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Dokumentation als PDF - Hochschule Rottenburg

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Projektarbeit GIS & Landschaftsmanagement SS08<br />

• für die Flächen bereits Prämien „Einkommensausgleich Erstaufforstung“<br />

gewährt werden, für Flächen Bewirtschaftungsbeschränkungen (z.B.<br />

durch<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen,<br />

Naturschutzgebietsverordnungen,<br />

Pacht<br />

/Nutzungsüberlassungsverträge, Bewirtschaftungsvorgaben für<br />

Ausgleichs-, Ersatz- und Ankaufsflächen und sonstige freiwillige<br />

Bewirtschaftungsvereinbarungen) bestehen, die mit Auflagen und<br />

Verpflichtungen der beantragten Maßnahmen nach diesen Richtlinien<br />

ganz oder teilweise identisch sind. Privatrechtlich vereinbarte<br />

Bewirtschaftungsbeschränkungen (z.B. in Pacht-<br />

/Nutzungsüberlassungsverträgen) zwischen natürlichen Personen<br />

stehen aber der Förderung nach dem VNP Wald nicht entgegen.<br />

• die Maßnahme durch Verstöße gegen waldgesetzliche Vorschriften<br />

ausgelöst worden ist.<br />

• die Maßnahme im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen aus<br />

einem anderen Verwaltungsakt steht (z. B. Ausgleichs- oder<br />

Ersatzmaßnahmen nach Art. 6a Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG).<br />

• der Antragsteller für die Maßnahme bereits Leistungen im Rahmen der<br />

Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) erhält.<br />

Allgemeine und bestandsbezogene Zielvorgaben von Forstwirtschaftsplänen<br />

und Forstbetriebsgutachten für Körperschaftswälder oder freiwillige<br />

Vereinbarungen im Rahmen der Zertifizierung bewirken keinen Ausschluss<br />

von der Förderung.<br />

Für Flächen, für die bereits eine Verpflichtung aufgrund einer Förderung nach<br />

den VNPWaldR vom 17.11.2004 oder eine Zweckbindung aufgrund einer<br />

Förderung nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)<br />

besteht, ist eine Förderung für gleiche Maßnahmen nach den VNPWaldR<br />

2007 während der Bindungsfrist ausgeschlossen.<br />

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