26.10.2012 Aufrufe

Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abb. 57: Dekontamination der Schaufeltragen<br />

Der UA Dekontamination „liegend“ wird von einem Gruppenführer der Feuerwehr<br />

geführt und durch einen Trupp der Feuerwehr unter Supervision und Unterstützung<br />

eines Rettungsdienstmitarbeiters durchgeführt. Der UAL klärt die Anlieferung der<br />

Patienten mit dem UAL I/II ab. Sollte die Kapazität des UA Dekon „liegend“<br />

erschöpft sein, so kann auch teilweise auf den UA Dekon „gehend“ ausgewichen<br />

werden. Ein Rettungsassistent überwacht den Liegend-Dekontaminationsbereich,<br />

kann aber während dieses Vorgangs wenig bis gar keine medizinische Hilfe leisten.<br />

So kann er z. B. keine Atmung aufrechterhalten oder im Falle eines<br />

plötzlichen Atemstillstandes eingreifen. Die Umgebungstemperatur und -feuchtigkeit<br />

bestimmt die Länge ihrer Arbeits- und Erholungsphasen, aber sogar unter<br />

gemäßigten Bedingungen sind die Arbeitsphasen kurz, und ein häufiger Wechsel<br />

der Ausführenden ist erforderlich. Drei Personen (ein Rettungsdienstmitarbeiter<br />

und 2 Einsatzkräfte der Feuerwehr) sind erforderlich, um einen „Liegend“-Patienten<br />

zu dekontaminieren. Für die Einschleusung werden zwei weitere Feuerwehrangehörige,<br />

für den Kontaminationsnachweis 3 Feuerwehrangehörige sowie die<br />

Ausschleusung zwei weitere Feuerwehrangehörige benötigt!<br />

Die Grenzlinie ist eine willkürlich festgelegte Linie, die die Grenze zwischen dem<br />

kontaminierten Bereich und dem nicht-kontaminierten Bereich darstellt. Sobald sie<br />

festgelegt wurde, muss sie deutlich und unübersehbar (mit Signalband oder einer<br />

sonstigen Markierung) gekennzeichnet werden, um zu verhindern, dass potenziell<br />

kontaminierte Personen den „sauberen” Bereich betreten. Dies kann u.U. den Einsatz<br />

von Ordnungskräften nötig machen. Der einzige Zugang zu den „sauberen”<br />

Behandlungsbereichen darf nur durch den Dekontaminationsplatz erfolgen. Nach<br />

dem Passieren der „Grenzlinie” erreicht der Betroffene den sauberen Versorgungsbereich,<br />

wo eine weitere Versorgung oder der spätere Abtransport erfolgen kann.<br />

195

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!