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Besteuerung nach Einspielergebnis - eFORM 20-026 - Stadt Halle ...

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STADT HALLE (SAALE) <br />

FB Finanzen <br />

Marktplatz 1 <br />

06100 <strong>Halle</strong> (Saale) <br />

Dienstgebäude: Schmeerstraße 1 <br />

Tel.: 0345 221 4424 Fax: 0345 221 4437 <br />

EINGANGSVERMERK <br />

5.0280. <br />

Vergnügungssteuererklärung – <strong>Besteuerung</strong> <strong>nach</strong> <strong>Einspielergebnis</strong> <br />

SteuerpflichKger <br />

Name der Firma <br />

GeschäNsführer (Name, Vorname) <br />

AnschriN (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) <br />

Telefon <br />

Fax <br />

Vergnügungssteuererklärung für den Kalendermonat: <br />

Zur <strong>Besteuerung</strong> der Gräte gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (Saale) über die Erhebung einer Vergnügungssteuer <br />

auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art. Die Steuererklärung erfolgt für das <br />

<strong>Einspielergebnis</strong> bei umseiPg aufgeführten Geräten (Einzel<strong>nach</strong>weis ist erforderlich). <br />

<strong>Einspielergebnis</strong> in EUR <br />

(aus Summe aller umseiPgen Geräte) <br />

Steuersatz 15 v. H. <br />

Vergnügungssteuer in EUR <br />

Ich versichere, die Angaben in dieser Steueranmeldung wahrheitsgemäß und <strong>nach</strong> bestem Wissen und Gewissen gemacht zu <br />

haben. Mir ist bekannt, dass ein förmlicher Steuerbescheid nur bei abweichender Steuerfestsetzung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> <br />

(Saale) erteilt wird. <br />

Datum <br />

UnterschriN <br />

der oder des SteuerpflichPgen bzw. <br />

der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters <br />

<strong>eFORM</strong> <strong>20</strong>-­‐<strong>026</strong> <br />

Rechtsgrundlage <br />

Die vorstehende Steueranmeldung erfolgt aufgrund § 8 der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (Saale) über die Erhebung einer <br />

Vergnügungssteuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen sowie Veranstaltungen anderer Art in der jeweils gülPgen <br />

Fassung. <br />

Rechtsbehelfsbelehrung <br />

Die widerspruchslose Annahme dieser Anmeldung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (Saale) gilt als formloser Steuerbescheid <br />

(Heranziehung). Bide beachten Sie, dass insoweit kein gesonderter Steuerbescheid und keine weitere <br />

Zahlungsaufforderungen erteilt werden. Gegen den Vergnügungssteuerbescheid kann innerhalb eines Monats schriflich <br />

oder zur Niederschrif Widerspruch bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (Saale), Marktplatz 1, 06100 <strong>Halle</strong> (Saale) eingelegt werden. <br />

Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat (§ 70 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Frist beginnt mit <br />

Ablauf des Tages an dem der Bescheid bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (Saale) eingegangen ist. <br />

© <strong>20</strong>13 -­‐ STADT HALLE (SAALE) <br />

Stand:1708<strong>20</strong>13 <br />

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt und die Einziehung der Steuern <br />

nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). <br />

Hinweis <br />

Beachten Sie bide, dass die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung spätestens am 10. Tag <strong>nach</strong> Ablauf des <br />

Erhebungszeitraumes (= Kalendermonat, entsprechend § 5 Abs. 1 der Satzung) bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (Saale), Fachbereich <br />

Finanzen, Abt. Steuern eingegangen sein muss! Zahlen Sie bide den errechneten Steuerbetrag innerhalb von 14. Tagen <strong>nach</strong> <br />

Ablauf des Erhebungszeitraumes, für den die Steuer erklärt wurde, unter Angabe Ihres Buchungszeichens an die <strong>Stadt</strong>kasse <br />

<strong>Halle</strong> (Saale). Die <strong>Stadt</strong>kasse der <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (Saale) unterhält folgendes Konto:


Konto-­‐Nr. <br />

Bankleitzahl <br />

380 011 855 800 537 62 <br />

IBAN <br />

GeldinsKtut <br />

8005 3762 0380 0118 55 <br />

Saalesparkasse <br />

BIC <br />

Ort <br />

NOLADE21HAL <br />

<strong>Halle</strong> (Saale) <br />

Billigkeitsmaßnahmen gemäß § 13 a Kommunalabgabengesetz (KAG-­‐LAS) <br />

Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei <br />

Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet <br />

erscheint. Ist deren Einziehung <strong>nach</strong> Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. <br />

Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckung <br />

Bei nicht pünktlicher Zahlung hat der/die SteuerpflichPge Säumniszuschläge und Mahngebühren zu entrichten und die <br />

Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. <br />

Aufstellort <br />

Gerätenamen <br />

Zulassungsnummer <br />

<strong>Einspielergebnis</strong> <br />

in EUR <br />

aufgestellt <br />

am <br />

abgebaut <br />

am <br />

© <strong>20</strong>13 -­‐ STADT HALLE (SAALE) <br />

Stand:1708<strong>20</strong>13 <br />

<strong>eFORM</strong> <strong>20</strong>-­‐<strong>026</strong> <br />

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