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Merkblatt und FAQs - Hochschule Regensburg

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„Förderung eines Auslandspraktikums im ERASMUS-Programm“<br />

(SMP) 2013/14<br />

A. TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

Förderzeitraum:<br />

Das Hochschuljahr 2013/14, <strong>und</strong> somit der Förderzeitraum, beginnt am 01.06.2013 <strong>und</strong> endet am<br />

30.09.2014. Mobilitätszuschüsse für Studierende können für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten bis<br />

maximal 12 Monaten vergeben werden.<br />

Zielgruppen/Teilnehmerkreis:<br />

An deutschen <strong>Hochschule</strong>n immatrikulierte Studierende können ERASMUS-Mobilitätszuschüsse in<br />

Anspruch nehmen. Neben Deutschen <strong>und</strong> Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes<br />

(s.o.) können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein<br />

(vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.<br />

Austauschstudierende können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen.<br />

Beteiligte Länder:<br />

Die im ERASMUS-Programm förderfähigen Länder* sind:<br />

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island,<br />

Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,<br />

Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />

Türkei, Ungarn, Zypern.<br />

*einschließlich der Regionen Azoren, franz. Guayana, Guadeloupe, Kanarische Inseln, Madeira, Martinique, Réunion<br />

Zusätzlich zu den oben genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig:<br />

Anguilla, Aruba, Falklandinseln, Französische Süd- <strong>und</strong> Antarktisgebiete, Französisch-Polynesien, Grönland,<br />

Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien <strong>und</strong> Nebengebiete, Niederländische Antillen,<br />

Pitcairninseln, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre <strong>und</strong> Miquelon, Südgeorgien <strong>und</strong> Südliche<br />

Sandwichinseln, Wallis <strong>und</strong> Futuna.<br />

Aufnehmende Einrichtung („Host organisation“):<br />

Als aufnehmende Einrichtungen für Praktika können Unternehmen gemäß Ratsbeschluss fungieren.<br />

„Unternehmen" im Sinne des Ratsbeschlusses sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich<br />

tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der<br />

Sozialwirtschaft (siehe auch Ratsbeschluss Artikel 2, Nr. 25).<br />

Die folgenden Organisationen oder Einrichtungen können nicht aufnehmende Einrichtungen für Praktika<br />

sein:<br />

• EU-Organe <strong>und</strong> andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (die erschöpfende Liste<br />

finden Sie im Internet: http://europa.eu/institutions/index_de.htm);<br />

Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />

Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 1


• Einrichtungen <strong>und</strong> Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten (um<br />

mögliche Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden)<br />

• nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften, Konsulate usw.) des Herkunftslandes des<br />

Studierenden im Gastland. (Definition Herkunftsland: Land der entsendenden <strong>Hochschule</strong> sowie Land der<br />

Staatsbürgerschaft des Begünstigten)<br />

Auch Auslandspraktika an <strong>Hochschule</strong>n können über ERASMUS gefördert werden.<br />

Versicherungsschutz:<br />

Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verb<strong>und</strong>en.<br />

Jeder Student ist verpflichtet, für die Dauer des Auslandspraktikums selbst für eine ausreichende Kranken-,<br />

Unfall- (für Schäden, die man am Arbeitsplatz erleidet) <strong>und</strong> Haftpflichtversicherung (für Schäden, die man<br />

am Arbeitsplatz verursacht) zu sorgen.<br />

Durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong> können diese Versicherungen nicht zugunsten der Studenten<br />

abgeschlossen werden.<br />

Für alle Teilnehmer am ERASMUS-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des<br />

DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere<br />

Informationen hierzu finden Sie unter folgender Adresse:<br />

https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daadversicherung-zielland-ausland/<br />

Zeitpunkt der Auszahlung des Mobilitätszuschusses<br />

Möglichst vor Antritt des Praktikums werden 80% des Fördergeldes ausbezahlt. Nach Einreichung des<br />

“Letter of confirmation for a student stay abroad“ <strong>und</strong> des Abschlussberichts (s. Seite 4) erfolgt die<br />

Auszahlung des Restbetrags.<br />

Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />

Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 2


B. <strong>FAQs</strong><br />

Ist die Förderung von freiwilligen Praktika auch möglich?<br />

Neben Pflichtpraktika können auch freiwillige Praktika gefördert werden, sie müssen allerdings Bestandteil<br />

des Studiums sein.<br />

Bei Ableistung eines freiwilligen Praktikums bitte zusätzlich mit den Antragsunterlagen noch eine<br />

Bestätigung der Fakultät einreichen, dass dieses Praktikum dem Studium förderlich ist <strong>und</strong> eine sinnvolle<br />

Ergänzung darstellt. Bei Bedarf ist eine Vorlage im Auslandsamt erhältlich.<br />

Kann man ERASMUS für ein Auslandspraktikum (SMP) bekommen, wenn man schon einmal ERASMUS<br />

für ein Auslandsstudium (SMS) erhalten hat?<br />

Die Gesamtdauer aller ERASMUS-Aufenthalte ist auf maximal 24 Monate pro Studierendem begrenzt:<br />

