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Dokumentation als PDF - Hochschule Rottenburg

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Projektarbeit GIS & Landschaftsmanagement SS08<br />

Bayern. Die Beweidung von Wäldern auf Heimweideflächen ist jedoch<br />

im Alpengebiet nach LEP Bayern außerhalb von Schutzwäldern<br />

möglich.<br />

• Die Maßnahme „Nutzungsverzicht“ kann nur in Waldlebensräumen in<br />

der Alters- und Zerfallsphase gefördert werden.<br />

Folgende Maßnahmen können außerhalb der o.a. Gebietskulissen gefördert<br />

werden:<br />

• Die Maßnahmen „Erhalt des Stockausschlagswaldes“ und „Entnahme<br />

des Unterholzes und Pflege“ können in allen Stockausschlagswäldern<br />

Bayerns gefördert werden.<br />

• Die Maßnahme „Erhalt von Biberlebensräumen“ kann auf Waldflächen<br />

gefördert werden, die an ein vom Biber genutztes Gewässer angrenzen<br />

bzw. auf denen Biber erkennbare Auswirkungen verursachen.<br />

• Bei Maßnahme „Nutzungsverzicht“ gilt im Umgriff der Horste<br />

störempfindlicher Vogelarten die Beschränkungen auf die Alters- und<br />

Zerfallsphasen nicht.<br />

Die fachlichen Zielartenlisten und themenspezifischen Layer des StMUGV<br />

werden in digitaler Form (shape- und pdf-Dateien) vom StMLF den ÄLF auf<br />

Anfrage zur Verfügung gestellt.<br />

1.4 Zuwendungsempfänger<br />

Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzer i.S. des Art.<br />

3 BayWaldG. Hierzu zählen auch Rechtler, die ein Nutzungsrecht für alle<br />

einbezogenen Flächen und für die Dauer der Verpflichtung innehaben und die<br />

<strong>als</strong> Waldbesitzer gelten.<br />

Nutzungsrechte sind durch entsprechende Belege nachzuweisen.<br />

Antragsberechtigt sind auch Weideberechtigte, die auf Waldflächen im<br />

Eigentum Dritter für die Dauer der Verpflichtung eine Weideberechtigung für<br />

alle einbezogenen Flächen innehaben.<br />

Antragsberechtigt sind ferner bei überbetrieblich durchgeführten Maßnahmen<br />

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