Recht, Gesundheit & Tipps - Sennekurier Augustdorf

Recht, Gesundheit & Tipps - Sennekurier Augustdorf Recht, Gesundheit & Tipps - Sennekurier Augustdorf

26.10.2012 Aufrufe

22 Recht, Gesundheit & Tipps Bericht: HEIDE-APOTHEKE Reinhard Balke Apotheker TÜV NORD Hauptuntersuchung Für alle eine runde Sache. Unsere Öffnungszeiten: Montag 15:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr Freitag 13:30 – 15:00 Uhr Jeden 1.+ 3. Samstag im Monat zwischen 10:30 – 12:00 Uhr TÜV direkt bei uns im Haus! Jetzt Neu: TÜV-geprüfte Serviceund Reparaturqualität Im Dienst der Gesundheit... Heide-Apotheke Reinhard Balke e.K. Lopshorner Weg 2 • 32832 Augustdorf Tel. 0 52 37 / 74 81 • Fax 0 52 37 / 8 94 66 www.ihre-heide-apotheke.de heide.augustdorf@pharma-online.de Mittwochs nachmittags geöffnet! Tipps für stille Nächte! Schnarchen kann mehr als nur lästig sein Müde, abgeschlagen und nervös: Symptome, die Schnarcher zur Genüge kennen. Denn meist bekommen weder ihre Partner noch sie selbst einen erholsamen Schlaf. Oft hängt am morgen dann der Haussegen schief. Laut Statistik schnarchen in Deutschland etwa 20 Millionen Menschen, so die DAK. Jeder zweite Mann über 50 Jahre und besonders Frauen nach den Wechseljahren sind davon Betroffen. Die häufi gste Ursache sind erschlaffte, fl atternde Gaumensegel, die das Atmen behindern. Doch auch die Gesundheit der Schnarcher leidet. Denn Schnarchen kann das Herz- Kreislaufsystem beeinträchtigen. In schweren Fällen wird beim Schnarchen die Luftröhre blockiert. Unter dieser so genannten Schlafapnoe leiden vorwiegend übergewichtige Männer. Dabei setzt die Atmung mehrerer hundert Mal pro Nacht für mehrere Sekunden aus. Frühjahrscheck! Runter mit dem Winterdreck, Pfl ege rauf, Filter rein, Rundum- Check so soll es sein. Die mangelnde Sauerstoffversorgung und der unruhige Schlaf rächen sich dann am Tag. Betroffene fühlen sich müde und abgespannt und werden immer wieder von kleinen Nickerchen übermannt. Als erste Hilfe gegen das Schnarchen können sich betroffene angewöhnen, mit leicht erhöhtem Oberkörper und möglichst nicht auf dem Rücken zu schlafen. Schlafmittel oder Alkohol sollte vor dem Schlafengehen gemieden werden. Alkohol lässt im Schlaf die Muskeln erschlaffen und die Atmung zurückgehen, wodurch sich das Schnarchen verstärkt. Ein möglichst ruhiges, dunkles und kühles Schlafzimmer ist wichtig, das zudem gut gelüftet ist. Bei Schnupfen mit verstopfter Nase können vorübergehend schleimhautabschellende Medikamente für ruhigen Schlaf sorgen. Manchen Schnarchern helfen auch spezielle Pfl aster, die für die Nacht auf den Nasenrücken geklebt werden. Reinhard Balke Zertifi zierte TÜV-Werkstatt G 607 Abnahme TÜV für Camper! Klimaservice • Autogas • Inspektion • Kundenservice • Reifen (auch Runfl at) • Karosserie Scheibenreparatur • HU + AU • Fahrzeugdiagnose • Gasabnahme (G 607) Inhaber Thomas Erfkamp · Pivitsheider Str. 143a · 32832 Augustdorf (direkt neben der AVIA) Tel.: 0 52 37 / 89 99 92 · AVIA-Tankstelle: 0 52 37 / 72 11 · E-mail: info@autofi t-erfkamp.de Öffnungszeiten: Mo. – Do. von 8 – 18 Uhr / Fr. 8 – 15 Uhr / Sa. 9 – 12 Uhr © by MediaZell ® 04/2010