- Ein Studierender kann einmal für SMS (maximal 12 Monate) <strong>und</strong> einmal für SMP (maximal 12 Monate)<br />

gefördert werden.<br />

- Wurde ein Studierender in SOKRATES/ ERASMUS gefördert, kann er noch eine Förderung für SMP<br />

erhalten.<br />

- Wurde ein Studierender in LEONARDO DA VINCI gefördert, kann er noch eine Förderung für SMS erhalten.<br />

Wie kann ich die ERASMUS Förderung verlängern, wenn ich während des Auslandsaufenthalts mein<br />

Auslandspraktikum in dem gleichen Unternehmen/ <strong>Hochschule</strong> verlängern möchte?<br />

Rechtzeitig vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltes muss eine E-Mail mit einem formlosen Antrag auf<br />

Verlängerung an den zuständigen Ansprechpartner im Auslandsamt der HS <strong>Regensburg</strong> (Kontakt s.u.)<br />

gesendet werden. Im Anschluss werden die notwendigen Dokumente dem Studierenden zum Ausfüllen <strong>und</strong><br />

Unterzeichnen zugesandt.<br />

ACHTUNG: Die ausgefüllten <strong>und</strong> unterzeichneten Dokumente zur Verlängerung der ERASMUS Förderung<br />

müssen vor dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts bei der HS <strong>Regensburg</strong> eingegangen sein.<br />

Wichtige Voraussetzungen (u.a.):<br />

Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Es darf keine<br />

Unterbrechungen geben. Eine Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge<br />

haben <strong>und</strong> muss innerhalb des Förderzeitraumes liegen.<br />

Wie verhält sich ERASMUS zum Auslands-BAföG?<br />

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch<br />

nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300,-<br />

EUR/Monat anrechnungsfrei. Zuschüsse über 300,- EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG<br />

angerechnet. Weitere Informationen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php<br />

Wie verhält sich ERASMUS zu anderweitigen Stipendien?<br />

Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Regelungen der einzelnen Stipendiengeber, kann keine allgemeingültige<br />

Aussage getroffen werden. Bitte entsprechende Rücksprache mit den jeweiligen Organisationen.<br />

Kontakt für weitere Fragen:<br />

Elke Kleber, ERASMUS-SMP-Koordinator, HS <strong>Regensburg</strong>, E-Mail: elke.kleber@hs-regensburg.de<br />

Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />

Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 3


C. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN<br />

Wir benötigen alle Dokumente im Original!<br />

(Kopien bzw. PDF-Dokumente als E-Mail Anhang werden nicht akzeptiert!)<br />

Zeitpunkt der Einreichung:<br />

Nummer 1 – 4: vor Antritt des Praktikums<br />

Nummer 5 – 6: unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach<br />

Ende des Praktikums<br />

1. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung(en) aus QIS für den kompletten Praktikumszeitraum<br />

Sollte(n) diese im Zeitraum der Antragsstellung noch nicht vorliegen, kann eine bisherige<br />

eingereicht <strong>und</strong> die aktuelle(n) dann nachgereicht werden.<br />

2. Ausgefülltes <strong>und</strong> vom Antragssteller unterzeichnetes „Placement Agreement“<br />

(insb. Anschrift des Antragsstellers (wenn möglich, nicht die vom Wohnheim), Laufzeit des<br />

Praktikums, Information zu Haftpflicht- <strong>und</strong> Unfallversicherung [Abschluss ist verpflichtend!],<br />

Bankverbindung, Unterschrift.)<br />

Achtung: Die <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong> kann die Haftpflicht- <strong>und</strong> Unfallversicherung für Studenten<br />

zwecks eines Auslandspraktikums nicht abschließen.<br />

3. Ausgefülltes <strong>und</strong> vom Antragssteller unterzeichnetes Teilnehmerdatenblatt<br />

(insb. persönliche Angaben, mögliche ECTS-Punkte, Codeliste für „Studienfach“ <strong>und</strong><br />

„Unternehmenssektor“ siehe Seite 5)<br />

Achtung: Im Fall eines freiwilligen Praktikums bitte zusätzlich Bestätigung der Fakultät einreichen<br />

(siehe <strong>FAQs</strong>)!<br />

4. Ausgefülltes <strong>und</strong> vom Antragssteller <strong>und</strong> dem Unternehmen („Host organisation“) unterzeichnetes<br />

„Training Agreement and Quality Commitment “<br />

Achtung: Es muss alles vollständig ausgefüllt sein, insbesondere auch die notwendigen Angaben<br />

seitens des Unternehmens <strong>und</strong> die jeweiligen Unterschriften müssen enthalten sein.<br />

