PDF 54.868kB - Hochschule Ulm
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B I L D U N G S P O L I T I K<br />
Wissenschaftliche Weiterbildung<br />
Die Schwerpunkte des Weiterbildungsprogramms für<br />
Akademiker und Interessenten aus technischen und<br />
gewerblichen Ausbildungsberufen liegen auf folgenden<br />
Themenfeldern:<br />
• Soft Skills und BWL<br />
• Basiswissen für Ingenieure und Techniker<br />
• Mechatronik/Elektrotechnik<br />
• Maschinenbau<br />
• Informatik<br />
• Systems Engineering<br />
• Produktionstechnik<br />
• Fertigungstechnik<br />
Die aktuellen Kurse finden sich im Programmheft, das<br />
unter https://ta-ulm.de herruntergeladen werden kann.<br />
Weitere Auskünfte<br />
Ralf Pinzer, Geschäftsführer<br />
Technische Akademie <strong>Ulm</strong> e.V.<br />
Telefon: 0731 50 28265; E-Mail: pinzer@hs-ulm.de<br />
dieses Konzept für Personen in der Familienphase<br />
oder Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz nicht aufgeben<br />
möchten oder können. Beabsichtigt ist auch,<br />
die persönlichen, fachlichen und organisatorischen<br />
Barrieren zu einem Hochschulstudium zu verringern.<br />
Privatwirtschaftliches Geschäft<br />
Die Umsetzung, Abwicklung und Organisation des<br />
neuen Weiterbildungsprogramms erfolgt gemeinsam<br />
mit der Technischen Akademie <strong>Ulm</strong> (TAU), einer<br />
langjährigen Kooperationspartnerin der <strong>Hochschule</strong><br />
<strong>Ulm</strong>. Das Hochschulgesetz in Baden-Württemberg<br />
sieht für die Wissenschaftliche Weiterbildung der<br />
<strong>Hochschule</strong>n ausschließlich eine privatwirtschaftliche<br />
Abwicklung vor. Über die TAU buchbar sind die<br />
erwähnten Weiterbildungsprogramme, die zusammen<br />
mit der IHK angeboten werden, sowie eigene Einzelseminare,<br />
Workshops und Vorlesungen. Bei vielen<br />
dieser Angebote können ebenfalls ECTS-Punkte erworben<br />
werden, sodass bereits erbrachte Leistungen<br />
zu einem späteren Zeitpunkt in einem eventuellen<br />
Studium angerechnet werden können. Bei der TAU<br />
belegbar ist außerdem der einsemestrige Kontaktstudiengang<br />
Datenschutz mit dem Abschluss des Geprüften<br />
Datenschutzbeauftragten. Weitere Kontaktstudiengänge,<br />
die aus verschiedenen Modulen bestehen<br />
und über mehrere Semester verteilt belegt werden<br />
können, sind in der Planung. Wolfgang Schroer und<br />
Angelika Wecker<br />
Hochschulräte sind unverzichtbar<br />
Laut Koalitionsvereinbarung beabsichtigt die grünrote<br />
Landesregierung anstelle der Aufsichtsräte - an<br />
der <strong>Hochschule</strong> <strong>Ulm</strong> Hochschulräte genannt - externe<br />
Beiräte zu etablieren. Hierzu besteht kein faktischer<br />
Anlass, denn die auf Vorschlag der <strong>Hochschule</strong>n<br />
ernannten Hochschulräte haben sich bewährt. Der<br />
Gesetzgeber hat auf diese Weise wichtige Elemente<br />
staatlicher Regulierung in ein Gremium der <strong>Hochschule</strong><br />
verlagert. Er hat dabei gleichzeitig ein Stück<br />
gesellschaftlicher Partizipation und Kontrolle festgelegt,<br />
das der Staat für die lebensnotwendigen und<br />
öffentlich finanzierten <strong>Hochschule</strong>n verständlicher<br />
Weise verlangen muss.<br />
Wer Aufsichtsräte zu Beiräten mit beratender Funktion<br />
degradiert, der zerstört diese bewährte Struktur.<br />
Denn kaum ein profiliertes, erfahrenes und engagiertes<br />
Mitglied eines Aufsichtsrates opfert seine<br />
wertvolle Zeit für einen unverbindlichen Meinungsaustausch.<br />
Aufsichtsräte sind auch keine Gefahr für<br />
die Freiheit in Forschung und Lehre, wie mitunter<br />
behauptet wird. Denn Aufgabe und generelles Selbstverständnis<br />
der Aufsichtsräte ist die Arbeit an strategischen<br />
Hochschulthemen. Dagegen ist das, was eine<br />
Professorin, ein Professor forscht und lehrt, in der<br />
Hauptsache operatives Geschäft. Das aktuelle Landeshochschulgesetz<br />
in Baden-Württemberg ist sehr<br />
offen gestaltet. Jede <strong>Hochschule</strong> hat viel Spielraum,<br />
sich den Aufsichtsrat zu schaffen, der zu ihr passt: An<br />
der einen <strong>Hochschule</strong> sind es mehr Unternehmer, an<br />
der anderen sind es Vertreter sozialer Institutionen,<br />
Kirchen oder Kommunen. Nur eines ist Bedingung:<br />
Senat und Aufsichtsrat müssen sich einigen. Wenn<br />
dies, etwa bei der Rektorwahl, nicht gelingt, dann<br />
gibt das Gesetz keine Lösung vor. Lediglich dieser<br />
Umstand war in jüngerer Vergangenheit für einzelne<br />
<strong>Hochschule</strong>n zum Problem geworden.<br />
Achim Bubenzer