Merkblatt und FAQs - Hochschule Regensburg
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„Förderung eines Auslandspraktikums im ERASMUS-Programm“<br />
(SMP) 2013/14<br />
A. TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />
Förderzeitraum:<br />
Das Hochschuljahr 2013/14, <strong>und</strong> somit der Förderzeitraum, beginnt am 01.06.2013 <strong>und</strong> endet am<br />
30.09.2014. Mobilitätszuschüsse für Studierende können für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten bis<br />
maximal 12 Monaten vergeben werden.<br />
Zielgruppen/Teilnehmerkreis:<br />
An deutschen <strong>Hochschule</strong>n immatrikulierte Studierende können ERASMUS-Mobilitätszuschüsse in<br />
Anspruch nehmen. Neben Deutschen <strong>und</strong> Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes<br />
(s.o.) können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein<br />
(vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.<br />
Austauschstudierende können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen.<br />
Beteiligte Länder:<br />
Die im ERASMUS-Programm förderfähigen Länder* sind:<br />
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island,<br />
Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,<br />
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />
Türkei, Ungarn, Zypern.<br />
*einschließlich der Regionen Azoren, franz. Guayana, Guadeloupe, Kanarische Inseln, Madeira, Martinique, Réunion<br />
Zusätzlich zu den oben genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig:<br />
Anguilla, Aruba, Falklandinseln, Französische Süd- <strong>und</strong> Antarktisgebiete, Französisch-Polynesien, Grönland,<br />
Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien <strong>und</strong> Nebengebiete, Niederländische Antillen,<br />
Pitcairninseln, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre <strong>und</strong> Miquelon, Südgeorgien <strong>und</strong> Südliche<br />
Sandwichinseln, Wallis <strong>und</strong> Futuna.<br />
Aufnehmende Einrichtung („Host organisation“):<br />
Als aufnehmende Einrichtungen für Praktika können Unternehmen gemäß Ratsbeschluss fungieren.<br />
„Unternehmen" im Sinne des Ratsbeschlusses sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich<br />
tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der<br />
Sozialwirtschaft (siehe auch Ratsbeschluss Artikel 2, Nr. 25).<br />
Die folgenden Organisationen oder Einrichtungen können nicht aufnehmende Einrichtungen für Praktika<br />
sein:<br />
• EU-Organe <strong>und</strong> andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (die erschöpfende Liste<br />
finden Sie im Internet: http://europa.eu/institutions/index_de.htm);<br />
Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />
Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 1
• Einrichtungen <strong>und</strong> Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten (um<br />
mögliche Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden)<br />
• nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften, Konsulate usw.) des Herkunftslandes des<br />
Studierenden im Gastland. (Definition Herkunftsland: Land der entsendenden <strong>Hochschule</strong> sowie Land der<br />
Staatsbürgerschaft des Begünstigten)<br />
Auch Auslandspraktika an <strong>Hochschule</strong>n können über ERASMUS gefördert werden.<br />
Versicherungsschutz:<br />
Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verb<strong>und</strong>en.<br />
Jeder Student ist verpflichtet, für die Dauer des Auslandspraktikums selbst für eine ausreichende Kranken-,<br />
Unfall- (für Schäden, die man am Arbeitsplatz erleidet) <strong>und</strong> Haftpflichtversicherung (für Schäden, die man<br />
am Arbeitsplatz verursacht) zu sorgen.<br />
Durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong> können diese Versicherungen nicht zugunsten der Studenten<br />
abgeschlossen werden.<br />
Für alle Teilnehmer am ERASMUS-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des<br />
DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere<br />
Informationen hierzu finden Sie unter folgender Adresse:<br />
https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daadversicherung-zielland-ausland/<br />
Zeitpunkt der Auszahlung des Mobilitätszuschusses<br />
Möglichst vor Antritt des Praktikums werden 80% des Fördergeldes ausbezahlt. Nach Einreichung des<br />
“Letter of confirmation for a student stay abroad“ <strong>und</strong> des Abschlussberichts (s. Seite 4) erfolgt die<br />
Auszahlung des Restbetrags.<br />
Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />
Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 2
B. <strong>FAQs</strong><br />
Ist die Förderung von freiwilligen Praktika auch möglich?<br />
