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Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

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tem Umfang zur Verfügung stehen. Rechtsgrundlage für ein solches Handeln ist,<br />

dass der Ausführende die Qualifikation für benötigte Massnahmen besitzt, und<br />

dass er die Massnahme beherrscht. Das kann von jemandem, der diese Tätigkeit<br />

nicht ständig durchführt, – ehrenamtliche Helfer – nicht erwartet werden. Bei den<br />

Notärzten liegt ein anderes Problem vor. Bislang gibt es keinen Facharzt für Notfallmedizin<br />

bzw. Katastrophenmedizin. Die Qualifikation zur „Rettungsmedizin“,<br />

die von der Bundesärztekammer vorgeschrieben wird, umfasst nur 80 Stunden. Die<br />

Ausbildungsinhalte sind vorwiegend notfallmedizinischer Art und umfassen allenfalls<br />

begrenztes Basiswissen von technischer Rettung, Rettungsstrategien und<br />

-Logistik. Die Ausbildung konzentriert sich auf die individualmedizinische Versorgung<br />

und orientiert sich am Klinikalltag. In der Regel weisen nur wenige Notärzte<br />

Kenntnisse für solche Situationen auf. Die Gruppe der Leitenden Notärzte<br />

übernehmen in diesen Situationen organisatorische Tätigkeiten, während die medizinische<br />

Versorgung der kontaminierten Verletzten den ehrenamtlichen Ärzten in<br />

den Bereitschaften der Hilfsorganisationen bzw. des Sanitätsdienstes obliegt.<br />

Um eine adäquate Durchführung der „Dekontamination von Verletzten“ zu gewährleisten,<br />

ist deshalb eine Zusatzqualifikation der die Dekonstelle betreibenden<br />

Einsatzkräfte erforderlich. Grundsätzlich ist diese, zu den in den einzelnen Hilfsund<br />

Rettungsorganisationen betriebenen, Fortbildungen durchzuführen. Als<br />

Grundvoraussetzungen gelten:<br />

Feuerwehrangehörige: Grundausbildung / Atemschutz / Sprechfunk<br />

Rettungsdienst: Sanitätsausbildung<br />

Arzt: Approbation sowie Fachkundenachweis Rettungsdienst<br />

Den Sonderfunktionen bzw. Führungskräften werden den in den einzelnen Ausbildungs-<br />

und Prüfungsordnungen bzw. in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 festgelegten<br />

Lehrinhalte vermittelt, die zu einem entsprechenden qualifizierten<br />

Abschluss führen. Die eigentliche Zusatzqualifikation im DEKON V-Bereich gliedert<br />

sich in drei unterschiedliche Ausbildungssegmente:<br />

Teil 1: Zusatzqualifikation (in Form einer Grundausbildung); alle am Rettungsdienst<br />

beteiligten Personen, einschließlich Notärzte, sowie sämtliche<br />

Mitarbeiter der Berufs-, Werk- und Freiwilligen Feuerwehren<br />

Teil 2: Führungskräfteausbildung; alle Führungskräfte sowie die beteiligten<br />

Ärzte<br />

Teil 3: Regelmäßige Fortbildung; alle am Rettungsdienst beteiligten Personen,<br />

einschließlich Notärzte, sowie sämtliche Mitarbeiter der Berufs-, Werkund<br />

Freiwilligen Feuerwehren<br />

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