Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt
Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt
Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3 Ergebnisse<br />
3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
3.1.1 Einführung<br />
Die Dekontamination Verletzter ist – in rechtliche Kategorien übertragen – ein Problem<br />
der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes.<br />
Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich zu einem geringen Teil im Bundesrecht<br />
und vornehmlich in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer. Die das<br />
Thema betreffenden bundesrechtlichen Regelungen sind im Text mit Fundstellen<br />
zitiert.<br />
In einem ersten Teil wurde einführend das rechtliche Problem der Dekontamination<br />
Verletzter aus der Sicht der Praktiker skizziert. In einem zweiten Teil sind alle<br />
relevanten Rechtsgrundlagen im Sinne einer gesetzlichen Bestandsaufnahme<br />
erfasst. Damit verbunden sind eine Beschreibung der verfassungsrechtlich vorgegebenen<br />
Regelungskompetenzen und eine Darstellung der Regelungsunterschiede<br />
in den einzelnen Bundesländern. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen der<br />
einschlägigen Gesetze und die inhaltliche Bewertung wurden unter verwaltungsrechtlichen<br />
Gesichtspunkten und aus der Sicht von Praktikern auf Durchführbarkeit<br />
und Umsetzung geprüft, um den bisherigen Problembereich der Dekontamination<br />
Verletzter näher beleuchten zu können. Im dritten Teil der Untersuchung<br />
soll eine kritische Auseinandersetzung mit den dargestellten Gesetzen unternommen<br />
und versucht werden, Vorschläge für eine Vereinheitlichung und Zusammenfassung<br />
des vielfach zersplitterten Regelwerks zu machen.<br />
Bei allen Überlegungen zum rechtlichen Regelwerk sollte immer auch der<br />
Gesichtspunkt Beachtung finden, dass bei einem terroristischen Anschlag möglicherweise<br />
der zur Dekontamination von Verletzten führt, ein „Angriff auf die<br />
Bundesrepublik Deutschland“ darstellen könnte. Dies könnte wiederum den „Verteidigungsfall“<br />
auslösen, der alle gesetzlichen Regelungen überlagert und die allgemeinen<br />
Gesetze außer Kraft setzen könnte. Sollte dieser Fall eintreten, ist im<br />
Interesse der „Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, der „Daseinsvorsorge“ und<br />
„Gefahrenabwehr“ darauf hinzuwirken, die einschlägigen Gesetze nicht außer<br />
Kraft zu setzen, da sie bei Vorliegen eines solchen Katastrophenfalles die Versorgung<br />
von kontaminierten Verletzten unterstützen. Dies bezieht sich auch auf die<br />
Einbindung der Bundeswehr, insbesondere dem Sanitätswesen und der Logistik<br />
bzw. Gerätschaften der ABC-Abwehr. Zuständigkeits- und Entscheidungsvorbehalte<br />
zwischen Bundeskanzler, Bundesminister des Innern, Bundesminister für<br />
Gesundheit, Bundesminister für Verteidigung und den verantwortlichen Institutionen<br />
auf Landesebene könnten eine medizinische Versorgung kontaminierter Verletzter<br />
möglicherweise verzögern bzw. gefährden. Deshalb sollten entsprechende<br />
Vorkehrungen und Regelungskompetenzen im Vorfeld getroffen bzw. Verantwortungsbereiche<br />
auf Bundes- und Landesebene geregelt werden.<br />
23