Neben Pflichtpraktika können auch freiwillige Praktika gefördert werden, sie müssen allerdings Bestandteil<br />
des Studiums sein.<br />
Bei Ableistung eines freiwilligen Praktikums bitte zusätzlich mit den Antragsunterlagen noch eine<br />
Bestätigung der Fakultät einreichen, dass dieses Praktikum dem Studium förderlich ist <strong>und</strong> eine sinnvolle<br />
Ergänzung darstellt. Bei Bedarf ist eine Vorlage im Auslandsamt erhältlich.<br />
Kann man ERASMUS für ein Auslandspraktikum (SMP) bekommen, wenn man schon einmal ERASMUS<br />
für ein Auslandsstudium (SMS) erhalten hat?<br />
Die Gesamtdauer aller ERASMUS-Aufenthalte ist auf maximal 24 Monate pro Studierendem begrenzt:<br />
- Ein Studierender kann einmal für SMS (maximal 12 Monate) <strong>und</strong> einmal für SMP (maximal 12 Monate)<br />
gefördert werden.<br />
- Wurde ein Studierender in SOKRATES/ ERASMUS gefördert, kann er noch eine Förderung für SMP<br />
erhalten.<br />
- Wurde ein Studierender in LEONARDO DA VINCI gefördert, kann er noch eine Förderung für SMS erhalten.<br />
Wie kann ich die ERASMUS Förderung verlängern, wenn ich während des Auslandsaufenthalts mein<br />
Auslandspraktikum in dem gleichen Unternehmen/ <strong>Hochschule</strong> verlängern möchte?<br />
Rechtzeitig vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltes muss eine E-Mail mit einem formlosen Antrag auf<br />
Verlängerung an den zuständigen Ansprechpartner im Auslandsamt der HS <strong>Regensburg</strong> (Kontakt s.u.)<br />
gesendet werden. Im Anschluss werden die notwendigen Dokumente dem Studierenden zum Ausfüllen <strong>und</strong><br />
Unterzeichnen zugesandt.<br />
ACHTUNG: Die ausgefüllten <strong>und</strong> unterzeichneten Dokumente zur Verlängerung der ERASMUS Förderung<br />
müssen vor dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts bei der HS <strong>Regensburg</strong> eingegangen sein.<br />
Wichtige Voraussetzungen (u.a.):<br />
Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Es darf keine<br />
Unterbrechungen geben. Eine Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge<br />
haben <strong>und</strong> muss innerhalb des Förderzeitraumes liegen.<br />
Wie verhält sich ERASMUS zum Auslands-BAföG?<br />
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch<br />
nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300,-<br />
EUR/Monat anrechnungsfrei. Zuschüsse über 300,- EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG<br />
angerechnet. Weitere Informationen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php<br />
Wie verhält sich ERASMUS zu anderweitigen Stipendien?<br />
Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Regelungen der einzelnen Stipendiengeber, kann keine allgemeingültige<br />
Aussage getroffen werden. Bitte entsprechende Rücksprache mit den jeweiligen Organisationen.<br />
Kontakt für weitere Fragen:<br />
Elke Kleber, ERASMUS-SMP-Koordinator, HS <strong>Regensburg</strong>, E-Mail: elke.kleber@hs-regensburg.de<br />
Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />
Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 3
C. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN<br />
Wir benötigen alle Dokumente im Original!<br />
(Kopien bzw. PDF-Dokumente als E-Mail Anhang werden nicht akzeptiert!)<br />
Zeitpunkt der Einreichung:<br />
Nummer 1 – 4: vor Antritt des Praktikums<br />
Nummer 5 – 6: unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach<br />
Ende des Praktikums<br />
1. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung(en) aus QIS für den kompletten Praktikumszeitraum<br />
Sollte(n) diese im Zeitraum der Antragsstellung noch nicht vorliegen, kann eine bisherige<br />
eingereicht <strong>und</strong> die aktuelle(n) dann nachgereicht werden.<br />
2. Ausgefülltes <strong>und</strong> vom Antragssteller unterzeichnetes „Placement Agreement“<br />
(insb. Anschrift des Antragsstellers (wenn möglich, nicht die vom Wohnheim), Laufzeit des<br />
Praktikums, Information zu Haftpflicht- <strong>und</strong> Unfallversicherung [Abschluss ist verpflichtend!],<br />
Bankverbindung, Unterschrift.)<br />
Achtung: Die <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong> kann die Haftpflicht- <strong>und</strong> Unfallversicherung für Studenten<br />
zwecks eines Auslandspraktikums nicht abschließen.<br />
3. Ausgefülltes <strong>und</strong> vom Antragssteller unterzeichnetes Teilnehmerdatenblatt<br />
(insb. persönliche Angaben, mögliche ECTS-Punkte, Codeliste für „Studienfach“ <strong>und</strong><br />
„Unternehmenssektor“ siehe Seite 5)<br />
Achtung: Im Fall eines freiwilligen Praktikums bitte zusätzlich Bestätigung der Fakultät einreichen<br />
(siehe <strong>FAQs</strong>)!<br />
4. Ausgefülltes <strong>und</strong> vom Antragssteller <strong>und</strong> dem Unternehmen („Host organisation“) unterzeichnetes<br />
