und den Leihvertrag informieren - Hochschule Regensburg
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<strong>Leihvertrag</strong><br />
Zwischen<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong><br />
start-up center – „Pro Gründergeist“<br />
Seybothstraße 2<br />
93053 <strong>Regensburg</strong><br />
- im folgen<strong>den</strong> Leihgeber genannt – <strong>und</strong><br />
Firma der/des Gründer(s)<br />
Vorname/Name eines Gründers<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ Stadt<br />
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- im folgen<strong>den</strong> Leihnehmer genannt – wird folgender <strong>Leihvertrag</strong> geschlossen:<br />
§ 1 Überlassung/Verwendung<br />
1) Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer folgendes Objekt leihweise zur Verfügung:<br />
Messestand bestehend aus:<br />
• Rahmen<br />
• 7 Magnetstreben<br />
• 7 Panelen<br />
• 2 Halogenleutchen<br />
• Rollcontainer (inkl. Counterummantelung <strong>und</strong> Thekenplatte)<br />
2) Der Gesamtwert des Leihobjektes beträgt … EUR.<br />
3) An dem Leihobjekt dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen<br />
vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
4) Das Leihobjekt darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch<br />
vermietet oder verkauft wer<strong>den</strong>.<br />
§ 2 Leihzeit<br />
1) Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihobjektes durch <strong>den</strong> Leihgeber am<br />
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. <strong>und</strong> endet am Klicken Sie hier, um Text einzugeben.<br />
mit dem Wiedereintreffen des Leihobjektes an einem vom Leihgeber bestimmten<br />
Aufbewahrungsort.<br />
2) Der Leihnehmer verpflichtet sich, dem Leihgeber das Leihobjekt zum unter<br />
§ 2 Abs. 1 genannten Zeitpunkt zurückgegeben, andernfalls entfällt eine Leihgebühr in<br />
Höhe von 20 Euro pro Kalendertag.
§ 3 Leihgebühr<br />
Für <strong>den</strong> Verleih des oben genannten Leihobjektes erhebt der Leihgeber für die Dauer der<br />
Leihzeit keine Leihgebühr.<br />
§ 4 Sorgfaltspflicht/Haftung bei Schä<strong>den</strong><br />
1) Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem<br />
Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wer<strong>den</strong>,<br />
haftet der Leihnehmer für <strong>den</strong> daraus entstan<strong>den</strong>en Scha<strong>den</strong>. Dies gilt auch für <strong>den</strong><br />
Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für<br />
ausreichen<strong>den</strong> Diebstahlschutz zu sorgen.<br />
2) Jede Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber sofort anzuzeigen.<br />
§ 5 Rücktritt<br />
Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen<br />
verletzt wer<strong>den</strong>. Das Leihobjekt ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch<br />
innerhalb von 3 Werktagen, an <strong>den</strong> Leihgeber zurück zu geben.<br />
(Leihgeber)<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
(Leihnehmer)<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Bitte sen<strong>den</strong> Sie das ausgefüllte <strong>und</strong> unterzeichnete Formular an folgende Adresse:<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Regensburg</strong><br />
start-up center - Projekt „Pro Gründergeist“<br />
Seybothstraße 2<br />
93053 <strong>Regensburg</strong>