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Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

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3.4 Strategien und Systeme der Dekontamination<br />

3.4.1 Staatliche Planungen und Systeme<br />

3.4.1.1 Rahmenbedingungen im Bereich des <strong>Zivilschutz</strong>es<br />

Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für die Gesetzgebung im<br />

Bereich des <strong>Zivilschutz</strong>es der Bund zuständig. Der Gesetzesvollzug erfolgt aber<br />

überwiegend durch die Bundesländer in Bundesauftragsverwaltung. Die Aufgaben<br />

des Bundes werden vom Bundesministerium des Inneren (BMI), von anderen<br />

Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, vom <strong>Bundesverwaltungsamt</strong><br />

(BVA) und vom Technischen Hilfswerk (THW) wahrgenommen.<br />

Während der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall gemäß Artikel 73<br />

des Grundgesetzes (GG) in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt, ist für<br />

den Katastrophenschutz im Frieden diese Befugnis gemäß den Artikeln 30 und 70<br />

GG den Ländern zugeordnet, die hierfür unter anderem den Katastrophenschutz<br />

vorhalten.<br />

§ 11 ZSG legt fest, dass die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden<br />

Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung<br />

vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahrnehmen.<br />

Sie werden zu diesem Zweck durch den Bund ergänzend ausgestattet und<br />

ausgebildet.<br />

Insgesamt hat der Bund nach dem 11. September 2001 rund 650 <strong>Zivilschutz</strong>fahrzeuge<br />

für die Länder beschafft, neben modernen ABC-Erkundern – ein hochmobiles<br />

System zur Aufspürung, Messung und Erfassung radiologischer, biologischer<br />

und chemischer Kontamination – vor allem Kraftfahrzeugen mit spezifischer Ausstattung<br />

für den Zivil- und Katastrophenschutz.<br />

3.4.1.2 Systeme zur Dekontamination von Einsatzkräften<br />

Im Rahmen der Nachrüstung, in welcher der Bund den Ländern Fahrzeuge und<br />

Material zur ABC-Abwehr zur Verfügung stellt, gehört eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen<br />

mit spezifischer Ausstattung; so unter anderem Fahrzeuge zur Personendekontamination<br />

(DEKON-P) und ABC-Erkundungsfahrzeuge (ABC-<br />

ErkKW). (Quelle: Kurzinformationen des BVA ZfZ). Alle bisherigen Planungen<br />

sind zur Dekontamination von Einsatzkräften konzipiert worden. Die Aufbauzeit<br />

einer auf dem DEKON-P Fahrzeug vorhandenen kompletten Dekontaminationsanlage<br />

inklusive Zu-, Abwasser- und Stromversorgungssystem beträgt bei einer<br />

Mannschaftsstärke von ca. 15 geschulten Personen ca. 25 Minuten. Der Aufbau<br />

der Einzelteile sollte parallel gestartet werden.<br />

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