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Dokumentation als PDF - Hochschule Rottenburg

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Projektarbeit GIS & Landschaftsmanagement SS08<br />

von den beteiligten Waldbesitzern beauftragte Vereine oder Verbände (z.B.<br />

anerkannte Naturschutzvereine gemäß Art. 42 BayNatSchG,<br />

Landschaftspflegeverbände) bzw. Vereinigungen von Waldbesitzern <strong>als</strong><br />

Maßnahmenträger. Unter Vereinigungen von Waldbesitzern sind auch<br />

mehrere Waldbesitzer zu verstehen, die sich im Einzelfall zum Zweck der<br />

Förderung nach den VNPWaldR 2007 zusammenschließen. Dabei muss ein<br />

Waldbesitzer <strong>als</strong> Antragsteller auftreten, der durch eine schriftliche Vollmacht<br />

zur Vertretung der anderen berechtigt ist.<br />

Maßnahmen von Antragstellern, die nicht Eigentümer einer beantragten<br />

Fläche sind, werden nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der/des<br />

Eigentümer/s gefördert.<br />

Nicht antragsberechtigt sind:<br />

• andere Mitgliedstaaten,<br />

• Bund,<br />

• Länder,<br />

• juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 %<br />

in Händen der vorstehend genannten Institutionen befindet,<br />

• Besitzer/Bewirtschafter von Flächen des Bundes und der Länder.<br />

Der Ausschluss von der Antragsberechtigung gilt auch bei Miteigentum, wenn<br />

nicht antragsberechtigte Eigentümer 25 % Flächenanteil überschreiten.<br />

1.5 Ausschluss der Förderung<br />

Für dieselbe Maßnahme darf keine Förderung aus anderen Programmen in<br />

Anspruch genommen werden (vgl. Art. 17 Abs. 4 und Art. 35 Abs. 2 BayHO,<br />

VV Nr. 3.6 zu Art. 23 BayHO).<br />

Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist ausgeschlossen, wenn<br />

• für die Flächen bereits Zuwendungen - gleich aus welchem Rechtsgrund<br />

und von wem - für vergleichbare Leistungen gewährt werden,<br />

• für die Flächen Ausgleichszahlungen nach Art. 36a Abs. 2 BayNatSchG<br />

gewährt werden,<br />

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