K<strong>in</strong>der br<strong>auch</strong>en, wenn <strong>Eltern</strong> sich<br />

trennen, Herder Spektrum TB,<br />

2003.<br />

Rogge, Jan-Uwe, Ohne Chaos geht<br />

es nicht, Rowohlt, 2001.<br />

Sponagel Zopfi, Marianne; Habegger,<br />

C<strong>at</strong>her<strong>in</strong>e; Gasser-Ruch<strong>at</strong>,<br />

Walter: Scheidung – was tun wir für<br />

unsere K<strong>in</strong>der? Das Buch für die<br />

<strong>Eltern</strong>, Atlantis, 2003.<br />

34


Ber<strong>at</strong>ungs-, Service- und Hilfse<strong>in</strong>richtungen:<br />

Refer<strong>at</strong>e für Jugendwohlfahrt und Soziales<br />

(Jugendämter) bei den Magistr<strong>at</strong>en und<br />

Bezirkshauptmannschaften<br />

Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See<br />

Refer<strong>at</strong> Jugendwohlfahrt und Soziales<br />

7100 Neusiedl am See, Eisenstädter Straße 1a<br />

Telefon: +43 (0) 57-600/4299<br />

Telefax: +43 (0) 2167-8086<br />

E-Mail: bh.neusiedl@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See<br />

Refer<strong>at</strong> Jugendwohlfahrt und Soziales<br />

Ing. Julius Raab Strasse 1<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 057-600/4111<br />

Telefax: 057-600/4177<br />

E-Mail: bh.eisenstadt@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirkshauptmannschaft M<strong>at</strong>tersburg<br />

Refer<strong>at</strong> Jugendwohlfahrt und Soziales<br />

Marktgasse 2<br />

7210 M<strong>at</strong>tersburg,<br />

Telefon: 057-600/4300<br />

Telefax: 057-600/4377<br />

E-Mail: bh.m<strong>at</strong>tersburg@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf<br />

Refer<strong>at</strong> Gesundheit, Jugendwohlfahrt und<br />

Soziales<br />

Hauptstraße 56<br />

7350 Oberpullendorf<br />

Telefon: 057-600/4499<br />

Telefax: 057-600/4477<br />

E-Mail: bh.oberpullendorf@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirkshauptmannschaft Oberwart<br />

Refer<strong>at</strong> Jugendwohlfahrt<br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 1<br />

7400 Oberwart<br />

Telefon: 057-600/4591<br />

Telefax: 057-600/4577<br />

E-Mail: bh.oberwart@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirkshauptmannschaft Güss<strong>in</strong>g<br />

Refer<strong>at</strong> Jugendwohlfahrt<br />

Hauptstraße 1<br />

7540 Güss<strong>in</strong>g<br />

Telefon: 057-600/4691<br />

Telefax: 057-600/4670<br />

E-Mail: bh.guess<strong>in</strong>g@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf<br />

Refer<strong>at</strong> Bürgerservice, Geme<strong>in</strong>dewesen,<br />

Jugendwohlfahrt und Soziales<br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 15<br />

8380 Jennersdorf<br />

Telefon: 057-600/4711<br />

Telefax: 057-600/4777<br />

E-Mail: bh.jennersdorf@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Magistr<strong>at</strong> der Freistadt Eisenstadt<br />

Geschäftsbereich Soziales und Gener<strong>at</strong>ionen<br />

R<strong>at</strong>haus, Hauptstraße 35<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 02682/705-0<br />

Telefax: 02682/705-545<br />

E-Mail: r<strong>at</strong>haus@eisenstadt.<strong>at</strong><br />

Magistr<strong>at</strong> der Freistadt Rust<br />

Conradpl<strong>at</strong>z 1<br />

7071 Rust<br />

Telefon: 02685/202-0<br />

Fax: 02685/202-12<br />

E-Mail: post@rust.bgld.gv.<strong>at</strong><br />

K<strong>in</strong>der- und Jugendanwaltschaft<br />

<strong>Burgenland</strong><br />

Europapl<strong>at</strong>z 1<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 057-600/2808<br />

Telefax: 057-600/2187<br />

E-Mail: christian.reumann@bgld.gv.<strong>at</strong><br />

Webadresse: www.burgenland.<strong>at</strong>/kija<br />

Webadresse aller österreichischen K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendanwaltschaften: www.kija.<strong>at</strong><br />

35


Familienber<strong>at</strong>ungsstellen<br />

Bei der Gr<strong>at</strong>is-Hotl<strong>in</strong>e 0800/240 262 erfahren<br />

