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Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

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den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr folgende Unterstützungsmöglichkeiten<br />

denkbar:<br />

– Einsätze zur Rettung von Menschenleben bzw. zur Vermeidung schwerer<br />

gesundheitlicher Schäden, die den Transport eines Arztes zum Unfallort oder<br />

den Transport von Verletzten vom Unfallort zu Sofortmaßnahmen in ein Krankenhaus<br />

erfordern<br />

– Einsätze zur Rettung aus Berg- und Seenot, bei denen Personen sanitätsdienstlich<br />

versorgt und abtransportiert werden<br />

– Zeitlich dringende Krankentransporte sowie Transporte von Arzneimitteln,<br />

Blutkonserven und Transplantaten<br />

– Entlastende Sekundärtransporte<br />

– Hilfeleistungen durch die ärztlichen Einsatzgruppen der Bundeswehr<br />

– Einsatz von Sanitätseinheiten/-teileinheiten.<br />

Grundsätzlich sind Ersuchen um sanitätsdienstliche Hilfe oder Unterstützung an<br />

die für den jeweiligen Rettungsdienstbereich zuständige Leitstelle des Rettungsdienstes<br />

und nur in Ausnahmefällen an die nächste Dienststelle der Polizei, Feuerwehr<br />

oder Hilfsorganisationen zu richten. Die Leitstelle hat den gesetzlichen<br />

Auftrag, den wirksamen Einsatz der Rettungsmittel und -kräfte zu koordinieren,<br />

da sie ständig besetzt und erreichbar ist und zusätzlich einen zentralen Krankenbettennachweis<br />

im zuständigen Rettungsdienstbereich führt. Bei großen und größeren<br />

Katastrophen kann der Einsatz von Sanitätseinheiten oder deren Teileinheiten<br />

im Rahmen verfügbarer Kapazitäten angeordnet werden. Die für einen Einsatz<br />

vorgesehenen Sanitätseinheiten können über<br />

– mobile Elemente zur chirurgischen Akutversorgung und verlegefähige Elemente<br />

zur multidisziplinären fachärztlichen Versorgung<br />

– bewegliche Arzttrupps zur ambulanten sanitätsdienstlichen Versorgung, auch<br />

in entlegenen Regionen<br />

– Teileinheiten für<br />

• Krankentransport<br />

• Hygienische Maßnahmen, einschließlich Wasserversorgung<br />

• Führung und Verbindung<br />

• Versorgung, einschließlich Sanitätsmaterial verfügen.<br />

Diese Einheiten oder Teileinheiten sind in der Lage, weitgehend autark zu arbeiten,<br />

wenn es die Gegebenheiten im Einsatzraum erfordern. Vorliegende Informationen<br />

über das Schadensausmaß, die Einsatzart, die voraussichtliche Einsatzdauer,<br />

der Einsatzort, die Führungsverantwortung und die Verfügbarkeit bestimmen<br />

Art und Umfang der einzusetzenden Kräfte und Mittel. Hilfeleistungen durch die<br />

Bundeswehr umfassen auch den Einsatz und die Bereitstellung von Sanitätsmaterial.<br />

Dabei ist auf die Grundausstattung eingesetzter Sanitätstruppenteile sowie auf<br />

die Einsatzvorräte an Einzelverbrauchsgütern zurückzugreifen. Ärztliche Einsatzgruppen<br />

entnehmen ihre materielle Ausstattung den Beständen der abstellenden<br />

Bundeswehrkrankenhäuser. Eine besondere Vorratshaltung für Hilfseinsätze wird<br />

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