5. Ausgefüllter <strong>und</strong> vom Unternehmen unterzeichneter „Letter of confirmation for a student stay<br />

abroad“<br />

Achtung: Diese Bestätigung ist am Ende des Praktikums zu erstellen <strong>und</strong> nicht vorher.<br />

6. Vom Antragssteller erstellter <strong>und</strong> unterschriebener Abschlussbericht<br />

Er wird online über die Internetseite http://eu-community.daad.de generiert <strong>und</strong> gliedert sich in<br />

zwei Teile, den Erfahrungsbericht <strong>und</strong> den Fragebogen. Nach der online-Eingabe wird der gesamte<br />

Abschlussbericht in einem Dokument durch die Studierenden ausgedruckt <strong>und</strong> unterschrieben im<br />

Akademischen Auslandsamt der HS <strong>Regensburg</strong> eingereicht.<br />

Der Erfahrungsbericht kann – sofern die Studierenden bei der Eingabe ihr schriftliches<br />

Einverständnis gegeben haben - im Internet auf der Seite http://eu-community.daad.de<br />

veröffentlicht werden. Ziel ist es, vor allem zukünftigen Studierenden wertvolle Informationen<br />

weiterzugeben. Im Hause wird der Bericht in der Regel anderen Studierenden zur Verfügung<br />

gestellt. Sonst bitten wir um ausdrückliche Anweisung.<br />

Der Fragebogen wird nicht veröffentlicht, sondern dient dem DAAD als in Deutschland für<br />

das ERASMUS Programm zuständige Nationale Agentur zur Programmauswertung <strong>und</strong> als<br />

Feedback zur Optimierung der Programmdurchführung.<br />

Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />

Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 4


„Studienfach (Fächercodes ISCED 97):“<br />

Applied Research in Engineering Sciences 529 International Relations and Management 313<br />

Architektur 581 Logistik 341<br />

Bauingenieurwesen 582 Maschinenbau 521<br />

Bauen im Bestand 589 Mathematik 461<br />

Betriebswirtschaft 314 Mechatronik 525<br />

Biomedical Engineering 725 Medizinische Informatik 481<br />

Electrical and Microsystems Engineering 524 Mikrosystemtechnik 442<br />

Elektro- <strong>und</strong> Informationstechnik 523 Musik- <strong>und</strong> bewegungsorientierte Soziale 762<br />

Arbeit<br />

Elektromobilität <strong>und</strong> Energienetze 522 Produktions- <strong>und</strong><br />

549<br />

Automatisierungstechnik<br />

European Business Studies (EBS) 342 Regenerative Energien <strong>und</strong><br />

851<br />

Energieeffizienz<br />

Gebäudeklimatik 589 Sensorik <strong>und</strong> Analytik 442<br />

Historische Bauforschung 589 Soziale Arbeit 762<br />

Human Resource Management 347 Soziale Arbeit - Inklusion <strong>und</strong> Exklusion 762<br />

Industrial Engineering 549 Soziale Arbeit - Soziale Dienste an 762<br />

Schulen<br />

Industriedesign 214 Technische Informatik 481<br />

Informatik 481 Wirtschaftsinformatik 481<br />

„Sektor des aufnehmenden Unternehmens (siehe Codeliste – NACE-Codes):“<br />

Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich!<br />

A Landwirtschaft, Forstwirtschaft <strong>und</strong> Fischerei<br />

B Bergbau <strong>und</strong> Steinbruch<br />

C Produktion<br />

D Elektrizität, Gas, Dampf <strong>und</strong> Klimatisierung<br />

E Wasserversorgung; Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen<br />

F Bauwesen<br />

G Groß- <strong>und</strong> Einzelhandel; Reparatur von Motorfahrzeugen <strong>und</strong> Motorrädern<br />

H Transport <strong>und</strong> Lagerung<br />

I Unterbringungs- <strong>und</strong> Verpflegungsdienstleistungen<br />

J Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

K Finanz- <strong>und</strong> Versicherungstätigkeiten<br />

L Immobilientätigkeiten<br />

M Fachberufliche, wissenschaftliche <strong>und</strong> technische Tätigkeiten<br />

N Verwaltungs- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>endiensttätigkeiten<br />

O Öffentliche Verwaltung <strong>und</strong> Verteidigung; Gesetzliche Sozialversicherung<br />

P Bildung<br />

Q Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialarbeitstätigkeiten<br />

R Kunst, Unterhaltung <strong>und</strong> Erholung<br />

S Sonstige Dienstleistungsberufe<br />

T Aktivitäten von Haushalten als Arbeitgeber; <strong>und</strong>ifferenzierte Waren- <strong>und</strong> Dienstleistungsproduktion für den<br />

eigenen Gebrauch<br />

U Tätigkeiten Auswärtiger Organisationen <strong>und</strong> Institutionen<br />

Stand: Mai 2013, <strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong>, Akademisches Auslandsamt, Elke Kleber, Dipl.-Wi.Jur. (FH)<br />

Postadresse: Prüfeninger Str. 58, 93049 <strong>Regensburg</strong> Seite 5

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