Sie, welche Familienber<strong>at</strong>ungsstelle sich <strong>in</strong><br />

Ihrer Wohnortnähe bef<strong>in</strong>det.<br />

Familienber<strong>at</strong>ung der Landesregierung<br />

Öffnungszeiten: jeweils jeden Mittwoch von<br />

17.00- 19.00 Uhr<br />

Kard<strong>in</strong>al Franz König Pl<strong>at</strong>z 1<br />

7100 Neusiedl am See<br />

Telefon: 02167/8193, 02167/2521-4250<br />

Angergasse 1<br />

7210 M<strong>at</strong>tersburg<br />

Telefon: 02626/62055, 02682/706-4151,<br />

057/600-2138<br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 1<br />

7400 Oberwart<br />

Telefon: 03352/410-4513, 0664/9636659<br />

Ehe-, Familien- und Lebensber<strong>at</strong>ung der<br />

Diözese Eisenstadt<br />

St. Rochus- Straße 15<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 02682/736 00-313<br />

E-Mail: zentrale@eisenstadt.caritas.<strong>at</strong><br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 9/1/2<br />

7350 Oberpullendorf<br />

Telefon: 02612/42443<br />

Schulstraße 4, Haus Franziskus<br />

7540 Güss<strong>in</strong>g<br />

Telefon: 03322/43852-31<br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 2, Arche<br />

8380 Jennersdorf<br />

Telefon: 03329/483 03<br />

Familienber<strong>at</strong>ungsstelle der Volkshochschule<br />

der burgenländischen Kro<strong>at</strong>en<br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 1<br />

7400 Oberwart<br />

Telefon: 03352/410-107<br />

K<strong>in</strong>derschutzzentrum<br />

Haydngasse 2/3/12<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 02682/64214<br />

E-Mail: k<strong>in</strong>derschutzzentrum@rettet-das-k<strong>in</strong>dbgld.<strong>at</strong><br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstellen<br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstelle „Der Lichtblick“<br />

Obere Hauptstraße 27/1/12<br />

7100 Neusiedl<br />

Telefon: 02167/3338<br />

E-Mail: der-lichtblick@aon.<strong>at</strong><br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstelle „Die Tür“<br />

Josef-Joachimstraße 11/2<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 02682/66124<br />

E-Mail: die.tuer-eisenstadt@aon.<strong>at</strong><br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstelle „Die Tür“<br />

Brunnenl<strong>at</strong>z 3/2<br />

7210 M<strong>at</strong>tersburg<br />

Telefon: 02626/62670<br />

E-Mail: fsst.dietuer@aon.<strong>at</strong><br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstelle Oberpullendorf<br />

Spitalstaße 11<br />

7350 Oberpullendorf<br />

Telefon: 02612/42905<br />

E-Mail: office@frauen-op.<strong>at</strong><br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstelle Oberwart<br />

Pr<strong>in</strong>z Eugen-Straße 12<br />

7400 Oberwart<br />

Telefon: 03352/33855<br />

E-Mail: frauenber<strong>at</strong>ung-oberwart@utanet.<strong>at</strong><br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstelle Güss<strong>in</strong>g<br />

Hauptstraße 26<br />

7540 Güss<strong>in</strong>g<br />

Telefon: 03322/43001<br />

E-Mail: frauenber<strong>at</strong>ung-guess<strong>in</strong>g@aon.<strong>at</strong><br />

Frauenber<strong>at</strong>ungsstelle Jennersdorf<br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 15<br />

8380 Jennersdorf<br />

Telefon: 03329/45202/4747


Männerber<strong>at</strong>ung der Caritas<br />

Bründlfeldweg 75<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 0676/83730-409<br />

E-Mail: mb.eisenstadt@caritas-burgenland.<strong>at</strong><br />

Kurhaus Marienkron<br />

Klostergasse 3,<br />

7132 Mönchhof<br />

Ber<strong>at</strong>ung nach Vere<strong>in</strong>barung<br />

Telefon: 0676/83730-409<br />

Wienerstraße 1<br />

7400 Oberwart<br />

Ber<strong>at</strong>ung nach Vere<strong>in</strong>barung<br />

Telefon: 0676/83730-409<br />

Gewaltschutzzentrum<br />

Ste<strong>in</strong>amangerer Str. 4/2<br />

7400 Oberwart<br />

Telefon: 03352/31420<br />

E-Mail: burgenland@gewaltschutz.<strong>at</strong><br />

Bezirksgerichte<br />

Bezirksgericht Neusiedl am See<br />

Untere Hauptstraße 57<br />

7100 Neusiedl am See<br />

Telefon: 02167/2412<br />

E-Mail: vorstand.neusiedl@justiz.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirksgericht Eisenstadt<br />

