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Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

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schluss einer Kontaminationsverschleppung. Durch die Übergabe an der „Hotline“<br />

erreicht der Patient den „weißen“ (nicht kontaminierten) Versorgungsbereich<br />

(medizinischer Behandlungsplatz), wo eine Re-Triage und die weitere notfallmedizinische<br />

Versorgung durchgeführt werden. In dem sich anschließenden<br />

Verfügungsbereich (Bereitstellungsraum für den Abtransport) erfolgt die Organisation<br />

des Abtransportes.<br />

Abb. 32: Einsatzabschnitt „Dekontaminationsplatz Verletzter“ und sein Verletztenfluss<br />

Legende:<br />

Rote Pfeile: Weg für kontaminierte Verletzte, obligat<br />

Grüne Pfeile: Weg für kontaminierte Verletzte, fakultativ<br />

Orangene Pfeile: Weg für dekontaminierte Verletzte<br />

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