www.sennekurier.de 23 Erbrecht Einforderung des Pfl ichtteils Sie möchten Dann rufen Sie uns an! eine gewerbliche Redaktion SenneKurier: Anzeige schalten...? 0 52 37 / 89 89 493 – Anzeige – Unser Vater ist vor 4 Monaten verstorben. Er war in zweiter Ehe mit unserer Stiefmutter verheiratet. Diese hat er per Testament zu seiner Alleinerbin bestimmt. Uns seinen drei Kindern hat er nichts hinterlassen. Ich habe von einem Freund gehört, dass Verwandte trotzdem einen Pfl ichtteilsanspruch haben. Wenn das stimmt, würden wir gerne unseren Pfl ichtteil einfordern. Wie hoch ist der Pfl ichtteil und was müssen wir jetzt tun? Antwort: Ihr Freund hat Recht! In Deutschland kann der Verstorbene seinen Ehepartner, seine Eltern sowie seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) in der Regel nicht einfach völlig leer ausgehen lassen. Ihnen steht trotz Enterbung ein sog. Pfl ichtteil zu. Der Pfl ichtteilsanspruch ist ein reiner Zahlungsanspruch, Sie können also keine bestimmten Gegenstände aus der Erbschaft herausverlangen. Die Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es ist also zunächst festzustellen, was Sie bekommen hätten, wenn kein Testament vorhanden wäre. Da ich davon ausgehe, dass Ihr Vater mit Ihrer Stiefmutter keinen Ehevertrag geschlossen hatte, würde Ihre Stiefmutter ½ und Sie mit Ihren Geschwistern ½, also jedes Kind 1/6 erben. Ihr Pfl ichtteil ist dann die Hälfte Ihres Erbanteils. Autoverwertung • KFZ-Meisterwerkstatt Sonderaktion! Gratis Frühjahrscheck Günstige Reparaturen aller Fabrikate mit gebrauchten oder neuen Ersatzteilen ♦ Inspektion ♦ HU / AU Abnahme und Vorbereitung ♦ Klimatechnik Nord-West-Ring 18 ♦ Autoelektrik 32832 Augustdorf ♦ Achsvermessung ♦ Reifenservice Tel. 0 52 37 / 10 69 ♦ Glasreparaturen oder 89 87 97-0 ♦ Unfallinstandsetzung Fax 0 52 37 / 89 87 97-29 ♦ Schweißarbeiten www.gregorz.de info@gregorz.de Zertifizierte Autoverwertung ♦ Rücknahme von Altfahrzeugen ♦ gebrauchte & neue Ersatzteile ♦ An- & Verkauf von Gebrauchtwagen Aktion gültig bis 31.05.2011 Recht, Gesundheit & Tipps Beispiel: Ihr Vater hat ein Netto-Vermögen von 120.000,00 € hinterlassen. Dann wäre Ihr Erbteil (120.000,00 : 6 =) 20.000,00 €. Hiervon könnten Sie als Pfl ichtteil 10.000,00 € beanspruchen. Ihren Pfl ichtteil bekommen Sie aber nicht automatisch, sondern müssen ihn gegenüber Ihrer Stiefmutter geltend machen. Wenn Sie nicht wissen, wie viel Vermögen Ihr Vater hinterlassen hat, können Sie Ihre Stiefmutter um Auskunft über den Bestand des Nachlasses bitten. Ihre Stiefmutter hat die Pfl icht, Ihnen auf Wunsch ein detailliertes Bestandsverzeichnis zukommen zu lassen. Sie können auch verlangen, dass der Wert des Nachlasses durch einen Sachverständigen ermittelt wird. Ziver Kurt, Erbrechts-Anwalt Spezialisiert auf alle Fragen des Erbrechts. Mariele Hüsemann und Ziver Kurt Pivitsheider Str. 45 32832 Augustdorf Schützenstraße 1 33189 Schlangen § Rechtsberatung Ziver Kurt Erbrechts-Anwalt Hinweis: Um zu verhindern, dass der Verstorbene den Pfl ichtteil durch Schenkungen vor seinem Tod aushöhlt, werden auch Schenkungen der letzten 10 Jahre mitberücksichtigt (sog. Pfl ichtteilsergänzung). Tel.: 05237 8999-0 kanzlei@huesemann-erbrecht.de www.huesemann-erbrecht.de

www.sennekurier.de 23<br />

Erbrecht<br />

Einforderung des Pfl ichtteils<br />

Sie möchten Dann rufen Sie uns an!<br />

eine gewerbliche Redaktion SenneKurier:<br />

Anzeige schalten...? 0 52 37 / 89 89 493<br />

– Anzeige –<br />

Unser Vater ist vor 4 Monaten verstorben. Er war in zweiter Ehe mit unserer Stiefmutter<br />

verheiratet. Diese hat er per Testament zu seiner Alleinerbin bestimmt. Uns<br />

seinen drei Kindern hat er nichts hinterlassen. Ich habe von einem Freund gehört,<br />

dass Verwandte trotzdem einen Pfl ichtteilsanspruch haben. Wenn das stimmt, würden<br />