Wienerstraße 9<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 02682/701<br />

E-Mail: vorstand.eisenstadt@justiz.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirksgericht M<strong>at</strong>tersburg<br />

Gustav-Degengasse 13<br />

7210 M<strong>at</strong>tersburg<br />

Telefon: 02626/62715-0<br />

E-Mail: vorstand.m<strong>at</strong>tersburg@justiz.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirksgericht Oberpullendorf<br />

Hauptstraße 7<br />

7350 Oberpullendorf<br />

Telefon: 02612/42502<br />

E-Mail: vorstand.oberpullendorf@justiz.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirksgericht Oberwart<br />

Hauptpl<strong>at</strong>z 12<br />

7400 Oberwart<br />

Telefon: 03352/32313<br />

E-Mail: vorstand.oberwart@justiz.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirksgericht Güss<strong>in</strong>g<br />

Grabenstraße 2<br />

7540 Güss<strong>in</strong>g<br />

Telefon: 03322/42285<br />

E-Mail: vorstand.güss<strong>in</strong>g@justiz.gv.<strong>at</strong><br />

Bezirksgericht Jennersdorf<br />

Hauptstraße 51<br />

8380 Jennersdorf<br />

Telefon: 03329/48096<br />

E-Mail: vorstand.jennersdorf@justiz.gv.<strong>at</strong><br />

Ra<strong>in</strong>bows - für K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> stürmischen <strong>Zeiten</strong><br />

Unter www.ra<strong>in</strong>bows.<strong>at</strong> erfahren Sie, welche<br />

Ra<strong>in</strong>bows-K<strong>in</strong>dergruppe <strong>in</strong> Ihrer Nähe angeboten<br />

wird. Die K<strong>in</strong>dergruppen s<strong>in</strong>d pädagogisch<br />

geführt und unterstützen K<strong>in</strong>der bei der Verarbeitung<br />

der Trennung. Parallel zu den K<strong>in</strong>dergruppen<br />

werden <strong>auch</strong> <strong>Eltern</strong>sem<strong>in</strong>are angeboten.<br />

Ra<strong>in</strong>bows – <strong>Burgenland</strong><br />

Bründlfeldweg 75<br />

7000 Eisenstadt<br />

Telefon: 0676/83 73 03 13<br />

E-Mail: m.pirker@caritas-burgenland.<strong>at</strong><br />

Medi<strong>at</strong>orInnen<br />

Medi<strong>at</strong>ion ist sowohl vor als <strong>auch</strong> während und<br />

nach Trennungen und Scheidungen e<strong>in</strong>e<br />

Möglichkeit im S<strong>in</strong>ne geme<strong>in</strong>samer K<strong>in</strong>der als<br />

<strong>Eltern</strong> e<strong>in</strong> konstruktives Kommunik<strong>at</strong>ionsklima<br />

aufzubauen.<br />

E<strong>in</strong>e Liste von Medi<strong>at</strong>orInnen, die vom Familienm<strong>in</strong>isterium<br />

geförderte Medi<strong>at</strong>ion anbieten,<br />

f<strong>in</strong>den Sie unter:<br />

www.bmwfj.gv.<strong>at</strong>/Familie/TrennungUndScheidu<br />

ng/Seiten/Medi<strong>at</strong>ion.aspx


Wir danken der K<strong>in</strong>der- und Jugendanwaltschaft Tirol für die zur Verfügung<br />

Stellung des Inhaltes dieser Broschüre.<br />

Impressum<br />

HerausgeberInnen:<br />

Mag. Christian Reumann (K<strong>in</strong>der- und Jugendanwalt) <strong>in</strong> Kooper<strong>at</strong>ion mit<br />

Dr. Peter Rezar (Soziallandesr<strong>at</strong>) und<br />

DSA Bett<strong>in</strong>a Horv<strong>at</strong>h (Leitende Sozialarbeiter<strong>in</strong>, Amt. d. Burgenändischen Landesregierung, Abtlg. 6, Jugendwohlfahrt)<br />

Europapl<strong>at</strong>z 1<br />

7000 Eisenstadt<br />

Druck: ÖKO-Druck GmbH, office@oeko-druck.<strong>at</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!