„Training Agreement and Quality Commitment “<br />
Achtung: Es muss alles vollständig ausgefüllt sein, insbesondere auch die notwendigen Angaben<br />
seitens des Unternehmens <strong>und</strong> die jeweiligen Unterschriften müssen enthalten sein.<br />
5. Ausgefüllter <strong>und</strong> vom Unternehmen unterzeichneter „Letter of confirmation for a student stay<br />
abroad“<br />
Achtung: Diese Bestätigung ist am Ende des Praktikums zu erstellen <strong>und</strong> nicht vorher.<br />
6. Vom Antragssteller erstellter <strong>und</strong> unterschriebener Abschlussbericht<br />
Er wird online über die Internetseite http://eu-community.daad.de generiert <strong>und</strong> gliedert sich in<br />
zwei Teile, den Erfahrungsbericht <strong>und</strong> den Fragebogen. Nach der online-Eingabe wird der gesamte<br />
Abschlussbericht in einem Dokument durch die Studierenden ausgedruckt <strong>und</strong> unterschrieben im<br />
Akademischen Auslandsamt der HS <strong>Regensburg</strong> eingereicht.<br />
Der Erfahrungsbericht kann – sofern die Studierenden bei der Eingabe ihr schriftliches<br />
Einverständnis gegeben haben - im Internet auf der Seite http://eu-community.daad.de<br />
veröffentlicht werden. Ziel ist es, vor allem zukünftigen Studierenden wertvolle Informationen<br />
weiterzugeben. Im Hause wird der Bericht in der Regel anderen Studierenden zur Verfügung<br />
gestellt. Sonst bitten wir um ausdrückliche Anweisung.<br />
Der Fragebogen wird nicht veröffentlicht, sondern dient dem DAAD als in Deutschland für<br />
das ERASMUS Programm zuständige Nationale Agentur zur Programmauswertung <strong>und</strong> als<br />
Feedback zur Optimierung der Programmdurchführung.<br />
Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />
Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 4
„Studienfach (Fächercodes ISCED 97):“<br />
Applied Research in Engineering Sciences 529 International Relations and Management 313<br />
Architektur 581 Logistik 341<br />
Bauingenieurwesen 582 Maschinenbau 521<br />
Bauen im Bestand 589 Mathematik 461<br />
Betriebswirtschaft 314 Mechatronik 525<br />
Biomedical Engineering 725 Medizinische Informatik 481<br />
Electrical and Microsystems Engineering 524 Mikrosystemtechnik 442<br />
Elektro- <strong>und</strong> Informationstechnik 523 Musik- <strong>und</strong> bewegungsorientierte Soziale 762<br />
Arbeit<br />
Elektromobilität <strong>und</strong> Energienetze 522 Produktions- <strong>und</strong><br />
549<br />
Automatisierungstechnik<br />
European Business Studies (EBS) 342 Regenerative Energien <strong>und</strong><br />
851<br />
Energieeffizienz<br />
Gebäudeklimatik 589 Sensorik <strong>und</strong> Analytik 442<br />
Historische Bauforschung 589 Soziale Arbeit 762<br />
Human Resource Management 347 Soziale Arbeit - Inklusion <strong>und</strong> Exklusion 762<br />
Industrial Engineering 549 Soziale Arbeit - Soziale Dienste an 762<br />
Schulen<br />
Industriedesign 214 Technische Informatik 481<br />
Informatik 481 Wirtschaftsinformatik 481<br />
„Sektor des aufnehmenden Unternehmens (siehe Codeliste – NACE-Codes):“<br />
Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich!<br />
A Landwirtschaft, Forstwirtschaft <strong>und</strong> Fischerei<br />
B Bergbau <strong>und</strong> Steinbruch<br />
C Produktion<br />
D Elektrizität, Gas, Dampf <strong>und</strong> Klimatisierung<br />
E Wasserversorgung; Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen<br />
F Bauwesen<br />
G Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel; Reparatur von Motorfahrzeugen <strong>und</strong> Motorrädern<br />
H Transport <strong>und</strong> Lagerung<br />
I Unterbringungs- <strong>und</strong> Verpflegungsdienstleistungen<br />
J Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
K Finanz- <strong>und</strong> Versicherungstätigkeiten<br />
L Immobilientätigkeiten<br />
M Fachberufliche, wissenschaftliche <strong>und</strong> technische Tätigkeiten<br />
N Verwaltungs- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>endiensttätigkeiten<br />
O Öffentliche Verwaltung <strong>und</strong> Verteidigung; Gesetzliche Sozialversicherung<br />
P Bildung<br />
Q Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialarbeitstätigkeiten<br />
R Kunst, Unterhaltung <strong>und</strong> Erholung<br />
S Sonstige Dienstleistungsberufe<br />
T Aktivitäten von Haushalten als Arbeitgeber; <strong>und</strong>ifferenzierte Waren- <strong>und</strong> Dienstleistungsproduktion für den<br />
eigenen Gebrauch<br />
U Tätigkeiten Auswärtiger Organisationen <strong>und</strong> Institutionen<br />
Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />
Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 5