wir gerne unseren Pfl ichtteil einfordern. Wie hoch ist der Pfl ichtteil und was<br />

müssen wir jetzt tun?<br />

Antwort: Ihr Freund hat <strong>Recht</strong>!<br />

In Deutschland kann der Verstorbene seinen<br />

Ehepartner, seine Eltern sowie seine<br />

Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel<br />

usw.) in der Regel nicht einfach völlig<br />

leer ausgehen lassen.<br />

Ihnen steht trotz Enterbung ein sog. Pfl ichtteil<br />

zu. Der Pfl ichtteilsanspruch ist ein reiner<br />

Zahlungsanspruch, Sie können also<br />

keine bestimmten Gegenstände aus der<br />

Erbschaft herausverlangen. Die Höhe beträgt<br />

die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.<br />

Es ist also zunächst festzustellen, was Sie<br />

bekommen hätten, wenn kein Testament<br />

vorhanden wäre.<br />

Da ich davon ausgehe, dass Ihr Vater<br />

mit Ihrer Stiefmutter keinen Ehevertrag geschlossen<br />

hatte, würde Ihre Stiefmutter ½<br />

und Sie mit Ihren Geschwistern ½, also<br />

jedes Kind 1/6 erben. Ihr Pfl ichtteil ist<br />

dann die Hälfte Ihres Erbanteils.<br />

Autoverwertung • KFZ-Meisterwerkstatt<br />

Sonderaktion!<br />

Gratis<br />

Frühjahrscheck<br />

Günstige Reparaturen aller Fabrikate<br />

mit gebrauchten oder neuen Ersatzteilen<br />

♦ Inspektion<br />

♦ HU / AU Abnahme und Vorbereitung<br />

♦ Klimatechnik<br />

Nord-West-Ring 18<br />

♦ Autoelektrik<br />

32832 <strong>Augustdorf</strong><br />

♦ Achsvermessung<br />

♦ Reifenservice<br />

Tel. 0 52 37 / 10 69<br />

♦ Glasreparaturen<br />

oder 89 87 97-0<br />

♦ Unfallinstandsetzung<br />

Fax 0 52 37 / 89 87 97-29<br />

♦ Schweißarbeiten<br />

www.gregorz.de<br />

info@gregorz.de<br />

Zertifizierte Autoverwertung<br />

♦ Rücknahme von Altfahrzeugen<br />

♦ gebrauchte & neue Ersatzteile<br />

♦ An- & Verkauf von<br />

Gebrauchtwagen<br />

Aktion gültig bis<br />

31.05.2011<br />

<strong>Recht</strong>, <strong>Gesundheit</strong> & <strong>Tipps</strong><br />

Beispiel: Ihr Vater hat ein Netto-Vermögen<br />

von 120.000,00 € hinterlassen. Dann<br />

wäre Ihr Erbteil (120.000,00 : 6 =)<br />

20.000,00 €. Hiervon könnten Sie als<br />

Pfl ichtteil 10.000,00 € beanspruchen.<br />

Ihren Pfl ichtteil bekommen Sie aber nicht<br />

automatisch, sondern müssen ihn gegenüber<br />

Ihrer Stiefmutter geltend machen.<br />

Wenn Sie nicht wissen, wie viel Vermögen<br />

Ihr Vater hinterlassen hat, können Sie Ihre<br />

Stiefmutter um Auskunft über den Bestand<br />

des Nachlasses bitten. Ihre Stiefmutter hat<br />

die Pfl icht, Ihnen auf Wunsch ein detailliertes<br />

Bestandsverzeichnis zukommen zu<br />

lassen. Sie können auch verlangen, dass<br />

der Wert des Nachlasses durch einen<br />

Sachverständigen ermittelt wird.<br />

Ziver Kurt,<br />

Erbrechts-Anwalt<br />

Spezialisiert auf alle Fragen des Erbrechts.<br />

Mariele Hüsemann und Ziver Kurt<br />

Pivitsheider Str. 45<br />

32832 <strong>Augustdorf</strong><br />

Schützenstraße 1<br />

33189 Schlangen<br />

§ <strong>Recht</strong>sberatung<br />

Ziver Kurt Erbrechts-Anwalt<br />

Hinweis: Um zu verhindern, dass<br />

der Verstorbene den Pfl ichtteil durch<br />

Schenkungen vor seinem Tod aushöhlt,<br />

werden auch Schenkungen der letzten<br />

10 Jahre mitberücksichtigt (sog.<br />

Pfl ichtteilsergänzung).<br />

Tel.: 05237 8999-0<br />

kanzlei@huesemann-erbrecht.de<br />

www.huesemann-erbrecht.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!